GmbH für 1 Euro verkaufen

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Was ist dran an dem Gerücht, dass man eine GmbH für 1 Euro verkaufen kann? Immer wieder kann man nachlesen, dass Kapitalgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH für einen symbolischen Wert von 1 Euro verkauft werden.

Geht das überhaupt? Ist es legal und aus welchen Gründen sollte ein Geschäftsführer seine GmbH für 1 Euro verkaufen?

Wir haben die wichtigsten Fragen für Sie nachfolgend beantwortet und zeigen Ihnen, worauf Sie unbedingt achten sollten, wenn Sie Ihre GmbH für 1 Euro verkaufen wollen.

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GmbH für 1 Euro verkaufen

Der rechtliche Aspekt des symbolischen Kaufpreises

Eine GmbH für 1 Euro zu verkaufen, ist ein tatsächlicher GmbH-Verkauf. Der Kaufpreis von 1 Euro ist allerdings nur ein symbolischer Wert.

Warum aber sollte man seine GmbH für 1 Euro verkaufen wollen? Frei nach dem Motto: Wenn sich nichts mehr aus dem Unternehmen herausholen lässt, verkaufe ich die angeschlagene Gesellschaft und andere sollen sehen, was sich noch daraus machen lässt?

Vielleicht ein bisschen. Häufig befindet sich eine GmbH, die für einen symbolischen Kaufpreis verkauft werden soll, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Der geringe Kaufpreis kann darauf hindeuten, dass bestehende Verbindlichkeiten, Risiken und laufende Verpflichtungen den wirtschaftlichen Wert der Gesellschaft erheblich mindern.

Eine GmbH für 1 Euro verkaufen zu wollen, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Verkauf unzulässig ist. Der niedrige Kaufpreis allein macht den GmbH-Verkauf weder legal noch illegal.

Doch Vorsicht: So verlockend ein schneller Verkauf auch sein mag, ohne eine sorgfältige Prüfung können Sie sich rechtlich und wirtschaftlich auf einen riskanten Weg begeben.

Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen muss notariell beurkundet werden. Darüber hinaus kann der Gesellschaftsvertrag weitere Voraussetzungen für den Verkauf vorsehen, beispielsweise die Zustimmung der Gesellschaft oder anderer Gesellschafter.

GmbH für 1 Euro verkaufen und das Steuer- und Handelsrecht

Unabhängig von der Vermögenslage der GmbH, die für 1 Euro verkauft werden soll, müssen auch die steuerrechtlichen Folgen des Verkaufs geprüft werden.

Der symbolische Kaufpreis von 1 Euro kann unter bestimmten Voraussetzungen als Schenkung beziehungsweise als gemischte Schenkung betrachtet werden. Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der tatsächliche Wert der übertragenen Geschäftsanteile deutlich über dem vereinbarten Kaufpreis liegt und der Käufer dadurch unentgeltlich bereichert wird.

Ein Kaufpreis von 1 Euro führt allerdings nicht automatisch zu einer Schenkung. Entscheidend sind der tatsächliche Wert der Geschäftsanteile, die wirtschaftliche Lage der GmbH und die vom Käufer übernommenen Risiken und Verpflichtungen. Nicht börsennotierte Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind grundsätzlich mit ihrem gemeinen Wert zu bewerten.

Gerade bei einer kleinen oder wirtschaftlich angeschlagenen GmbH können die Kosten, Schulden und Risiken höher sein als der Wert des vorhandenen Vermögens. Das sollte gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar dokumentiert werden können.

Bei einem symbolischen Kaufpreis kann außerdem der steuerliche Verlustvortrag der GmbH eine Rolle spielen. Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 Prozent der maßgeblichen Beteiligungsrechte übertragen, können nicht genutzte Verluste grundsätzlich vollständig untergehen. Es bestehen jedoch gesetzliche Ausnahmen und besondere Regelungen, die im Einzelfall steuerlich geprüft werden müssen.

Zum GmbH-Verkauf hat es in den vergangenen Jahren zahlreiche wichtige rechtliche und steuerrechtliche Entwicklungen gegeben. Deshalb sollte ein Verkauf nicht allein auf Grundlage eines einfachen Mustervertrags durchgeführt werden.

 

GmbH für 1 Euro verkaufen Infografik - Ablauf der Prüfung vor dem Verkauf einer GmbH für 1 Euro

GmbH für 1 Euro verkaufen Infografik

GmbH für 1 Euro verkaufen oder gibt es einen anderen Weg?

Der legale GmbH Verkauf mit uns als Partner

Statt Ihre GmbH für 1 Euro verkaufen zu wollen, wenden Sie sich an unsere Insolvenzberatung Berlin und bundesweit. Wir haben uns auf GmbH Insolvenzen spezialisiert und wickeln den GmbH Verkauf für unsere Klienten rechtssicher und risikolos ab. Eine GmbH kann nicht einfach wie ein gebrauchtes Sofa oder ein Auto verkauft werden. Ein einfacher Vertrag reicht nicht, denn der GmbH Verkauf ist per Gesetz streng geregelt. Für krisenbehaftete Unternehmen gelten noch einmal andere Gesetze und wenn Sie einen Fehler machen, kann das Ihre Zukunft für die nächsten Jahre negativ beeinflussen.

Gute Nachrichten für Sie und Ihre GmbH

Kommen wir doch endlich zu den guten Nachrichten. Es geht auch ohne Risiken und jahrelange Bürokratie. Den Unternehmensverkauf bei Firmeninsolvenz übernehmen wir für Sie.

Wir stellen eine Auffanggesellschaft, leiten den Verkauf und die notarielle Abwicklung in die Wege und entlasten Sie umgehend als Geschäftsführer. Sobald der GmbH Verkauf abgewickelt ist, sind Sie aus allen Pflichten entlassen und können nochmal neu anfangen und Pläne für die Zukunft schmieden.

Wir versichern Ihnen, dass der GmbH Verkauf legal und seriös ist und Sie keine Risiken eingehen. Ganz im Gegenteil, wir entlasten Sie aus allen Risiken.

Wichtig zu wissen: Für Verbindlichkeiten aus Steuern und / oder Sozialversicherungsbeiträgen können wir weder aufkommen noch haften. Das gilt auch für Pflichtverletzungen während Ihrer Geschäftsführerzeit, für die wir ebenfalls nicht haften.

Kurz aufgeklärt: Ihre Risiken als Geschäftsführer, wenn Sie Insolvenz anmelden

Das sollten Sie im Krisenfall wissen

Wussten Sie, dass Sie als Geschäftsführer großen Risiken ausgesetzt sind, wenn sich Ihre GmbH in der Krise befindet? Das wissen leider nur wenige Geschäftsführer und stehen plötzlich nicht nur vor finanziellen Problemen, sondern auch vor Haftungsrisiken.

Erstes Stichwort: die Insolvenzverschleppung. Verpassen Sie den Zeitpunkt, zu dem Sie gesetzlich verpflichtet sind die Insolvenz anzumelden, kann man Sie wegen Insolvenzverschleppung haftbar machen. Sie haben genau 21 Tage Zeit, nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung, die GmbH Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht anzumelden.

Zweites Stichwort: Sie haben Sozialversicherungsbeiträge bezahlt oder noch nicht bezahlt? Egal, wie Sie es gemacht haben, denn es ist in beiden Fällen falsch. Eine merkwürdige Krux an der Sache, aber tatsächlich haften Sie in beiden Fällen mit Ihrem Privatvermögen. Das gilt auch für noch nicht gezahlte Steuern.

Drittes Stichwort: Ihre Reputation und Bonität. Da die GmbH Insolvenz veröffentlicht wird, ist sie für jeden einsehbar. Ihre Reputation leidet, denn bei einer Pleite fragt kaum noch jemand nach den Gründen. Ihre Bonität ist ebenfalls geschädigt, denn auch SCHUFA & Co werden informiert.

Persönliche Beratung für GmbH Geschäftsführer

Rufen Sie uns an und lassen Sie sich persönlich beraten. Unsere Insolvenzexperten analysieren Ihren Fall und stellen Ihnen Lösungswege vor. Selbstverständlich ist das Beratungsgespräch für Sie unverbindlich.

GmbH für 1 Euro verkaufen: Was vor der Übertragung wirklich geklärt werden muss

Ein symbolischer Kaufpreis von 1 Euro kann grundsätzlich vereinbart werden. Ob der Verkauf für Geschäftsführer und Gesellschafter tatsächlich eine sinnvolle Lösung ist, hängt jedoch nicht allein vom Kaufpreis ab.

Entscheidend sind vielmehr die wirtschaftliche Lage der GmbH, ihre fälligen Verbindlichkeiten, mögliche persönliche Haftungsrisiken, bestehende Bürgschaften und die Frage, ob bereits eine Insolvenzantragspflicht geprüft werden muss.

Der entscheidende Punkt: Eine GmbH wird nicht allein dadurch „problemlos“, dass ihre Geschäftsanteile für 1 Euro übertragen werden. Vor jedem Verkauf müssen die Gesellschaft, der Käufer, die Vertragsgestaltung und die aktuelle Krisensituation sorgfältig betrachtet werden.

Kann man eine GmbH mit Schulden verkaufen?

Grundsätzlich können die Geschäftsanteile einer GmbH auch dann verkauft werden, wenn die Gesellschaft Schulden oder laufende Verpflichtungen hat.

Bei einem solchen Anteilskauf, dem sogenannten Share Deal, bleibt die GmbH dieselbe juristische Person. Es wechselt lediglich der Inhaber der Geschäftsanteile. Die bestehenden Verträge, Forderungen und Verbindlichkeiten verbleiben grundsätzlich bei der GmbH.

Das bedeutet: Die Schulden verschwinden nicht durch den Verkauf. Der Käufer übernimmt mit den Geschäftsanteilen die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der bestehenden Gesellschaft.

Anders kann es bei persönlichen Verpflichtungen des bisherigen Geschäftsführers oder Gesellschafters aussehen. Persönliche Bürgschaften, Schuldbeitritte, private Sicherheiten und mögliche Ansprüche wegen früherer Pflichtverletzungen werden durch den GmbH-Verkauf nicht automatisch beendet.

Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen muss notariell beurkundet werden.

Diese 7 Fragen sollten vor dem GmbH-Verkauf beantwortet sein

1. Ist die GmbH aktuell zahlungsfähig?

Können fällige Rechnungen, Löhne, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Verbindlichkeiten noch vollständig und rechtzeitig bezahlt werden?

Entscheidend ist nicht nur der aktuelle Kontostand. Auch die in den kommenden Tagen und Wochen fällig werdenden Zahlungen müssen berücksichtigt werden.

2. Liegt möglicherweise eine Überschuldung vor?

Es muss geklärt werden, ob das vorhandene Vermögen zur Deckung der bestehenden Verbindlichkeiten ausreicht und ob eine tragfähige Fortführungsperspektive besteht.

Diese Prüfung sollte nicht auf Vermutungen beruhen. Erforderlich ist eine belastbare Übersicht über Vermögen, Schulden, Fälligkeiten und die weitere wirtschaftliche Entwicklung.

3. Welche persönlichen Verpflichtungen bestehen?

Wurden persönliche Bürgschaften, Schuldbeitritte, Patronatserklärungen oder private Sicherheiten gegenüber Banken, Vermietern, Leasinggesellschaften oder anderen Gläubigern abgegeben?

Solche Verpflichtungen werden durch einen Anteilsverkauf regelmäßig nicht automatisch aufgehoben. Hierfür kann eine ausdrückliche Freigabe durch den jeweiligen Gläubiger erforderlich sein.

4. Sind Buchhaltung und Unternehmensunterlagen vollständig?

Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Bankauszüge, Steuerunterlagen, Verträge sowie Gläubiger- und Forderungslisten sollten möglichst vollständig aufbereitet werden.

Fehlende oder unvollständige Unterlagen erschweren nicht nur den Verkauf. Sie können auch dazu führen, dass Risiken zu spät erkannt werden.

5. Ist der Käufer seriös und eindeutig identifiziert?

Nicht jeder Interessent, der eine schnelle Übernahme anbietet, ist tatsächlich für den Erwerb einer krisenbehafteten GmbH geeignet.

Die Identität, der wirtschaftliche Hintergrund und die tatsächlichen Absichten des Erwerbers sollten nachvollziehbar sein. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Käufer keine Unterlagen sehen möchte oder mit einer vollständigen Haftungsbefreiung wirbt.

6. Erlaubt der Gesellschaftsvertrag die geplante Übertragung?

Der Gesellschaftsvertrag kann Zustimmungserfordernisse, Vorkaufsrechte oder andere Voraussetzungen für die Übertragung von Geschäftsanteilen enthalten.

Vor der Vorbereitung des Notartermins sollte deshalb geprüft werden, ob weitere Gesellschafter, Vertragspartner oder Organe der Gesellschaft einbezogen werden müssen.

7. Wie werden Geschäftsführerwechsel und Übergabe organisiert?

Der Verkauf der Geschäftsanteile und die Beendigung des Geschäftsführeramtes sind rechtlich unterschiedliche Vorgänge.

Mit dem Verkauf der Anteile endet das Geschäftsführeramt nicht automatisch. Abberufung oder Amtsniederlegung, die Anmeldung zum Handelsregister und die tatsächliche Übergabe müssen gesondert organisiert und dokumentiert werden.

Ein GmbH-Verkauf ersetzt keinen erforderlichen Insolvenzantrag

Bestehen konkrete Anzeichen für eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, muss die Insolvenzantragspflicht unverzüglich geprüft werden.

Ein erforderlicher Insolvenzantrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen. Die gesetzlichen Höchstfristen betragen derzeit drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung.

Diese Zeiträume sind jedoch keine frei nutzbaren Wartefristen. Sie dürfen insbesondere nicht allein deshalb ausgeschöpft werden, weil noch nach einem Käufer gesucht oder ein Notartermin vorbereitet wird.

Besonders zeitkritisch kann die Situation sein, wenn:

  • Löhne oder Gehälter nicht mehr vollständig gezahlt werden können,
  • Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge rückständig sind,
  • Lastschriften zurückgegeben oder Konten gesperrt wurden,
  • Lieferanten nur noch gegen Vorkasse liefern,
  • Vollstreckungsmaßnahmen oder Kontopfändungen angekündigt wurden,
  • ein wesentlicher Kredit gekündigt wurde,
  • fällige Verbindlichkeiten dauerhaft nicht mehr bedient werden können.

In einer solchen Situation sollte nicht zuerst ein Kaufvertrag unterschrieben werden. Zunächst muss geklärt werden, welche gesetzlichen Pflichten bestehen und welche Handlungsoptionen noch realistisch zur Verfügung stehen.

Was durch den Verkauf nicht automatisch beendet wird

Ein Anteilskauf kann die zukünftige Gesellschafterstellung beenden. Er führt jedoch nicht automatisch dazu, dass sämtliche früher entstandenen Verpflichtungen oder Risiken verschwinden.

Insbesondere folgende Themen müssen gesondert betrachtet werden:

  • persönliche Bürgschaften und private Sicherheiten,
  • Schuldbeitritte oder persönliche Darlehensverpflichtungen,
  • mögliche Ansprüche wegen früherer Geschäftsführerpflichtverletzungen,
  • steuerliche Verantwortlichkeit des Geschäftsführers,
  • Risiken im Zusammenhang mit Sozialversicherungsbeiträgen,
  • mögliche Haftung für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife,
  • rückständige oder nicht ordnungsgemäß erbrachte Einlagen,
  • unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber dem Käufer,
  • fehlende Buchführungs- und Geschäftsunterlagen,
  • bestehende Vollstreckungs-, Gerichts- oder Ermittlungsverfahren.

Eine persönliche steuerliche Haftung kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn steuerliche Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wurden.

Ein seriöser Anbieter wird deshalb keine pauschale vollständige Haftungsbefreiung versprechen. Entscheidend ist immer die nachvollziehbare Betrachtung des konkreten Einzelfalls.

Warnsignale bei vermeintlich schnellen GmbH-Käufern

Ein niedriger Kaufpreis von 1 Euro ist für sich genommen nicht automatisch unseriös. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn ein Interessent oder Vermittler:

  • eine vollständige Haftungsbefreiung ohne vorherige Prüfung verspricht,
  • keine Buchhaltungs- oder Unternehmensunterlagen sehen möchte,
  • die Identität des tatsächlichen Erwerbers nicht nachvollziehbar offenlegt,
  • behauptet, der Verkauf mache einen erforderlichen Insolvenzantrag überflüssig,
  • zu rückdatierten Verträgen oder unrichtigen Erklärungen auffordert,
  • die Vernichtung oder Zurückhaltung von Geschäftsunterlagen verlangt,
  • bereits vor der notariellen Übertragung Bankkarten, TAN-Verfahren oder vollständige Kontozugänge fordert,
  • Vermögensübertragungen ohne nachvollziehbare Gegenleistung verlangt,
  • Geschäftsführer und Firmensitz lediglich zum Schein austauschen möchte.

Eine seriöse Übertragung setzt Transparenz, eine eindeutige Identifizierung der Beteiligten, eine nachvollziehbare Vertragsgestaltung und eine kontrollierte Übergabe voraus.

Geben Sie Bankkarten, Passwörter, TAN-Zugänge, Originalunterlagen oder Firmenstempel nicht unkontrolliert an einen Kaufinteressenten heraus.

So läuft die Erstaufnahme bei GmbH-Probleme24.de ab

1. Aktuelle Situation erfassen

Im ersten Gespräch werden die wichtigsten Eckdaten aufgenommen. Dazu gehören die aktuelle Liquidität, fällige Verbindlichkeiten, Mitarbeiter, offene Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie bestehende persönliche Sicherheiten.

Sie müssen nicht bereits alle Antworten kennen. Wichtig ist, dass Sie die aktuelle Situation so offen und vollständig wie möglich schildern.

2. Zeitkritische Punkte erkennen

Anschließend wird eingeordnet, ob zunächst eine mögliche Insolvenzantragspflicht, eine Kontopfändung, eine drohende Vollstreckung oder ein anderer dringender Sachverhalt fachkundig geprüft werden muss.

Gerade bei rückständigen Löhnen, Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern sollte keine weitere Zeit verloren werden.

3. Handlungsoptionen einordnen

Je nach Ausgangslage können unterschiedliche Wege in Betracht kommen. Dazu gehören beispielsweise:

  • der Verkauf der Geschäftsanteile,
  • der Einstieg eines Investors,
  • eine Sanierung,
  • die Veräußerung des Geschäftsbetriebs,
  • eine geordnete Liquidation,
  • ein Insolvenzverfahren.

Nicht jede Lösung eignet sich für jede GmbH. Deshalb sollte nicht zuerst die gewünschte Lösung festgelegt, sondern zunächst die tatsächliche Ausgangslage betrachtet werden.

4. Nächste Schritte vorbereiten

Kommt ein GmbH-Verkauf grundsätzlich in Betracht, können die benötigten Unterlagen zusammengestellt und die weiteren gesellschaftsrechtlichen, notariellen, steuerlichen und organisatorischen Schritte koordiniert werden.

Ziel ist eine transparente und nachvollziehbar dokumentierte Übergabe – ohne unrealistische Versprechen und ohne wichtige Risiken zu verschweigen.

Sie haben noch nicht alle Unterlagen vollständig?

Das muss einen ersten Kontakt nicht verhindern.

Teilen Sie im Gespräch offen mit, welche Dokumente vorhanden sind, welche Zahlungen aktuell fällig sind und wo Informationen fehlen. Anschließend kann festgelegt werden, welche Unterlagen zuerst benötigt werden.

Warten Sie nicht allein deshalb mit dem ersten Gespräch, weil die Buchhaltung noch nicht vollständig aufbereitet ist.

Diese Unterlagen erleichtern eine schnelle Einschätzung

Soweit vorhanden, sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • aktueller Handelsregisterauszug,
  • Gesellschaftsvertrag,
  • aktuelle Gesellschafterliste,
  • letzte Jahresabschlüsse,
  • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung,
  • Summen- und Saldenliste,
  • aktuelle Bank- und Kassenstände,
  • Liste aller Gläubiger und fälligen Verbindlichkeiten,
  • Übersicht offener Kundenforderungen,
  • Informationen zu Steuer- und Sozialversicherungsrückständen,
  • Mitarbeiterliste und offene Lohnansprüche,
  • Kredit-, Darlehens-, Leasing- und Mietverträge,
  • persönliche Bürgschaften und Sicherheiten,
  • Mahnbescheide, Pfändungen und Vollstreckungsunterlagen,
  • Informationen zu laufenden Gerichts- oder Ermittlungsverfahren.

Fehlen einzelne Unterlagen, bedeutet das nicht automatisch, dass keine erste Einordnung möglich ist. Vorhandene Informationen sollten jedoch vollständig und wahrheitsgemäß offengelegt werden.

Häufige Fragen zum Verkauf einer GmbH für 1 Euro

Ist es legal, eine GmbH für 1 Euro zu verkaufen?

Ja, ein symbolischer Kaufpreis kann grundsätzlich vereinbart werden.

Entscheidend ist, dass die Übertragung ordnungsgemäß durchgeführt wird und der Kaufpreis vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation nachvollziehbar ist. Die Abtretung der GmbH-Geschäftsanteile muss notariell beurkundet werden.

Kann auch eine GmbH mit hohen Schulden verkauft werden?

Eine Anteilsübertragung kann trotz bestehender Schulden grundsätzlich möglich sein.

Die Schulden werden durch den Verkauf allerdings nicht beseitigt. Sie bleiben grundsätzlich Verbindlichkeiten der GmbH. Zudem darf der Verkauf nicht dazu dienen, gesetzliche Pflichten zu umgehen oder Gläubiger zu benachteiligen.

Kann eine überschuldete GmbH für 1 Euro verkauft werden?

Das lässt sich nicht allein anhand des Kaufpreises beantworten.

Bestehen Anzeichen einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, muss zunächst die mögliche Insolvenzantragspflicht geprüft werden. Laufende Verkaufsverhandlungen setzen diese Pflicht nicht außer Kraft. (Gesetze im Internet)

Bin ich nach dem Verkauf automatisch nicht mehr Geschäftsführer?

Nein.

Die Stellung als Gesellschafter und das Amt als Geschäftsführer sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. Das Geschäftsführeramt muss gesondert durch Abberufung oder Amtsniederlegung beendet werden. Die Veränderung ist anschließend zum Handelsregister anzumelden.

Endet meine persönliche Haftung mit dem Verkauf?

Nicht automatisch.

Persönliche Bürgschaften, Schuldbeitritte, private Sicherheiten und mögliche Ansprüche aus der bisherigen Geschäftsführertätigkeit können trotz des Verkaufs fortbestehen.

Was passiert mit den Schulden der GmbH?

Bei einem Verkauf der Geschäftsanteile bleibt die GmbH selbst bestehen. Ihre Verbindlichkeiten bleiben daher grundsätzlich Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Der Käufer übernimmt die Beteiligung an einer bereits bestehenden GmbH mit ihren wirtschaftlichen Chancen und Risiken.

Muss der Käufer die Schulden persönlich übernehmen?

Nein.

Bei einem klassischen Anteilskauf bleiben die Verbindlichkeiten grundsätzlich bei der GmbH. Ob der Käufer darüber hinaus persönliche Verpflichtungen übernimmt, muss ausdrücklich und wirksam vereinbart werden.

Wie schnell kann eine GmbH verkauft werden?

Das hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Unterlagen, dem Gesellschaftsvertrag, der wirtschaftlichen Lage, der Identität des Käufers und der Verfügbarkeit eines Notartermins ab.

Eine pauschale Zeitgarantie wäre daher nicht seriös. Bei einer GmbH in der Krise ist Schnelligkeit wichtig – sie darf aber nicht zulasten einer sorgfältigen Prüfung gehen.

Ist ein GmbH-Verkauf noch möglich – oder besteht bereits dringender Handlungsbedarf?

Bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben, Geschäftsanteile übertragen oder einem Dritten Zugriff auf Konten und Geschäftsunterlagen geben, sollte Ihre aktuelle Situation eingeordnet werden.

Im unverbindlichen Erstgespräch erfassen wir gemeinsam mit Ihnen die wichtigsten Eckdaten und besprechen, welche nächsten Schritte geprüft werden sollten.

Je früher Sie handeln, desto mehr Handlungsmöglichkeiten können noch bestehen.

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Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Einzelfallberatung. Bei Anzeichen einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sollte die Insolvenzantragspflicht unverzüglich durch einen hierzu befugten Berufsträger geprüft werden.

Ingo Noack

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