Insolvenz bei GmbH – Jetzt alles richtig machen

Schnelle und seriöse Hilfe bei GmbH Problemen

Insolvenz bei GmbH – Das Schreckgespenst vieler Unternehmer, denn eine Pleite ist nie etwas Schönes. Doch wussten Sie, dass Ihnen im Falle einer Insolvenz bei GmbH weitere Risiken drohen? Wir wissen es und bieten Ihnen schnelle und seriöse Hilfe bei GmbH Problemen. Ihnen können sogar zivil- und strafrechtliche Konsequenzen drohen und das, obwohl Sie vielleicht nicht einmal wussten, was Sie falsch gemacht haben.

Geraten Sie weder in die Haftungsfalle, noch in die Insolvenzfalle mit negativen Konsequenzen. Nehmen Sie die Hilfe unseres GmbH Insolvenz Experten in Anspruch und lassen Sie sich beraten. Darüber hinaus bieten wir Ihnen den GmbH Ankauf, die GmbH Übernahme und die GmbH Löschung, wenn Sie sich schnell und schmerzfrei von Ihrer Problem GmbH trennen möchten.

Insolvenz bei GmbH – mögliche zivil- und strafrechtliche Konsequenzen

Insolvenz bei GmbH

Insolvenz bei GmbH

Die möglichen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen bei einer GmbH Insolvenz können gravierende Folgen haben.

Meist wissen die Geschäftsführer gar nicht, wessen sie sich schuldig gemacht haben.

Aber leider gilt auch hier: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ und so tappt so mancher Geschäftsführer in Fallen, die das Unangenehme einer Insolvenz noch übertreffen.

Insolvenzverschleppung
Die erste Falle ist die sogenannte Insolvenzverschleppung. Das GmbH-Gesetz (GmbHG) sieht in seinen §§ 64 und 84 vor, dass ein Geschäftsführer spätestens drei Wochen nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenz anmelden muss. Wussten Sie, dass rund 66% aller Geschäftsführer diese Frist versäumen? Tatsächlich ist es so. Und nicht immer geht die Sache glimpflich aus.

Sozialversicherungsbeiträge
Eine weitere Falle im Insolvenzrecht sind die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Auf der einen Seite wäre kein Geld mehr vorhanden, aber auf der anderen Seite müssen die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden.

Kommen Sie dafür nicht auf, kann man Sie mit Ihrem Privatvermögen haftbar machen. Die zuständige Krankenkasse kann den Geschäftsführer persönlich in Anspruch nehmen und ihm gegenüber eine Schadensersatzforderung geltend machen (§ 266a StGB i. V. m. § 823 Abs. 2 BGB).

Steuern
Das gilt auch für Steuerzahlungen, insbesondere für die Lohnsteuer, aber auch für Umsatz-, Körperschafts- oder Gewerbesteuern. Siehe dazu §§ 34, 69 Abgabenordnung AO.

Insolvenz bei GmbH – Liquidation statt Insolvenz

Überlassen Sie unseren Experten Ihre GmbH zu liquidieren, statt in die Insolvenz zu gehen. Vielleicht sind Sie schon einmal über den Begriff „Firmenbestattung“ gestolpert, der gerne im Zusammenhang mit einer GmbH Liquidation genannt wird. Wir beerdigen Ihre GmbH nicht, sondern führen eine ganz legale Liquidation Ihrer Gesellschaft durch.

Wir stellen eine Nachfolgegesellschaft und einen neuen Geschäftsführer, der Sie sofort nach der notariellen Abwicklung aus allen Pflichten entlässt. Sie sind umgehend „frei“ und vor allem unbelastet. Man kann Sie weder haftbar machen, noch sind Sie in den nächsten Jahren in Ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt.

Ihre Vorteile unserer Insolvenzberatung

Gerne nennen wir Ihnen in Kürze noch Ihre Vorteile unserer Insolvenzberatung. Gerne würden wir Sie persönlich beraten und nach Kenntnisnahme Ihrer Situation den besten Lösungsweg für Sie finden. Wir sind zwar nicht kostenlos, aber garantiert günstiger als eine Insolvenz.

  • Sie verlassen die GmbH unbeschadet.
  • Sie können sofort eine neue Geschäftsidee umsetzen.
  • Ihre Bonität und Reputation bleibt im vollen Umfang erhalten.
  • Wir übernehmen sofort alle Verbindlichkeiten und kümmern uns um deren Abwicklung.
  • Die Gläubigerverhandlungen übernehmen wir in eigener Verantwortung.
  • Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die GmbH Übernahme.

Verlassen Sie sich auf das Expertenwissen unserer Insolvenzberatung. Wir können Ihnen aus Erfahrung helfen und mit unserem Wissen eine Lösung für Ihre GmbH Probleme finden.

 

Ingo Noack

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