Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)

Unternehmensberatung und Beratung zu staatlichen Beihilfen – Lösungen für GmbH Probleme

Beratung und Hilfe in Berlin und bundesweit unter: Telefon 030-233 277 480

Unternehmen in Schwierigkeiten, das bedeutet immer eine große Herausforderung für Sie als Geschäftsführer. Bewältigen Sie diese Herausforderung gemeinsam mit unserem Know-how und holen Sie sich kompetente Hilfe an Ihre Seite.

Unternehmen in Schwierigkeiten

Unternehmen in Schwierigkeiten

Wir bieten Ihnen Unternehmensberatung zur Krisenbewältigung, Beratung zu staatlichen Beihilfen und Lösungen für GmbH Probleme.
Unser Anspruch sind maßgeschneiderte Lösungen für jedes Unternehmen und jede Branche. Von Berlin aus beraten wir Sie deutschlandweit in mehr als 20 Branchen.

Inhalt Unternehmen in Schwierigkeiten

  • Unsere Leistungen für UiS
  • Definition Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Wer ist antragsberechtigt?
  • Welche staatlichen Beihilfen gibt es?
  • Was ist das Europäische Beihilfeverbot?
  • Welche Ausnahmen von Europäischen Beihilfeverbot gibt es?
  • Welche Beihilfen für Unternehmen in Deutschland gibt es?

Unsere Leistungen für Unternehmen in Schwierigkeiten

Beratung zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit

Die wirtschaftliche Schieflage kann mit Fördermaßnahmen wie staatlichen Beihilfen beseitigt werden. Dabei sehen die Richtlinien zum Erhalt der Beihilfen zunächst eine Beratung zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit vor. Sie erhalten einen Zuschusssatz für die Unternehmenssicherungsberatung und die Folgeberatung, sollte diese notwendig sein. Der Inhalt der Beratung ist fest definiert.

Zunächst wird der IST-Zustand analysiert und dokumentiert. Im nächsten Schritt haben wir als Unternehmensberatung die Aufgabe geeignete Maßnahmen vorzustellen, die geeignet sind die wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu beseitigen. Der sogenannten Sicherungsberatung kann eine Folgeberatung folgen, sollte dies erforderlich sein. Auch die Folgeberatung wird bezuschusst, wenn Sie berechtigt sind. Der Beratungsbericht, der erstellt werden muss, enthält Ihre Antragsberechtigung.

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Definition Unternehmen in Schwierigkeiten

Die Definition zu Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) lautet wie folgt: Kann ein Unternehmen Verluste nicht eindämmen und muss auf kurze oder mittlere Dauer seine Geschäftstätigkeit einstellen, befindet es sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sagen dazu: Unternehmen in Schwierigkeiten bedürfen einer intensiven Hilfestellung, die durch die Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung sichergestellt werden soll.

Das klingt zunächst plausibel und leicht verständlich. Bei genauem Hinsehen stellt sich dann aber heraus, dass nicht jedes Unternehmen in Schwierigkeiten Beihilfen erhält, denn die EU und Deutschland haben sehr genaue Richtlinien geschaffen.

Wer ist antragsberechtigt?

Voraussetzungen für die Erfüllung der Definition „Unternehmen in Schwierigkeiten“

Die Antragsberechtigung ist in Nr. III 2.1 der Rahmenrichtlinie über die Förderung von unternehmerischen Know-hows festgehalten. Auch Unternehmen die sich zwar nicht aktuell, aber in naher Zukunft wie z.B. aufgrund des Wegfalls eines Großkunden, in einer Schieflage befinden werden, können eine Förderung nach den Bedingungen für Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten.

Unterschieden wird zwischen GmbH, Gesellschaften und Unternehmen.

GmbH – Unternehmen in Schwierigkeiten

Die Definition GmbH in Schwierigkeiten lautet wie folgt: Eine GmbH befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, wenn mehr als 50 % des Stammkapitals aufgrund der Verluste verloren ist. Die Europäische Kommission gibt vor, dass zur genauen Verlustfeststellung die Rücklagen des Unternehmens abgezogen werden müssen. Ergibt sich daraus ein negativer kumulativer Betrag, der größer als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist, befindet sich die GmbH in Schwierigkeiten.

Gesellschaften / Unternehmen in Schwierigkeiten

Bei Gesellschafen wird die Definition „Unternehmen in Schwierigkeiten“ auf die in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel angewendet. Auch hier gilt: Sind mehr als 50 % der Eigenmittel aufgrund der Verluste verloren, befindet sich das Unternehmen in Schwierigkeiten.

Für Nicht-KMU gilt: Unternehmen, die nicht zu den KMU zählen, befinden sich außerdem in Schwierigkeiten, sofern in den vergangenen zwei Jahren ihr buchwertbasierter Verschuldungsgrad über 7,5 und das Verhältnis von EBITDA zu den Zinsaufwendungen unter 1,0 liegt.

Einschränkungen für Unternehmen in Schwierigkeiten

Neu gegründete Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, können nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten geführt werden. Hierzu gibt es wiederum eine Ausnahme für KMU, die sich im Insolvenzverfahren befinden oder insolvenzantragsberechtigt sind. Gesellschaften, die einer größeren Unternehmensgruppe angehören, die diese wirtschaftlichen Probleme selbst beheben könnte, sind ebenfalls ausgenommen. Finanzinstitute und Unternehmen, die im Steinkohlebergbau tätig sind, dürfen ebenfalls nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten geführt werden.

Welche staatlichen Beihilfen gibt es?

Rettungsbeihilfen und Liquiditätshilfen für UiS

Die Zuwendungen müssen in jedem Fall mit dem Binnenmarkt vereinbar sein und dürfen nicht mit dem Beihilfeverbot der Europäischen Kommission kollidieren. Die Regularien sind in den Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/C 249/01) der Europäischen Kommission zu finden.

Im Großen und Ganzen werden drei Arten von staatlichen Beihilfen unterschieden. Diese unterscheiden sich im Zeitraum und in der Höhe der Zuwendung.

Bis zu 10 Mio. EUR gewährt der Staat an Liquiditätshilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten, deren Existenz über einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt werden soll. Die Rettungsbeihilfen werden als Darlehen oder Darlehensbürgschaften gewährt. In diesem Zeitraum muss dann ein Umstrukturierungsplan oder Abwicklungsplan erstellt werden.

KMU und kleinere staatliche Unternehmen können vorübergehende Umstrukturierungshilfen beantragen, die über einen Zeitraum von sechs Monaten bis maximal 18 Monaten in Form von Darlehen oder Darlehensbürgschaften gewährt werden.

Umstrukturierungsbeihilfen sind auf noch größere Zeiträume angelegt und sollen bei der Umsetzung eines realistischen Umstrukturierungsplanes helfen. Angestrebt werden das Beenden defizitärer Geschäftsbereiche und die Förderung wettbewerbsfähiger Geschäftsbereiche.

Ausnahmen des Verbots von Umstrukturierungsbeihilfen

Umstrukturierungsbeihilfen müssen mit den gemeinsamen Interessen des EU-Binnenmarktes vereinbar sein. Die Mitgliedsstaaten der EU können selbst entscheiden in welcher Höhe sie Umstrukturierungsbeihilfen gewähren, so lange diese den Kriterien der Leitlinien der Europäischen Kommission entsprechen.

Unternehmen in Schwierigkeiten in Deutschland

Lassen Sie sich persönlich beraten

In Deutschland stellen Bund und Länder zahlreiche Programme bereit, die Unternehmen in Schwierigkeiten mit Beihilfen unterstützen.

Wenden Sie sich bei dringendem Liquiditätsbedarf direkt an unsere Berater, die Ihnen gerne persönlich alle Fragen beantworten.

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