Umstrukturierungshilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten

Neustart für Ihr Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten

Wussten Sie, dass Umstrukturierungshilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten Ihre Firma retten und einen Neustart ermöglichen können?

Ja, befindet sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten und erfüllt die Anforderungen der EU-Leitlinien für Umstrukturierungshilfen können auch Sie einen Neustart für Ihre Firma planen und in Angriff nehmen.

Beratung und Hilfe in Berlin und bundesweit unter: Telefon 030-233 277 480

Umstrukturierungshilfen

Umstrukturierungshilfen

Wir bringen Licht ins Dunkel der Förderlandschaft und stellen Ihnen die von der EU erlaubten Umstrukturierungshilfen vor.

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Die erlaubten Arten staatlicher Beihilfen

Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/C 249/01) der Europäischen Kommission

Wenn wir von staatlichen Beihilfen sprechen, kommt in jedem Fall das EU-Recht zur Anwendung, das in den Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/C 249/01) der Europäischen Kommission definiert ist. Dazu muss man wissen, dass die EU im Grundsatz alle staatlichen Beihilfen verbietet, jedoch Ausnahmen macht.

Neben dem generellen Beihilfeverbot sind drei Arten staatlicher Beihilfen erlaubt: Die Rettungsbeihilfen, die vorübergehenden Umstrukturierungshilfen und die Umstrukturierungsbeihilfen. Auf die vorübergehenden Umstrukturierungshilfen gehen wir nachfolgend genauer ein.

Vorübergehende Umstrukturierungshilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten

Für KMU und kleinere staatliche Unternehmen

Vorübergehende Umstrukturierungshilfen werden für KMU und kleinere staatliche Unternehmen gewährt. Ziel der Umstrukturierungshilfen ist die Umsetzung eines Umstrukturierungsplanes.

Der Umstrukturierungsplan beinhaltet detaillierte Maßnahmen wie das Unternehmen langfristig wieder leistungs- und wettbewerbsfähig arbeiten kann.

Die Höhe der vorübergehenden Umstrukturierungshilfen wird von den Mitgliedsstaaten der EU selbst festgelegt. Sie sind aber dennoch nicht ganz frei wählbar, denn die EU legt fest, dass die Höhe der Fördergelder auf ein Minimum beschränkt werden müssen.

Achtung: Für den Erhalt der Umstrukturierungshilfen müssen die Unternehmen einen Eigenbeitrag von 50 % der Umstrukturierungskosten stellen. Steht Ihr Unternehmen kurz vor der Insolvenz und kann den Eigenbetrag nicht aufbringen, sind Sie nicht berechtigt die Umstrukturierungshilfen zu erhalten.

Mein Unternehmen kann den Eigenbetrag nicht aufbringen

Wir helfen bei GmbH Problemen

Was passiert, wenn Ihr Unternehmen den geforderten Eigenbetrag nicht aufbringen kann, weil Sie kurz vor der Insolvenz stehen? Sie sind nicht berechtigt die Umstrukturierungshilfen zu erhalten und müssen Ihrer Insolvenzantragspflicht nachkommen. Zu diesem Zeitpunkt werden Sie keine staatlichen Förderungen mehr erhalten, denn Ihr Unternehmen gilt dann als Unternehmen in Schwierigkeiten, das von Beihilfen aller Art ausgeschlossen ist.

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