Drohende Insolvenz GmbH

Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei drohender Insolvenz

Die drohende Insolvenz GmbH stellt den oder die Geschäftsführer vor große Herausforderungen und das leider auch in der Frage der persönlichen Geschäftsführerhaftung.

Drohende Insolvenz GmbH

Drohende Insolvenz GmbH

Denn ganz so risikolos, wie bei der Gründung der GmbH vielleicht gedacht, ist diese Rechtsform dann doch nicht.

Drohende Insolvenz GmbH – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-233 277 480

Unsere GmbH Insolvenzberater haben einen kurzen Leitfaden zur Frage der Geschäftsführerhaftung für Sie zusammengestellt.

Verschenken Sie keine Zeit und lassen Sie sich im Krisenfall schnellstmöglich von unseren GmbH Insolvenzberatern persönlich beraten.

Drohende Insolvenz GmbH – die Insolvenzantragspflicht

Warum der Kampf um die Existenz zeitlich begrenzt ist

Die drohende Insolvenz GmbH birgt neben den existenziellen Sorgen einige weitere Gefahren. Eine dieser Gefahren ist die Gefahr der Insolvenzverschleppung, denn dem Kampf um die Firma sind Grenzen gesetzt.

Sobald Sie Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Ihrer GmbH haben, müssen Sie beim zuständigen Amtsgericht den Insolvenzantrag stellen. Der Gesetzgeber gibt Ihnen maximal 21 Tage Zeit ernsthafte Sanierungsversuche zu unternehmen. Versäumen Sie die Frist über die Sanierungsversuche, droht Ihnen der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung, wenn die Sanierung gescheitert ist.

Das Zivilrecht für ausstehende Sozialversicherungsbeiträge

In der Praxis hat sich aber herausgestellt, dass mit Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung kaum noch Hoffnung besteht. Daraus ergibt sich ein weiteres Haftungsrisiko für den Geschäftsführer. So läuft der Geschäftsführer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit neben einer potentiellen Haftung nach dem GmbHG (§ 64 Abs. 2) weiterhin Gefahr, u. U. von den Sozialversicherungsträgern gem. §§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266a StGB persönlich für ausstehende Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteile) zivilrechtlich belangt zu werden, falls er den Insolvenzantrag zu spät stellt.

Drohende Insolvenz GmbH – wir bieten Ihnen den GmbH Ankauf

Oder wie Sie rechtssicher die GmbH Insolvenz vermeiden können

Kommen wir doch endlich zu den guten Nachrichten. Es geht auch ohne Risiken und jahrelange Bürokratie. Den Unternehmensverkauf bei drohender Insolvenz GmbH übernehmen wir für Sie.

Wir stellen eine Auffanggesellschaft, leiten den Verkauf und die notarielle Abwicklung in die Wege und entlasten Sie umgehend als Geschäftsführer. Sobald der GmbH Verkauf abgewickelt ist, sind Sie aus allen Pflichten entlassen und können nochmal neu anfangen und Pläne für die Zukunft schmieden.

Wir versichern Ihnen, dass der GmbH Verkauf legal und seriös ist und Sie keine Risiken eingehen. Ganz im Gegenteil, wir entlasten Sie aus allen Risiken.

Wichtig zu wissen: Für Verbindlichkeiten aus Steuern und / oder Sozialversicherungsbeiträgen können wir weder aufkommen noch haften. Das gilt auch für Pflichtverletzungen während Ihrer Geschäftsführerzeit, für die wir ebenfalls nicht haften.

Ablauf GmbH Ankauf in Kürze

Das Einzige, was Sie jetzt noch tun müssen, ist eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen und den Verkauf Ihrer Gesellschaft beschließen zu lassen. Da Ihre GmbH ohnehin in Schwierigkeiten steckt, wird wohl niemand Einwände erheben.
Liegt der Beschluss vor, vereinbaren wir einen Notartermin und lassen den Verkauf rechtskräftig werden. Das war es dann auch schon, denn um alles Weitere kümmert sich der neue Geschäftsführer. Dieser wird von der Auffanggesellschaft gestellt, die Ihre GmbH übernommen hat. Lassen Sie sich persönlich beraten. Es lohnt sich.

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