Persönliche Haftung Geschäftsführer GmbH

Wann haftet ein GmbH Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen?

Persönliche Haftung Geschäftsführer GmbH – Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die meistgewählte Rechtsform für Unternehmen in Deutschland. Hört sich zunächst auch gut an, denn der Geschäftsführer haftet nicht mit seinem Privatvermögen.

Persönliche Haftung Geschäftsführer GmbH

Persönliche Haftung Geschäftsführer GmbH

Viele Unternehmer glauben, das sei genau die richtige Wahl, denn auch im Fall einer Firmeninsolvenz ist das Privatvermögen sicher. Schaut man sich aber die persönliche Haftung Geschäftsführer GmbH genau an, wird man schnell feststellen, dass auch die Rechtsform GmbH einige Risiken birgt.

Unterschieden wird bei der persönlichen Haftung der Geschäftsführer einer GmbH zwischen der Innenhaftung und Außenhaftung. Die Innenhaftung bezeichnet die Haftung des Geschäftsführers gegenüber den Gesellschaftern.

Die Außenhaftung ist die Haftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten. Diese Haftungsansprüche basieren sowohl auf vertraglicher als auch auf gesetzlicher Grundlage.

Welche Risiken birgt die persönliche Haftung Geschäftsführer GmbH?
Wir haben uns die Risiken der Haftung Geschäftsführer GmbH für Sie angesehen und übersichtlich zusammengefasst. Wenn auch Sie GmbH Probleme haben und Sie vor der Entscheidung stehen Haftungsansprüchen gerecht werden zu müssen, wenden Sie sich an unsere Insolvenzberatung in Berlin.

Wir beraten Sie bei GmbH Problemen und zeigen Ihnen Lösungswege auf. In den vielen Jahren unserer Tätigkeit als Insolvenzberatung und Unternehmensberatung konnten wir schon vielen Kunden helfen, wieder Fuß zu fassen und Ihre GmbH Probleme schnell und effektiv zu lösen.

Hinweis: Diese Informationen sollen Ihnen nur erste Hinweise geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Persönliche Haftung Geschäftsführer GmbH – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-233 277 480

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Der Schutz des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Beginnen wir zunächst mit dem Schutz des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Handelt der Geschäftsführer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes, ist er auch im Falle einer Insolvenz der GmbH gut geschützt. In diesem Fall wird ausschließlich das Vermögen der GmbH zur Befriedigung der Gläubiger eingesetzt.

Handeln mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes bedeutet, der Geschäftsführer muss alle Gesetze beachten, den Gesellschaftsvertrag und alle Weisungen der Gesellschafterversammlung. Die Regelung, die im Falle einer Regelinsolvenz zum Tragen kommt, wird als „Business Judgement Rule“ bezeichnet.

Handelt der Geschäftsführer also rechtswirksam und erleiden Dritte oder Gläubiger dennoch einen Schaden, haftet grundsätzlich nur die GmbH im Außenverhältnis.

Beispiel:
Die GmbH erleidet einen Markteinbruch und hat diesen nicht selbst zu verantworten. Nun bestehen noch offene Rechnungen seitens der Zulieferer, die nicht mehr beglichen werden können und der Geschäftsführer hat fristgemäß die Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht angemeldet, haftet nur die GmbH mit ihrem möglicherweise noch verbliebenen Kapital.

Außenhaftung des Geschäftsführers der GmbH auf vertraglicher Grundlage

Anders sieht es aus, wenn der Geschäftsführer eine Pflichtverletzung begangen hat. In diesem Fall kann er in die Außenhaftung genommen hat, da er den Schaden zu verantworten hat.

Der Geschäftsführer weiß um die finanziellen Schwierigkeiten seines Unternehmens. Dennoch bestellt er Waren oder Güter und versichert, diese fristgemäß bezahlen zu können. Zwei Monate später sind die Rechnungen immer noch nicht bezahlt und die GmbH ist insolvent. Da der Geschäftsführer persönlich und unter Kenntnis der finanziellen Schwierigkeiten eine Zusage erteilt hat, tritt die Außenhaftung gegenüber dem Lieferanten ein.

Außenhaftung des Geschäftsführers der GmbH auf gesetzlicher Grundlage

In der Außenhaftung des Geschäftsführers der GmbH auf gesetzlicher Grundlage unterscheidet man zwischen unerlaubten Handlungen, Haftung für nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und der steuerrechtlichen Haftung.

Wir Ihnen die persönliche Haftung Geschäftsführer GmbH für alle drei Grundlagen.

Persönliche Haftung Geschäftsführer GmbH: Außenhaftung unerlaubte Handlung
Die Außenhaftung der unerlaubten Handlung bezieht sich auf einen Schaden, den der Geschäftsführer bei einem Dritten eigenhändig herbeigeführt hat. Dies muss pflichtwidrig und schuldhaft geschehen. Da dieser Bereich sehr umfangreich ist, bitten wir Sie uns persönlich zu kontaktieren und im Falle de Schuldhaftigkeit einer unerlaubten Handlung mit unserem Rechtsanwalt zu sprechen. Die Rechtslage an dieser Stelle aufzuführen, würde zu umfangreich werden.

Persönliche Haftung Geschäftsführer GmbH: Außenhaftung Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge stellen eine besondere Krux dar. Der Geschäftsführer macht sich gleich zweimal strafbar, bzw. auch haftbar.
Zum einen ist der Geschäftsführer gesetzlich verpflichtet die Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Zum anderen aber darf er bei Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit und daraus folgender Insolvenz keine Zahlungen mehr tätigen.

Zahlt er nicht, sind die Sozialversicherungsträger berechtigt aus dem persönlichen Vermögen des Geschäftsführers zu pfänden, um die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge zu begleichen. Zahlt er, macht er sich gegenüber dem Insolvenzverfahren strafbar.

Was also tun? In diesem Fall ist die persönliche Haftung Geschäftsführer GmbH wirklich schwierig. Wir können Ihnen an dieser Stelle keinen Rat geben, der rechtssicher wäre. Wir kennen Ihre persönliche Situation nicht. Sprechen Sie uns an und schildern Sie unserer Insolvenzberatung Ihren Fall. Gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt schauen wir, welche Maßnahmen sinnvoll sind.

Persönliche Haftung Geschäftsführer GmbH: Außenhaftung Steuern
Die persönliche Haftung Geschäftsführer GmbH tritt in Kraft, wenn das Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers entstanden sind.

Wichtig zu wissen: Der Geschäftsführer ist verpflichtet die notwendige Vorsorge zu treffen, um Steuerschulden bezahlen zu können. Das heißt, die Gesellschaft muss so verwaltet werden, dass die Tilgung von Steuern zu jedem Zeitpunkt der Fälligkeit gewährleistet ist. Wurden keine ausreichenden Rücklagen gebildet, entsteht ein Haftungsanspruch, für den der Geschäftsführer persönlich einstehen muss.

Innenhaftung GmbH des Geschäftsführers gegenüber den Gesellschaftern

Die Innenhaftung des GmbH Geschäftsführers bezieht sich auf seine Haftung gegenüber den Gesellschaftern. Beachtet der Geschäftsführer „die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden“ (§ 43 Abs.1 GmbHG) nicht, so können auch Haftungsansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer ausgelöst werden.

Der Geschäftsführer ist an die Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden. Kommt er diesen Weisungen nicht, können die Gesellschafter Schadensersatzansprüche geltend machen. Sind mehrere Geschäftsführer berufen, ist grundsätzlich jeder von Ihnen an die Pflichten gebunden.

Haben sie gemeinsam einen Schaden verursacht, kann jeder von ihnen in vollem Umfang haftbar gemacht werden. Allerdings ist zu beachten, dass jeder der Geschäftsführer verpflichtet ist Sorge zu tragen, dass die Handlungen der anderen die GmbH nicht schädigen. Insofern ergibt sich daraus eine Überwachung der Geschäftsführer untereinander, bzw. das gemeinsame Treffen von Entscheidungen.

Persönliche Haftung Geschäftsführer GmbH – Absicherung vor persönlicher Haftung

Sie können sich schon im Vorfeld von der persönlichen Haftung Geschäftsführer GmbH schützen, indem Sie verschiedene Maßnahmen treffen. Diese stellen wir Ihnen nachfolgend vor.

  • Lassen Sie sich bereits vor der Unternehmensgründung oder der Anstellung als Geschäftsführer über die Haftungsbeschränkung beraten.
  • Schließen Sie eine Directors-&-Officers-Versicherung ab, für die Bereiche, die versichert werden können.
  • „Schummeln“ Sie nicht und handeln Sie stets zum Wohle und im Interesse der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Wagen Sie auch keine Experimente, die vielleicht gut gemeint, aber nicht gut durchdacht waren.
  • Stellen Sie frühzeitig sicher, dass es zu keiner Überschuldung, bzw. Zahlungsunfähigkeit kommt. Sollte sich dieser Umstand nicht vermeiden lassen, melden Sie die Insolvenz rechtzeitig unter Wahrung der gesetzlichen Frist beim zuständigen Amtsgericht an.
  • Lassen Sie sich regelmäßig von der Gesellschafterversammlung entlasten.
  • Treffen Sie Entscheidungen mit Rechtsanwälten, Steuerberatern, Buchprüfern und weiteren Fachleuten, die GmbH Kenntnisse rechtssicher vermitteln können.

Persönliche Haftung Geschäftsführer GmbH – GmbH Probleme mit unserer Insolvenzberatung lösen

GmbH Probleme und das Thema persönliche Haftung Geschäftsführer GmbH treten in der Regel im Zusammenhang mit finanziellen Problemen der GmbH auf. Sie stehen kurz vor der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und überlegen, ob die Firmeninsolvenz die einzige und richtige Lösung ist.

Wie Sie jetzt wissen, kann die Insolvenz der GmbH aufgrund der persönliche Haftung Geschäftsführer GmbH zu Problemen führen, die Sie noch jahrelang begleiten können.

  1. Ihre Reputation wird mit einer GmbH Insolvenz nachhaltig geschädigt.
  2. Ihre Bonität ist für die nächsten Jahre beschädigt.
  3. Haftungsansprüche können geltend gemacht werden.
  4. Ein Neuanfang wird schwierig.

All das sind Gründe, die Sie genau überlegen lassen sollten, ob Sie die Risiken der persönliche Haftung Geschäftsführer GmbH eingehen wollen und ob Sie bereit sind die Folgen einer Regelinsolvenz zu tragen. Sie fragen sich jetzt vielleicht, ob Sie denn überhaupt eine Alternative haben, wenn die Gesetze in Deutschland so eng gefasst sind.

Ja, haben Sie. Tatsächlich bieten sich Ihnen sogar drei Lösungswege, die Sie auch aus der persönliche Haftung Geschäftsführer GmbH entlassen.

GmbH Probleme lösen – GmbH Übernahme, Kauf und Löschung

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der GmbH Übernahme, des GmbH Ankaufs und der GmbH Löschung. GmbH Probleme lassen sich lösen und Sie werden sofort aus der persönliche Haftung Geschäftsführer GmbH entlassen. Welcher Weg der richtige für Sie ist, können wir erst nach einer genauen Analyse Ihrer Situation sagen. Ohne Sie und Ihr Unternehmen zu kennen, ist es schwierig einen Rat aus der Ferne zu geben.

Wenden Sie sich an unsere Insolvenzberatung, wenn Sie Bedenken bezüglich der persönliche Haftung Geschäftsführer GmbH und Ihre GmbH Probleme ohne große Umstände lösen möchten.

Ganz egal, für welche der genannten Lösungen Sie sich entscheiden, sobald die Verträge rechtswirksam sind, werden Sie als Geschäftsführer entlassen und von allen Pflichten befreit. Sie gehen kein Risiko ein und können in eine neue geschäftliche Zukunft blicken, ohne, dass Ihre Reputation leidet und Ihre Bonität für die nächsten Jahre eingeschränkt ist.

 

Ingo Noack

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