GmbH Insolvenz – Haftung der Geschäftsführer mit ihrem Privatvermögen?

GmbH Insolvenz vermeiden – Diese und weitere Fragen beantworten wir zur GmbH Insolvenz

Wussten Sie, dass die GmbH Insolvenz die häufigste Insolvenz der Rechtsformen in Deutschland ist? Tatsächlich ist es so. Es ist aber auch so, dass rund um die GmbH Insolvenz viele Fragen herrschen, Unwahrheiten und Halbwahrheiten.

Wenn ein Unternehmen Insolvenz anmelden muss, ist das in Deutschland ein Thema, das man gerne verschweigt. Erfolge werden gefeiert, Misserfolge am liebsten unter den Teppich gekehrt. Dumm, denn würde man offen über Misserfolge sprechen, könnten andere Unternehmer aus den Fehlern lernen.

Viele Unklarheiten bei einer GmbH Insolvenz gibt es vor allem auch beim Thema der Haftung der Geschäftsführer. Gemeinhin ist man ja der Ansicht, dass das Privatvermögen der Geschäftsführer im Falle einer GmbH Insolvenz geschützt sei. Sonst müsse man ja keine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen. Das stimmt nur zum Teil, denn gerade hier verbergen sich Risiken, über die man gerne schweigt.

Haftung der Geschäftsführer im GmbH Insolvenzverfahren

GmbH Insolvenz

GmbH Insolvenz

Grundsätzlich stimmt es ja, dass das Privatvermögen der Geschäftsführer im GmbH Insolvenzverfahren geschützt ist.

ABER, und das ist tatsächlich ein großes Aber, Sie dürfen sich als Geschäftsführer einer GmbH nichts zu Schulden kommen lassen. Nicht unabsichtlich und schon gar nicht absichtlich.

Die Rechte und Pflichten von GmbH-Geschäftsführern sind im GmbH-Gesetz geregelt.

Das Gesetz sieht zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen vor, wenn Sie nicht alles richtig machen. Doch was ist eigentlich alles richtig machen?

GmbH-Gesetz (GmbHG) §§ 64 und 84 – Insolvenz anmelden

Sie machen alles richtig, wenn Sie spätestens drei Wochen vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht anmelden. Doch in der Realität sieht es oft ganz anders aus.
Viele Geschäftsführer gehen erst zum Insolvenzrichter, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits eingetreten ist.

In der Amtssprache wird das Insolvenzverschleppung genannt und wird ganz häufig böswilliger ausgelegt, als es gemeint war.
Der Grund ist ganz einfach. Oftmals sieht der Geschäftsführer die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zwar kommen, will aber weiter kämpfen und nicht aufgeben. Also werden Maßnahmen überlegt, die eine Insolvenz hinauszögern oder bestenfalls vermeiden. Gelingt das nicht, kann dieses Vorgehen seitens des Insolvenzrichters als Insolvenzverschleppung ausgelegt werden.

GmbH Insolvenz § 266a Strafgesetzbuch (StGB) – Sozialversicherungsbeiträge

Eine weitere Insolvenzfalle können die Sozialversicherungsbeiträge sein. Gemäß § 266a Strafgesetzbuch (StGB) ist der Geschäftsführer verpflichtet die Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, denn sonst droht ihm die Konsequenz diese aus eigener Tasche bezahlen zu müssen. Krankenkassen sind berechtigt den GmbH Geschäftsführer in die persönliche Haftung zu nehmen.

Nun folgt das nächste Risiko für den Geschäftsführer im Falle einer GmbH Insolvenz. Tätigt er Zahlungen, gerät er erneut in eine Haftungsfalle. Ist die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung faktisch eingetreten, dürfen einzelne Gläubiger nicht mehr befriedigt werden, denn alle Gläubiger müssen gleich behandelt werden. Das besagt § 64 Abs. 2 GmbHG. Passiert dies dennoch, kann der Geschäftsführer verpflichtet werden diese Zahlungen an den Insolvenzverwalter zu erstatten.

GmbH Insolvenz § 263 StGB – Strafrechtliche Konsequenzen

Kommen wir noch kurz zu den strafrechtlichen Konsequenzen, die innerhalb der GmbH Insolvenz drohen können. Stichwort ist Betrug. Ja, Sie haben leider richtig gelesen. Möglicherweise kann man Sie des Betruges anklagen. Die Insolvenzstraftaten gemäß §§ 283 ff. StGB können lauten: Vermögensverschiebungen oder Verletzung von Buchführungspflichten, bzw. steuerlichen Pflichten.
Betrug wäre auch, wenn Sie Zahlungen zugesichert haben, obwohl Sie bereits wussten, dass Sie den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können.

Wann ist eine GmbH überschuldet?

Was bedeutet Überschuldung eigentlich genau und wann ist eine GmbH überschuldet? Die Überschuldung ist im Insolvenzverfahren sehr strittig. Geschäftsführern wird ein zweistufiges Prüfungsverfahren empfohlen. Die erste Phase ist die Fortbestehensprognose. Fällt diese Prognose positiv aus, muss noch kein Insolvenzantrag gestellt werden. Fällt diese jedoch negativ aus, müssen Sie eine Überschuldungsbilanz ziehen. Liegt das Reinvermögen noch im Plus, besteht immer noch keine Pflicht den Insolvenzantrag zu stellen. Liegt das Reinvermögen jedoch im Minus, droht die Zahlungsunfähigkeit und Sie unterliegen der Insolvenzantragspflicht.

Die Ursachen einer GmbH Überschuldung sind sehr unterschiedlich. Möglich sind liquiditätsvermindernde Faktoren wie beispielsweise die Insolvenz einer oder mehrerer Kunden. Kostensteigernde Faktoren gehören zu den häufigsten Gründen einer Insolvenz. Umsatzmindernde Faktoren ebenfalls. Umsatzrückgänge lassen sich nicht immer vorhersehen und können diese nicht aufgefangen werden, gerät die Firma in Not. Hinzu kommen die Mängel, die bei Führungs- und Kontrollinstrumenten entstehen können, zum Beispiel Mängel im Management oder Rechnungswesen.

GmbH Insolvenz – Kostet Sie die Insolvenz Kopf und Kragen?

Nun, bei einer drohenden Firmeninsolvenz stehen Sie unter Beobachtung. Scharf unter Beobachtung trifft es wohl besser. Die Staatsanwaltschaft, Gläubiger und Insolvenzrichter beobachten genau, was Sie getan haben oder tun werden. Es warten zahlreiche Fallstricke auf Sie, die Sie möglicherweise Kopf und Kragen kosten können.

Ihr ganzes Denken kreist um die aktuelle Situation und natürlich auch um Ihre Zukunft. Sie wollten geschäftlichen Erfolg erzielen und müssen nun höllisch aufpassen keinen Fehler zu machen. Aus unserer langjährigen Erfahrung als Insolvenzberater können wir Ihnen sagen, allein ist das kaum zu schaffen und die Firmeninsolvenz muss nicht die alleinige Lösung sein. Es geht auch einfacher und wie, das stellen wir Ihnen nachfolgend vor.

GmbH Insolvenz – Hilfe bei GmbH Problemen

Nachfolgend möchten wir Ihnen drei Lösungsvorschläge machen, mit denen Sie einer GmbH Insolvenz aus dem Weg gehen und eine echte Chance auf einen Neuanfang haben. Zunächst noch kurz zu den Folgen einer GmbH Insolvenz für Sie als Geschäftsführer, die in jedem Fall eintreten.

  • Ihre Reputation nimmt Schaden.
  • Ihre Bonität ist für die nächsten zehn Jahre negativ.
  • Ihnen drohen strafrechtliche Konsequenzen.
  • Der wirtschaftliche Neuanfang wird fast unmöglich.

Das sind weitere Gründe einer Firmeninsolvenz auszuweichen und andere Lösungen zu suchen. Diese verschweigt man Ihnen natürlich bei jedem Insolvenzgericht- / und Verwalter, aber diese Lösungen sind alle rechtskonform und Sie gehen kein Risiko ein.

Wichtig zu wissen: Ganz egal, welche Lösung Ihrer GmbH Probleme für Sie in Betracht kommt, hat die Geschäftsführung in der Vergangenheit Straftaten verübt oder Ordnungswidrigkeiten begangen, können wir Ihnen in diesen Fällen nicht helfen. Wir können Ihnen aber unseren erfahrenen Rechtsanwalt empfehlen, der Ihnen in diesen Fällen anwaltlich zur Seite steht, Sie berät und möglicherweise vertritt.

GmbH Übernahme statt GmbH Insolvenz

Beginnen wir mit der GmbH Übernahme. Wir bieten Ihnen die GmbH Übernahme und entlasten Sie als Geschäftsführer sofort. Mit der rechtlich wirksamen GmbH Übernahme sind Sie umgehend aus allen Pflichten entbunden und können in eine neue Zukunft starten. Wir übernehmen krisenbehaftete Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Ganz egal, ob Sie vor der Überschuldung stehen oder kurz vor der Zahlungsunfähigkeit, die GmbH Übernahme erfolgt rechtskräftig notariell.

GmbH Ankauf statt GmbH Firmeninsolvenz

Eine weitere Lösung ist der GmbH Ankauf statt der GmbH Firmeninsolvenz. Wir kaufen Ihre Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit allen Rechten und Pflichten und Sie sind von allen weiteren Schritten entbunden. Mit dem Kauf der GmbH verlegen wir den Firmensitz durch eine Auffanggesellschaft, die sich um alles Weitere kümmert. Als Full-Service-Dienstleister in der Unternehmensberatung können Sie unser Netzwerk für einen erfolgreichen GmbH Verkauf nutzen und daraus profitieren. GmbH Probleme müssen nicht das wirtschaftliche Aus für die nächsten Jahre bedeuten. Die GmbH Probleme können, wenn Sie schnell und intelligent handeln, eine Chance für einen Neuanfang sein.

GmbH Löschung statt Insolvenz Ihres Unternehmens

Die dritte Variante der Insolvenz Ihrer Firma zu entgehen, ist die GmbH Löschung. Statt die GmbH aufwendig aus dem Handelsregister löschen zu lassen, können wir die Rechtsform umwandeln und den Firmensitz verlegen. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel die Ltd. Die Limited bezeichnet eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, die zu den verschiedenen Ländern des Commonwealth gehören.
Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich persönlich beraten. Als langjährig erfahrene Unternehmensberatung finden wir auch für Ihre GmbH Probleme eine Lösung.

Unser Service als Insolvenzberatung – GmbH Probleme lösen wir gemeinsam

Sie haben jetzt viele Informationen von uns erhalten. Wir fassen unseren Service und Ihre Vorteile einer Zusammenarbeit mit uns als Insolvenzberatung noch einmal für Sie zusammen.

Statt einer GmbH Insolvenz bieten wir Ihnen die GmbH Übernahme, den GmbH Kauf oder die GmbH Löschung. Alles legale und rechtskonforme Lösungen, mit denen Sie als Geschäftsführer aus Ihrer krisenbehafteten GmbH entlassen werden.

Wir helfen Ihnen GmbH Probleme schnell und effektiv zu lösen. Da jede Krise anders sein kann, möchten wir Ihnen an dieser Stelle weder die eine Lösung empfehlen, noch Ratschläge geben. Lassen Sie uns gemeinsam schauen, was wir für Sie tun können und welcher Weg für Sie der beste ist.

Warum sollten Sie sich an uns wenden? Lesen Sie gerne unsere Seite „Über uns“. Hier legen wir ausführlich dar, warum Sie aus unseren Erfahrungen lernen können. Fehler, die passiert sind, kann man nicht immer rückgängig machen. Aber man kann aus Ihnen lernen. Wir möchten unser Know-how nutzen, um Ihnen möglichst unbeschadet aus Ihren GmbH Problemen zu helfen.

Ingo Noack

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