Geschäftsführerhaftung

Geschäftsführerhaftung GmbH– Droht Ihnen die Geschäftsführerhaftung aufgrund von GmbH Problemen?

Persönliche Haftung vermeiden – Experten beraten Sie

Droht Ihnen die Geschäftsführerhaftung, weil Ihre GmbH in Problemen steckt? Mit unserem Expertenwissen erfahren Sie, wie Sie die Geschäftsführerhaftung vermeiden können.

Themenüberblick:

  • Wann haften Sie als Geschäftsführer?
  • Welche straf- oder zivilrechtlichen Konsequenzen drohen?
  • Wie können Sie die Geschäftsführerhaftung vermeiden?
  • Wie können wir Ihnen helfen?

Geschäftsführerhaftung: Wann haften Sie als Geschäftsführer?

Die Innen- und Außenhaftung des Geschäftsführers

Bei der Geschäftsführerhaftung wird unterschieden zwischen der Innenhaftung und der Außenhaftung des Geschäftsführers. Die Innenhaftung bezeichnet die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die Außenhaftung bezieht sich auf die Haftung gegenüber Dritten.

Die Innenhaftung des Geschäftsführers

Rechts­grund­la­ge für die In­nen­haf­tung des Geschäftsführers § 43 Abs.1 GmbH-Ge­setz (Gmb­HG), wo­nach der Geschäftsführer in den An­ge­le­gen­hei­ten der Ge­sell­schaft die „Sorg­falt ei­nes or­dent­li­chen Geschäfts­man­nes an­zu­wen­den“ hat. Die Verletzung dieser Pflicht kann zum Beispiel sein, unverhältnismäßige Risiken bei Geschäftsabschlüssen einzugehen, die Weisungen der Gesellschafter zu missachten oder die Missachtung der zu beachtenden Grenzen der Vertretungsmacht.

Die Außenhaftung des Geschäftsführers

Die Außenhaftung bezeichnet die Haftung gegenüber Dritten, wenn der Geschäftsführer eine Pflichtverletzung begangen hat. In der Außenhaftung des Geschäftsführers der GmbH auf gesetzlicher Grundlage unterscheidet man zwischen unerlaubten Handlungen, Haftung für nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und der steuerrechtlichen Haftung.

Geschäftsführerhaftung: Welche straf- oder zivilrechtlichen Konsequenzen drohen?

Kurzer Überblick der Haftungsrisiken

Der Überblick erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll Ihnen nur einen Ausschnitt der möglichen Haftungsrisiken geben.

Zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben folgende Straftatbestände:

  • Betrug und Untreue
  • Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung
  • Bankrott
  • Verletzung der Buchführungspflichten
  • Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung
  • Insolvenzverschleppung

Haftungsrisiken minimieren

Als Geschäftsführer sind Sie gut beraten, wenn Sie die Haftungsrisiken minimieren. Der erste Schritt ist die gute Verhandlung oder Neuverhandlung des Dienstvertrags. Dies gelingt durch gute Dokumentation der Entscheidungen, Rückversicherung bei Steuer- und Rechtsberatern bei einschneidenden Entscheidungen und Einholung von Gesellschafterbeschlüssen bei besonders weitreichenden oder außergewöhnlichen Geschäften. Weiter empfiehlt es sich, eine Managerhaftpflichtversicherung (D&O Versicherung) abzuschließen, üblicherweise trägt die GmbH die Versicherungsprämien.

Doch was passiert, wenn die Haftungsrisiken nicht minimiert wurden oder dies keinen ausreichenden Schutz vor der Geschäftsführerhaftung darstellt?

Wie können Sie die Geschäftsführerhaftung vermeiden?

Auswege aus der Haftungsfalle

Grundsätzlich können Sie die Geschäftsführerhaftung nicht vermeiden. Doch Sie können rechtzeitig handeln und Entscheidungen treffen bevor die Geschäftsführerhaftung eintritt. Sie erahnen zumindest, dass sich Ihre GmbH in finanziellen Schwierigkeiten befindet. Die wenigsten Geschäftsführer werden von GmbH Problemen überrascht. Viel mehr warten sie zu lange und schieben Entscheidungen zu lange hinaus. Verständlich, denn wer ein Unternehmen gegründet und aufgebaut hat, tut sich schwer dem Ende entgegen zu sehen. Wir wissen das und wir verstehen es nur zu gut. Die Geschäftsführerhaftung können Sie aber nur vermeiden, in dem Sie genau jetzt überlegen, was Sie tun können. Und Sie können etwas tun, um der Geschäftsführerhaftung zuvor zu kommen. Verkaufen Sie Ihre Problem GmbH. So einfach ist das? Einfach vielleicht nicht, aber ganz sicher ein Weg unbeschadet aus der Krise herauszukommen.

GmbH Verkauf statt Geschäftsführerhaftung

Ihr Weg aus der Krise

Wir kaufen Ihre GmbH sofort mit allen Rechten und Pflichten und stellen Sie von weiteren Risiken frei. Sie haben gedacht, dass eine GmbH Insolvenz die Lösung Ihrer Probleme ist?

Sie wussten nicht, dass eine Firmeninsolvenz für den Geschäftsführer Risiken birgt, über die kaum jemand gerne aufklärt? Dann stellen wir Ihnen jetzt Ihre Vorteile vor, die Ihnen der GmbH Ankauf bringt, die auch gleichzeitig die Risiken erklären.

Vorteile GmbH Verkauf:

  • Sofortige Sitzverlegung
  • Keine strafrechtlichen Konsequenzen für Sie als Geschäftsführer
  • Bewahrung der Reputation und Bonität/Kreditwürdigkeit
  • Freistellung von allen Risiken
  • Sofortige Übernahme der GmbH mit allen Rechten und Pflichten
  • Abwicklung aller Formalitäten durch den neuen Geschäftsführer
  • Bestellung eines neuen Geschäftsführers in notarieller Form

Wie können wir Ihnen helfen?

Experten für den GmbH Ankauf – legal und rechtssicher

Der Verkauf Ihrer krisenbehafteten GmbH ist Ihre Chance auf einen unbelasteten Neuanfang. Sie werden ohne negative Bonität und Reputation aus Ihrer GmbH entlassen. Sie müssen keine persönliche Haftung befürchten und können Ihre Zukunft wieder positiv planen. Retten Sie Ihren guten Ruf und starten Sie nach der Abwicklung GmbH einfach wieder durch.

Denken Sie auch an Ihre Familie, die Sie in den nächsten Jahren braucht und machen Sie sich frei von Sorgen, die Sie mit der Abwicklung GmbH auch umgehen können. Wir versichern Ihnen, dass wir Ihnen keine unseriösen Lösungen Ihrer GmbH Probleme anbieten. Alle Maßnahmen befinden sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Wir möchten Sie einfach nur bestmöglich vor den negativen Konsequenzen einer GmbH Insolvenz schützen.

Wichtig zu wissen: Ganz egal, welche Lösung Ihrer GmbH Probleme für Sie in Betracht kommt, hat die Geschäftsführung in der Vergangenheit Straftaten verübt oder Ordnungswidrigkeiten begangen, können wir Ihnen in diesen Fällen nicht helfen. Wir können Ihnen aber unseren erfahrenen Rechtsanwalt empfehlen, der Ihnen in diesen Fällen anwaltlich zur Seite steht, Sie berät und möglicherweise vertritt.

Ingo Noack

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