GmbH Insolvenz vermeiden / abwenden

Expertenrat Insolvenzberatung Berlin und bundesweit

Gibt es Wege und Möglichkeiten die GmbH Insolvenz vermeiden / abwenden zu können? Ja, mit der GmbH Übernahme können Sie die GmbH Insolvenz vermeiden / abwenden. Aber gehen Sie diesen Schritt nicht alleine und holen Sie sich Expertenrat von unserer Insolvenzberatung Berlin, Brandenburg und bundesweit.

Wenn Ihre GmbH in einer schweren Krise steckt, sollten Sie keine weiteren Entscheidungen alleine treffen. Zum einen ist die GmbH Insolvenz gesetzlich geregelt und Sie müssen Fristen einhalten. Fehler können Sie teuer zu stehen kommen. Zum anderen birgt die Insolvenz Ihrer GmbH große Risiken für Sie als Geschäftsführer.

Sie können die GmbH Insolvenz vermeiden / abwenden, indem Sie genügend Kapital aufbringen, um die Gläubiger zu befriedigen. Schaffen Sie dies nicht, was auch relativ unwahrscheinlich ist, wenn Sie kurz vor der Insolvenz stehen, bleibt Ihnen der Ausweg Ihre GmbH zu verkaufen. Und genau darüber möchten wir Sie informieren.

Insolvenz vermeiden / abwenden – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-233 277 480

Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@GmbH-Probleme24.de

GmbH Insolvenz vermeiden / abwenden mit dem GmbH Verkauf

Insolvenz vermeiden / abwenden

Insolvenz vermeiden / abwenden

Wie eingangs schon kurz erwähnt, ist es unwahrscheinlich, dass Sie Ihre Gläubiger befriedigen, wenn Sie kurz vor der Insolvenz stehen.

Mit dem GmbH Verkauf übernehmen wir Ihre GmbH durch eine Auffang- und Beteiligungsgesellschaft.

Der GmbH Kauf wird selbstverständlich notariell beurkundet und ist rechtskräftig.

Am Tag der Beurkundung wird die Übernahme elektronisch beim Handelsregister angemeldet und Sie werden sofort wirksam als Geschäftsführer abberufen.

Damit erfolgt die Entlastung und Haftungsfreistellung von allen Schadensersatzansprüchen im Rahmen des GmbH Gesetzes.

Alle Gläubiger werden über den neuen Geschäftssitz und die Geschäftssituation informiert. Das ist besonders wichtig im Hinblick auf § 283 Abs. Nr. 8 StGB. Nach dem erfolgreichen GmbH Ankauf wird der neue Geschäftsführer die GmbH sanieren, abwickeln, liquidieren oder auflösen. Die Entscheidung erfolgt individuell und richtet sich ganz nach den Möglichkeiten, die die GmbH in der Krise noch bietet.

Weitere Schritte nach dem GmbH Ankauf

Alle bestehenden Verträge wie Leasing-, Arbeits-, Miet- und Darlehensverträge, werden übernommen. Die Buchhaltung und alle Geschäftsunterlagen werden übernommen und aufbewahrt, sofern dies rechtlich vorgesehen ist.

Auf Wunsch kann de Firmensitz verlegt und die GmbH in eine andere Rechtsform umgewandelt werden, sodass Sie als Geschäftsführer nicht mehr mit Ihrem Unternehmen in Verbindung gebracht werden können.

Komplette Übernahme der Kommunikation mit allen Gläubigern, Gläubigervertretern und Behörden (Gerichte, Finanzämter, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, etc.) sowie die jederzeitige Erreichbarkeit derselben per Telefon, Brief, Mail und natürlich persönlich. Sollte eine Abwicklung erforderlich sein, wird selbstverständlich auch die Löschung aus dem Handelsregister vorgenommen.

Nehmen wir eine Firmenbestattung vor?

Nein und wir distanzieren uns ausdrücklich von den unseriösen Angeboten und Machenschaften, die in diesem Zusammenhang angeboten werden. Wir haben Ihnen alle Maßnahmen und Schritte ausführlich erklärt und Sie sehen, dass wir den gesetzlichen Weg gehen. Eine Firmenbestattung nehmen wir nicht vor. Wir bieten Ihnen lediglich die Möglichkeit die Insolvenz vermeiden / abwenden zu können, sodass Sie unbeschadet aus der GmbH Krise herauskommen. Sie gehen den kürzeren Weg, aber keinesfalls einen illegalen Weg.

Wir übernehmen Ihre GmbH, auch die Rechtsformen AG, KG und Ltd., auch wenn diese krisenbehaftet sind oder die Insolvenz ganz nah ist. Der GmbH Ankauf ist Ihr Ausweg aus einer jahrelangen Insolvenz, die öffentlich gemacht wird und Ihr Ansehen wesentlich schädigt.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist? Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich beraten. Handeln Sie schnell, denn laut Gesetz haben Sie nur 21 Tage Zeit die Insolvenz anzumelden, sonst droht Ihnen die Insolvenzverschleppung, die in Deutschland eine Straftat darstellt.

Wichtig zu wissen: Ganz egal, welche Lösung Ihrer GmbH Probleme für Sie in Betracht kommt, hat die Geschäftsführung in der Vergangenheit Straftaten verübt oder Ordnungswidrigkeiten begangen, können wir Ihnen in diesen Fällen nicht helfen. Wir können Ihnen aber unseren erfahrenen Rechtsanwalt empfehlen, der Ihnen in diesen Fällen anwaltlich zur Seite steht, Sie berät und möglicherweise vertritt.

Insolvenz vermeiden / abwenden – Jetzt anrufen und informieren:

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Ich darf als Unternehmensberater keine Rechtsberatung, Steuerberatung und Vermögensberatung durchführen.
Damit ich Ihnen unsere Full-Service-Leistungen im Bereich GmbH Probleme anbieten kann, kooperiere ich mit meinem Steuerberater und meinen Rechtsanwalt, die auf Wunsch die steuerliche, finanzielle und rechtliche Seite für Sie klären.

Ingo Noack

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