Sitzverlegung GmbH

Beratung & sofortige Hilfe bei GmbH Problemen

Sitzverlegung GmbH: Es gibt viele Gründe dafür, warum Sie als Geschäftsführer einer GmbH die Verlegung des Gesellschaftssitzes oder die Änderung der Geschäftsanschrift betreiben möchten. Diese Gründe können wirtschaftlicher, aber auch betriebspolitischer Natur sein.

Damit Ihnen im Rahmen der Sitzverlegung keine formalen Fehler unterlaufen, möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick darüber verschaffen, was Sie bei der Sitzverlegung einer GmbH bedenken müssen.

1. Handelsregisteranmeldungen vornehmen/abändern

Bei der Gründung der GmbH musste diese ins Handelsregister eingetragen werden.

Auch bei einer Verlegung des Firmensitzes müssen Sie jetzt dafür Sorge tragen, dass die Sitzverlegung der GmbH im Handelsregister ihren Niederschlag findet.

Bei Kapitalgesellschaften, wie der GmbH, muss zwingend eine inländische Geschäftsanschrift im Handelsregister eingetragen werden.

Es ist dabei theoretisch möglich, dass der tatsächliche Sitz und die inländische Geschäftsanschrift voneinander abweichen.

Wichtig ist außerdem zu wissen, dass Sie die An- bzw. Ummeldung im Handelsregister erst dann vornehmen sollten, wenn die Verlegung bereits tatsächlich stattgefunden hat. Erst dann kann Ihr Unternehmen auch tatsächlich am neuen Ort eingetragen werden.

Sitzverlegung GmbH – In formeller Hinsicht müssen Sie die Änderung der Geschäftsanschrift der GmbH in notarieller Form zur Eintragung im Handelsregister anmelden. Bei der dort hinterlegten Anschrift werden von Geschäftspartnern oder Dritten Willenserklärungen gegenüber der Gesellschaft abgegeben und Schriftstücke zugestellt.

Regional kann es im Zusammenhang mit Zuständigkeiten und Regelungen im Bezug auf das Handelsregister zu Unterschieden kommen, so dass Sie sich frühzeitig über die Anforderungen an den Registereintrag in Ihrem Zuständigkeitsbereich informieren sollten.

Besondere Aufmerksamkeit erfordert zudem der Fall, dass Sie den Sitz der GmbH ins Ausland verlegen möchten. Solch eine Sitzverlegung kann nämlich unter Umständen zur Auflösung der Gesellschaft führen. Der Grund dafür ist, dass in Deutschland die sogenannte Sitztheorie gilt. Diese Theorie besagt, dass für Unternehmen in Form von Kapitalgesellschaften jeweils dasjenige nationale Recht anzuwenden ist, in dem das Unternehmen seinen Verwaltungssitz hat.

2. Ort des Gesellschaftssitzes muss durch gesellschaftsvertragliche Vereinbarung festgelegt werden – Sitzverlegung GmbH

Für die Verlegung des Firmensitzes müssen zudem Änderungen im Gesellschaftsvertrag vorgenommen werden. Diese Änderungen müssen notariell beurkundet werden. Denn selbst können die Gesellschafter einer GmbH die Änderung des Gesellschaftsvertrages nicht realisieren. Die §§ 53 ff. GmbHG schreiben eine notarielle Beurkundung zwingend vor. Über die Sitzverlegung der GmbH wird in einer Gesellschafterversammlung entschieden und ein diesbezüglicher Gesellschaftsbeschluss gefasst. Der Beschluss über die Änderung des Gesellschaftssitzes bedarf dabei qualifizierter Mehrheiten.

3. Das Gewerbeamt über Änderungen informieren – Sitzverlegung GmbH

Bei einer Sitzverlegung der GmbH ist es in der Regel notwendig, dass Sie beim zuständigen Gewerbeamt eine Gewerbeummeldung vornehmen. Ziehen Sie mit Ihrem Unternehmen nicht nur innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde um, sondern in eine andere Stadt, ist eine Gewerbeummeldung allein nicht ausreichend. In diesem Fall müssen Sie ihr Gewerbe zunächst an Ihrem bisherigen Standort abmelden und es anschließend am neuen Standort wieder anmelden. Die Gebühr zur Gewerbeanmeldung ist dabei erneut zu entrichten.

Da die Gewerbeämter weder vom zuständigen Finanzamt, noch vom Handelsregister über die Sitzverlegung informiert werden, sind Gewerbetreibende gemäß § 14 Abs. 1 GewO dazu verpflichtet, den neuen Betriebssitz anzuzeigen.

4. Das Finanzamt informieren – Sitzverlegung GmbH

Zudem kann es bei einer Sitzverlegung der GmbH nicht schaden, wenn Sie das ab jetzt für Sie zuständige Finanzamt über Ihren Umzug informieren. Zwar wird das bislang für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt sich unaufgefordert mit Ihrer neuen Finanzbehörde in Verbindung setzen, doch Sie tun gut daran, in dieser Hinsicht selbst aktiv zu werden. Aufgrund des Zuständigkeitswechsels wird Ihrem Unternehmen eine neue Steuernummer zugeteilt.

Die Sitzverlegung einer GmbH erfordert einiges an organisatorischem Aufwand, den Sie zeitnah erledigen sollten. Gerne helfen wir Ihnen dabei, alles für die Sitzverlegung Ihrer GmbH in die Wege zu leiten und klären Sie in einem Beratungsgespräch über Ihre Verpflichtungen während dieser Unternehmensphase auf. Bei Unklarheiten zu diesem Themenkomplex und bei GmbH Problemen stehen wir Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

 

Ingo Noack

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