Konkursverschleppung GmbH – Persönliche Haftung Geschäftsführer
GmbH Risiken, über die kaum gesprochen wird
Konkursverschleppung GmbH – Wussten Sie, dass rund 66% aller Geschäftsführer einer GmbH den Konkurs zu spät anmelden und für die Konkursverschleppung GmbH haftbar gemacht werden? Nein, dann könnten Sie vielleicht einer der Geschäftsführer einer GmbH sein, die genau von diesem Problem betroffen sind.
Die Konkursverschleppung, eigentlich ein alter Begriff, denn heute spricht man von der Insolvenzverschleppung, ist in jedem Insolvenzverfahren Prüfungsgegenstand der Staatsanwaltschaft. Sind Privatpersonen keinen Fristen für die Insolvenz unterlegen, gilt eine andere gesetzliche Regelung für Geschäftsführer einer GmbH.
Wir informieren Sie über die Konkursverschleppung GmbH und erklären Ihnen, warum auch ein anderer Weg möglich ist, wenn Ihre GmbH krisenbehaftet ist.
Fristen der Firmeninsolvenz – § 15a Abs. 1 InsO
Die Konkursverschleppung GmbH hat eine zivilrechtliche und strafrechtliche Dimension, sollte man Sie der Konkursverschleppung haftbar machen wollen.
Die Konkursverschleppung ist in § 15a Abs. 1 Inso geregelt. Hier heißt es: „ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung…“.
Das bedeutet konkret, sobald Sie in Kenntnis über die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind, müssen Sie spätestens drei Wochen später den Insolvenzantrag stellen. Versäumen Sie diese Frist, ist der Tatbestand der Konkursverschleppung / Insolvenzverschleppung erfüllt.
Wie wird die Zahlungsunfähigkeit definiert?
Nun muss man ja auch wissen, wie die Zahlungsunfähigkeit definiert wird, wenn man die gesetzliche Frist einhalten will. Auch hierzu gibt es eine gesetzliche Regelung.
Nach § 17 der Insolvenzordnung ist der Schuldner zahlungsunfähig, sobald er keine Zahlungsverpflichtungen mehr erfüllen kann.
Die Zahlungen sind also seitens des Schuldners eingestellt. Ähnliches besagt das Gesetz zur Überschuldung, das in § 19 geregelt ist. Die Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft nicht mehr ausreicht die Verbindlichkeiten zu decken. In der Regel geht die Zahlungsunfähigkeit mit der Überschuldung einher.
Ist allein der Geschäftsführer verpflichtet den Insolvenzantrag zu stellen?
In der Regel ist der Geschäftsführer einer GmbH verpflichtet den Konkursantrag zu stellen. Möglicherweise können aber auch einzelne Gesellschafter unter die Pflicht fallen. Dieser Fall tritt ein, wenn die GmbH führungslos ist.
Das Gesetz sagt dazu folgendes:
„Im Fall der Führungslosigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist auch jeder Gesellschafter, im Fall der Führungslosigkeit einer Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaft ist auch jedes Mitglied des Aufsichtsrats zur Stellung des Antrags verpflichtet, es sei denn, diese Person hat von der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung oder der Führungslosigkeit keine Kenntnis.“
Wichtig zu wissen: Die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages entfällt nicht, wenn eine Ablehnung mangels Masse zu erwarten ist!
Der Konkursverschleppung GmbH „ausweichen“ – GmbH Ankauf
Gibt es bei einer krisenbehafteten GmbH nur den Weg der Regelinsolvenz oder haben Sie vielleicht noch andere Möglichkeiten? Der Straftatbestand der Konkursverschleppung GmbH ist nicht das einzige Problem, das Sie erwarten könnte.
Mit der Insolvenz Ihrer GmbH ist Ihre Kreditwürdigkeit ruiniert, Ihr öffentliches Ansehen ist geschädigt und Sie können für weitere Fehler zivil- und strafrechtlich haftbar gemacht werden. Können Sie der Konkursverschleppung GmbH ausweichen und einen anderen Weg gehen?
Ja, denn wir bieten Ihnen den GmbH Ankauf. Wir übernehmen Ihre GmbH mit allen Rechten und Pflichten und entlasten Sie als Geschäftsführer.
GmbH Ankauf Berlin und bundesweit
Wir lösen Ihre GmbH Probleme und bieten Ihnen den GmbH Ankauf in Berlin und bundesweit. Statt komplizierter Insolvenzwege kaufen wir Ihre GmbH, lassen den Kauf notariell beglaubigen und bestellen einen neuen Geschäftsführer. Sie sind mit diesem Schritt sofort als Altgeschäftsführer entlastet und können einen neuen beruflichen Weg einschlagen.
Wir kaufen krisenbehaftete GmbHs und GmbHs, die von der Insolvenz bedroht sind. Neben der Rechtsform GmbH ist auch eine Übernahme der Rechtsformen AG, KG und Ltd. möglich. Ob wir die Gesellschaft mit beschränkter Haftung abwickeln oder in neue Rechtsform umwandeln, besprechen wir in einem persönlichen Beratungsgespräch.