Zahlungsunfähigkeit GmbH

Wann droht die Insolvenz?

Zahlungsunfähigkeit GmbH, ein heikles Thema, denn mit Feststellung der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH tritt die Insolvenzantragspflicht ein. Die Zahlungsunfähigkeit GmbH ist keine Entscheidung, die Sie als Geschäftsführer allein treffen können, sondern mehrfach gesetzlich geregelt.

Der BHG, die Insolvenzordnung sowie das Zivilrecht und Strafrecht regeln die Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bzw. die Folgen, wenn Sie als Geschäftsführer die Insolvenz nicht rechtzeitig anmelden.

Wir haben die wichtigsten Fakten zum Thema „Zahlungsunfähigkeit GmbH“ für Sie kurz und kompakt zusammengefasst.

Lassen Sie sich von unseren Insolvenzexperten gerne persönlich beraten, wenn Ihre GmbH in einer Krise steckt und Sie nicht wissen, wie es weitergeht, bzw. weiter gehen kann.

Zahlungsunfähigkeit GmbH

Ein schmaler Grat zwischen Liquiditätsproblemen und Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit GmbH

Zahlungsunfähigkeit GmbH

Die Insolvenzantragspflicht eines GmbH-Geschäftsführers beginnt mit der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit.

Mit Eintritt der Insolvenzantragspflicht bekommt die Geschäftsführung noch einmal drei Wochen Zeit das Unternehmen zu sanieren.

Gelingt dies nicht, muss der Geschäftsführer den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht stellen.

Doch ganz so einfach ist die Zahlungsunfähigkeit nicht immer zu erkennen.

Oftmals ist es ein schmaler Grat zwischen einer vorübergehenden Liquiditätslücke und der endgültigen Zahlungsunfähigkeit.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu Leitlinien erstellt, denn immer wieder kommt es zu Unklarheiten, die dem betroffenen Geschäftsführer Schwierigkeiten bereiten, denn mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit erhöhen sich auch die Haftungsrisiken.

Zahlungsunfähigkeit GmbH

Leitlinien des BGH

Um die Zahlungsstockung klar von der Zahlungsunfähigkeit anzugrenzen, hat der BGH Leitlinien erstellt. Somit sollte zum einen Klarheit geschaffen werden, aber auch Rechtssicherheit für den Geschäftsführer.

Von einer Zahlungsstockung ist auszugehen, wenn die benötigten Mittel zur Beseitigung der Außenstände innerhalb von drei Wochen beschafft werden können. Hinzu kommt, dass die Liquiditätslücke nicht mehr als 10 % der Gesamtfälligkeiten betragen darf.

Beträgt die Liquiditätslücke mehr als 10 % und ist nicht zu erwarten, dass diese geschlossen werden kann, ist von der Zahlungsunfähigkeit GmbH auszugehen.

Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Zahlungsunfähigkeit berechenbar und somit auch die Insolvenzantragspflicht.

Nun kommt hinzu, dass bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Insolvenzantrag gestellt werden kann, aber nicht muss.

Drohende Zahlungsunfähigkeit GmbH

Insolvenzantrag kann, muss aber nicht gestellt werden

Bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit GmbH kann die GmbH einen Insolvenzantrag stellen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Nun muss man aber den Unterschied zwischen einer drohenden und einer faktischen Zahlungsunfähigkeit wissen. Wird später erklärt, dass die Geschäftsführung von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ausgegangen ist, diese aber rechnerisch schon vorlag, gilt dies nicht als Begründung und es kann zur Vermutung der Insolvenzverschleppung kommen.

Da es aber keine pauschalen Grundsätze einer drohenden Zahlungsunfähigkeit gibt und die rechtliche Lage nicht immer ganz einfach zu überblicken ist, ist es in jedem Fall sinnvoll fachlich fundierten Expertenrat einzuholen.

Zahlungsunfähigkeit einer GmbH – Insolvenz, oder…

….gibt es andere Wege aus der Krise?

Bleibt denn mit der Krise einer GmbH nur der Weg der Regelinsolvenz, die rechtlich kompliziert ist und Haftungsrisiken birgt? Oder gibt es vielleicht einen anderen Weg die Krise zu bewältigen und der keine so nachhaltigen Konsequenzen hat?

Ja, den Weg gibt es. Denken Sie über den Verkauf Ihrer krisenbehafteten Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach. Unsere Insolvenzexperten beraten Sie gerne persönlich und bieten Ihnen ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch. Gerne stellen wir Ihnen in Kürze die Vorteile des GmbH Verkaufs vor.

GmbH Verkauf – Ankauf krisenbehafteter Kapitalgesellschaften

GmbH Insolvenzexperten beraten

Bei drohender Insolvenz ist der GmbH Verkauf eine rechtssichere Lösung Ihrer GmbH Probleme. Die GmbH Insolvenz birgt für Sie als Geschäftsführer Haftungsrisiken und wird Ihre berufliche und private Zukunft in den nächsten Jahren deutlich einschränken. Das muss nicht sein, denn bevor Sie Insolvenz anmelden, verkaufen Sie Ihre Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Wir übernehmen Ihre GmbH, auch die Rechtsformen AG, KG und Ltd., auch wenn diese krisenbehaftet sind oder die Insolvenz ganz nah ist. Der GmbH Ankauf ist Ihr Ausweg aus einer jahrelangen Insolvenz, die öffentlich gemacht wird und Ihr Ansehen wesentlich schädigt.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist? Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich beraten. Handeln Sie schnell, denn laut Gesetz haben Sie nur 21 Tage Zeit die Insolvenz anzumelden, sonst droht Ihnen die Insolvenzverschleppung, die in Deutschland eine Straftat darstellt.

Wichtig zu wissen: Ganz egal, welche Lösung Ihrer GmbH Probleme für Sie in Betracht kommt, hat die Geschäftsführung in der Vergangenheit Straftaten verübt oder Ordnungswidrigkeiten begangen, können wir Ihnen in diesen Fällen nicht helfen. Wir können Ihnen aber unseren erfahrenen Rechtsanwalt empfehlen, der Ihnen in diesen Fällen anwaltlich zur Seite steht, Sie berät und möglicherweise vertritt.

Netzwerk für einen erfolgreichen GmbH Kauf

Als Full-Service-Dienstleister bieten wir Ihnen ein langjährig erfahrenes Netzwerk aus Unternehmensberater, Rechtsanwalt und Steuerberater. Wir helfen Ihnen Ihre GmbH Probleme umgehend in den Griff zu bekommen und unbelastet einen Neuanfang wagen zu können.

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und unvermeidbarer Insolvenz ist der Ankauf Ihrer GmbH eine Lösung, die Sie schnell von allen Problemen befreit. Ärgern Sie sich nicht über eine jahrelange Insolvenz, denn es geht auch einfacher.

Ingo Noack

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