Insolvenz Hilfe – GmbH Probleme und wie wir helfen können

Insolvenzberatung für krisenbehaftete GmbH: Klarheit gewinnen, GmbH-Verkauf prüfen und einen Neuanfang vorbereiten

Zuletzt fachlich geprüft: 15. August 2026

Sie suchen Insolvenz Hilfe, weil Ihre GmbH in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt und Sie nicht mehr wissen, welcher Schritt jetzt richtig ist?

Vielleicht reicht das Geld nicht mehr für alle fälligen Rechnungen. Das Finanzamt verlangt eine Zahlung, die Krankenkassen mahnen, Lieferanten werden ungeduldig oder Ihre Bank lehnt eine weitere Finanzierung ab. Möglicherweise haben Sie bereits eigenes Geld in die GmbH gesteckt und stellen trotzdem fest, dass sich die Lage nicht nachhaltig verbessert.

In dieser Situation geht es längst nicht mehr nur um Zahlen.

Es geht um Ihre Existenz, Ihre Verantwortung als Geschäftsführer, die Zukunft Ihrer Mitarbeiter, Ihre Familie und die Frage, ob Sie nach Jahren harter Arbeit wirklich alles verlieren könnten.

Die wichtigste Antwort deshalb gleich zu Beginn:

Eine GmbH-Krise muss nicht automatisch in einem klassischen Insolvenzverfahren enden.

Abhängig vom Zeitpunkt, dem Zustand der Gesellschaft und den vorhandenen Vermögenswerten können unterschiedliche Lösungen infrage kommen. Dazu gehören eine operative Sanierung, eine außergerichtliche Restrukturierung, ein Verfahren nach dem StaRUG, ein Insolvenzplan oder die Eigenverwaltung.

Eine besonders interessante und häufig unterschätzte Möglichkeit ist der Verkauf der GmbH an einen geeigneten neuen Gesellschafter und Geschäftsführer.

Gerade wenn Sie die Gesellschaft nicht mehr selbst fortführen können oder wollen, aber noch ein verwertbarer Unternehmenskern vorhanden ist, kann der GmbH-Verkauf eine sehr gute Lösung sein. Die Gesellschaft erhält eine neue Perspektive, während Sie sich nach einer ordnungsgemäßen Übergabe aus der zukünftigen Geschäftsführung zurückziehen und einen persönlichen Neuanfang vorbereiten können.

Ein GmbH-Verkauf ist jedoch kein Freibrief und kein Ersatz für die Prüfung einer möglichen Insolvenzantragspflicht. Deshalb beginnt seriöse Insolvenz Hilfe immer mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme.

Insolvenz Hilfe für GmbH – Möglichkeiten prüfen

GmbH in der Krise? Prüfen Sie jetzt, ob ein Verkauf noch möglich ist.

Zahlungsdruck, offene Steuern oder fehlende Liquidität müssen nicht automatisch das Ende Ihrer GmbH bedeuten. Wir prüfen mit Ihnen, welche Wege noch offenstehen und ob ein seriöser GmbH-Verkauf eine sinnvolle Lösung für Ihre Situation sein kann.

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Für die erste Einschätzung genügt ein grober Überblick über Ihre GmbH, offene Verbindlichkeiten, aktuelle Liquidität und den laufenden Geschäftsbetrieb. Fehlende Unterlagen können später ergänzt werden. Eine bestehende Insolvenzantragspflicht wird durch Verkaufs- oder Sanierungsgespräche nicht aufgehoben.

Insolvenz Hilfe für GmbH-Geschäftsführer: Das Wichtigste in Kürze

Wenn Ihre GmbH finanzielle Probleme hat, sollten Sie folgende Grundsätze kennen:

  • Eine wirtschaftliche Krise bedeutet nicht automatisch, dass die GmbH bereits insolvent ist.
  • Ein kurzfristiger Liquiditätsengpass ist von einer Zahlungsunfähigkeit zu unterscheiden.
  • Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung können eine gesetzliche Insolvenzantragspflicht auslösen.
  • Der Insolvenzantrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen.
  • Drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen bei Überschuldung sind lediglich gesetzliche Höchstfristen und keine frei verfügbare Wartezeit.
  • Nach Eintritt der Insolvenzreife dürfen Zahlungen nicht mehr ohne besondere Prüfung vorgenommen werden.
  • Eine drohende Zahlungsunfähigkeit eröffnet häufig noch einen größeren Handlungsspielraum.
  • Der Verkauf einer GmbH ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn die Gesellschaft Schulden hat.
  • Beim GmbH-Verkauf bleibt die Gesellschaft selbst Trägerin ihrer Rechte, Verträge und Verbindlichkeiten.
  • Der bisherige Geschäftsführer kann nach einer wirksamen Amtsbeendigung aus der zukünftigen Unternehmensleitung ausscheiden.
  • Eine mögliche Verantwortung für frühere Pflichtverletzungen oder persönliche Bürgschaften verschwindet durch den Verkauf nicht automatisch.
  • Je früher der GmbH-Verkauf geprüft wird, desto größer sind gewöhnlich die realistischen Gestaltungsmöglichkeiten.

Die wichtigste Aufgabe besteht jetzt nicht darin, sofort irgendeine Entscheidung zu treffen. Sie müssen zunächst feststellen, in welcher Krisenphase sich Ihre GmbH tatsächlich befindet.

Insolvenz Hilfe Infografik

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Ihre GmbH steckt in der Krise? Lassen Sie den GmbH-Verkauf vertraulich prüfen

Sie müssen vor dem ersten Gespräch noch nicht alle Antworten kennen. Auch unvollständige Unterlagen sind kein Grund, den Kontakt aufzuschieben.

Wir klären zunächst, wie dringend Ihre Situation ist und ob der Verkauf beziehungsweise die Übernahme Ihrer GmbH grundsätzlich geprüft werden kann.

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Telefon: 030-233 277 480

E-Mail: Post@GmbH-Probleme24.de

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Die Anfrage wird vertraulich behandelt. Eine positive Übernahmeentscheidung kann erst nach Prüfung der konkreten Gesellschaft, ihrer Unterlagen und ihrer wirtschaftlichen Situation getroffen werden.

Die psychische Belastung einer GmbH-Krise wird häufig unterschätzt

Eine Unternehmenskrise ist nicht nur eine wirtschaftliche Ausnahmesituation. Sie kann das Denken, die Entscheidungsfähigkeit und das gesamte Privatleben eines Unternehmers beeinflussen.

Viele Geschäftsführer kennen diese Situation:

Das Telefon klingelt und Sie vermuten sofort einen Gläubiger. Eine neue E-Mail löst Unruhe aus. Briefe vom Finanzamt bleiben zunächst ungeöffnet auf dem Schreibtisch liegen, weil Sie bereits ahnen, was darin stehen könnte.

Abends gehen Sie im Kopf immer wieder dieselben Zahlen durch. Nachts wachen Sie auf und überlegen, welche Rechnung Sie noch bezahlen können. Am nächsten Morgen müssen Sie vor Mitarbeitern und Kunden trotzdem den Eindruck vermitteln, dass alles unter Kontrolle ist.

Hinzu kommen Gefühle, über die Unternehmer nur selten sprechen:

  • Scham, weil das Unternehmen nicht so funktioniert wie geplant,
  • Schuldgefühle gegenüber Mitarbeitern und Angehörigen,
  • Angst vor dem Verlust der persönlichen Reputation,
  • Sorge um das private Vermögen,
  • Angst vor strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Folgen,
  • das Gefühl, Freunde und Geschäftspartner enttäuscht zu haben,
  • Zweifel an der eigenen unternehmerischen Fähigkeit,
  • das Bedürfnis, die tatsächliche Situation vor anderen zu verbergen.

Viele Unternehmer schwanken zwischen zwei Extremen. An einem Tag glauben sie, dass der nächste Auftrag alles retten wird. Am folgenden Tag erscheint die Lage völlig aussichtslos.

Diese Reaktion ist verständlich. Dauerhafter wirtschaftlicher Druck kann jedoch zu einem gefährlichen Tunnelblick führen. Entscheidungen werden vertagt, nur besonders laute Gläubiger werden bezahlt oder es wird immer mehr privates Geld in die GmbH eingebracht, ohne dass ein tragfähiger Gesamtplan besteht.

Eine Unternehmenskrise ist nicht automatisch Ihr persönliches Versagen

Unternehmen geraten aus sehr unterschiedlichen Gründen in Schwierigkeiten:

  • große Kunden zahlen nicht,
  • Aufträge brechen kurzfristig weg,
  • Material- oder Energiekosten steigen,
  • ein wichtiger Mitarbeiter fällt aus,
  • eine Finanzierung wird nicht verlängert,
  • ein Gerichtsverfahren geht verloren,
  • Steuernachzahlungen werden fällig,
  • Investitionen amortisieren sich langsamer als geplant,
  • ein Geschäftspartner erfüllt seine Verpflichtungen nicht,
  • die Konjunktur oder eine ganze Branche gerät unter Druck.

Nicht jede Ursache liegt in Ihrer persönlichen Verantwortung.

Entscheidend ist deshalb nicht, ob die Krise hätte verhindert werden können. Entscheidend ist, wie Sie jetzt damit umgehen.

Sie brauchen keine Vorwürfe. Sie brauchen eine belastbare Einordnung, klare Prioritäten und einen Weg, der zu Ihrer tatsächlichen Situation passt.

Insolvenz Hilfe beginnt mit Klarheit statt mit Panik

Bevor über Sanierung, GmbH-Verkauf oder Insolvenzantrag entschieden werden kann, müssen die wirtschaftlichen und rechtlichen Ausgangspunkte voneinander unterschieden werden.

Nicht jede schlechte Bilanz und nicht jeder leere Kontostand bedeuten automatisch Insolvenz. Umgekehrt kann eine Gesellschaft bereits insolvenzreif sein, obwohl noch einzelne Zahlungen geleistet werden.

Ertragskrise

Bei einer Ertragskrise erzielt die GmbH dauerhaft keine ausreichenden Gewinne mehr. Die Umsätze können hoch sein, während die tatsächlichen Margen nicht ausreichen, um sämtliche Kosten zu decken.

Typische Ursachen sind:

  • zu niedrige Verkaufspreise,
  • dauerhaft gestiegene Kosten,
  • unrentable Aufträge,
  • überhöhte Fixkosten,
  • Fehlkalkulationen,
  • unwirtschaftliche Standorte,
  • ein nicht mehr tragfähiges Geschäftsmodell.

Eine Ertragskrise ist noch nicht automatisch ein Insolvenzgrund. Bleibt sie jedoch ungelöst, entwickelt sie sich häufig zu einer Liquiditätskrise.

Liquiditätsengpass

Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn vorübergehend nicht genügend frei verfügbare Mittel vorhanden sind.

Das kann beispielsweise geschehen, wenn:

  • ein großer Kunde verspätet zahlt,
  • eine zugesagte Finanzierung später ausgezahlt wird,
  • saisonal hohe Ausgaben anfallen,
  • eine unerwartete Reparatur bezahlt werden muss,
  • eine Steuerzahlung früher als geplant fällig wird.

Ein kurzfristiger Engpass muss nicht zwangsläufig Zahlungsunfähigkeit bedeuten. Voraussetzung ist jedoch, dass die fehlende Liquidität tatsächlich kurzfristig und mit ausreichender Sicherheit beschafft werden kann.

Die bloße Hoffnung auf neue Aufträge, einen Bankkredit oder spätere Kundenzahlungen reicht für eine belastbare Beurteilung nicht aus.

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Drohende Zahlungsunfähigkeit

Eine drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn die GmbH voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, ihre bestehenden Zahlungspflichten bei Fälligkeit zu erfüllen. Der gesetzliche Prognosezeitraum beträgt in aller Regel 24 Monate.

Die drohende Zahlungsunfähigkeit löst für die GmbH nicht dieselbe zwingende Insolvenzantragspflicht aus wie die bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

Sie ist aber ein ernstes Warnsignal.

Gerade in dieser Phase stehen häufig noch besonders wertvolle Handlungsmöglichkeiten offen:

  • operative Sanierung,
  • außergerichtliche Vereinbarungen mit Gläubigern,
  • Restrukturierung nach dem StaRUG,
  • Beteiligung eines Investors,
  • Verkauf der GmbH,
  • Verkauf eines Geschäftsbereichs,
  • Aufnahme eines strategischen Partners,
  • geordnete Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens.

Für einen GmbH-Verkauf ist diese Phase oft besonders interessant. Es besteht noch Zeit, Unterlagen aufzubereiten, einen geeigneten Käufer zu prüfen und die Übergabe geordnet vorzubereiten.

Zahlungsunfähigkeit

Eine GmbH ist zahlungsunfähig, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihre fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Hat sie ihre Zahlungen eingestellt, spricht dies regelmäßig für Zahlungsunfähigkeit.

Mögliche Warnzeichen sind:

  • Löhne können nicht mehr vollständig oder pünktlich gezahlt werden.
  • Sozialversicherungsbeiträge bleiben offen.
  • Steuerzahlungen werden wiederholt verschoben.
  • Lastschriften werden mangels Deckung zurückgegeben.
  • Geschäftskonten oder Forderungen werden gepfändet.
  • Kreditlinien sind vollständig ausgeschöpft.
  • Lieferanten liefern nur noch gegen Vorkasse.
  • Fällige Rechnungen werden dauerhaft in den nächsten Monat verschoben.
  • Ratenzahlungsvereinbarungen können nicht eingehalten werden.
  • Es werden nur noch diejenigen Gläubiger bezahlt, die den größten Druck ausüben.

Ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit vorliegt, lässt sich nicht allein anhand eines einzelnen Kontostands beantworten. Erforderlich ist eine fachkundige Prüfung der fälligen Verpflichtungen und der kurzfristig verfügbaren Mittel.

Überschuldung

Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen der GmbH ihre bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist überwiegend wahrscheinlich.

Die Überschuldungsprüfung besteht deshalb aus zwei wesentlichen Elementen:

  1. der Prüfung von Vermögen und Verbindlichkeiten,
  2. der Beurteilung der Fortführungsfähigkeit für die kommenden zwölf Monate.

Eine bilanzielle Unterdeckung ist nicht in jedem Fall automatisch eine insolvenzrechtliche Überschuldung. Eine positive Fortführungsprognose darf aber auch nicht lediglich auf Hoffnung beruhen.

Sie benötigt insbesondere:

  • eine nachvollziehbare Unternehmensplanung,
  • eine belastbare Liquiditätsplanung,
  • realistische Umsatz- und Kostenannahmen,
  • gesicherte oder ausreichend wahrscheinliche Finanzierungsquellen,
  • eine tragfähige operative Perspektive.

Wann muss eine GmbH Insolvenz anmelden?

Wird eine GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet, müssen die Mitglieder des Vertretungsorgans beziehungsweise die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag stellen.

Der Antrag muss spätestens gestellt werden:

  • drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit,
  • sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung.

Diese Zeiträume sind keine automatischen Wartefristen.

Sie dürfen nur genutzt werden, wenn ernsthaft und mit ausreichender Aussicht an einer nachhaltigen Beseitigung der Insolvenzreife gearbeitet wird oder ein ordnungsgemäßer Insolvenzantrag vorbereitet wird.

Ist erkennbar, dass die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht rechtzeitig und nachhaltig beseitigt werden kann, kann der Antrag deutlich früher erforderlich sein.

Ein geplanter GmbH-Verkauf stoppt die Antragsfrist nicht

Verkaufsverhandlungen allein beseitigen keine Zahlungsunfähigkeit und keine Überschuldung.

Auch folgende Umstände setzen eine mögliche Insolvenzantragspflicht nicht außer Kraft:

  • ein unverbindliches Kaufinteresse,
  • ein vorbereiteter Anteilskaufvertrag,
  • ein in Aussicht gestellter Notartermin,
  • die Hoffnung auf einen neuen Geschäftsführer,
  • eine noch nicht ausgezahlte Finanzierung,
  • eine bloße Absichtserklärung eines Investors.

Bis zur wirksamen Beendigung seiner Organstellung bleibt der bisherige Geschäftsführer für die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten verantwortlich.

Der GmbH-Verkauf kann trotzdem eine hervorragende Lösung sein. Er muss jedoch parallel zu einer möglichen insolvenzrechtlichen Prüfung vorbereitet werden.

Zahlungen in der GmbH-Krise: Nicht wahllos weiterzahlen, aber auch nicht alles stoppen

Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gelten für Zahlungen der Gesellschaft besondere Anforderungen.

Das bedeutet nicht, dass ausnahmslos jede Zahlung verboten wäre. Zahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sein.

Besonders sorgfältig zu prüfen sind unter anderem:

  • Löhne und Gehälter,
  • Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung,
  • Steuern,
  • Zahlungen an Gesellschafter,
  • Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen,
  • Zahlungen an nahestehende Personen,
  • Zahlungen an verbundene Gesellschaften,
  • Übertragungen von Vermögenswerten,
  • Zahlungen an einzelne besonders drängende Gläubiger,
  • ungewöhnliche Vorauszahlungen,
  • Bargeschäfte,
  • Verrechnungen und Aufrechnungen.

Ein Geschäftsführer sollte deshalb weder unkontrolliert weiterzahlen noch eigenmächtig sämtliche Zahlungen einstellen.

Welche Zahlung in der konkreten Lage zulässig, geboten oder riskant ist, kann nur anhand des Einzelfalls rechtlich beurteilt werden.

Welche Möglichkeiten gibt es bei GmbH-Problemen?

Eine seriöse Insolvenz Hilfe beginnt nicht mit der Behauptung, es gebe nur einen richtigen Weg.

Je nach Lage der GmbH kommen insbesondere folgende Optionen infrage:

  1. operative Stabilisierung,
  2. außergerichtliche Sanierung,
  3. Restrukturierung nach dem StaRUG,
  4. Beteiligung eines Investors,
  5. Verkauf der GmbH,
  6. Verkauf einzelner Geschäftsbereiche oder Vermögenswerte,
  7. Insolvenzplan,
  8. Eigenverwaltung,
  9. übertragende Sanierung,
  10. reguläres Insolvenzverfahren,
  11. geordnete Liquidation, sofern keine Insolvenzreife besteht.

Der GmbH-Verkauf nimmt dabei eine besondere Stellung ein. Er kann dem Unternehmen eine neue Führung und Ihnen einen geordneten Ausstieg ermöglichen, ohne dass die vorhandene Gesellschaft zwangsläufig zerschlagen werden muss.

GmbH-Verkauf als sehr gute Lösung bei GmbH-Problemen

Der Verkauf einer krisenbehafteten GmbH wird häufig erst dann in Betracht gezogen, wenn nahezu alle anderen Möglichkeiten erschöpft sind.

Das ist oft zu spät.

Ein GmbH-Verkauf sollte deutlich früher geprüft werden. Denn auch eine Gesellschaft mit finanziellen Problemen kann für einen geeigneten Käufer interessant sein.

Der Erwerber betrachtet nicht nur die vorhandenen Schulden. Er prüft auch, welche unternehmerischen Strukturen, Werte und Zukunftsmöglichkeiten vorhanden sind.

Dazu können gehören:

  • bestehende Kundenbeziehungen,
  • laufende Aufträge,
  • qualifizierte Mitarbeiter,
  • Genehmigungen und Zulassungen,
  • Markenrechte,
  • Domains und Internetpräsenzen,
  • eingeführte Produkte,
  • Maschinen und Fahrzeuge,
  • Warenbestände,
  • Miet- und Pachtverträge,
  • Standorte,
  • Vertriebsstrukturen,
  • Lieferantenbeziehungen,
  • Branchenwissen,
  • technische Entwicklungen,
  • Patente und andere Schutzrechte,
  • eine etablierte Marktposition,
  • strategische Synergien mit einem anderen Unternehmen.

Was für Sie aufgrund der Belastung nur noch wie ein Problem aussieht, kann für einen Erwerber ein nutzbarer Unternehmenskern sein.

Warum der GmbH-Verkauf für Sie sinnvoll sein kann

Ein ordnungsgemäß vorbereiteter GmbH-Verkauf kann mehrere Vorteile verbinden:

  • Die Gesellschaft erhält einen neuen Gesellschafter.
  • Eine neue Geschäftsführung kann die zukünftige Verantwortung übernehmen.
  • Der neue Eigentümer kann Kapital, Know-how oder strategische Partner einbringen.
  • Bestehende Unternehmensstrukturen können erhalten bleiben.
  • Kundenbeziehungen, Aufträge und Arbeitsplätze müssen nicht automatisch verloren gehen.
  • Eine wertvernichtende Stilllegung kann möglicherweise vermieden werden.
  • Sie müssen nicht unbegrenzt weiteres privates Geld investieren.
  • Sie können sich aus der zukünftigen operativen Verantwortung zurückziehen.
  • Die Unternehmensnachfolge wird klar dokumentiert.
  • Sie erhalten die Möglichkeit, Ihre persönliche und berufliche Zukunft neu zu ordnen.

Der GmbH-Verkauf ist damit nicht nur eine Möglichkeit, sich von einer belastenden Gesellschaft zu trennen. Er kann gleichzeitig eine unternehmerische Fortführungslösung darstellen.

Der Verkauf kann die bessere Lösung als eine Liquidation sein

Bei einer Liquidation wird die Gesellschaft abgewickelt. Vermögenswerte werden verwertet, Verpflichtungen erfüllt oder gesichert und die Gesellschaft anschließend gelöscht.

Dabei können erhebliche Werte verloren gehen:

  • Kunden wechseln zu Wettbewerbern.
  • Mitarbeiter verlassen das Unternehmen.
  • Genehmigungen verlieren ihren wirtschaftlichen Nutzen.
  • Vertriebsstrukturen brechen zusammen.
  • laufende Aufträge werden beendet,
  • der eingeführte Firmenname verliert seinen Wert.

Bei einem Share Deal bleibt die GmbH als Rechtsträger bestehen. Ein geeigneter Käufer kann auf den vorhandenen Strukturen aufbauen.

Das macht den Verkauf gerade bei einem noch funktionsfähigen Unternehmenskern häufig attraktiver als eine vollständige Abwicklung.

Was wird bei einem GmbH-Verkauf tatsächlich verkauft?

Bei einem klassischen GmbH-Verkauf werden die Geschäftsanteile an der Gesellschaft übertragen. Diese Form der Transaktion wird als Share Deal bezeichnet.

Die GmbH selbst bleibt dabei bestehen.

Das bedeutet grundsätzlich:

  • Die GmbH bleibt Eigentümerin ihres Vermögens.
  • Die GmbH bleibt Vertragspartnerin ihrer Kunden und Lieferanten.
  • Die GmbH bleibt Arbeitgeberin ihrer Mitarbeiter.
  • Forderungen verbleiben bei der GmbH.
  • Verbindlichkeiten verbleiben bei der GmbH.
  • bestehende Rechtsstreitigkeiten betreffen weiterhin die Gesellschaft,
  • Genehmigungen können grundsätzlich bei der Gesellschaft verbleiben, soweit keine besonderen Vorschriften oder Zustimmungserfordernisse entgegenstehen.

Der Käufer erwirbt die Geschäftsanteile und damit die gesellschaftsrechtliche Kontrolle über die GmbH.

Die Übertragung der Geschäftsanteile bedarf eines notariell geschlossenen Vertrags. Zusätzlich können im Gesellschaftsvertrag weitere Voraussetzungen vorgesehen sein, etwa die Zustimmung der Gesellschaft oder anderer Gesellschafter.

Übernimmt der Käufer persönlich die Schulden der GmbH?

Nicht automatisch.

Die Schulden bleiben grundsätzlich Verbindlichkeiten der GmbH. Der Käufer wird durch den Erwerb der Geschäftsanteile nicht ohne Weiteres persönlich zum Schuldner sämtlicher Gesellschaftsverbindlichkeiten.

Wirtschaftlich übernimmt der Käufer jedoch eine Gesellschaft, deren Wert durch die vorhandenen Schulden beeinflusst wird.

Deshalb prüft ein seriöser Erwerber sehr genau:

  • welche Verbindlichkeiten vorhanden sind,
  • wann diese fällig werden,
  • ob Sicherheiten bestehen,
  • ob Zahlungsvereinbarungen getroffen wurden,
  • ob unbekannte Risiken drohen,
  • ob der Geschäftsbetrieb die Verpflichtungen zukünftig tragen kann.

Anteilsverkauf und Geschäftsführerwechsel sind zwei unterschiedliche Vorgänge

Der Verkauf der Geschäftsanteile beendet nicht automatisch das Geschäftsführeramt.

Ein Gesellschafter kann seine Anteile verkaufen und trotzdem zunächst Geschäftsführer bleiben. Ebenso kann ein Geschäftsführer abberufen werden, obwohl er weiterhin Gesellschafter ist.

Bei einer vollständigen Unternehmensübernahme werden deshalb regelmäßig mehrere Schritte miteinander verbunden:

  • Abschluss des Anteilskaufvertrags,
  • notarielle Abtretung der Geschäftsanteile,
  • Abberufung oder sonstige wirksame Amtsbeendigung des bisherigen Geschäftsführers,
  • Bestellung eines neuen Geschäftsführers,
  • Anmeldung der Änderungen zum Handelsregister,
  • Einreichung einer aktualisierten Gesellschafterliste,
  • vollständige Übergabe der Gesellschaft.

Erst eine sauber dokumentierte Gesamttransaktion schafft klare Zuständigkeiten.

Wann ist der GmbH-Verkauf besonders interessant?

Der Verkauf einer krisenbehafteten Gesellschaft kann besonders sinnvoll sein, wenn mehrere der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das operative Geschäftsmodell ist grundsätzlich nutzbar.
  • Es bestehen laufende Kundenbeziehungen oder Aufträge.
  • Die GmbH verfügt über Mitarbeiter, Genehmigungen oder verwertbare Strukturen.
  • Ein anderer Unternehmer kann Synergien nutzen.
  • Der bisherige Gesellschafter kann oder möchte kein weiteres Kapital investieren.
  • Der bisherige Geschäftsführer möchte sich aus der operativen Verantwortung zurückziehen.
  • Ein Käufer kann die Gesellschaft besser finanzieren oder neu ausrichten.
  • Die Buchhaltung und die wesentlichen Geschäftsunterlagen sind vorhanden.
  • Die wirtschaftliche Lage kann transparent dargestellt werden.
  • Es besteht noch ausreichend Zeit für eine geordnete Prüfung.
  • Die Gesellschaft ist nicht ausschließlich eine leere Hülle ohne wirtschaftlichen Nutzen.
  • Die Übergabe kann offen, nachvollziehbar und rechtskonform durchgeführt werden.

Je früher diese Prüfung erfolgt, desto besser können die vorhandenen Werte erfasst und einem potenziellen Käufer vermittelt werden.

Kann eine GmbH mit Schulden verkauft werden?

Ja. Eine GmbH kann grundsätzlich auch dann verkauft werden, wenn sie Schulden hat.

Eine Verschuldung macht die Geschäftsanteile nicht unverkäuflich. Sie beeinflusst aber den wirtschaftlichen Wert der Gesellschaft und die Bedingungen, unter denen ein Käufer zur Übernahme bereit ist.

Bei einer verschuldeten GmbH kommt es insbesondere darauf an:

  • wie hoch die Verbindlichkeiten sind,
  • gegenüber wem die Schulden bestehen,
  • ob sie fällig oder gestundet sind,
  • welche Vermögenswerte vorhanden sind,
  • ob laufende Einnahmen erzielt werden,
  • ob persönliche Sicherheiten bestehen,
  • ob Rechtsstreitigkeiten drohen,
  • ob die Buchhaltung vollständig ist,
  • ob bereits Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten sein könnte,
  • welche konkrete Fortführungsstrategie der Käufer verfolgt.

Ein GmbH-Verkauf mit Schulden ist keine ungewöhnliche Transaktion. Er verlangt aber deutlich mehr Sorgfalt als der Verkauf einer wirtschaftlich gesunden Gesellschaft.

Kann auch eine bereits insolvente GmbH verkauft werden?

Auch die Geschäftsanteile an einer möglicherweise oder tatsächlich insolvenzreifen GmbH können grundsätzlich übertragen werden.

Der Verkauf beseitigt die Insolvenzreife jedoch nicht automatisch.

Ist die Gesellschaft bereits zahlungsunfähig oder überschuldet, muss unabhängig von Verkaufsverhandlungen geprüft werden, ob und wann ein Insolvenzantrag zu stellen ist.

In dieser Situation kommen mehrere Gestaltungen infrage:

  • Ein Käufer führt der GmbH rechtzeitig ausreichend Liquidität zu.
  • Der Erwerber beseitigt die Überschuldung durch tragfähige Maßnahmen.
  • Der Geschäftsführerwechsel und ein erforderlicher Insolvenzantrag werden geordnet aufeinander abgestimmt.
  • Die Übernahme erfolgt im Zusammenhang mit einem Insolvenzplan.
  • Der operative Geschäftsbetrieb wird im Insolvenzverfahren an einen Erwerber übertragen.
  • Ein Investor beteiligt sich im Rahmen einer Sanierung.

Welche Gestaltung zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vollständig vom Einzelfall ab.

Besonders gefährlich wäre die Vorstellung, eine bereits insolvente GmbH könne allein durch einen schnellen Notartermin „entsorgt“ werden. Eine seriöse Unternehmensübernahme verlangt eine echte wirtschaftliche Prüfung und darf nicht der Verschleierung von Vermögensverhältnissen oder Verantwortlichkeiten dienen.

Was ändert sich für den bisherigen Geschäftsführer nach dem Verkauf?

Nach einer wirksamen Beendigung des Geschäftsführeramts ist der bisherige Geschäftsführer grundsätzlich nicht mehr für zukünftige Geschäftsführungsentscheidungen verantwortlich.

Die neue Geschäftsführung übernimmt ab ihrem Amtsantritt insbesondere die Verantwortung für:

  • zukünftige geschäftliche Entscheidungen,
  • laufende Zahlungen,
  • Steuererklärungen und sonstige Pflichten der Gesellschaft,
  • Buchführung und Jahresabschlüsse,
  • Mitarbeiterführung,
  • Kommunikation mit Gläubigern,
  • mögliche Sanierungsmaßnahmen,
  • die weitere Prüfung der Insolvenzreife,
  • einen gegebenenfalls erforderlichen Insolvenzantrag.

Für den bisherigen Geschäftsführer bedeutet dies eine wichtige Zäsur. Er kann sich nach einer vollständigen Übergabe aus dem täglichen Krisenmanagement zurückziehen.

Was verschwindet durch den Verkauf nicht automatisch?

Der GmbH-Verkauf beseitigt nicht rückwirkend:

  • eine mögliche Verantwortung für frühere Pflichtverletzungen,
  • eine bereits entstandene Haftung,
  • persönliche Bürgschaften,
  • private Schuldbeitritte,
  • privat gestellte Sicherheiten,
  • eine verspätete Insolvenzantragstellung,
  • unzulässige Zahlungen aus der Vergangenheit,
  • steuerrechtliche Pflichtverletzungen,
  • mögliche Verstöße bei Sozialversicherungsbeiträgen,
  • Bankrott- oder Buchführungsdelikte,
  • persönliche Verpflichtungen aus Miet-, Kredit- oder Leasingverträgen.

Eine pauschale Zusage, nach dem GmbH-Verkauf könne Ihnen unter keinen Umständen etwas passieren, wäre unseriös.

Ein guter GmbH-Verkauf schützt nicht dadurch, dass die Vergangenheit verschwiegen wird. Er schafft klare Verhältnisse für die Zukunft und verhindert, dass Sie ohne Perspektive weiter in einer belastenden Geschäftsführung bleiben.

Was geschieht mit persönlichen Bürgschaften?

Persönliche Bürgschaften sind rechtlich von der GmbH und den Geschäftsanteilen zu unterscheiden.

Haben Sie persönlich für einen Bankkredit, einen Mietvertrag, ein Leasinggeschäft oder eine Lieferantenverbindlichkeit gebürgt, endet diese Bürgschaft nicht automatisch durch den Verkauf Ihrer Geschäftsanteile.

Eine Entlassung aus der Bürgschaft erfordert grundsätzlich eine entsprechende Vereinbarung mit dem jeweiligen Gläubiger.

Im Rahmen eines Verkaufsprozesses kann versucht werden:

  • die Bürgschaft durch den Käufer abzulösen,
  • neue Sicherheiten zu stellen,
  • eine Schuldübernahme zu vereinbaren,
  • den Gläubiger zu einer Freigabe zu bewegen,
  • die persönliche Verpflichtung im Kaufpreis zu berücksichtigen.

Ob ein Gläubiger zustimmt, hängt von seiner eigenen Risikobewertung ab.

Persönliche Bürgschaften müssen deshalb bereits zu Beginn der Verkaufsprüfung vollständig offengelegt werden.

Der Ablauf eines seriösen GmbH-Verkaufs

Ein professioneller GmbH-Verkauf erfolgt nicht durch die bloße Unterzeichnung eines kurzen Vertrags. Er besteht aus mehreren aufeinander abgestimmten Schritten.

1. Vertrauliche Ersteinschätzung

Im ersten Gespräch klären wir insbesondere:

  • Was ist der Grund für den geplanten Verkauf?
  • Welche wirtschaftlichen Probleme bestehen?
  • Welche Zahlungen sind offen?
  • Gibt es bereits Mahnungen oder Vollstreckungsmaßnahmen?
  • Sind Löhne, Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern betroffen?
  • Welche persönlichen Bürgschaften bestehen?
  • Welche Unterlagen sind vorhanden?
  • Wie dringend ist die Situation?
  • Möchten Sie vollständig ausscheiden oder soll ein Teil des Unternehmens erhalten bleiben?

Sie müssen noch keine perfekte Dokumentation besitzen. Wichtig ist zunächst eine offene und realistische Darstellung.

2. Prüfung der wirtschaftlichen Ausgangslage

Anschließend werden die wesentlichen Unternehmensdaten betrachtet:

  • Vermögen,
  • Verbindlichkeiten,
  • Umsätze,
  • laufende Kosten,
  • offene Forderungen,
  • Mitarbeiter,
  • Verträge,
  • Rechtsstreitigkeiten,
  • Vollstreckungen,
  • steuerliche Situation,
  • mögliche Insolvenzgründe.

Ziel ist die Feststellung, ob ein GmbH-Verkauf grundsätzlich wirtschaftlich darstellbar ist und welche Risiken besonders beachtet werden müssen.

3. Ermittlung des übertragbaren Unternehmenswerts

Auch eine verschuldete GmbH kann werthaltige Bestandteile besitzen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • ein laufender Geschäftsbetrieb,
  • Kundenstamm,
  • Auftragsbestand,
  • Personal,
  • Marken,
  • Lizenzen,
  • Maschinen,
  • Fahrzeuge,
  • Standorte,
  • Vertriebsstrukturen,
  • digitale Reichweite,
  • besondere Genehmigungen.

Diese Werte müssen den Risiken und Verbindlichkeiten gegenübergestellt werden.

4. Vergleich mit anderen Lösungswegen

Der Verkauf sollte nicht isoliert betrachtet werden.

Parallel ist zu prüfen, ob möglicherweise eine andere Lösung vorteilhafter ist:

  • Fortführung durch den bisherigen Gesellschafter,
  • Kapitalerhöhung,
  • Teilverkauf,
  • Investoreneinstieg,
  • außergerichtliche Sanierung,
  • StaRUG-Verfahren,
  • Insolvenzplan,
  • Eigenverwaltung,
  • geordnete Liquidation,
  • reguläres Insolvenzverfahren.

Erst dieser Vergleich zeigt, ob der GmbH-Verkauf tatsächlich die beste verfügbare Option darstellt.

5. Auswahl und Prüfung des Erwerbers

Nicht jeder Interessent ist für die Übernahme einer krisenbehafteten GmbH geeignet.

Ein seriöser Erwerber sollte:

  • eindeutig identifizierbar sein,
  • wirtschaftlich nachvollziehbare Interessen haben,
  • die Risiken der Gesellschaft kennen,
  • zur Übernahme der zukünftigen Verantwortung geeignet sein,
  • eine realistische Strategie besitzen,
  • nicht lediglich als Strohmann auftreten,
  • die erforderlichen Unterlagen und Erklärungen vorlegen,
  • den tatsächlichen Geschäftssitz und die Erreichbarkeit sicherstellen.

Je nach Situation kommt eine direkte Übernahme, ein Ankauf oder die Vermittlung an eine geeignete Erwerberstruktur infrage.

6. Rechtliche und steuerliche Begleitung

Der Anteilskaufvertrag und die gesellschaftsrechtlichen Beschlüsse sollten durch qualifizierte Rechtsanwälte beziehungsweise den Notar geprüft und umgesetzt werden.

Steuerliche Auswirkungen müssen durch einen Steuerberater beurteilt werden.

Das betrifft unter anderem:

  • Kaufpreisgestaltung,
  • steuerliche Folgen für Verkäufer und Käufer,
  • Gesellschafterdarlehen,
  • offene Steuererklärungen,
  • Verrechnungskonten,
  • Verlustvorträge,
  • verdeckte Gewinnausschüttungen,
  • mögliche Haftungsfragen,
  • Abgrenzung wirtschaftlicher Risiken.

7. Notarielle Übertragung und Geschäftsführerwechsel

Im Notartermin beziehungsweise in den dazugehörigen gesellschaftsrechtlichen Dokumenten werden insbesondere geregelt:

  • Kauf und Abtretung der Geschäftsanteile,
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten,
  • Garantien und Offenlegungen,
  • Gesellschafterbeschlüsse,
  • Abberufung des bisherigen Geschäftsführers,
  • Bestellung des neuen Geschäftsführers,
  • Vertretungsregelungen,
  • Handelsregisteranmeldungen,
  • neue Gesellschafterliste.

8. Vollständige Übergabe

Die Übergabe sollte detailliert dokumentiert werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Buchhaltungsunterlagen,
  • Jahresabschlüsse,
  • Steuerunterlagen,
  • Bankinformationen,
  • Vertragsunterlagen,
  • Personalakten,
  • Zugangsdaten,
  • Schlüssel,
  • Firmenstempel,
  • Versicherungen,
  • Fahrzeugunterlagen,
  • gerichtliche und behördliche Schreiben,
  • offene Forderungen und Verbindlichkeiten,
  • Informationen über laufende Fristen,
  • Protokoll über den Zustand der Gesellschaft.

Ein unterschriebenes Übergabeprotokoll schafft Beweissicherheit für beide Seiten.

Woran erkennen Sie eine unseriöse Firmenübernahme?

Der Markt für sogenannte Firmenbestattungen hat einen problematischen Ruf. Deshalb ist es besonders wichtig, zwischen einem echten Unternehmensverkauf und einer bloßen Abschiebung von Problemen zu unterscheiden.

Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen jemand verspricht:

  • Sie seien nach dem Notartermin garantiert von jeder Haftung befreit.
  • Eine mögliche Insolvenzverschleppung werde rückwirkend beseitigt.
  • Ihre persönlichen Bürgschaften würden automatisch enden.
  • Die GmbH könne trotz offener Schulden sofort gelöscht werden.
  • Unterlagen müssten nicht vollständig übergeben werden.
  • Der Käufer müsse die wirtschaftliche Situation nicht kennen.
  • Vermögen könne vor der Übergabe noch privat entnommen werden.
  • Maschinen, Fahrzeuge oder Kunden könnten kostenlos auf eine neue Gesellschaft übertragen werden.
  • Verträge oder Protokolle könnten rückdatiert werden.
  • eine Sitzverlegung ins Ausland löse sämtliche rechtlichen Probleme,
  • ein anonymer Geschäftsführer werde künftig alles übernehmen,
  • Behörden und Gläubiger könnten die frühere Geschäftsführung nicht mehr erreichen.

Weitere Warnsignale sind:

  • keine Identitätsprüfung des Käufers,
  • kein nachvollziehbarer Geschäftszweck,
  • ein erkennbar ungeeigneter oder mittelloser Strohmann,
  • fehlende schriftliche Verträge,
  • Barzahlungen ohne Beleg,
  • Vernichtung oder Entfernung von Geschäftsunterlagen,
  • Übergabe von Bankzugängen ohne dokumentierten Geschäftsführerwechsel,
  • Aufforderung zu unrichtigen Erklärungen,
  • Verschweigen von Verbindlichkeiten gegenüber dem Notar oder Käufer.

Ein seriöser Käufer wird Fragen stellen. Er wird Unterlagen verlangen. Und er wird keine Garantie abgeben, die rechtlich nicht eingehalten werden kann.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Prüfung?

Für eine erste Kontaktaufnahme müssen noch nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Für eine vertiefte Prüfung sind insbesondere hilfreich:

  • aktueller Handelsregisterauszug,
  • Gesellschaftsvertrag,
  • aktuelle Gesellschafterliste,
  • letzter Jahresabschluss,
  • aktuelle BWA,
  • Summen- und Saldenliste,
  • Kontennachweise,
  • Kontoauszüge aller Geschäftskonten,
  • Übersicht der offenen Forderungen,
  • Übersicht der offenen Verbindlichkeiten,
  • Liquiditätsplanung,
  • Steuerbescheide,
  • Steuerkontoauszüge,
  • Schreiben des Finanzamts,
  • Übersicht offener Sozialversicherungsbeiträge,
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
  • Mitarbeiterliste,
  • Darlehensverträge,
  • Leasingverträge,
  • Bürgschaften,
  • Miet- und Pachtverträge,
  • wichtige Kunden- und Lieferantenverträge,
  • Übersicht laufender Aufträge,
  • Liste der Vermögensgegenstände,
  • Rechtsstreitigkeiten,
  • Mahn- und Vollstreckungsunterlagen,
  • Gesellschafterdarlehen,
  • Verrechnungskonten,
  • Versicherungsunterlagen,
  • Genehmigungen und Zulassungen.

Fehlende Unterlagen sollten anschließend so schnell wie möglich ergänzt werden. Eine ordnungsgemäße Buchhaltung erhöht die Chancen auf eine seriöse Übernahme erheblich.

Was Sie bei akuten GmbH-Problemen heute tun sollten

Wenn sich Ihre GmbH in einer akuten Krise befindet, sollten Sie nicht unkoordiniert handeln.

1. Liquidität feststellen

Erfassen Sie:

  • Bankguthaben,
  • Kassenbestand,
  • freie Kreditlinien,
  • sichere kurzfristige Zahlungseingänge,
  • sonstige sofort verfügbare Mittel.

Erhoffte Einnahmen sollten getrennt von bereits gesicherten Zahlungen dargestellt werden.

2. Fällige Verpflichtungen erfassen

Listen Sie sämtliche fälligen und kurzfristig fällig werdenden Verbindlichkeiten auf:

  • Löhne,
  • Sozialversicherungsbeiträge,
  • Steuern,
  • Mieten,
  • Lieferanten,
  • Kreditraten,
  • Leasingraten,
  • Versicherungen,
  • sonstige Zahlungen.

3. Kurzfristige Liquiditätsplanung erstellen

Eine rollierende Liquiditätsplanung zeigt, wann welche Mittel eingehen und welche Verpflichtungen fällig werden.

Sie verhindert, dass Entscheidungen nur anhand des aktuellen Kontostands getroffen werden.

4. Außergewöhnliche Zahlungen vermeiden

Nehmen Sie keine ungewöhnlichen Zahlungen oder Vermögensübertragungen vor, ohne deren Folgen prüfen zu lassen.

Besondere Vorsicht gilt bei Zahlungen:

  • an Gesellschafter,
  • an Familienangehörige,
  • an verbundene Unternehmen,
  • auf Gesellschafterdarlehen,
  • für nicht betriebsnotwendige Zwecke,
  • ohne angemessene Gegenleistung.

5. Geschäftsunterlagen sichern

Sorgen Sie dafür, dass Buchhaltung, Verträge, Kontoauszüge, Steuerunterlagen und elektronische Daten vollständig zugänglich bleiben.

Unterlagen dürfen weder vernichtet noch verändert oder beiseitegeschafft werden.

6. Entscheidungen dokumentieren

Halten Sie fest:

  • welche Informationen Ihnen vorlagen,
  • welche Annahmen getroffen wurden,
  • welche Finanzierungsgespräche stattfanden,
  • welche Kaufinteressenten vorhanden waren,
  • welche Berater eingeschaltet wurden,
  • warum bestimmte Zahlungen oder Maßnahmen vorgenommen wurden.

7. Persönliche Verpflichtungen erfassen

Erstellen Sie eine gesonderte Übersicht über:

  • Bürgschaften,
  • private Sicherheiten,
  • Grundschulden,
  • Schuldbeitritte,
  • Patronatserklärungen,
  • persönlich abgeschlossene Miet- oder Leasingverträge,
  • private Darlehen an die GmbH.

8. GmbH-Verkauf parallel prüfen

Warten Sie nicht erst darauf, dass sämtliche anderen Möglichkeiten gescheitert sind.

Eine frühe Verkaufsprüfung kostet weniger Zeit als eine spätere Notlösung und zeigt Ihnen, ob überhaupt ein geeigneter Erwerber gefunden werden kann.

9. Insolvenzrechtliche Prüfung veranlassen

Sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung möglich erscheinen, sollte eine qualifizierte insolvenzrechtliche Prüfung erfolgen.

Eine Verkaufsabsicht ersetzt diese Prüfung nicht.

Persönliche Haftung: Wann kann der Geschäftsführer betroffen sein?

Grundsätzlich ist die GmbH ein eigenständiger Rechtsträger. Für ihre Verbindlichkeiten haftet den Gläubigern grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen.

Die GmbH-Insolvenz führt deshalb nicht automatisch zu einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers.

Persönliche Risiken können jedoch insbesondere entstehen durch:

  • persönliche Bürgschaften,
  • Schuldbeitritte,
  • Pflichtverletzungen als Geschäftsführer,
  • eine verspätete Insolvenzantragstellung,
  • unzulässige Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife,
  • Verstöße bei Sozialversicherungsbeiträgen,
  • vorsätzliche oder grob fahrlässige steuerliche Pflichtverletzungen,
  • unzulässige Vermögensübertragungen,
  • falsche Angaben gegenüber Banken, Behörden oder Geschäftspartnern,
  • mangelhafte Buchführung,
  • Verletzung von Kapitalerhaltungsvorschriften.

Insolvenzverschleppung

Wird ein erforderlicher Insolvenzantrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig gestellt, können strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Auch eine fahrlässige Pflichtverletzung kann relevant sein.

Deshalb ist die häufig verwendete Aussage, ein Geschäftsführer habe nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit immer noch „21 Tage Zeit“, gefährlich. Der Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden. Drei Wochen sind lediglich die äußerste Grenze bei Zahlungsunfähigkeit.

Sozialversicherungsbeiträge

Das Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung kann strafbar sein. Die Verantwortung sollte nicht allein danach beurteilt werden, ob noch Nettolöhne gezahlt werden können.

Bei Zahlungsproblemen ist deshalb frühzeitig eine individuelle rechtliche Prüfung erforderlich.

Steuerliche Haftung

Geschäftsführer können für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis haften, wenn diese aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden.

Auch hier darf nicht pauschal entschieden werden, welche Zahlung bevorzugt werden sollte.

Unzulässige Zahlungen

Nach Eintritt der Insolvenzreife können Geschäftsführer verpflichtet sein, bestimmte Zahlungen an die Gesellschaft zu erstatten.

Das betrifft nicht automatisch jede Zahlung. Maßgeblich ist unter anderem, ob sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar war.

Führt die GmbH-Insolvenz automatisch zur Privatinsolvenz?

Nein.

Die GmbH und der Geschäftsführer sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. Die Insolvenz der Gesellschaft führt nicht automatisch zur persönlichen Insolvenz des Geschäftsführers oder Gesellschafters.

Eine Privatinsolvenz kann allerdings notwendig werden, wenn erhebliche persönliche Verpflichtungen bestehen, beispielsweise:

  • Bankbürgschaften,
  • private Sicherheiten,
  • persönliche Darlehensverpflichtungen,
  • Haftungsansprüche,
  • Steuerschulden,
  • private Miet- oder Leasingverpflichtungen.

Auch eine GmbH-Insolvenz führt nicht automatisch zu einem persönlichen negativen SCHUFA-Eintrag des Geschäftsführers. Persönliche Bonitätsprobleme können jedoch aus eigenen Zahlungsstörungen, Bürgschaften, Vollstreckungen oder privaten Haftungsansprüchen entstehen.

Andere Lösungswege neben dem GmbH-Verkauf

Der GmbH-Verkauf kann eine sehr gute Lösung sein, ist aber nicht in jedem Fall der beste Weg.

Operative Sanierung

Ist der Geschäftsbetrieb grundsätzlich rentabel, können kurzfristige Maßnahmen ausreichen:

  • Kosten reduzieren,
  • Preise anpassen,
  • unrentable Aufträge beenden,
  • Forderungen konsequent einziehen,
  • Zahlungsziele nachverhandeln,
  • nicht betriebsnotwendige Vermögenswerte verkaufen,
  • Finanzierung neu ordnen,
  • Standorte oder Geschäftsbereiche schließen.

Außergerichtliche Sanierung

Mit Gläubigern können beispielsweise vereinbart werden:

  • Stundungen,
  • Ratenzahlungen,
  • Laufzeitverlängerungen,
  • Zinsreduzierungen,
  • Teilverzichte,
  • Rangrücktritte,
  • Vergleiche.

Eine außergerichtliche Sanierung setzt regelmäßig voraus, dass die Gläubiger eine nachvollziehbare wirtschaftliche Perspektive erkennen.

Restrukturierung nach dem StaRUG

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit können unter bestimmten Voraussetzungen Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens genutzt werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • gerichtliche Planabstimmung,
  • gerichtliche Vorprüfung,
  • Stabilisierungsanordnungen,
  • gerichtliche Bestätigung eines Restrukturierungsplans.

Das StaRUG kann sinnvoll sein, wenn einzelne Gläubiger eine grundsätzlich tragfähige Sanierung blockieren und noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist.

Investor oder Teilverkauf

Statt die gesamte GmbH zu verkaufen, kann ein Investor neue Geschäftsanteile übernehmen oder im Rahmen einer Kapitalerhöhung einsteigen.

Der bisherige Gesellschafter kann dabei beteiligt bleiben und unter Umständen einen Teil der Unternehmensführung fortsetzen.

Insolvenzplan

Ein Insolvenzplan ermöglicht es, die Befriedigung der Gläubiger, die Verwertung des Vermögens und die weitere Struktur des Unternehmens abweichend von der gesetzlichen Regelabwicklung zu gestalten.

Auch die Rechte der bisherigen Gesellschafter können einbezogen werden.

Eigenverwaltung

In der Eigenverwaltung kann der Schuldner die Insolvenzmasse unter der Aufsicht eines Sachwalters grundsätzlich selbst verwalten, wenn das Insolvenzgericht die Eigenverwaltung anordnet.

Dieses Verfahren verlangt eine sorgfältige Vorbereitung und professionelle Begleitung.

Reguläres Insolvenzverfahren

Manchmal ist ein Insolvenzantrag nicht nur gesetzlich erforderlich, sondern auch wirtschaftlich der sinnvollste Weg.

Das Verfahren kann Möglichkeiten eröffnen, die außergerichtlich nicht zur Verfügung stehen, beispielsweise:

  • Insolvenzgeld,
  • besondere arbeitsrechtliche Regelungen,
  • Beendigung belastender Verträge,
  • Insolvenzplan,
  • Verkauf des Geschäftsbetriebs,
  • übertragende Sanierung.

Ein Insolvenzverfahren bedeutet deshalb nicht zwangsläufig die sofortige Stilllegung des Unternehmens.

Geordnete Liquidation

Eine reguläre Liquidation kommt in Betracht, wenn die GmbH ihre Verbindlichkeiten erfüllen oder ausreichend sichern kann.

Das Vermögen darf grundsätzlich erst nach Tilgung oder Sicherstellung der Schulden und nach Ablauf des gesetzlichen Sperrjahres verteilt werden.

Eine insolvenzreife GmbH kann nicht einfach anstelle eines Insolvenzverfahrens liquidiert und gelöscht werden.

Wie wir Ihnen bei GmbH-Problemen helfen

Unsere Insolvenz Hilfe richtet sich an Geschäftsführer und Gesellschafter von GmbHs, UGs und anderen Kapitalgesellschaften in wirtschaftlich schwierigen Situationen.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • der strukturierten Erfassung der Krisensituation,
  • der Vorbereitung einer Liquiditätsübersicht,
  • der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen,
  • dem Vergleich der verfügbaren Lösungswege,
  • der Prüfung eines GmbH-Verkaufs,
  • der Vorbereitung einer Unternehmensübernahme,
  • der Suche nach einer geeigneten Erwerberstruktur,
  • der organisatorischen Vorbereitung des Geschäftsführerwechsels,
  • der Koordination mit Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren,
  • der vollständigen Übergabe der Gesellschaft,
  • der Vorbereitung eines geordneten Neuanfangs.

Der GmbH-Verkauf steht bei uns im Mittelpunkt der Prüfung

Wir betrachten den Verkauf nicht als bloße Notlösung.

Besitzt die GmbH noch einen verwertbaren Unternehmenskern und kann ein geeigneter Käufer gefunden werden, kann die Übernahme eine überzeugende Verbindung aus Unternehmensfortführung und persönlichem Ausstieg ermöglichen.

Dabei prüfen wir insbesondere:

  • Ist die Gesellschaft für einen Erwerber wirtschaftlich interessant?
  • Welche Werte sind vorhanden?
  • Welche Verbindlichkeiten und Risiken bestehen?
  • Ist eine direkte Übernahme oder Vermittlung denkbar?
  • Welche Unterlagen fehlen noch?
  • Wie kann die Übergabe organisiert werden?
  • Welche rechtlichen und steuerlichen Fragen müssen qualifizierte Partner klären?
  • Besteht parallel eine mögliche Insolvenzantragspflicht?

Keine pauschalen Versprechen

Wir versprechen Ihnen nicht, dass jede GmbH verkauft werden kann.

Wir versprechen Ihnen auch nicht, dass ein Verkauf frühere Pflichtverletzungen beseitigt oder persönliche Bürgschaften automatisch beendet.

Was wir leisten, ist eine diskrete, realistische und lösungsorientierte Prüfung Ihrer Situation.

Sie erhalten keine moralische Bewertung Ihrer Vergangenheit, sondern eine klare Einschätzung der heute noch vorhandenen Handlungsmöglichkeiten.

Insolvenz Hilfe – jetzt handeln, bevor wertvolle Optionen verloren gehen

Je länger eine Unternehmenskrise andauert, desto kleiner kann der Handlungsspielraum werden.

Mit jedem weiteren Monat können:

  • Verbindlichkeiten steigen,
  • Kunden abspringen,
  • Mitarbeiter kündigen,
  • Verträge beendet werden,
  • Pfändungen hinzukommen,
  • Geschäftsunterlagen unübersichtlicher werden,
  • persönliche Bürgschaften in Anspruch genommen werden,
  • Käufer das Interesse verlieren,
  • Sanierungsmöglichkeiten entfallen.

Das bedeutet nicht, dass Sie überstürzt handeln sollen.

Es bedeutet, dass Sie die tatsächliche Situation jetzt prüfen lassen sollten.

Vielleicht lässt sich die GmbH stabilisieren. Vielleicht ist ein Investor die beste Lösung. Vielleicht ermöglicht der Verkauf an einen geeigneten neuen Gesellschafter einen geordneten Ausstieg. Vielleicht ist ein Insolvenzplan oder ein rechtzeitig vorbereiteter Insolvenzantrag wirtschaftlich sinnvoller.

Die Antwort lässt sich nicht aus einem allgemeinen Ratgeber ableiten. Sie entsteht aus den Zahlen, Verträgen und Besonderheiten Ihrer GmbH.

GmbH-Verkauf kostenlos und vertraulich prüfen lassen

Sie müssen die Krise nicht länger allein tragen.

Im ersten Schritt klären wir, ob ein GmbH-Verkauf grundsätzlich infrage kommt und welche Informationen für eine weitergehende Prüfung benötigt werden.

Telefon: 030-233 277 480

E-Mail: Post@GmbH-Probleme24.de

Insolvenz Hilfe in Berlin und bundesweit

Je früher Sie Klarheit gewinnen, desto eher können Sie wieder kontrollierte Entscheidungen treffen.

Häufige Fragen zur Insolvenz Hilfe für GmbHs

Was versteht man unter Insolvenz Hilfe für eine GmbH?

Insolvenz Hilfe umfasst die wirtschaftliche Analyse der Krisensituation, die Prüfung möglicher Insolvenzgründe und den Vergleich geeigneter Lösungswege. Dazu können Sanierung, Restrukturierung, GmbH-Verkauf, Investorensuche, Insolvenzplan, Eigenverwaltung oder ein reguläres Insolvenzverfahren gehören.

Ist meine GmbH bei einem leeren Geschäftskonto bereits insolvent?

Nicht zwangsläufig. Entscheidend ist nicht nur der aktuelle Kontostand, sondern ob die GmbH ihre fälligen Zahlungspflichten mit den verfügbaren und kurzfristig sicher zu beschaffenden Mitteln erfüllen kann.

Kann ich meine GmbH mit Schulden verkaufen?

Ja. Geschäftsanteile an einer GmbH können grundsätzlich auch bei bestehenden Verbindlichkeiten verkauft werden. Ob ein geeigneter Käufer gefunden werden kann, hängt vom Zustand der Gesellschaft, den Risiken, den vorhandenen Werten und den Zukunftsaussichten ab.

Wer übernimmt beim GmbH-Verkauf die Schulden?

Bei einem Share Deal bleiben die Verbindlichkeiten grundsätzlich bei der GmbH. Der Käufer erwirbt die Geschäftsanteile. Er wird nicht automatisch persönlicher Schuldner sämtlicher Verbindlichkeiten.

Ist ein GmbH-Verkauf besser als eine Insolvenz?

Der Verkauf kann sehr vorteilhaft sein, wenn ein geeigneter Käufer vorhanden ist, die Gesellschaft noch verwertbare Strukturen besitzt und die Transaktion rechtzeitig durchgeführt werden kann. Ist die GmbH bereits insolvenzreif, kann ein Insolvenzantrag trotzdem erforderlich sein.

Kann ich eine bereits zahlungsunfähige GmbH verkaufen?

Die Anteile können grundsätzlich übertragen werden. Der Verkauf beseitigt eine bestehende Zahlungsunfähigkeit jedoch nicht automatisch und stoppt die Insolvenzantragspflicht nicht. Die Transaktion muss mit einer insolvenzrechtlichen Prüfung abgestimmt werden.

Bin ich nach dem Notartermin von jeder Haftung befreit?

Nein. Nach wirksamer Beendigung Ihres Geschäftsführeramts sind Sie grundsätzlich nicht mehr für zukünftige Geschäftsführungsentscheidungen verantwortlich. Eine mögliche Haftung für frühere Pflichtverletzungen oder persönliche Bürgschaften bleibt davon unberührt.

Enden persönliche Bürgschaften mit dem GmbH-Verkauf?

Nein. Eine Bürgschaft endet grundsätzlich nur durch Erfüllung, eine besondere Vereinbarung oder die ausdrückliche Freigabe durch den Gläubiger.

Kann eine GmbH mit Schulden einfach gelöscht werden?

Nein. Bei einer regulären Liquidation müssen die Verbindlichkeiten getilgt oder gesichert werden. Liegt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, ist eine insolvenzrechtliche Prüfung erforderlich.

Verhindert eine Sitzverlegung die Insolvenz?

Nein. Eine Sitzverlegung beseitigt weder Zahlungsunfähigkeit noch Überschuldung und setzt gesetzliche Pflichten nicht außer Kraft.

Führt die GmbH-Insolvenz automatisch zu meiner Privatinsolvenz?

Nein. Eine persönliche Insolvenz kann allerdings drohen, wenn Sie umfangreiche private Bürgschaften, Haftungsverbindlichkeiten oder andere persönliche Schulden nicht erfüllen können.

Was geschieht mit den Mitarbeitern beim GmbH-Verkauf?

Bei einem Share Deal bleibt die GmbH Arbeitgeberin. Die Arbeitsverhältnisse bestehen grundsätzlich mit derselben Gesellschaft fort. Veränderungen können sich allerdings aus späteren Sanierungsmaßnahmen oder besonderen vertraglichen Umständen ergeben.

Wie schnell kann eine GmbH verkauft werden?

Das hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Unterlagen, der wirtschaftlichen Situation, dem Gesellschaftsvertrag, der Käuferprüfung, dem Notartermin und möglichen rechtlichen oder steuerlichen Fragen ab. Eine pauschale Zusage, jede GmbH könne innerhalb weniger Tage vollständig und sicher übertragen werden, wäre unseriös.

Welche Unterlagen brauche ich für das erste Gespräch?

Für die erste Kontaktaufnahme genügt zunächst eine grobe Übersicht über die GmbH, ihre Schulden, ihre laufenden Einnahmen und die dringendsten Probleme. Für eine vertiefte Prüfung werden anschließend insbesondere BWA, Jahresabschluss, Kontoauszüge, offene Posten, Verträge und Informationen über Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Bürgschaften benötigt.

Muss ich bereits einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben?

Nein. Bei möglichen Insolvenzgründen, Haftungsfragen oder strafrechtlichen Risiken ist eine qualifizierte anwaltliche Prüfung jedoch dringend zu empfehlen. Wir koordinieren bei Bedarf die Zusammenarbeit mit geeigneten Rechtsanwälten und Steuerberatern.

Kann ein Käufer meine GmbH auch fortführen?

Ja. Die Fortführung ist häufig gerade der wirtschaftliche Grund für den Kauf. Der Erwerber kann vorhandene Kunden, Mitarbeiter, Genehmigungen, Standorte oder Vertriebsstrukturen nutzen und die Gesellschaft neu ausrichten.

Was kostet die erste Prüfung des GmbH-Verkaufs?

Die erste Prüfung, ob ein GmbH-Verkauf grundsätzlich infrage kommt, erfolgt kostenlos. Kosten für weitergehende Unternehmensberatung, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notar und sonstige Leistungen werden vor einer Beauftragung transparent besprochen.

Insolvenz Hilfe bedeutet, den besten noch offenen Weg zu erkennen

Eine GmbH-Krise kann sich anfühlen, als würden Sie gleichzeitig gegen Zeit, Zahlen, Gläubiger und Ihre eigenen Ängste kämpfen.

Doch Sie müssen heute nicht bereits wissen, wie die endgültige Lösung aussieht.

Sie müssen zunächst Klarheit gewinnen.

Die Regelinsolvenz ist nicht in jedem Fall der einzige Weg. Eine Sanierung, ein Investor, eine Restrukturierung oder ein Insolvenzplan können sinnvoll sein.

Besonders der Verkauf der GmbH kann eine sehr gute Lösung darstellen, wenn ein geeigneter Käufer vorhanden ist, die Gesellschaft noch wirtschaftlich nutzbare Strukturen besitzt und die Übernahme rechtzeitig sowie vollständig dokumentiert durchgeführt wird.

Der neue Gesellschafter und Geschäftsführer kann die zukünftige Unternehmensführung übernehmen. Sie erhalten die Möglichkeit, sich aus der täglichen Belastung zurückzuziehen und Ihre berufliche Zukunft neu zu planen.

Dabei gilt:

Ein GmbH-Verkauf darf niemals dazu dienen, eine Insolvenzantragspflicht, persönliche Verpflichtungen oder frühere Pflichtverletzungen zu verschleiern. Er ist dann stark, wenn er transparent, wirtschaftlich nachvollziehbar und rechtlich sauber umgesetzt wird.

Handeln Sie deshalb schnell, aber nicht unüberlegt.

Telefon: 030-233 277 480

E-Mail: Post@GmbH-Probleme24.de

Erfahrung und fachliche Einordnung

GmbH-Probleme24.de begleitet Geschäftsführer und Gesellschafter in komplexen Unternehmenssituationen. Im Mittelpunkt stehen die wirtschaftliche Bestandsaufnahme, die Prüfung des GmbH-Verkaufs und die Koordination einer geordneten Unternehmensübernahme.

Die Inhalte beruhen auf langjähriger unternehmerischer und beratender Erfahrung. Bei rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen erfolgt die Zusammenarbeit mit entsprechend qualifizierten Rechtsanwälten und Steuerberatern.

Rechtlicher und steuerlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung.

Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, Steuerberatung, Insolvenzberatung durch einen entsprechend qualifizierten Berufsträger oder Prüfung des konkreten Einzelfalls.

Wir erbringen Unternehmensberatung und organisatorische Unterstützung. Individuelle Rechtsfragen werden durch Rechtsanwälte, steuerliche Fragen durch Steuerberater und notarielle Vorgänge durch einen Notar bearbeitet.

Insbesondere die Feststellung einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, die Beurteilung der Insolvenzantragspflicht, die Prüfung einzelner Zahlungen sowie mögliche Haftungs- oder Strafbarkeitsrisiken müssen anhand des konkreten Sachverhalts fachkundig beurteilt werden.

Gesetze, Quellen und weiterführende Informationen

Weiterführende Ratgeber auf GmbH-Probleme24.de

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Ingo Noack

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