GmbH schließen – Liquidation einer GmbH

Auflösung und Beendigung mit Gesellschafterbeschluss – GmbH schließen

Sie müssen Ihre GmbH schließen, sind sich aber noch nicht sicher auf welchem Wege das geschehen soll? Ihre Bedenken können wir verstehen, denn eine GmbH schließen zu lassen ist in Deutschland ein steiniger Weg.

Sie können verschiedene Wege gehen, doch über manche der Wege spricht man nicht so offen. Warum? Das und den Weg eine GmbH schließen zu lassen, stellen wir Ihnen als Insolvenzberatung nachfolgend vor.

Wenn auch Sie an Lösungen interessiert sind Ihre GmbH Probleme auf schnellem Wege lösen zu können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken. Wir konnten schon vielen Unternehmern helfen GmbH Probleme zu lösen, eine GmbH schließen zu lassen und baldmöglichst einen Neuanfang zu wagen. Ganz sicher finden wir auch für Ihre Unternehmenskrise eine Lösung.

Schritt für Schritt zur GmbH Löschung – ein langer Weg

GmbH schließen

GmbH schließen

Die Löschung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, nachfolgend meist als GmbH bezeichnet, aus dem Handelsregister unterliegt in Deutschland gesetzlich vorgegebenen Formalitäten.

Grundsätzlich vollzieht sich die GmbH Löschung in den folgenden drei Schritten:

Auflösung, Liquidation und Löschung. Was sich so einfach anhört, es sind ja nur drei Schritte, kann manchmal Jahre dauern und birgt für den Geschäftsführer Risiken. Auch die stellen wir nachfolgend noch ausführlicher vor.

Wichtig zu wissen: Die GmbH Auflösung führt nicht zwingend zur Austragung aus dem Handelsregister. Nur in besonderen Fällen kann die Auflösung keine Liquidation zur Folge haben. Da wir davon ausgehen, dass Sie GmbH Probleme haben und mit diesen Problemen auch finanzielle Verpflichtungen einhergehen, erklären wir an dieser diese Besonderheit nicht.

GmbH schließen – Schritt für Schritt zur Beendigung der GmbH

Die Gründe eine GmbH schließen zu lassen, sind in § 60 GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt. Bzw. bezieht sich das § 60 GmbH-Gesetz (GmbHG) auf die Auflösung der GmbH. Für die Auflösung der GmbH ist ein Gesellschafterbeschluss notwendig. Mindestens 3/4 der Gesellschafter müssen der Auflösung zustimmen, sofern der Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung beinhaltet. Durch die Auflösung ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung noch nicht in ihrer Rechtspersönlichkeit und Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Eine notarielle Beglaubigung oder Eintragung in das Handelsregister ist nicht notwendig, um den Auflösungsbeschluss rechtskräftig werden zu lassen.

Wurde die Auflösung beschlossen, muss die Auflösung dann in notariell beglaubigter Form zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden. Das ist in § 65 GmbHG festgehalten. Auch der Auflösungsgrund muss genannt werden.

Die Liquidatoren bei einer GmbH Auflösung
Nach § 66 Abs. 1 GmbHG wird der oder werden die Geschäftsführer automatisch zu Liquidatoren, wenn die GmbH geschlossen wird. Allerdings können der Gesellschaftsvertrag, der Gesellschafterbeschluss oder der Gerichtsbeschluss eine andere Regelung treffen.

Der Gläubigeraufruf – Aufgabe der Liquidatoren
Eine der wesentlichen Aufgaben der Liquidatoren ist der Gläubigeraufruf. Die Auflösung der GmbH muss unverzüglich in den „Gesellschaftsblättern“ bekannt gemacht werden, § 65 Abs. 2 GmbHG. Mit dem Gläubigeraufruf werden die Gläubiger von der GmbH Auflösung unterrichtet und sind zugleich aufgefordert sich zu melden und ihre Ansprüche geltend zu machen. Laut § 73 Abs. 1 GmbHG beginnt das Sperrjahr erst, wenn der Gläubigeraufruf erfolgt ist. Demzufolge kommt der Veröffentlichung eine besondere Bedeutung zu.

Mit Beginn des Sperrjahres dürfen Bestand und Fälligkeiten nicht mehr berührt werden. Bevor die Gesellschafter ausbezahlt werden, hat der Anspruch aller Gläubiger Vorrang.

Die Löschung der GmbH aus dem Handelsregister
Die Liquidation endet, wenn keine Abwicklungsmaßnahmen mehr erforderlich sind. Dies ist Voraussetzung zur Löschung der GmbH aus dem Handelsregister. Erst, wenn die Austragung aus dem Handelsregister erfolgt ist, erlischt die GmbH als Rechtsträgerin.

Insolvenz der GmbH als Grund die GmbH schließen zu müssen

Wussten Sie, dass die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die am häufigsten von einer Insolvenz betroffene Rechtsform in Deutschland ist? Tatsächlich ist das so und Sie sind als Unternehmer nicht allein mit Ihren GmbH Problemen.

Aber wussten Sie auch, dass die GmbH schließen zu lassen auch Risiken für Sie als Geschäftsführer birgt? Tatsächlich ist auch das so, auch wenn das leider in Deutschland seltener kommuniziert wird. In der Regel geht man davon aus, dass Sie mit dieser Rechtsform gut geschützt sind. Sind Sie auch, aber nur zum Teil. Wir stellen Ihnen die Risiken vor, die Sie als Geschäftsführer erwarten können.

Insolvenzverschleppung – Eröffnungsantrag gem. § 15a InsO fristgerecht stellen

Sie wissen um Ihre finanziellen Schwierigkeiten und suchen einen Weg diese GmbH Probleme zu lösen. Sie haben noch Hoffnung, aber vergessen dabei leider, dass Sie den Eröffnungsantrag gem. § 15a InsO pünktlich stellen müssen, sonst droht Ihnen die Unterstellung der Insolvenzverschleppung. Insolvenzverschleppung ist in Deutschland eine Straftat, die mit hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen belangt werden kann.

Sie sind verpflichtet unverzüglich, spätestens aber drei Wochen nach Kenntnisnahme der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen.

Verlust der Reputation und Bonität – Folgen die GmbH bei Insolvenz schließen zu lassen

Ein weiteres Risiko ist der Verlust der Reputation und Bonität für Sie als Geschäftsführer. Sie haften zunächst nicht mit Ihrem Privatvermögen, aber wussten Sie, dass die viele Geschäftsführer nach der Firmeninsolvenz auch die Privatinsolvenz anmelden müssen? Leider investieren viele Unternehmer Kapital aus Ihrem Privatvermögen, um die Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu retten. Kann die GmbH nicht gerettet werden, ist das Privatvermögen verloren. Die Folge, Sie geraten auch noch in die Privatinsolvenz und Ihre Existenz ist für die nächsten Jahre ruiniert.

Bedingt durch die Veröffentlichung der GmbH Schließung gerät Ihr Name als Geschäftsführer natürlich in die Öffentlichkeit und jedermann weiß, dass Sie als Unternehmer gescheitert sind. Nicht unbedingt förderlich für Ihre Reputation.

Wie sollen Sie einen Neuanfang starten? Es ist kaum möglich, denn schon die Wohnungssuche kann mit einer negativen SCHUFA zu einem Problem werden.

Sozialversicherungsbeiträge – Geschäftsführer in der Haftungsfalle

Sie dachten, das wären genügend schlechte Nachrichten? Leider weit gefehlt, denn wir kommen zur nächsten Haftungsfalle und das sind die Sozialversicherungsbeiträge. Wurde die Insolvenz festgestellt, dürfen Sie keine Zahlungen mehr tätigen. Und mit keine sind auch wirklich keine gemeint. Stehen nun noch Sozialversicherungsbeiträge aus und Sie wollen diese begleichen, machen Sie sich strafbar.

So weit, so gut. Bezahlen Sie nicht, weil Sie sich an die Insolvenzordnung halten, machen Sie sich wiederum strafbar, weil die Nichtabführung gemäß § 266a StGB strafrechtlich verfolgt wird. Sie dürfen nicht bezahlen, müssen aber. Welche Empfehlung sollte man Ihnen nun geben? Das ist schwierig, denn die Sozialversicherungsträger sind berechtigt ausstehende Sozialversicherungsbeiträge aus Ihrem Privatvermögen zu holen. Sie stecken in der Klemme und ohne fachliche Beratung und genauer Analyse Ihrer Situation können auch wir als Insolvenzberatung keinen Tipp geben.

Die Durchgriffshaftung – Haben die Risiken noch ein Ende?

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das hört sich gut an. Hat aber ein Ende, wenn die Durchgriffshaftung in Kraft tritt. Die Durchgriffshaftung bezeichnet die unbeschränkte Haftung des Geschäftsführers, wenn dieser seine Pflichten verletzt hat. Liegt eine Pflichtverletzung vor, haftet der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen. Zu den häufigsten Pflichtverletzungen gehören der existenzvernichtende Eingriff, der Rechtsformmissbrauch, die Unterkapitalisierung und die Vermögensvermischung. Sie sollten sich also sehr sicher sein, Ihre Pflichten als Geschäftsführer nicht verletzt zu haben.

GmbH schließen – Ratgeber zu Alternativen

Wie Sie jetzt wissen, gehen Sie ein Risiko ein, wenn Sie Ihre GmbH schließen lassen wollen. Was zunächst als Ausweg aus den GmbH Problemen aussah, stellt sich bei genauer Betrachtung als ein nicht unerhebliches Unternehmerrisiko dar.

Wir möchten Ihnen Alternativen vorstellen, die manchmal ein bisschen boshaft als „Firmenbestattung“ bezeichnet werden. Aber sind wir mal ehrlich, ist die GmbH schließen zu lassen keine Bestattung Ihrer Firma? Das Aus steht so oder so fest. Sie können sich aber noch den Weg aussuchen, den Sie gehen wollen. Ihre GmbH schließen zu lassen, kann auf unterschiedlichen Wegen geschehen und es ist nicht verwunderlich, dass Unternehmer zunehmend nach Alternativen fragen.

Die Haftungsrisiken sind nicht zu unterschätzen. Der Verlust der Reputation droht. Möglicherweise ist die Bonität ruiniert. Sie haben es schwer einen Neuanfang zu starten, denn Sie sind mit einer Firmeninsolvenz im Rücken stark eingeschränkt. Da kann man es niemandem übel nehmen, wenn er als Unternehmer neue Wege sucht. Und genau die wollen wir Ihnen vorstellen.

GmbH Übernahme statt GmbH schließen zu lassen

Wir bieten Ihnen die GmbH Übernahmen, die wir Ihnen hier nochmal genau erklären. Sobald die GmbH Übernahme abgeschlossen ist, sind Sie als Geschäftsführer aus allen Pflichten entlassen. Das bedeutet auch, dass Sie alle Haftungsrisiken umgehen und nach der GmbH Übernahme einen Neuanfang starten können. Wir vermitteln Ihre GmbH an eine Auffanggesellschaft, die mit der Übernahme alle Rechten und Pflichten übernimmt. In der Regel dauert der Vorgang nur wenige Tage, sodass Sie schnellstmöglich wieder unbesorgt in die Zukunft blicken können.

GmbH Ankauf statt GmbH Schließung

Rechtssicher, zum Schutz Ihrer Bonität und unter Ausschluss aller Haftungsansprüche gegen Sie bieten wir Ihnen de GmbH Ankauf. Wir vermitteln Ihre krisenbehaftete GmbH an eine Auffanggesellschaft, die Ihre GmbH kauft. Sobald der GmbH Kauf abgeschlossen ist, kümmern sich die neuen Geschäftsführer und Gesellschafter um alles weitere. Sie sind als Geschäftsführer entlassen. Sie haben mit dem GmbH Verkauf keine weiteren Verpflichtungen mehr. Verkauft und Sie starten ein neues Projekt.

GmbH Löschung statt GmbH auflösen

Kommen wir noch zur dritten Variante Ihre GmbH Probleme zu lösen. Wir bieten Ihnen die GmbH Löschung statt, dass Sie die GmbH schließen lassen. Für die Löschung der GmbH empfiehlt sich eine Verlegung des Firmensitzes mit anschließender Umwandlung der Rechtsform, zum Beispiel in eine Limited Ltd. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich persönlich beraten. Es lohnt sich.

GmbH schließen – Krisenmanagement mit Insolvenzberatung

Als Sie Ihre GmbH gegründet haben, dachten Sie sicherlich nicht über das Aus Ihrer GmbH nach. Das Scheitern als Unternehmer ist ein schwerer und prägender Lebensabschnitt. Wenn Sie Ihre GmbH schließen müssen, stehen wir Ihnen mit unserem Krisenmanagement als Insolvenzberatung zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam überlegen, welcher Schritt der nächste ist und wie Ihr Weg aus den GmbH Problemen aussehen kann.

Wir bieten Ihnen eine rechtssichere Lösung, die von unserem Rechtsanwalt und Steuerberater begleitet wird. Ganz ohne Risiko für Sie. Lassen Sie sich Ihre Zukunft nicht verderben, nur weil Sie mit dieser GmbH gescheitert sind. Es warten neue Chancen auf Sie und Sie sollten zugreifen.

Ingo Noack

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