Firma abwickeln

Der einzige Weg aus der GmbH Krise?

Die Firma abwickeln müssen ist wohl das Horrorszenario für jeden Unternehmer. Was mit großen Plänen, Visionen und Hoffnung begann, steht nun vor dem Aus. Die Gründe eine Firma abwickeln zu müssen sind ganz unterschiedlich. Meist jedoch liegen sie finanziellen Schwierigkeiten. Das bedeutet, die Firma ist zahlungsunfähig oder überschuldet und muss nun aufgelöst werden.

Wir haben Ihnen einen kompakten Ratgeber zum Thema „Firma abwickeln“ zusammengestellt. Wünschen Sie eine persönliche und unverbindliche Erstberatung, rufen Sie unsere GmbH Insolvenzberatung in Berlin an und sprechen Sie mit unseren Insolvenzexperten.

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Fima abwickeln- was bedeutet Liquidation?

Abwicklung=Liquidation

Die Firma abwickeln bedeutet die Firma zu liquidieren, denn die Liquidation wird auch Abwicklung genannt. Doch was genau versteht man unter Firma abwickeln und welches Ziel verfolgt die Liquidation?

Die Liquidation einer Firma ist notwendig, wenn diese beendet, bzw. aufgelöst werden soll. In der Phase der Liquidation wird das Vermögen an die Gläubiger verteilt, also die Verbindlichkeiten getilgt. Verbleibendes Vermögen geht dann an die Gesellschafter. Erst, wenn die Firma vermögenslos ist, kann sie aufgelöst werden. Dann erfolgt die Austragung aus dem Handelsregister und die Firma ist endgültig aufgelöst und de facto nicht mehr vorhanden.

Gründe, die Firma abwickeln zu müssen, bzw. zu wollen

Gründe für die Liquidation einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)

Es gibt verschiedene Gründe eine Gesellschaft zu liquidieren. Einer der häufigsten Gründe ist die Insolvenz eines Unternehmens, wenn dieses im Rahmen eines Insolvenzplanes nicht saniert werden kann.

Ein weiterer Grund kann die im Gesellschaftervertrag bestimmte Zeit sein. Auch ein Gerichtsbeschluss kann zur Auflösung einer Gesellschaft führen, zum Beispiel, wenn der Geschäftszweck nicht mehr erreicht werden kann. Mängel im Gesellschaftsvertrag können ebenfalls ein Grund sein die Firma abwickeln zu müssen.

Wie kann eine Firma abgewickelt, bzw. liquidiert werden?

Ohne Gesellschafterbeschluss geht gar nichts

Liegt kein Gerichtsurteil oder keine Insolvenz vor, muss für die Liquidation ein Gesellschafterbeschluss vorliegen. In der Regel sieht der Gesellschaftsvertrag eine einen 3 / 4 Mehrheitsbeschluss. Es können aber auch abweichende Regelungen im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden. Der Beschluss der Auflösung bedarf keiner notariellen Beurkundung und zum vereinbarten Termin wirksam.

Ablauf der Liquidation

Schritt für Schritt die Firma abwickeln

Der Gesetzgeber hat die Liquidation genau festgelegt. Es müssen zwingend alle Schritte durchgeführt werden, sonst wird die Firma nicht aus dem Handelsregister gelöscht und die Liquidation ist unwirksam.

Für die Liquidation müssen Liquidatoren bestimmt werden. Zulässig sind die Geschäftsführer, es können aber auch andere Personen bestimmt werden. Die Liquidatoren nehmen die Meldung zur Auflösung beim zuständigen Handelsregister vor. Die Anmeldung beim Handelsregister muss notariell beglaubigt werden.

Zu diesem Zeitpunkt bleibt die Firma rechtlich weiter bestehen, muss jedoch den Zusatz „i.L.“ für „in Liquidation“ oder „i.Abw.“ für „in Abwicklung“ tragen. Außenstehende müssen sofort erkennen, dass sich die Firma in der Auflösung befindet.

Alle laufenden Geschäfte müssen beendet und keine neuen Verbindlichkeiten eingegangen werden. Noch vorhandene Verbindlichkeiten sind zu tilgen, bestehende Forderungen sind einzuziehen.

Nun muss die Auflösung im Bundesanzeiger veröffentlicht und der Gläubigeraufruf gestartet werden. Mit der Veröffentlichung beginnt das Sperrjahr. Erst nach Ablauf des Sperrjahres kann noch vorhandenes Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden. Ist kein Vermögen vorhanden, entfällt das Sperrjahr, denn es würde keinen Sinn ergeben.

Das Ende der Liquidation

Es ist geschafft, die Firma ist aufgelöst

Nach Ablauf des Sperrjahres kann das Ende der Liquidation in das Handelsregister eingetragen werden. Mit diesem Schritt ist die Firma endgültig abgewickelt und de facto nicht mehr existent. Sie wird aus dem Handelsregister gelöscht.

Nach Beendigung der Liquidation müssen einem Gesellschafter oder einer dritten Person die Bücher und Schriften der Gesellschaft zur Verwahrung für die Dauer von 10 Jahren übergeben werden.

Firma abwickeln oder verkaufen?

Welche Vorteile bietet Ihnen der GmbH Verkauf?

Was mache ich, wenn die Firma vor der Insolvenz steht? Diese Frage stellen sich viele Geschäftsführer. Firma abwickeln? Ist das die einzige Möglichkeit oder gibt es einen anderen Weg aus der GmbH Krise?

Ja, den anderen Weg gibt es und wir bieten Ihnen diesen Weg. Unsere GmbH Insolvenzberatung kauft Ihre GmbH mit allen Rechten und Pflichten. Sofort nach der notariellen Beurkundung sind Sie als Geschäftsführer entlassen und können sich neuen beruflichen Herausforderungen stellen.

Kaufen wir jede krisenbehaftete GmbH?

Grundsätzlich ja, aber es gibt zwei Einschränkungen. Wir können Ihre Firma nicht kaufen, wenn Sie oder ein Gläubiger bereits Insolvenz angemeldet haben. Ihre Firma kann insolvenzreif sein, aber es darf kein Insolvenzantrag gestellt worden sein.

Außerdem dürfen Sie keine Schulden in den Sozialversicherungsbeiträgen und / oder Steuern haben. Für diese können Sie persönlich haftbar gemacht werden und diese Haftung kann Ihnen niemand abnehmen.

Ist keiner der Gründe erfüllt, steht einem GmbH Ankauf durch unsere Insolvenzberatung nichts mehr im Wege. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich persönlich beraten. Wir versichern Ihnen, es lohnt sich, denn die Firma abwickeln oder in die Insolvenz gehen, ist ein langer und umständlicher Weg. Wir machen es einfacher für Sie.

Ingo Noack

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