Firmeninsolvenz

Was Unternehmen bei einer Firmeninsolvenz beachten müssen

Firmeninsolvenz vermeiden – Jetzt anrufen und unverbindlich informieren & beraten lassen.

Die Firmeninsolvenz, auch Regelinsolvenz genannt, unterscheidet sich wesentlich von einer Privatinsolvenz. Wir möchten Sie auf dieser Seite über die Firmeninsolvenz informieren, die wichtigsten Fragen beantworten und Ihnen eine Alternative zu Firmeninsolvenz aufzeigen.

Als Unternehmensberatung stehen wir Ihnen beratend zur Seite. In Kooperation mit einem Steuerberater und einem Rechtsanwalt bieten wir Ihnen außerdem die rechtliche und steuerliche Beratung.

Verschenken Sie bei drohender Zahlungsunfähigkeit keine Zeit und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Wir helfen Ihnen gerne weiter, denn das Thema Firmeninsolvenz ist komplex und hat langfristige Auswirkungen auf Ihre Zukunft.

Pleite oder Chance – Die Firmeninsolvenz

Die Firmeninsolvenz soll juristischen Personen die Möglichkeit geben ihre Schulden abzuwickeln und nach Ablauf der

Firmeninsolvenz

Firmeninsolvenz

Unternehmerinsolvenz einen neuen Start zu ermöglichen.

Hat ein Unternehmen zum Beispiel 500.000 Euro Schulden und kann diese aus eigener Kraft nicht mehr begleichen, wären diese aller Wahrscheinlichkeit nach in den nächsten 20 Jahren immer noch offen.

Mit diesen Schulden ist es kaum bis nicht möglich eine neue Zukunft aufzubauen.

Mit der Firmeninsolvenz sind die Schulden innerhalb der nächsten sieben Jahre beglichen und die Geschäftsführer der betroffenen Gesellschaft können dann einen neuen finanziellen Anfang starten.

Firmeninsolvenz können u.a. folgende Gesellschaften anmelden:

  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG)
  • GmbH & Co. KG

Außerdem trifft die Regelinsolvenz auf folgende Personengesellschaften zu:

  • GbR (BGB Gesellschaft)
  • OHG (Offene Handelsgesellschaft)
  • KG (Kommanditgesellschaft)

Firmeninsolvenz Pflichten nach der Insolvenzordnung

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt das Insolvenzverfahren für Privatpersonen und Firmen. Sie ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, kurz BGB. Ziel der Insolvenzordnung ist es immer, die Ansprüche der Gläubiger möglichst gleichmäßig zu befriedigen und dem Schuldner einen finanziellen Neuanfang zu ermöglichen.

Das Einkommen, das der Schuldner während des Insolvenzverfahrens erhält, ist gesichert und nach der Pfändungstabelle geregelt. Erzielt der Schuldner ausreichend Einkommen, muss er während des laufenden Insolvenzverfahrens einen Teil abführen. Kontrolliert wird das Insolvenzverfahren durch einen Insolvenzverwalter.

Die Insolvenzordnung legt genau fest, wann ein Unternehmen zahlungsunfähig ist. Im Rahmen der Regelinsolvenz wird das Unternehmen dann saniert, liquidiert oder aufgelöst.

Eröffnungsgründe für eine Firmeninsolvenz

Eröffnungsgründe einer Firmeninsolvenz sind die drohende Zahlungsunfähigkeit, die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung.

Gemäß § 18 Abs. 2 InsO liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit vor, wenn der Schuldner aller Voraussicht nicht mehr in der Lage sein wird, seinen aktuellen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Gemäß § 17 Abs. 2 InsO liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen.

Für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne Personenhaftung gibt die Insolvenzordnung folgendes vor:

Spätestens drei Wochen ab dem Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung müssen die zuständigen Personen des Unternehmens die Firmeninsolvenz nach § 15 a Abs. 1 InsO anmelden. Wird dies unterlassen, kann eine Klage wegen Insolvenzverschleppung drohen. Im Falle eines Schuldspruchs drohen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von ein bis drei Jahren!

Ablauf einer Firmeninsolvenz

Firmeninsolvenz - Was beachten

Firmeninsolvenz – Was beachten

Der Antrag auf Eröffnung der Insolvenz des Unternehmens wird vom Schuldner selbst oder einem Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht gestellt.

Der Schuldner, im Falle einer Firmeninsolvenz also das Unternehmen, hat ein Vermögensverzeichnis und eine Gläubigerübersicht einzureichen.

Das Insolvenzgericht prüft nun den Antrag auf Firmeninsolvenz und bestellt bei Stattgabe des Antrages einen Insolvenzverwalter.

Das Unternehmen ist berechtigt selbst einen Insolvenzverwalter zu bestellen.

Dieser muss dann aber schon im Antrag der Insolvenz des Unternehmens aufgeführt sein.

Die Insolvenzverfahrenseröffnung wird öffentlich bekanntgegeben. Mit der Veröffentlichung der Verfahrenseröffnung über die Firmeninsolvenz wird dem Schuldner der Pfändungsschutz erteilt. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Gläubiger sind ab sofort nicht mehr möglich.

Der Insolvenzverwalter in der Firmen Insolvenz

Hat die Eröffnung der Insolvenz des Unternehmens stattgefunden, übernimmt der Insolvenzverwalter die Führung des Unternehmens. Das pfändbare Vermögen wird beschlagnahmt und ausschließlich der Insolvenzverwalter darf darüber verfügen.
Der Insolvenzverwalter muss entscheiden, ob das Unternehmen saniert oder liquidiert wird.

Soll das Unternehmen saniert werden, stellt der Insolvenzverwalter einen Insolvenzplan auf. Der Insolvenzplan enthält alle Maßnahmen, die dazu dienen das Unternehmen zu sanieren. Eine weitere Möglichkeit ist der Verkauf des Unternehmens. Aus dem Erlös des Verkaufes werden dann die Gläubiger bedient.

Falls die Entscheidung das Unternehmen zu liquidieren, kündigt der Insolvenzverwalter alle laufenden Verträge und das Unternehmen wird zum Schluss der Insolvenz aus dem Handelsregister gelöscht.

Firmeninsolvenz in Eigenverwaltung

Eine Alternative zum Insolvenzverwalter ist die Insolvenz der Firma in Eigenverwaltung. In diesem Fall übernimmt die Geschäftsführung die Weiterführung. Ihr wird ein Sachverwalter zur Seite gestellt, der überwacht, ob die im Sanierkonzept erarbeiteten Maßnahmen durchgesetzt werden. Eine Regelinsolvenz ohne Kontrolle von außen ist nicht möglich.

Firmeninsolvenz – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-233 277 480

Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@GmbH-Probleme24.de

Risiken der Firmeninsolvenz

Die Firmeninsolvenz birgt auch Risiken für den Geschäftsführer. Wir beziehen uns nachfolgend auf die Rechtsform der GmbH, da wir unsere Leistungen überwiegend auf GmbH Probleme ausrichten.

Insolvenzverschleppung
Versäumt der Geschäftsführer den Antrag auf Firmeninsolvenz zu stellen, macht er sich der Insolvenzverschleppung schuldig. Das muss gar nicht unbedingt mit Absicht passieren. Manchmal sind die Vorstellungen einer Firmenrettung vielleicht nicht ganz realistisch und Sie als Geschäftsführer denken, es gäbe vielleicht noch eine Lösung.

§ 347 HGB
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung besagt, dass der / die Geschäftsführer nicht mit ihrem persönlichen Vermögen haftbar gemacht werden. Das stimmt soweit auch, so lange der Geschäftsführer seiner Pflicht als sorgfältiger Geschäftsmann nach § 347 HGB handelt. Tut er das nicht, kann er mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden.

Weitere Risiken einer GmbH Regelinsolvenz
Ihre öffentliche Reputation und Ihre Bonität sind leider ruiniert. Die Ihrer Firma wird in das öffentliche Schuldenregister eingetragen und ist für jedermann einsehbar. Die Firmeninsolvenz wird in der SCHUFA vermerkt und Sie sind für sieben Jahre stark eingeschränkt.

Alternative zur Firmeninsolvenz bei GmbH Problemen

Die Firmeninsolvenz ist eine unschöne und langwierige Angelegenheit, die auch Sie als Geschäftsführer in den kommenden Jahren belasten wird. Wir bieten Ihnen als Full-Service-Dienstleister Hilfe bei GmbH Problemen, mit der Sie eine Firmeninsolvenz ausweichlich werden lassen.

Wir lösen Ihre GmbH Probleme mit der GmbH Übernahme, dem GmbH Kauf oder der GmbH Liquidierung. In allen drei genannten Fällen ist die Angelegenheit für Sie als Geschäftsführer schnell und sauber erledigt und Sie können schon kurz danach neue Pläne für Ihre Zukunft schmieden.
Wir versichern Ihnen, dass sich alle Leistungen im gesetzlichen Rahmen bewegen und weder Sie, noch wir uns strafbar machen.

GmbH Übernahme statt Firmeninsolvenz
Wir übernehmen Ihre krisenbehaftetet oder zahlungsunfähige GmbH. Mit der GmbH Übernahme wird ein neuer Geschäftsführer bestellt und Sie sind umgehend aus Ihren Verpflichtungen entlassen. Sie müssen keine eidesstattliche Versicherung abgeben, es erfolgt kein Eintrag in das Schuldenregister und Ihre Kreditwürdigkeit leidet nicht. Vielleicht haben Sie ja schon eine Idee, welches Projekt Sie als nächstes starten möchten.

Der GmbH Verkauf als Lösung Ihrer GmbH Probleme
Wir kaufen Ihre GmbH mit allen Rechten und Pflichten und kümmern uns um alle weiteren Schritte. Auch beim GmbH Verkauf sind Sie als Geschäftsführer sofort von allen Pflichten entbunden und gehen kein Risiko für Ihre Zukunft ein. GmbH verkauft und Sie können neu durchstarten. Handeln Sie schnell, denn denken Sie daran, dass Sie nur 21 Tage Zeit haben Firmeninsolvenz anzumelden, wenn Sie vor der Zahlungsunfähigkeit stehen oder bereits zahlungsunfähig sind.

GmbH löschen lassen und der Firmeninsolvenz ausweichen
Möchten Sie selbst Ihre GmbH löschen lassen, also aus dem Handelsregister austragen lassen, kann das mehrere Jahre dauern. Die Löschung einer GmbH beginnt mit dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter. Anschließend wird die GmbH abgewickelt, liquidiert und es folgt das Sperrjahr.

Neben dem sehr hohen Zeitaufwand kann die GmbH Löschung auch sehr hohe Kosten verursachen. Wir bieten Ihnen die Alternative, die weit schneller abgewickelt ist und sehr viel geringere Kosten verursacht. Wir können die GmbH umwandeln. Das bedeutet, wir wandeln die GmbH in eine andere Rechtsform um. Möglich ist auch der sogenannte Mantelverkauf, den wir Ihnen gerne persönlich erklären.

Wir bieten eine Lösung, die nach wenigen erledigt ist und Ihnen schon kurze Zeit später wieder den vollen Handlungsspielraum für neue Geschäftsideen zurückgibt.

Hilfe für Ihre Firmeninsolvenz in Berlin und national

Gerne fassen wir unseren Service und Ihre Vorteile für GmbH Probleme, die ohne uns in einer Firmeninsolvenz enden würden, noch einmal im Überblick für Sie zusammen.
Wir bieten unseren Kunden unter Ausschluss weiterer persönlicher Haftungen bundesweit die Übernahme Ihrer GmbH. Nutzen Sie die Erfahrung und Kompetenz unseres Unternehmensberaters und unser Netzwerk aus Rechtsanwälten und Steuerberatern.

Bewahren Sie sich Ihre öffentliche Reputation und Ihre Kreditwürdigkeit. Statt Firmeninsolvenz ziehen Sie den GmbH Verkauf, Löschung oder Übernahme in Betracht, deren Weg Sie gemeinsam mit uns gehen. Vermeiden Sie strafrechtliche Konsequenzen, sollten Sie die Anmeldung der Insolvenz verspätet abgeben und umgehen Sie mögliche persönliche Haftungsansprüche gegen Sie.

Wir helfen Ihnen schnell und effektiv bei GmbH Problemen in Berlin und bundesweit. Gerne beraten wir Sie persönlich.

Ingo Noack

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