Haftung Gesellschafter GmbH

Die Haftung der Gesellschafter einer GmbH – Wann haften die Gesellschafter einer GmbH?

Haftung Gesellschafter GmbH: Können Sie als Gesellschafter einer GmbH in die Haftung genommen werden, wenn die Gesellschaft in einer Krise steckt?

Haftung Gesellschafter GmbH

Oder ist nur der GmbH Geschäftsführer haftungspflichtig, wenn es zu Problemen in der GmbH kommt?

Immerhin sind die Gesellschafter einer GmbH die Kapitalgeber und haben damit eine wichtige Funktion.

Unsere GmbH Insolvenz Experten haben alle wichtigen Fragen zum Thema „Haftung Gesellschafter GmbH für Sie beantwortet.

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Haftung der Gesellschafter einer GmbH – die beschränkte Gesellschafter Haftung

Viele Fragen auf die wir Antworten haben

Wie eingangs schon erwähnt, haben die Gesellschafter einer GmbH eine wichtige Funktion. Sie sind die Kapitalgeber der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Normalerweise beschränkt sich die Haftung der Gesellschafter auf die Stammeinlage, die eingebracht wurde. Doch Vorsicht! Tatsächlich können auch die Gesellschafter einer GmbH persönlich haftbar gemacht werden. Wenn die Fälle auch selten sind, wir wollen sie Ihnen dennoch erklären.

Doch beantworten wir zunächst noch die Frage, womit oder wie haften die Gesellschafter? Wenn man von der Haftung der Gesellschafter spricht, dann ist damit immer die Haftung mit dem Privatvermögen gemeint.

Haftung Gesellschafter GmbH – die Vermögensvermischung

Die Vermögensvermischung bezeichnet die Vermischung von Firmenvermögen und Privatvermögen. Sind beide Vermögen nicht eindeutig voneinander abzugrenzen, lässt dies den Rückschluss auf eine nicht ordnungsgemäße Buchführung zu. Kommt es zu einem Schaden der GmbH und kann das Vermögen nicht eindeutig abgegrenzt werden, haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.

Haftung der Gesellschafter einer GmbH – die Unterkapitalisierung

Unterschreitet das Stammkapital den angestrebten Geschäftszweck und ist der Betriebsgröße nicht mehr angemessen, können die Gesellschafter persönlich haftbar gemacht werden. Allerdings ist hier zu beachten, dass es zur Unterkapitalisierung noch keine gesetzliche Regelung gibt. Es wird immer im Einzelfall entschieden.

Haftung Gesellschafter GmbH – die Verlustdeckungshaftung

In dem Zeitraum nach der Gründung und vor der Eintragung in das Handelsregister entsteht quasi ein „Leerraum“ der beschränkten Haftung. Nimmt die GmbH in diesem Zeitraum Geschäfte vor und reicht das Vermögen der GmbH nicht aus, um diese zu decken, haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Die beschränkte Haftung der Gesellschafter tritt erst in Kraft, wenn die GmbH in das Handelsregister eingetragen wurde. Diesen Haftungsfall nennt man „Verlustdeckungshaftung“.

Diese Haftungsfalle können Sie relativ einfach umgehen. Tätigen Sie erst Geschäfte, wenn die GmbH in das Handelsregister eingetragen wurde.

Haftung der Gesellschafter einer GmbH – Nicht-Einzahlung der Stammeinlage

Kann ein Gesellschafter in der Gründungsphase seine Stammeinlage nicht einbringen, kann er unter Umständen verpflichtet werden Verzugszinsen zu zahlen und wird möglicherweise auf Schadensersatz verklagt. Unter Umständen haften die anderen Gesellschafter dann mit ihrem Privatvermögen und müssen die fehlende Stammeinlage selbst ausgleichen.

Die Schädigung des GmbH Vermögens

Schädigen die GmbH Gesellschafter das Vermögen der Gesellschaft, wird dies als existenzvernichtender Eingriff bezeichnet und die Existenzvernichtungshaftung tritt in Kraft. Es ist allerdings zu beachten, aus welchem Grund Kapital entnommen wurde und ist dies geschehen, um die Gesellschaft bewusst zu schädigen.

Die Differenzhaftung

Die Stammeinlage kann als Sacheinlage eingebracht werden. Verliert die Sacheinlage an Wert, muss der Differenzbetrag als Barzahlung ausgeglichen werden. Kann der Gesellschafter, der die Stammeinlage als Sacheinlage eingebracht hat, diesen Differenzbetrag nicht aufbringen, haftet er mit seinem Privatvermögen.

Die unrechtmäßige Auszahlungen an Gesellschafter

Das Stammkapital der GmbH darf nicht negativ beeinflusst werden. Geschieht dies, weil Auszahlungen an Gesellschafter vorgenommen wurden, ist der Gesellschafter zur sofortigen Rückzahlung verpflichtet. Kann er die Rückzahlung nicht vornehmen, haften die übrigen Gesellschafter möglicherweise mit Ihrem Privatvermögen.

Das Mitverschulden an der Insolvenz

Tritt die GmbH Insolvenz ein, haften nur die Geschäftsführer. Aber, ja auch hier gibt es wieder ein Aber, haben die Gesellschafter eine Mitverantwortung an der GmbH Insolvenz, haften auch die Gesellschafter mit Ihrem Privatvermögen. In diesem Fall haften die Gesellschafter aber nur im Innenverhältnis. Einen Schadensersatz können die Gläubiger gegen die Gesellschafter nicht erheben.

Mögliche die Straftaten

Unbeschränkt und persönlich haftet ein Gesellschafter, wenn er Straftaten begangen hat. Straftaten bezogen auf eine GmbH, also Wirtschaftsstraftaten, sind unter anderem Betrug, Untreue, Bestechung, Annahme von Bestechungsgeldern und Insolvenzstraftaten.

Ingo Noack

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