Fortführungsprognose – Sanierung oder GmbH Ende?

Fortführungsprognose – Unsere Vorteile für Sie:

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Überschuldungs- und Insolvenzberatung für GmbH Geschäftsführer

Wie können Sie Ihre Unternehmens Insolvenz und damit alle Probleme umgehen?

GmbH Geschäftsführer werden mit der Fortführungsprognose in Berührung kommen, sobald Sie vor der Entscheidung stehen den Insolvenzantrag stellen zu müssen.

Die Fortführungsprognose beurteilt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.

Fortführungsprognose

Fortführungsprognose Unternehmer

Anhand der Fortführungsprognose wird dann entschieden, ob das Unternehmen weitergeführt, bzw. saniert werden kann oder der Insolvenzantrag gestellt werden muss.

Die Fortführungsprognose kann also positiv oder negativ ausfallen.

Informieren Sie sich nachfolgend ausführlich zum Thema „Fortführungsprognose“.

Sie wünschen eine persönliche Beratung? Rufen Sie unsere Insolvenzberatung an und sprechen Sie mit Experten.

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Inhalt:

  • Definition Fortführungsprognose
  • Rechtliches zur Fortführungsprognose
  • Risiken für die Fortführung des Unternehmens
  • Welcher Geschäftsführer kann die Fortführungsprognose erstellen?
  • Positive Fortführungsprognose
  • Negative Fortführungsprognose
  • Fortführungsprognose und die Insolvenzordnung
  • Wie unterstützen wir Sie bei der Fortführungsprognose?

Definition Fortführungsprognose

Die originäre Aufgabe der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung ist jedes Jahr verpflichtet einen Jahresabschluss zu erstellen. Nach §252 Abs.1 Nr.2 HGB ergibt sich daraus die Pflicht einzuschätzen und zu bewerten, ob die Unternehmensfortführung sinnvoll ist oder ob Risiken vorliegen, die eine Unternehmensfortführung gefährden. Liegen diese Risiken vor, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, muss die Geschäftsführung eine Fortführungsprognose erstellen. Beschäftigt das Unternehmen einen Steuerberater, ist dieser verpflichtet von der Geschäftsführung eine handelsrechtliche Fortführungsprognose einzufordern.

Die Fortführungsprognose dient zum einen dem Schutz der Gläubiger und zum anderen ist die Sanierungsrichtlinie sofern sie positiv ausfällt. Auch viele Hausbanken sind dazu übergegangen eine Fortführungsprognose erstellen zu lassen, sobald sich eine Krise abzeichnet. Das hat einen guten Grund. Begleiten Banken krisenbehaftete Unternehmen ohne positive Fortführungsprognose, können Sie zur Beihilfe der Insolvenzverschleppung angeklagt werden und geraten somit auch in Haftungsansprüche.

Die Fortführungsprognose ist an bestimmte Inhalte gebunden, die wir nachfolgend verkürzt aufführen.

  • Auftrag und Auftragsdurchführung
  • IST-Analyse des Unternehmens
  • Sanierungskonzeption
  • Ergebnis des Sanierungskonzeptes
  • Ergebnis der Beschlussvorschläge
  • Vollständigkeitserklärung

Rechtliches zur Fortführungsprognose

Rechtssicherheit für Krisenunternehmen

Zum Jahresende sind zwei Voraussetzungen geschaffen worden, die eine stärkere Rechtssicherheit für Krisenunternehmen bieten. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den seit über einem Jahr im Entwurfsstadium befindlichen Standard S6 zur fachlichen Erstellung von Sanierungskonzepten und Fortführungs Prognosen endgültig verabschiedet und der Gesetzgeber hat noch rechtzeitig zum Jahresende das Gesetz zur Entfristung von Überschuldungen als Insolvenzantragsgrund verabschiedet.

Das bedeutet konkret: Liegt eine positive Fortführungsprognose vor, ist das Unternehmen aber gleichzeitig überschuldet, ergibt aus dieser Sachlage noch keine Insolvenzantragspflicht. Dennoch sollten krisenbehaftete Unternehmen wissen, dass die Insolvenzantragspflicht innerhalb von drei Wochen nach Feststellung der Überschuldung bestehen bleibt.

Risiken für die Fortführung des Unternehmens

Beispiele für Risiken, die eine Fortführung gefährden

Wann können Risiken für die Fortführung des Unternehmens eintreten? Um diese rechtzeitig zu erkennen oder mit Ihrer aktuellen Lage ansatzweise zu vergleichen, haben wir die häufigsten Risiken für Sie zusammengestellt. Wir erheben keinen Anspruch an Vollständigkeit, denn dazu sind Unternehmen und mögliche Risiken zu individuell. Sollten Sie sich nicht wiederfinden, aber dennoch aktuelle wirtschaftliche Probleme haben, zögern Sie nicht Kontakt aufzunehmen und sich beraten zu lassen.

  • Gemäß §49 Abs.3 GmbHG sind Geschäftsführer zur Information der Gesellschafter verpflichtet, wenn 50 % des Stammkapitals verbraucht sind. Der Geschäftsführer muss in diesem Fall eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen.
  • § 19 Abs.2 InsO verpflichtet den Geschäftsführer zur Überprüfung des Tatbestandes der insolvenzrechtlichen Überschuldung, wenn das Stammkapital vollständig verbraucht ist.
  • Treten zunehmend Liquiditätsschwierigkeiten auf, hat das Unternehmen zunehmend Zahlungsschwierigkeiten und häufen sich Mahnungen, sind das ebenfalls ernstzunehmende Risiken, die eine Fortführungsprognose begründen, bzw. zwingend voraussetzen.
  • Laufen Kreditverträge aus und hat das Unternehmen Schwierigkeiten Anschlusskredite zu erhalten, ist das ebenfalls ein hohes Risiko für die Fortführung des Unternehmens.

Wer kann die Fortführungsprognose erstellen?

Sind Alternativen zur Geschäftsführung rechtlich zulässig?

Nicht selten verfügt aber die Geschäftsführung weder über ausreichende zeitliche Kapazitäten noch über umfassende rechtliche Kenntnisse (z.?B. Insolvenzrecht), um diese Verpflichtungen zu erfüllen. In diesem Fall ist es rechtlich einwandfrei, wenn fachkundige Berater hinzugezogen werden und / oder der Steuerberater in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt die Fortführungsprognose erstellt.

Definition positive Fortführungsprognose

Gewissheit, keinen Insolvenzantrag stellen zu müssen

Unterschieden wird zwischen der positiven und der negativen Fortführungsprognose. Die Fortführungsprognose gibt dem Unternehmer die Sicherheit keinen Insolvenzantrag stellen zu müssen und sichert den Geschäftsführer auch gegen persönliche und strafrechtliche Folgen ab. Die Insolvenzordnung gibt vor, dass ein Insolvenzantrag gestellt werden muss, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung konkret vorliegt. Droht die Zahlungsunfähigkeit, kann ein Insolvenzantrag gestellt werden, muss aber nicht.

Wie wir bereits erwähnt haben, hat sich mit der Neuregelung der Insolvenzordnung (§ 19 II InsO) eine Neuerung ergeben. Unternehmen können überschuldet sein, liegt aber eine positive Fortführungsprognose vor, ist das Unternehmen von der Insolvenzantragspflicht befreit. Die Überschuldung zieht also nicht mehr zwingend den Insolvenzantrag nach sich.

Die positive Fortführungsprognose setzt voraus, dass die Überschuldung überwiegend wahrscheinlich überwunden werden kann. Das kann zum Beispiel durch Zahlungen eintreten, die ausstehen oder Kredite, die zur Überwindung der Krise vergeben werden. Wenn dagegen unter Zugrundelegung von Fortführungswerten (Going-Concern-Werten) festgestellt wird, dass die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gedeckt werden, liegt keine Überschuldung vor.

Die negative Fortführungsprognose

Insolvenzantragspflicht bei rechnerischer Überschuldung

Fällt die Fortführungsprognose negativ aus, beginnt mit dieser Prognose in der Regel die Insolvenzpflicht des Unternehmers. Besteht keine Chance die Unternehmensbilanz zu retten, das bedeutet in der Regel Kapital zu beschaffen, muss der Unternehmer den Insolvenzantrag stellen, sofern er sich nicht der Straftat der Insolvenzverschleppung schuldig machen will.

Die negative Fortführungsprognose bedeutet in der Regel die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens. Auch ein Sanierungskonzept kann nicht mehr erstellt werden. Ob bei negativer Fortführungsprognose tatsächlich eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt, ist von außen nicht zu beurteilen. Ziehen Sie in jedem Fall Experten hinzu, die Ihre Fortführungsprognose und den tatsächlichen Zustand Ihres Unternehmens bewerten und analysieren.

Die Insolvenzordnung

§ 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit)

Wir wollen noch einmal näher auf den Zusammenhang zwischen Fortführungsprognose und Insolvenzordnung eingehen, da dieser Zusammenhang eine wesentliche Bedeutung für Sie als Geschäftsführer hat. Bei einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sind die Grenzen der Zahlungsunfähigkeit eng gesteckt. Das dient zum Schutz der Gläubiger.

Die Zahlungsunfähigkeit wird wie folgt definiert:

Eine Zahlungsfähigkeit ist in der Regel dann anzunehmen, wenn 10% der fälligen Verbindlichkeiten über einen Zeitraum von mehr als drei Wochen nicht erfüllt werden können. Alle Beträge darunter gelten als Zahlungsstockung“.

Der Geschäftsführer muss innerhalb von drei Wochen belegen wie er die Zahlungsunfähigkeit beseitigen kann. Dazu gibt ihm das Gesetz ca. sechs Wochen Zeit. Dieser Zeitraum wird als zumutbar für Gläubiger angenommen. Kann der Unternehmer dies nicht, ist er verpflichtet den Insolvenzantrag zu stellen. Aus diesem Umstand ergibt sich der Zusammenhang zwischen Fortführungsprognose und Insolvenzantragspflicht, die für Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die AG gilt.

Wie unterstützen wir Sie?

Insolvenzberatung und Unternehmensberatung

Was können wir für Sie tun, wenn die Fortführungsprognose negativ ausfällt? Zunächst möchten wir Ihnen den Rat geben die Fortführungsprognose in Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Sanierungsberater zu erstellen. Dieser sollte in jedem Fall die Anforderungen ach dem IDW S6 Standard erfüllen. Zugleich sollte der Sanierungsberater fachkundig im Insolvenzrecht sein und Sie vor den möglichen negativen Konsequenzen der Regelinsolvenz bewahren können.

Wir haben uns auf die Beratung und Begleitung von krisenbehafteten Unternehmen spezialisiert und erstellen qualifizierte Fortführungsprognosen nach IDW S6 Standard. Außerdem können wir Unternehmen mittels Insolvenzverfahren sanieren. Ist eine Sanierung nicht mehr möglich, schauen wir gemeinsam in Ihre berufliche Zukunft und begleiten Sie als Unternehmensberater.

Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung für Ihre ordnungsgemäße Firmeninsolvenz. Unser Beraterteam steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Ingo Noack

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