Unternehmensübernahme einer krisenbehafteten GmbH
Eine Unternehmensübernahme einer GmbH kann grundsätzlich auch dann möglich sein, wenn die Gesellschaft Schulden hat, Verluste erwirtschaftet oder sich bereits in einer ernsthaften wirtschaftlichen Krise befindet.
Entscheidend ist jedoch, dass die Übernahme frühzeitig, transparent und rechtlich sauber vorbereitet wird. Der Verkauf einer GmbH lässt bestehende Verbindlichkeiten nicht einfach verschwinden. Ebenso wenig beseitigt ein Anteilsverkauf automatisch persönliche Bürgschaften, frühere Pflichtverletzungen oder eine bereits eingetretene Insolvenzantragspflicht.
Bei einer Unternehmensübernahme durch einen sogenannten Share Deal werden die Geschäftsanteile der GmbH auf einen neuen Gesellschafter übertragen. Die GmbH selbst bleibt bestehen. Damit bleiben grundsätzlich auch ihre Verträge, Forderungen, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bei der Gesellschaft.
Ob die Unternehmensübernahme in Ihrem konkreten Fall eine realistische Lösung ist, lässt sich nur nach einer ersten wirtschaftlichen Prüfung beurteilen.
Für das erste Gespräch benötigen Sie noch keine vollständigen Unterlagen. Ein grober Überblick über die Geschäftstätigkeit, die Verbindlichkeiten und die aktuelle Liquidität genügt.
Unternehmensübernahme GmbH: Was bedeutet das genau?
Bei der vollständigen Unternehmensübernahme einer GmbH werden sämtliche oder zumindest die maßgeblichen Geschäftsanteile auf einen neuen Gesellschafter übertragen.
Dieser Vorgang wird als Anteilskauf oder Share Deal bezeichnet.
Der Käufer erwirbt dabei nicht nur einzelne Maschinen, Fahrzeuge, Kundenbeziehungen oder Warenbestände. Er erwirbt die Beteiligung an der bereits bestehenden Gesellschaft.
Die GmbH bleibt dabei dieselbe juristische Person. Lediglich die Eigentumsverhältnisse verändern sich.
Das bedeutet:
- Die Firma der GmbH kann grundsätzlich bestehen bleiben.
- Bestehende Verträge laufen grundsätzlich mit derselben Gesellschaft weiter.
- Forderungen bleiben Forderungen der GmbH.
- Verbindlichkeiten bleiben Verbindlichkeiten der GmbH.
- Bankkonten und Vermögensgegenstände gehören weiterhin der GmbH.
- Mitarbeiter bleiben grundsätzlich bei derselben Arbeitgeberin beschäftigt.
- Ein neuer Geschäftsführer kann bestellt werden.
- Der bisherige Geschäftsführer kann abberufen werden oder sein Amt niederlegen.
Davon zu unterscheiden ist der sogenannte Asset Deal. Bei einem Asset Deal werden nur ausgewählte Vermögenswerte oder Betriebsteile verkauft.
Share Deal oder Asset Deal: Wo liegt der Unterschied?
| Merkmal | Share Deal | Asset Deal |
|---|---|---|
| Kaufgegenstand | Geschäftsanteile der GmbH | Einzelne Vermögenswerte oder Betriebsteile |
| GmbH bleibt bestehen | Ja | Ja, häufig als verbleibende Restgesellschaft |
| Verbindlichkeiten | Bleiben bei der GmbH | Bleiben grundsätzlich beim bisherigen Rechtsträger, Sonderhaftungen sind möglich |
| Verträge | Bleiben grundsätzlich bei derselben GmbH | Müssen häufig einzeln übertragen werden |
| Arbeitnehmer | Arbeitgeberin bleibt grundsätzlich dieselbe GmbH | Ein Betriebsübergang kann zu prüfen sein |
| Notarielle Beurkundung | Bei Übertragung von GmbH-Anteilen erforderlich | Abhängig von den übertragenen Vermögenswerten |
| Typischer Anwendungsfall | Übernahme der gesamten Gesellschaft | Übernahme ausgewählter Vermögensgegenstände |
Auf dieser Seite geht es in erster Linie um die Unternehmensübernahme durch den Erwerb der GmbH-Geschäftsanteile.
Kann eine GmbH mit Schulden übernommen werden?
Ja. Eine GmbH kann grundsätzlich auch dann übernommen werden, wenn Verbindlichkeiten bestehen.
Schulden allein verhindern die Übertragung der Geschäftsanteile nicht. Entscheidend ist, ob ein Käufer bereit ist, die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Gesellschaft zu übernehmen.
Für die Prüfung kommt es unter anderem darauf an:
- Wie hoch sind die gesamten Verbindlichkeiten?
- Welche Forderungen und Vermögenswerte bestehen?
- Ist der Geschäftsbetrieb noch aktiv?
- Gibt es laufende Kundenaufträge?
- Werden noch Umsätze erzielt?
- Bestehen offene Steuern?
- Sind Sozialversicherungsbeiträge offen?
- Gibt es persönliche Bürgschaften?
- Laufen Vollstreckungsmaßnahmen?
- Besteht Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung?
- Kann das Geschäftsmodell fortgeführt oder neu ausgerichtet werden?
Eine GmbH mit Schulden ist nicht automatisch wertlos.
Auch Kundenbeziehungen, Markenrechte, Domains, Genehmigungen, Aufträge, Warenbestände, Maschinen, qualifizierte Mitarbeiter oder ein grundsätzlich funktionierendes Geschäftsmodell können für einen Übernehmer interessant sein.
Je weiter die Krise jedoch fortgeschritten ist, desto schwieriger kann eine geordnete Unternehmensübernahme werden.

Unternehmensübernahme GmbH Infografik
Wann kann eine Unternehmensübernahme sinnvoll sein?
Eine Unternehmensübernahme kann als Handlungsoption geprüft werden, wenn der bisherige Gesellschafter oder Geschäftsführer die Gesellschaft nicht mehr fortführen möchte oder kann.
Typische Ausgangssituationen sind:
- anhaltende Verluste,
- fehlende Liquidität,
- hohe Lieferantenverbindlichkeiten,
- Steuerrückstände,
- Probleme mit Banken oder Kreditlinien,
- gescheiterte Sanierungsversuche,
- gesundheitliche Gründe,
- Streit zwischen Gesellschaftern,
- fehlende Unternehmensnachfolge,
- strategische Neuausrichtung,
- Aufgabe eines Geschäftsbereichs,
- persönliche Überforderung des Geschäftsführers,
- ruhender oder bereits eingestellter Geschäftsbetrieb.
Eine Übernahme kann vor allem dann interessant sein, wenn noch wirtschaftliche Substanz vorhanden ist.
Dazu können gehören:
- laufende Verträge,
- wiederkehrende Umsätze,
- ein werthaltiger Kundenstamm,
- offene Forderungen,
- Maschinen oder Fahrzeuge,
- Warenbestände,
- Marken, Patente oder Domains,
- behördliche Erlaubnisse,
- qualifizierte Mitarbeiter,
- ein tragfähiges Geschäftsmodell,
- nutzbare Verlustvorträge, soweit diese steuerlich tatsächlich erhalten bleiben,
- ein eingeführter Firmenname.
Jeder dieser Werte muss im Einzelfall geprüft werden. Ein Handelsregistereintrag oder ein nominelles Stammkapital allein bedeutet nicht, dass die GmbH einen entsprechenden wirtschaftlichen Wert besitzt.
Was verändert sich durch die Unternehmensübernahme?
Durch eine ordnungsgemäße Unternehmensübernahme können Eigentum, Leitung und zukünftige Verantwortung neu geordnet werden.
| Bereich | Wirkung der Unternehmensübernahme |
|---|---|
| Geschäftsanteile | Die Anteile gehen auf den neuen Gesellschafter über. |
| GmbH | Die Gesellschaft bleibt bestehen. |
| Verbindlichkeiten | Sie bleiben grundsätzlich Verbindlichkeiten der GmbH. |
| Forderungen | Sie bleiben Vermögen der GmbH. |
| Laufende Verträge | Sie bestehen grundsätzlich mit derselben GmbH fort. |
| Geschäftsführung | Ein neuer Geschäftsführer kann bestellt werden. |
| Handelsregister | Der Geschäftsführerwechsel wird angemeldet. |
| Gesellschafterliste | Die neue Beteiligungsstruktur wird dokumentiert. |
| Persönliche Bürgschaften | Sie enden nicht automatisch. |
| Frühere Pflichtverletzungen | Sie werden durch den Verkauf nicht beseitigt. |
Besondere Vertragsklauseln können dennoch Auswirkungen haben. Einige Finanzierungs-, Miet-, Lizenz- oder Lieferverträge enthalten sogenannte Change-of-Control-Klauseln.
Diese können dem Vertragspartner bei einem Gesellschafterwechsel Informations-, Zustimmungs- oder Kündigungsrechte geben.
Deshalb müssen wichtige Verträge vor der Übernahme geprüft werden.
Wichtig: Die Unternehmensübernahme ersetzt keine Insolvenzprüfung
Eine geplante Unternehmensübernahme setzt die gesetzlichen Pflichten der Geschäftsführung nicht außer Kraft.
Ist die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet, muss unverzüglich geprüft werden, ob ein Insolvenzantrag gestellt werden muss.
Die Geschäftsführung darf nicht einfach abwarten, bis ein Käufer gefunden, ein Kaufvertrag verhandelt oder ein Notartermin durchgeführt wurde.
Die gesetzlichen Höchstfristen betragen:
- höchstens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit,
- höchstens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung.
Diese Zeiträume sind keine frei verfügbaren Wartefristen.
Der Insolvenzantrag muss ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden. Die Höchstfrist darf nur ausgeschöpft werden, wenn ernsthafte und begründete Aussichten bestehen, den Insolvenzgrund innerhalb dieser Zeit vollständig zu beseitigen.
Eine unsichere Verkaufsabsicht oder ein noch unverbindliches Kaufinteresse genügt dafür nicht.
Wann liegt Zahlungsunfähigkeit vor?
Zahlungsunfähigkeit liegt grundsätzlich vor, wenn die GmbH ihre fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann.
Mögliche Warnzeichen sind:
- Löhne können nicht vollständig gezahlt werden.
- Sozialversicherungsbeiträge bleiben offen.
- Steuern werden nicht mehr abgeführt.
- Lastschriften werden zurückgegeben.
- Lieferanten werden dauerhaft vertröstet.
- Konten sind gepfändet oder gesperrt.
- Kreditlinien sind vollständig ausgeschöpft.
- Zahlungen erfolgen nur noch an besonders drängende Gläubiger.
- Der Geschäftsbetrieb kann nur noch durch neue kurzfristige Schulden aufrechterhalten werden.
Nicht jeder kurzfristige Zahlungsengpass bedeutet automatisch Zahlungsunfähigkeit. Eine belastbare Beurteilung setzt regelmäßig eine aktuelle Liquiditätsübersicht voraus.
Wann liegt Überschuldung vor?
Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt vereinfacht dargestellt vor, wenn das Vermögen der GmbH die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten nicht überwiegend wahrscheinlich ist.
Eine negative Bilanz oder ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag bedeutet deshalb nicht in jedem Fall automatisch, dass bereits eine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt.
Entscheidend sind:
- die tatsächlichen Vermögenswerte,
- die bestehenden Verpflichtungen,
- die Liquiditätsentwicklung,
- die Finanzierungszusagen,
- die Auftragslage,
- die Fortführungsfähigkeit der GmbH.
Was bedeutet drohende Zahlungsunfähigkeit?
Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn die GmbH voraussichtlich künftig nicht in der Lage sein wird, ihre bestehenden Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen.
Sie löst nicht automatisch dieselbe gesetzliche Insolvenzantragspflicht wie eine bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung aus.
Sie ist jedoch ein ernstes Krisensignal und kann der richtige Zeitpunkt sein, um eine Sanierung, Restrukturierung, Beteiligung oder Unternehmensübernahme zu prüfen.
Kann eine bereits insolvenzreife GmbH noch verkauft werden?
Eine Anteilsübertragung ist gesellschaftsrechtlich nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil sich die GmbH in einer fortgeschrittenen Krise befindet.
Der Verkauf beseitigt jedoch keinen bereits eingetretenen Insolvenzgrund.
Ist die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet, bleiben die gesetzlichen Pflichten der Geschäftsführung bestehen. Eine Unternehmensübernahme darf nicht dazu verwendet werden, einen notwendigen Insolvenzantrag hinauszuzögern.
In einer solchen Situation müssen zwei Fragen getrennt betrachtet werden:
- Muss unverzüglich ein Insolvenzantrag gestellt werden?
- Kann parallel oder im Rahmen eines geordneten Verfahrens noch eine Übernahme oder Fortführung vorbereitet werden?
Diese Fragen sollten durch entsprechend qualifizierte Rechtsanwälte und Steuerberater geprüft werden.
Der Ablauf einer Unternehmensübernahme
1. Vertrauliche Erstaufnahme
Im ersten Schritt schildern Sie die aktuelle Situation Ihrer GmbH.
Für diese erste Einschätzung genügt ein grober Überblick. Sie müssen noch keine vollständige Buchhaltung und keine umfangreiche Unterlagenmappe vorlegen.
Wichtig sind zunächst:
- Branche und Geschäftstätigkeit,
- Sitz der Gesellschaft,
- aktiver oder eingestellter Geschäftsbetrieb,
- ungefähre Höhe der Verbindlichkeiten,
- aktuelle Liquidität,
- Mitarbeiterzahl,
- bestehender Zeitdruck,
- mögliche Vollstreckungen,
- persönliche Bürgschaften.
2. Prüfung des akuten Handlungsbedarfs
Anschließend wird geklärt, ob die Situation eine sofortige insolvenzrechtliche Prüfung erfordert.
Besondere Aufmerksamkeit benötigen:
- offene Löhne,
- offene Sozialversicherungsbeiträge,
- Steuerrückstände,
- Kontopfändungen,
- zurückgegebene Lastschriften,
- gekündigte Kredite,
- Insolvenzanträge von Gläubigern,
- laufende Zwangsvollstreckungen.
Bestehen konkrete Anzeichen einer Insolvenzreife, darf die Unternehmensübernahme nicht isoliert betrachtet werden.
3. Wirtschaftliche Ersteinschätzung
Im nächsten Schritt wird geprüft, ob die Gesellschaft für einen Übernehmer grundsätzlich interessant sein kann.
Betrachtet werden unter anderem:
- Umsätze,
- Auftragsbestand,
- Kundenstruktur,
- Vermögenswerte,
- offene Forderungen,
- Verbindlichkeiten,
- laufende Kosten,
- Mitarbeiter,
- Verträge,
- Marken und sonstige Rechte,
- Fortführungsmöglichkeiten.
Das Ergebnis kann auch sein, dass eine Übernahme wirtschaftlich nicht sinnvoll oder rechtlich nicht vertretbar ist.
Eine seriöse Erstprüfung muss diese Möglichkeit offen benennen.
4. Zusammenstellung der wesentlichen Unterlagen
Erst nach der ersten Einschätzung werden die tatsächlich benötigten Unterlagen zusammengestellt.
Dazu können gehören:
- aktueller Handelsregisterauszug,
- Gesellschaftsvertrag,
- aktuelle Gesellschafterliste,
- letzte Jahresabschlüsse,
- aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung,
- Summen- und Saldenlisten,
- Kontostände,
- offene Posten,
- Gläubigerübersicht,
- Debitorenübersicht,
- Steuerkonten,
- Darlehensverträge,
- Leasingverträge,
- Mietverträge,
- Arbeitsverträge,
- Bürgschaften,
- Rechtsstreitigkeiten,
- Vollstreckungsunterlagen,
- laufende Kundenaufträge.
Fehlende Unterlagen schließen die Kontaktaufnahme nicht aus.
Entscheidend ist, dass bekannte Sachverhalte nicht verschwiegen werden und fehlende Informationen anschließend nachvollziehbar aufgearbeitet werden.
5. Prüfung durch den Übernehmer
Ein seriöser Käufer prüft die Gesellschaft vor dem Erwerb.
Diese Prüfung wird häufig als Due Diligence bezeichnet.
Dabei geht es nicht darum, eine fehlerfreie GmbH vorzufinden. Bei einer krisenbehafteten Gesellschaft sind Probleme zu erwarten.
Entscheidend ist, dass die Risiken vollständig offengelegt und wirtschaftlich bewertet werden können.
Geprüft werden insbesondere:
- Vermögenslage,
- Schuldenstand,
- Liquidität,
- Steuerangelegenheiten,
- Personalverpflichtungen,
- Verträge,
- mögliche Haftungsfälle,
- Rechtsstreitigkeiten,
- behördliche Verfahren,
- Geschäftschancen,
- Sanierungsbedarf.
6. Übernahmekonzept und Vereinbarungen
Ist eine Unternehmensübernahme grundsätzlich möglich, werden die Konditionen und der weitere Ablauf festgelegt.
Dazu gehören beispielsweise:
- Kaufgegenstand,
- Kaufpreis oder sonstige wirtschaftliche Regelungen,
- Übernahmezeitpunkt,
- Geschäftsführerwechsel,
- Übergabe der Unterlagen,
- Bankvollmachten,
- Zugangsdaten,
- laufende Zahlungen,
- Behandlung von Gesellschafterdarlehen,
- Umgang mit persönlichen Bürgschaften,
- Informationspflichten,
- Garantien des Verkäufers,
- Haftungsregelungen zwischen Käufer und Verkäufer.
Der Kaufvertrag kann Verpflichtungen zwischen den Vertragsparteien regeln. Er kann jedoch gesetzliche Pflichten oder Ansprüche Dritter nicht beliebig beseitigen.
7. Notarielle Beurkundung
Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen muss notariell beurkundet werden.
Auch eine Vereinbarung, durch die sich ein Gesellschafter zur späteren Übertragung seiner GmbH-Anteile verpflichtet, unterliegt grundsätzlich der notariellen Form.
Der Gesellschaftsvertrag kann zusätzliche Anforderungen vorsehen. Dazu können Zustimmungsvorbehalte zugunsten der Gesellschaft oder weiterer Gesellschafter gehören.
Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ist nicht in jeder Konstellation zwingend allein für den Anteilsverkauf erforderlich.
Gesellschafterbeschlüsse werden jedoch häufig benötigt, insbesondere für:
- die Abberufung des bisherigen Geschäftsführers,
- die Bestellung des neuen Geschäftsführers,
- die Änderung der Vertretungsregelung,
- gesellschaftsvertraglich erforderliche Zustimmungen,
- weitere Satzungsänderungen.
8. Geschäftsführerwechsel und Handelsregister
Wird der bisherige Geschäftsführer abberufen und ein neuer Geschäftsführer bestellt, muss die Veränderung zum Handelsregister angemeldet werden.
Die Abberufung beendet grundsätzlich die Organstellung für die Zukunft.
Sie beseitigt jedoch nicht automatisch mögliche Ansprüche, die aus der früheren Geschäftsführung entstanden sind.
Nach der Anteilsübertragung wird außerdem eine aktualisierte Gesellschafterliste zum Handelsregister eingereicht.
9. Geordnete Übergabe
Nach der notariellen Übertragung erfolgt die tatsächliche Übergabe der Gesellschaft.
Übergeben werden können:
- Buchhaltungsunterlagen,
- Jahresabschlüsse,
- Verträge,
- Bankunterlagen,
- Zugangsdaten,
- Steuerunterlagen,
- Personalunterlagen,
- Geschäftskorrespondenz,
- Schlüssel,
- Geräte,
- Vollmachten,
- Informationen über offene Vorgänge,
- Gläubiger- und Schuldnerübersichten.
Die Übergabe sollte schriftlich dokumentiert werden.
Der bisherige Geschäftsführer sollte einen nachvollziehbaren Nachweis darüber behalten, welche Unterlagen, Informationen und Gegenstände an wen und zu welchem Zeitpunkt übergeben wurden.

Unternehmensübernahme GmbH
Was passiert mit den Schulden der GmbH?
Die Verbindlichkeiten bleiben grundsätzlich bei der GmbH.
Das betrifft beispielsweise:
- Lieferantenforderungen,
- Bankdarlehen,
- Steuerschulden,
- Leasingverbindlichkeiten,
- Mietverbindlichkeiten,
- offene Gehälter,
- Sozialversicherungsbeiträge,
- Gesellschafterdarlehen,
- Schadenersatzforderungen.
Der Käufer wird durch den Erwerb der Geschäftsanteile nicht automatisch persönlich zum Schuldner jeder einzelnen Verbindlichkeit.
Er übernimmt jedoch die Beteiligung an einer Gesellschaft, deren wirtschaftlicher Wert durch diese Schulden beeinflusst wird.
Deshalb kann eine hoch verschuldete GmbH keinen positiven Kaufpreis rechtfertigen. In manchen Fällen wird lediglich ein geringer symbolischer Kaufpreis vereinbart.
In anderen Fällen können Kosten für Prüfung, Vorbereitung, notarielle Umsetzung, Beratung oder weitere Abwicklungsleistungen entstehen.
Ob ein Kaufpreis gezahlt wird oder Kosten anfallen, muss anhand des konkreten Falls beurteilt und vorab transparent vereinbart werden.
Was passiert mit bestehenden Verträgen?
Da die GmbH als Vertragspartnerin bestehen bleibt, laufen bestehende Verträge grundsätzlich weiter.
Dazu können gehören:
- Mietverträge,
- Arbeitsverträge,
- Darlehensverträge,
- Leasingverträge,
- Lieferverträge,
- Wartungsverträge,
- Kundenverträge,
- Versicherungsverträge,
- Lizenzvereinbarungen.
Allerdings können einzelne Verträge Sonderregelungen für einen Gesellschafterwechsel enthalten.
Deshalb müssen insbesondere wichtige Finanzierungs-, Miet-, Lizenz- und Kooperationsverträge auf folgende Punkte geprüft werden:
- Informationspflichten,
- Zustimmungsvorbehalte,
- Sonderkündigungsrechte,
- Change-of-Control-Klauseln,
- persönliche Sicherheiten,
- automatische Fälligstellungen.
Was passiert mit den Mitarbeitern?
Bei einem reinen Share Deal bleibt die GmbH dieselbe Arbeitgeberin.
Die Arbeitsverträge bestehen grundsätzlich mit derselben Gesellschaft fort.
Dennoch müssen insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
- offene Löhne,
- Urlaubsansprüche,
- Überstunden,
- betriebliche Altersversorgung,
- Bonusvereinbarungen,
- Kündigungsschutz,
- Betriebsvereinbarungen,
- Sozialversicherungsbeiträge,
- laufende arbeitsrechtliche Verfahren.
Werden neben dem Anteilsverkauf Betriebsteile übertragen, zusammengelegt oder neu organisiert, können zusätzliche arbeitsrechtliche Fragen entstehen.
Bin ich nach der Übernahme von jeder Haftung befreit?
Nein. Eine vollständige Befreiung von sämtlichen Haftungsrisiken kann durch einen GmbH-Verkauf nicht pauschal garantiert werden.
Der Verkauf der Geschäftsanteile und die Abberufung als Geschäftsführer beenden grundsätzlich die Verantwortung für zukünftige Geschäftsführungsentscheidungen.
Mögliche Ansprüche aus der Vergangenheit können jedoch bestehen bleiben.
Zu prüfen sind insbesondere:
- verspätete Insolvenzantragstellung,
- Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife,
- Verletzung steuerlicher Pflichten,
- nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge,
- Verstöße gegen Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten,
- unzulässige Entnahmen,
- verbotene Rückzahlungen an Gesellschafter,
- Vermögensverschiebungen,
- fehlerhafte Angaben gegenüber Banken oder Behörden,
- Pflichtverletzungen gegenüber der GmbH,
- persönliche Bürgschaften.
Der neue Geschäftsführer übernimmt nicht automatisch die persönliche Verantwortung des früheren Geschäftsführers für dessen frühere Handlungen.
Ebenso wenig können mögliche strafrechtliche Sachverhalte durch den Verkauf der Gesellschaft beseitigt werden.
Was passiert mit persönlichen Bürgschaften?
Persönliche Bürgschaften enden nicht automatisch mit dem Verkauf der GmbH.
Das gilt insbesondere für Bürgschaften gegenüber:
- Banken,
- Vermietern,
- Leasinggesellschaften,
- Lieferanten,
- Förderbanken,
- Versicherern.
Eine persönliche Bürgschaft endet grundsätzlich erst, wenn der jeweilige Gläubiger den Bürgen ausdrücklich aus seiner Verpflichtung entlässt oder die gesicherte Forderung vollständig erfüllt wird.
Eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer allein bindet den Gläubiger nicht.
Deshalb sollten sämtliche persönlichen Sicherheiten vor der Unternehmensübernahme erfasst und gesondert behandelt werden.
Was sollte ich vor dem ersten Gespräch vorbereiten?
Für ein erstes Gespräch reicht ein grober Überblick.
Hilfreich sind folgende Angaben:
- Name und Sitz der GmbH
- Branche und Geschäftstätigkeit
- Aktiver oder eingestellter Geschäftsbetrieb
- Ungefähre Höhe der Verbindlichkeiten
- Aktuell verfügbare Liquidität
- Anzahl der Mitarbeiter
- Offene Löhne oder Sozialversicherungsbeiträge
- Steuerrückstände
- Persönliche Bürgschaften
- Laufende Vollstreckungen oder Pfändungen
- Bereits angekündigte oder gestellte Insolvenzanträge
- Grund für die gewünschte Unternehmensübernahme
Sie müssen die Beträge noch nicht auf den Cent genau kennen.
Auch eine nicht vollständig aufgearbeitete Buchhaltung ist kein Grund, das erste Gespräch aufzuschieben.
Fehlende Unterlagen können anschließend Schritt für Schritt geklärt werden.
Woran erkennen Sie eine seriöse Unternehmensübernahme?
Eine seriöse Unternehmensübernahme zeichnet sich durch Transparenz und nachvollziehbare Abläufe aus.
Dazu gehören:
- Der Käufer ist eindeutig identifizierbar.
- Der neue Geschäftsführer ist persönlich und fachlich geeignet.
- Die wirtschaftliche Lage wird tatsächlich geprüft.
- Verbindlichkeiten werden vollständig aufgenommen.
- Steuer- und Sozialversicherungsthemen werden nicht ignoriert.
- Der Gesellschaftsvertrag wird geprüft.
- Die Übertragung wird notariell beurkundet.
- Der Geschäftsführerwechsel wird ordnungsgemäß angemeldet.
- Die Gesellschafterliste wird aktualisiert.
- Die Übergabe der Unterlagen wird dokumentiert.
- Eine mögliche Insolvenzantragspflicht wird nicht verschwiegen.
- Es werden keine pauschalen Haftungsversprechen abgegeben.
- Kosten und Leistungen werden vorab nachvollziehbar dargestellt.
Eine seriöse Unternehmensübernahme ist kein Mittel, um eine Gesellschaft verschwinden zu lassen.
Sie ist eine geordnete Übertragung von Eigentum und Leitung unter Berücksichtigung der bestehenden wirtschaftlichen und rechtlichen Situation.
Vorsicht vor unseriösen Angeboten
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Anbieter:
- keinerlei Unterlagen sehen möchte,
- keine Fragen zu Schulden und Gläubigern stellt,
- eine vollständige Haftungsbefreiung garantiert,
- verspricht, eine Insolvenzantragspflicht verschwinden zu lassen,
- eine rein formale Sitzverlegung als Lösung aller Probleme darstellt,
- die Vernichtung von Unterlagen verlangt,
- zu falschen Angaben gegenüber Gläubigern oder Behörden rät,
- Vermögenswerte vor Gläubigern verbergen möchte,
- einen nicht erreichbaren oder ungeeigneten Geschäftsführer einsetzt,
- keine nachvollziehbare Identität oder Geschäftsanschrift besitzt,
- auf eine notarielle Beurkundung verzichten will,
- ausschließlich sofortige Barzahlungen verlangt,
- erheblichen Zeitdruck ohne sachlichen Grund erzeugt.
Eine Unternehmensübernahme darf niemals dazu dienen, Gläubiger zu täuschen, Vermögen zu verschieben, Unterlagen zu beseitigen oder gesetzliche Pflichten zu umgehen.
Praxisbeispiel: Unternehmensübernahme trotz Verbindlichkeiten
Eine GmbH betreibt einen technischen Dienstleistungsbetrieb.
Das Unternehmen verfügt über:
- einen laufenden Kundenstamm,
- mehrere Wartungsverträge,
- qualifizierte Mitarbeiter,
- Fahrzeuge und Werkzeuge,
- offene Kundenforderungen,
- einen bekannten Firmennamen.
Gleichzeitig bestehen:
- Lieferantenverbindlichkeiten,
- ein Bankdarlehen,
- zwei Leasingverträge,
- Steuerrückstände,
- ein vorübergehender Liquiditätsengpass.
Der bisherige Gesellschafter möchte aus gesundheitlichen Gründen ausscheiden.
In dieser Situation wäre es falsch, allein auf die Höhe der Schulden zu schauen.
Geprüft werden müsste:
- Ist die GmbH aktuell zahlungsfähig?
- Besteht eine insolvenzrechtliche Überschuldung?
- Welche Kundenverträge können wirtschaftlich fortgeführt werden?
- Wie werthaltig sind die offenen Forderungen?
- Welche monatlichen Belastungen entstehen aus Darlehen und Leasing?
- Bestehen persönliche Bürgschaften des bisherigen Geschäftsführers?
- Kann der Geschäftsbetrieb nach der Übernahme profitabel geführt werden?
- Welche zusätzliche Liquidität benötigt der Käufer?
Ergibt die Prüfung, dass der laufende Betrieb mit einer neuen Finanzierung und angepassten Kosten fortgeführt werden kann, kann eine Unternehmensübernahme realistisch sein.
Ergibt die Prüfung dagegen, dass die GmbH bereits zahlungsunfähig ist und keine belastbare Finanzierung besteht, muss eine notwendige Insolvenzantragstellung vorrangig behandelt werden.
Häufige Fehler bei der Unternehmensübernahme
Zu lange warten
Viele Geschäftsführer beschäftigen sich erst mit einer Übernahme, wenn Konten bereits gepfändet, Löhne offen und Kreditlinien ausgeschöpft sind.
Je früher die Situation geprüft wird, desto mehr Handlungsoptionen können noch bestehen.
Insolvenzantragspflicht falsch verstehen
Die gesetzlichen Höchstfristen von drei beziehungsweise sechs Wochen dürfen nicht als allgemeine Überlegungszeit betrachtet werden.
Verbindlichkeiten nicht vollständig offenlegen
Verschwiegene Schulden gefährden den Kaufvertrag und können weitere rechtliche Konsequenzen auslösen.
Persönliche Bürgschaften vergessen
Der Verkauf der GmbH beendet private Sicherheiten nicht automatisch.
Den Gesellschaftsvertrag nicht prüfen
Der Gesellschaftsvertrag kann Zustimmungserfordernisse oder weitere Übertragungsbeschränkungen enthalten.
Nur auf den Geschäftsführerwechsel achten
Die Bestellung eines neuen Geschäftsführers allein überträgt keine Geschäftsanteile.
Umgekehrt beendet der Verkauf der Geschäftsanteile nicht automatisch das Geschäftsführeramt.
Beide Vorgänge müssen sauber aufeinander abgestimmt werden.
Unterlagen ungeordnet übergeben
Eine unvollständige oder nicht dokumentierte Übergabe kann später zu erheblichen Beweisproblemen führen.
Pauschalen Versprechen vertrauen
Aussagen wie „sofort haftungsfrei“, „garantiert ohne Insolvenz“ oder „keine Folgen für den Altgeschäftsführer“ sind ohne Einzelfallprüfung nicht belastbar.
Welche Alternativen gibt es zur Unternehmensübernahme?
Nicht jede GmbH-Krise sollte durch einen Verkauf gelöst werden.
Abhängig von der Ausgangslage können auch andere Wege infrage kommen.
Sanierung und Fortführung
Ist das Geschäftsmodell grundsätzlich tragfähig, können folgende Maßnahmen geprüft werden:
- kurzfristige Liquiditätsplanung,
- Kostensenkungen,
- Verkauf nicht benötigter Vermögenswerte,
- Gespräche mit Gläubigern,
- Stundungen,
- Ratenzahlungsvereinbarungen,
- zusätzliche Finanzierung,
- Gesellschafterbeiträge,
- operative Neuausrichtung.
Beteiligung eines Investors
Möglicherweise muss nicht die gesamte GmbH verkauft werden.
Ein Investor kann Kapital einbringen und sich an der Gesellschaft beteiligen.
Verkauf einzelner Geschäftsbereiche
Ein Asset Deal kann sinnvoll sein, wenn nur einzelne Betriebsteile oder Vermögenswerte fortgeführt werden sollen.
Präventive Restrukturierung
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann in geeigneten Fällen eine Restrukturierung nach dem StaRUG geprüft werden.
Geordnete Liquidation
Ist die GmbH zahlungsfähig und können sämtliche Verbindlichkeiten erfüllt werden, kann eine geordnete Liquidation infrage kommen.
Insolvenzverfahren oder Eigenverwaltung
Ist bereits Insolvenzreife eingetreten und kann sie nicht rechtzeitig beseitigt werden, kann ein Insolvenzantrag notwendig sein.
Auch in einem Insolvenzverfahren kann ein Geschäftsbetrieb unter bestimmten Voraussetzungen fortgeführt oder an einen Investor übertragen werden.
Experteneinschätzung: Erst die Lage klären, dann über den Verkauf entscheiden
Die Unternehmensübernahme einer krisenbehafteten GmbH ist weder grundsätzlich ausgeschlossen noch automatisch die richtige Lösung.
Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt.
Solange die GmbH noch handlungsfähig ist, können häufig mehrere Möglichkeiten miteinander verglichen werden:
- Sanierung,
- Beteiligung,
- Unternehmensübernahme,
- Verkauf von Betriebsteilen,
- Restrukturierung,
- geordnete Beendigung.
Je weiter die Krise fortschreitet, desto stärker werden die Entscheidungen durch gesetzliche Pflichten, Gläubigermaßnahmen und fehlende Liquidität bestimmt.
Der erste Schritt sollte daher nicht darin bestehen, vorschnell einen Kaufvertrag zu unterschreiben.
Der erste Schritt ist eine realistische Bestandsaufnahme:
- Wie hoch ist der tatsächliche Finanzbedarf?
- Welche Verbindlichkeiten sind fällig?
- Welche wirtschaftlichen Werte sind vorhanden?
- Welche persönlichen Risiken bestehen?
- Ist die GmbH noch zahlungsfähig?
- Welche Handlungsoption kann tatsächlich umgesetzt werden?
Eine seriöse Prüfung kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass eine Unternehmensübernahme nicht möglich oder nicht sinnvoll ist.
Diese Offenheit schützt Verkäufer, Käufer und Gläubiger.
Kurz zusammengefasst
Eine Unternehmensübernahme kann auch bei einer krisenbehafteten oder verschuldeten GmbH möglich sein.
Dabei gilt:
- Die GmbH bleibt als juristische Person bestehen.
- Die Verbindlichkeiten bleiben grundsätzlich bei der GmbH.
- Die Geschäftsanteile werden notariell übertragen.
- Ein neuer Geschäftsführer kann bestellt werden.
- Der bisherige Geschäftsführer kann für frühere Pflichtverletzungen verantwortlich bleiben.
- Persönliche Bürgschaften enden nicht automatisch.
- Eine Übernahme beseitigt keine bestehende Insolvenzantragspflicht.
- Für ein erstes Gespräch genügt ein grober Überblick.
- Alle wesentlichen wirtschaftlichen Risiken müssen offengelegt werden.
- Nicht jede Anfrage kann zu einer Übernahme führen.
Häufige Fragen zur Unternehmensübernahme
Kann eine GmbH mit Schulden verkauft werden?
Ja. Bestehende Schulden schließen den Verkauf von GmbH-Geschäftsanteilen grundsätzlich nicht aus. Entscheidend sind die wirtschaftliche Gesamtsituation, die vollständige Offenlegung der Verbindlichkeiten und die Bereitschaft eines Käufers, die Beteiligung zu erwerben.
Übernimmt der Käufer automatisch alle Schulden persönlich?
Nein. Die Schulden bleiben grundsätzlich Verbindlichkeiten der GmbH. Der Käufer übernimmt jedoch die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Gesellschaft.
Muss die Unternehmensübernahme notariell beurkundet werden?
Ja. Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf der notariellen Beurkundung.
Ist immer eine Gesellschafterversammlung notwendig?
Nicht allein für jede Anteilsübertragung. Zusätzliche Gesellschafterbeschlüsse können jedoch aufgrund des Gesellschaftsvertrags, eines Geschäftsführerwechsels oder weiterer gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen erforderlich sein.
Bin ich nach dem Verkauf sofort aus jeder Haftung?
Nein. Der Anteilsverkauf und die Beendigung des Geschäftsführeramtes wirken grundsätzlich für die Zukunft. Mögliche Ansprüche aus früheren Pflichtverletzungen oder persönliche Bürgschaften können bestehen bleiben.
Kann eine zahlungsunfähige GmbH noch übernommen werden?
Eine Übertragung der Geschäftsanteile ist nicht automatisch ausgeschlossen. Sie beseitigt jedoch keine bestehende Insolvenzantragspflicht. Eine insolvenzrechtliche Prüfung muss in diesem Fall unverzüglich erfolgen.
Wie lange dauert eine Unternehmensübernahme?
Die Dauer hängt von der Qualität der Unterlagen, der Gesellschafterstruktur, dem Gesellschaftsvertrag, dem Prüfungsumfang, den Verhandlungen und der Verfügbarkeit eines Notartermins ab.
Eine feste Dauer kann erst nach einer ersten Prüfung genannt werden.
Wie hoch ist der Kaufpreis für eine krisenbehaftete GmbH?
Der Kaufpreis richtet sich nach Vermögen, Verbindlichkeiten, Ertragsaussichten, Verträgen, Risiken und Fortführungsmöglichkeiten.
Bei einer stark belasteten GmbH kann der Kaufpreis gering sein oder vollständig entfallen.
Was kostet die Prüfung und Abwicklung?
Die wirtschaftliche Erstprüfung kann kostenlos und unverbindlich erfolgen. Weitere Kosten hängen vom Umfang der Prüfung, der gewünschten Begleitung und der konkreten Situation ab.
Vor einer Beauftragung sollten Leistungen und Kosten transparent vereinbart werden.
Welche Unterlagen brauche ich für das erste Gespräch?
Für das erste Gespräch reichen ungefähre Angaben zur Geschäftstätigkeit, zu den Schulden, zur Liquidität, zu Mitarbeitern, zu Steuerrückständen und zu persönlichen Bürgschaften.
Fehlende Unterlagen können später ergänzt werden.
Unternehmensübernahme jetzt vertraulich prüfen lassen
Ihre GmbH befindet sich in einer Krise und Sie möchten wissen, ob eine Unternehmensübernahme möglich ist?
Warten Sie nicht, bis Pfändungen, Zahlungsrückstände oder gesetzliche Fristen Ihren Handlungsspielraum weiter einschränken.
Für eine erste Einschätzung benötigen Sie keine vollständige Buchhaltung und keine umfangreiche Unterlagenmappe.
Ein kurzer Überblick genügt:
- Was macht die GmbH?
- Ist der Geschäftsbetrieb noch aktiv?
- Wie hoch sind die Verbindlichkeiten ungefähr?
- Gibt es Mitarbeiter?
- Bestehen offene Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge?
- Gibt es persönliche Bürgschaften?
- Wie dringend ist die Situation?
Auf dieser Grundlage kann geprüft werden, ob eine Unternehmensübernahme, eine Sanierung oder ein anderer Weg näher betrachtet werden sollte.
Telefon: 030 233 277 480
Kostenlose und unverbindliche Erstprüfung anfordern
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wirtschaftlichen Orientierung. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Rechtliche und steuerliche Fragen müssen durch entsprechend qualifizierte Rechtsanwälte und Steuerberater geprüft werden.
Weiterführende Links und Quellen
Stand der Quellenprüfung: 13. August 2026
Weiterführende Inhalte auf GmbH-Probleme24.de
GmbH Ankauf
https://gmbh-probleme24.de/gmbh-probleme/gmbh-ankauf/
GmbH mit Schulden verkaufen
https://gmbh-probleme24.de/gmbh-probleme/gmbh-mit-schulden-verkaufen/
GmbH zahlungsunfähig – was nun?
https://gmbh-probleme24.de/gmbh-probleme/gmbh-zahlungsunfaehig/
Überschuldung einer GmbH
https://gmbh-probleme24.de/gmbh-probleme/ueberschuldung-gmbh-2/
GmbH-Geschäftsführerhaftung
https://gmbh-probleme24.de/gmbh-probleme/gmbh-geschaeftsfuehrer-haftung/
Insolvenzantragspflicht bei der GmbH
https://gmbh-probleme24.de/gmbh-probleme/insolvenzantragspflicht-gmbh/
Gesetzliche Grundlagen zur GmbH-Übernahme
§ 13 GmbHG – Juristische Person und Haftung der Gesellschaft
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__13.html
§ 15 GmbHG – Übertragung von Geschäftsanteilen und notarielle Form
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__15.html
§ 39 GmbHG – Anmeldung eines Geschäftsführerwechsels
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__39.html
§ 40 GmbHG – Gesellschafterliste
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__40.html
§ 43 GmbHG – Pflichten und Haftung der Geschäftsführer

