Strafe Insolvenzverschleppung GmbH

Was passiert bei Insolvenzverschleppung einer haftungsbeschränkten Gesellschaft?

Strafe Insolvenzverschleppung GmbH: Was passiert im Fall der Insolvenzverschleppung einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft? Insolvenzverschleppung ist in Deutschland eine Straftat, die mit zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Wie also kann es passieren, dass dennoch rund 66 % aller Geschäftsführer die Insolvenz zu spät anmelden?

Wir haben alle Fakten zum Thema „Strafe Insolvenzverschleppung GmbH“ für Sie zusammengefasst.

Wenn auch Sie als GmbH Geschäftsführer von der Insolvenz bedroht sind, wenden Sie sich schnellstmöglich an unsere GmbH Insolvenzexperten. Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch, in dem wir Ihnen gerne maßgeschneiderte Lösungen für Ihr GmbH Problem vorstellen.

Definition Insolvenzverschleppung einer GmbH

Insolvenzverschleppung früher Konkursverschleppung

Die Insolvenzverschleppung, früher Konkursverschleppung genannt, kommt nur bei Kapitalgesellschaften und juristischen Personen zum Tragen. Verbraucher und Privatpersonen sind nicht betroffen.

Definiert wird die Insolvenzverschleppung in § 15a der Insolvenzordnung (InsO). Eine Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn die Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO oder die Überschuldung nach § 19 InsO gegeben ist. Mit dem Zeitpunkt der Feststellung ist der Geschäftsführer einer GmbH, auch AG, verpflichtet innerhalb von drei Wochen den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht einzureichen.

Strafe Insolvenzverschleppung GmbH – Zwischen Rettung und Straftatbestand

Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

Geschäftsführer bewegen sich häufig zwischen Rettung und Straftatbestand. Die Krise ist da und in der Regel wird eine Lösung gesucht. Können Gelder beschafft werden, vielleicht gibt es eine Rettung. Verfrüht aufgeben will kaum jemand, denn nicht nur die eigene Existenz hängt an der Firma, auch Mitarbeiter leben von ihrer Arbeit. Die Gratwanderung zwischen Krise und endgültigem Aus ist nicht immer einfach zu bewältigen. Das Gesetz hat dazu die Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung genau definiert.

  • 17 Abs. 2 InsO besagt: Ein Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht mehr in der Lage ist die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen und seine Zahlungen eingestellt hat.

 

  • 19 Abs. 2 InsO besagt: Ein Schuldner ist überschuldet, wenn das Vermögen des Schuldners die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Ist die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich, siehe dazu Fortführungsprognose, besteht die Überschuldung nicht.

Hat der Geschäftsführer nun Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung, muss er innerhalb der nächsten drei Wochen ohne schuldhaftes Zögern den Insolvenzantrag stellen.

Wen trifft die Insolvenzantragspflicht?

Insolvenzantragspflicht bei GmbH, AG, KG, GmbH & Co. KG

Betroffen sind im Grundsatz die Gesellschaftsformen GmbH, AG, KG, GmbH & Co. KG. In diesen Gesellschaftsformen sind der Geschäftsführer und faktische Organpersonen zuständig für die Insolvenzantragspflicht. Hat das Unternehmen keine Führung, sind einzelne Gesellschafter von der Insolvenzantragspflicht betroffen.

Wichtig zu wissen: Wird der Insolvenzantrag von einem Gläubiger gestellt, besteht die Insolvenzantragspflicht für den GmbH Geschäftsführer weiterhin. Er muss in diesem Fall seinen eigenen Insolvenzantrag stellen.

Welche Strafe droht bei Insolvenzverschleppung einer GmbH?

Strafmaß gemäß § 15a InsO

Insolvenzverschleppung stellt eine Straftat dar, deren Strafmaß sich aus § 15a InsO ergibt. Möglich sind eine Geldstrafe, eine mehrjährige Freiheitsstrafe (bis zu drei Jahren) und eine fünfjährige Sperre als Geschäftsführer.

Das genaue Strafmaß hängt vom Vorsatz oder Fahrlässigkeit ab, dem verursachten Schaden und der Dauer der Verschleppung. Die vorsätzliche Insolvenzverschleppung wird in jedem Fall mit einer Geldstrafe oder einer bis zu dreijährigen Haftstrafe bestraft. Die fahrlässige Insolvenzverschleppung mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen der Geschäftsführung auch zivilrechtliche Konsequenzen.

Strafe Insolvenzverschleppung GmbH

Die zivilrechtlichen Konsequenzen

Im Falle eines Insolvenzschadens haftet der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen, wenn gegen ihn Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Wussten Sie, dass viele Geschäftsführer einer insolventen GmbH auch Privatinsolvenz anmelden mussten? Tatsächlich trifft das zu, denn oftmals reicht das Privatvermögen nicht aus, um Schadensersatzansprüche in vollem Umfang befriedigen zu können. In diesen Fällen muss Privatinsolvenz angemeldet werden.

Insolvenzverschleppung vermeiden

GmbH Insolvenzberatung Berlin

Gerät das Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage, muss die Geschäftsführung schnell handeln. Dazu gehört auch, dass der Geschäftsführer immer und aktuell über die wirtschaftliche Situation informiert ist. Ist er das nicht, gilt das im Übrigen nicht als Grund den Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt zu haben.

Hinzu kommt, das Insolvenzrecht ist sehr komplex und nicht immer ganz einfach zu verstehen. Wann genau beginnt die dreiwöchige Antragsfrist, wann ist das Unternehmen überschuldet / zahlungsunfähig oder wann tritt „nur“ eine Liquiditätslücke auf. Nicht jeder finanzielle Engpass ist gleich eine Zahlungsunfähigkeit.

Die Insolvenzverschleppung kann aber nur durch rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrages vermieden werden.

Wenden Sie sich schnellstmöglich an unsere Insolvenzexperten und lassen Sie sich beraten. Unsere Insolvenzberatung für Kapitalgesellschaften in Berlin analysiert gemeinsam mit Ihnen, ob der Insolvenzantrag gestellt werden muss. Gleichzeitig können wir Ihnen Alternativen zur GmbH Insolvenz vorstellen, an die Sie vielleicht noch nicht gedacht haben. Gerne sind wir Ihnen auch bei der Beratung zur Unternehmenssanierung behilflich.

Ingo Noack

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