Insolvenzgründe GmbH

Wann tritt die Insolvenzantragspflicht in Kraft?

Was sind die Insolvenzgründe GmbH? Und wann tritt die Insolvenzantragspflicht in Kraft? Wichtige Fragen, die es zu beantworten gilt, wenn die Gesellschaft mit beschränkter Haftung finanzielle Probleme hat.

Die Insolvenzantragspflicht ist für Gesellschaften mit beschränkter Haftung gesetzlich geregelt und lässt kaum Spielraum für eigene Entscheidungen.

Wir fassen die Insolvenzgründe GmbH für Sie zusammen und stellen Ihnen eine Alternative zur GmbH Insolvenz vor. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch, wenn Sie als Geschäftsführer vor der schwierigen Entscheidung über die Zukunft Ihrer GmbH stehen.

Insolvenzgründe GmbH – Wann muss eine GmbH Insolvenz anmelden?

Definition Zahlungsunfähigkeit einer GmbH

Insolvenzgründe GmbH: Die Insolvenzgründe und die damit verbundene Insolvenzantragspflicht sind gesetzlich klar definiert. Dem Gesetz nach hat der Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, den Antrag auf Eröffnung der Insolvenz zu stellen.

So weit, so gut. Wie aber wird die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung definiert? Vielleicht lassen sich die Probleme absehbar in den nächsten Wochen lösen, weil eine Zahlung eines Kunden aussteht. Vielleicht handelt es sich um eine vorübergehende Liquiditätsstörung in einem saisonabhängigen Unternehmen. Oder lässt sich die Krise gar nicht mehr bewältigen und Zahlungen sind nicht mehr möglich. Viele Fragen, auf die der Gesetzgeber eine Antwort hat.

Insolvenzgründe GmbH – Zahlungsunfähigkeit ermitteln

Diese Faustformel gilt zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

Es zu erahnen, wird eine Faustformel zur Berechnung angewandt, sind die Grenzen nicht ganz so starr. Grundsätzlich gilt: Wenn die fälligen Verbindlichkeiten die noch verfügbaren Mittel um mehr als 10 % übersteigen, ist die Zahlungsunfähigkeit anzunehmen.

Diese Faustregel lässt sich aber tatsächlich nur grob anwenden, denn wie wir im vorherigen Absatz bereits kurz erwähnt haben, es kann unterschiedliche Ausgangssituationen für die Zahlungsunfähigkeit geben.

Deshalb wird zwischen der tatsächlichen, der vorübergehenden und der drohenden Zahlungsunfähigkeit unterschieden.

Unterschiede in der Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsstockung, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunfähigkeit?

Eine Ausnahmeregelung besteht für die Zahlungsstockung. In diesem Fall gilt die Dreimonatsregelung, denn in vielen Unternehmen ist es nicht unüblich, dass es hin und wieder zu Zahlungsstockungen kommt. Da reicht es manchmal schon, wenn ein Kunde eine größere Rechnung nicht fristgerecht bezahlt. Geht man von einer Zahlungsstockung aus, hat der Geschäftsführer also drei Monate diese zu überwinden. Erst dann tritt die Insolvenzantragspflicht in Kraft.

Gehen wir kurz auf die drohende Zahlungsunfähigkeit ein. Die drohende Zahlungsunfähigkeit gibt Ihnen das Recht den Insolvenzantrag zu stellen, aber nicht die Pflicht. Es ist jedoch sehr genau zu prüfen, ob die sich anbahnende Krise in einem absehbaren Zeitraum lösen lässt oder zur endgültigen Zahlungsunfähigkeit führt. Tritt die Zahlungsunfähigkeit ein, wird der Zeitpunkt sehr genau geprüft und es besteht die Möglichkeit, dass der Geschäftsführer in die Haftung genommen und zivil- oder strafrechtlich belangt wird.

Ist die Zahlungsunfähigkeit de facto eingetreten, gibt Ihnen das Gesetz genau 21 Tage Zeit die Regelinsolvenz anzumelden. Versäumen Sie diese Frist, droht Ihnen der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung. Hinzu kommen die Risiken der persönlichen Haftung sowie straf- und zivilrechtliche Konsequenzen.

Das komplizierte Insolvenzrecht

GmbH Überschuldungs- und Insolvenzexperten hinzuziehen

Das Insolvenzrecht in Deutschland ist recht kompliziert. So dürfen Sie einerseits keine Zahlungen mehr vornehmen, damit keine Gläubiger übervorteilt werden und andererseits machen Sie sich strafbar, wenn Sie keine Zahlungen vornehmen. Das gilt zum Beispiel für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern.

Da wir an dieser Stelle nicht im Einzelnen auf die Risiken einer Regelinsolvenz eingehen können, wenden Sie schon bei den ersten Anzeichen einer GmbH Krise an unsere Überschuldungs- und Insolvenzexperten. Wir stellen Ihnen eine weitere Möglichkeit vor, wie Sie die Krise Ihres Unternehmens bewältigen können.

Insolvenzgründe GmbH – die Alternative des GmbH Verkaufs

Auch so können Sie eine GmbH Krise überwinden

Es gibt verschiedene Wege eine GmbH Krise zu lösen. Ein Weg ist die GmbH Insolvenz, die langwierig und nicht ganz unkompliziert ist. Unsere GmbH Überschuldungs- und Insolvenzexperten stellen Ihnen kurz die Möglichkeit des GmbH Verkaufs vor, den wir hier detailliert beschrieben haben.

Sie können Ihre krisenbehaftete GmbH verkaufen, solange niemand Insolvenz angemeldet hat. Weder Sie als Geschäftsführer, noch die Gesellschafter oder ein Gläubiger dürfen das Insolvenzverfahren angemeldet haben. Außerdem dürfen keine Außenstände bezüglich Steuern und / oder Sozialversicherungsbeiträge bestehen. Das sind die einzigen Ausschlusskriterien für einen GmbH Verkauf.

Vorteile des GmbH Verkaufs

Geschäftsführer Risiken minimieren

Mit dem rechtssicheren GmbH Verkauf können Sie Ihre Geschäftsführer Risiken deutlich minimieren. Sobald der GmbH Verkauf notariell abgewickelt wurde, sind Sie als Geschäftsführer aus allen Pflichten entlassen und müssen keine weiteren Konsequenzen befürchten. Zudem wird Ihre Bonität / Reputation bewahrt und Sie können sofort einen beruflichen Neuanfang starten.

Nehmen Sie Kontakt zu unseren Insolvenzexperten auf und lassen Sie sich persönlich beraten. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und unvermeidbarer Insolvenz ist der Ankauf Ihrer GmbH eine Lösung, die Sie schnell von allen Problemen befreit. Ärgern Sie sich nicht über eine jahrelange Insolvenz, denn es geht auch einfacher. Wir zeigen Ihnen wie. Der GmbH Ankauf als Ausweg aus der GmbH Insolvenz. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich unverbindlich beraten. Das Erstgespräch ist kostenlos für Sie, sodass Sie garantiert kein Risiko eingehen.

Ingo Noack

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