Insolvenzverfahren GmbH Geschäftsführer

Geschäftsführer Pflichtverletzung = Haftung mit dem Privatvermögen?

Insolvenzverfahren GmbH Geschäftsführer – Dringende Fragen, die sich mit einer GmbH Insolvenz stellen. Sie haben eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung geründet, weil Sie mit einer GmbH die Haftung gegenüber Gläubigern auf das Gesellschaftsvermögen beschränken. Genauso ist es gedacht, doch leider ist das Thema Insolvenzverfahren GmbH Geschäftsführer etwas komplexer.

Was passiert, wenn man Sie als Geschäftsführer der Pflichtverletzung beschuldigt? Oder, wenn Sie Fehler aus Unkenntnis gemacht haben? Diese dringenden Fragen stellen sich spätestens mit dem Thema „Insolvenzverfahren GmbH Geschäftsführer“, denn solange alles gut lief, mussten Sie sich diese Gedanken auch nicht machen.

Sie haben GmbH Probleme? Wenden Sie sich schnell an unsere Insolvenzberatung, denn jeder Fehler, den Sie jetzt machen, kann schwerwiegende Folgen für Sie haben.

Volles Risiko für den GmbH Geschäftsführer?

Insolvenzverfahren GmbH Geschäftsführer

Insolvenzverfahren GmbH Geschäftsführer

Vielleicht dachten Sie beim ersten Absatz, das ist Schwarzmalerei, so schlimm wird es schon nicht werden. Leider kann es noch schlimmer kommen, denn tatsächlich werden die wenigsten GmbH Gründer über die Gefahren aufgeklärt, die Ihnen im Falle vom GmbH Problemen drohen.

Haftungsfalle Nr.1, in die tatsächlich rund 66% aller Geschäftsführer tappen, der Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung. Das GmbH-Gesetz (GmbHG) sieht in seinen §§ 64 und 84 vor, dass ein Geschäftsführer spätestens drei Wochen nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenz anmelden muss. Doch viele Unternehmer sind so damit beschäftigt Ihr Unternehmen retten zu wollen, dass sie diese Frist verpassen.

Haftungsfalle Nr.2, Sie haben Liquiditätsprobleme und können eigentlich die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen. Sie machen sich aber laut gemäß § 266a Strafgesetzbuch (StGB) strafbar, wenn Sie die Beiträge nicht pünktlich begleichen. Die Krankenkasse kann Sie als Geschäftsführer mit Ihrem persönlichen Vermögen haftbar machen, sodass Sie die Sozialversicherungsbeiträge dann aus eigener Tasche bezahlen müssen. Eine Schadensersatzforderung ist ebenfalls möglich.

Haftungsfalle Nr.3, Sie bezahlen die Lohnsteuer nicht. Ebenfalls ein „beliebter“ Fehler, wenn die GmbH Probleme hat. Auch hier gilt die persönliche Haftung, für die Sie herangezogen werden können.

Haftungsfalle Nr.4, Forderungsbegleichungen, können gut gemeint, aber sehr falsch gemacht sein. Sie haben einen Zulieferer, der Ihnen besonders am Herzen liegt? Sie denken, dass Sie dessen Rechnung nochmal eben begleichen können? Falsch, denn im Falle der Insolvenz gilt, alle oder keiner. § 64 Abs. 2 GmbHG besagt, dass Sie persönlich zur Erstattung der Zahlung verpflichtet sind.

Insolvenzverfahren GmbH Geschäftsführer – Professionelle Insolvenzberatung hilft!

Sie wissen jetzt, dass Sie eine Insolvenz als Geschäftsführer „Kopf und Kragen“ kosten könnte. Ganz egal, ob Sie Fehler aus Unwissenheit gemacht haben, das zählt leider nicht. Sie kennen bestimmt den Spruch: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Und genau das trifft in Ihrem Fall auch zu.

Nehmen Sie unsere professionelle Insolvenzberatung in Anspruch und denken Sie gemeinsam mit uns über Alternativen zur GmbH Insolvenz nach.

GmbH Ankauf, Übernahme oder Löschung – Insolvenz muss nicht sein

Statt einer GmbH Insolvenz bieten wir Ihnen den GmbH Ankauf, die Übernahme oder Löschung Ihrer krisenbehafteten GmbH. Wir übernehmen Ihre GmbH mit allen Pflichten und die Abwicklung in Eigenregie.

Bitte beachten Sie, dass wir keine ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern übernehmen können. Für diese Pflichten bleiben Sie auch nach der GmbH Übernahme in der Verpflichtung.

Ingo Noack

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