Insolvenz verhindern

GmbH Verkauf als Alternative zur GmbH Insolvenz – Insolvenz verhindern

Lässt sich die GmbH Insolvenz verhindern? Und wenn die Frage mit einem Ja beantwortet werden könnte, wie sehen die Maßnahmen dann aus?

Unsere GmbH Insolvenzexperten stellen Ihnen Möglichkeiten vor wie Sie die GmbH Insolvenz verhindern können und auch eine echte Alternative zum langen Weg der Firmeninsolvenz.

Außerdem bieten wir Ihnen wichtige Informationen zur Insolvenzantragspflicht und erläutern Ihnen die Zusammenhänge, die sich aus der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung bezüglich der GmbH Insolvenz ergeben.

Gerne beraten Sie unsere Experten für GmbH Insolvenzen persönlich. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

GmbH Insolvenz verhindern

Schnelles Handeln bei Liquiditätsengpässen

Insolvenz verhindern

Insolvenz verhindern

Stellen Sie fest, dass Sie Schwierigkeiten haben Rechnungen zu bezahlen und / oder Ihre Rechnungen häufiger verspätet bezahlt werden, sollten Sie auftretenden Liquiditätsengpässen schnell handeln.

Sie können unter anderem Investitionen verschieden, einen Zahlungsaufschub beim Finanzamt beantragen und die Vorratshaltung verringern.

Gleichzeitig sollten Sie unbedingt Ihre Einnahmen vergrößern, zum Beispiel indem Sie die Rechnungsziele verkürzen, Forderungen verkaufen oder Ihr Mahnwesen genauer anschauen und gegebenenfalls optimieren.

Ursachen von Unternehmenskrisen

Krisen rechtzeitig erkennen und handeln

Liquiditätsengpässe haben unterschiedliche Ursachen. Die daraus resultierende Unternehmenskrise lässt sich möglicherweise beheben, indem Sie die Ursachen herausfinden.

Ziehen Sie möglicherweise einen Experten hinzu, denn das Sprichwort „man wird betriebsblind“ kommt nicht von ungefähr.

Faktoren für eine drohende Insolvenz lassen sich in vier Bereiche aufteilen: liquiditätsvermindernde, kostensteigernde, umsatzmindernde Faktoren sowie unbeständige oder unzuverlässige Führungs- und Kontrollinstrumente. Aus der Unternehmenskrise kann schnell eine GmbH in Not werden, wenn Sie Anzeichen für die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht rechtzeitig feststellen.

Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung rechtzeitig erkennen – Insolvenz verhindern

Definition der Insolvenzgründe

Die Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind zwei Insolvenzgründe, die den Geschäftsführer verpflichten den Insolvenzantrag zu stellen.

Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO

Die Zahlungsunfähigkeit wird nach § 17 InsO genau definiert. Unterschieden wird dabei zwischen drohender und dauerhafter Zahlungsunfähigkeit. Gibt die drohende Zahlungsunfähigkeit die Möglichkeit den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, ist die dauerhafte Zahlungsunfähigkeit verpflichtend. § 17 Abs. 2 InsO besagt, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist, wenn er nicht mehr in der Lage ist Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Doch nun muss der genaue Zeitraum definiert werden. Kann der Schuldner nur in den nächsten zwei Wochen nicht zahlen, erwartet dann aber Zahlungseingänge, handelt es sich um eine Zahlungsstockung, die noch kein Grund zur Insolvenz darstellt.

Überschuldung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO

Die insolvenzrechtliche Überschuldung ist von der handelsrechtlichen Überschuldung zu unterscheiden. Die Prüfung zur endgültigen Feststellung erfolgt auch hier zweistufig. Im ersten Schritt wird dazu eine Fortbestehensprognose erstellt. Liegt diese nicht vor, ist ein Überschuldungsstatus zu erstellen.

Die positive Fortbestehensprognose

Fällt die Fortbestehensprognose positiv aus, geht man davon aus, dass die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens im laufenden und kommenden Geschäftsjahr überwiegend gesichert ist. Zudem muss die positive Fortbestehensprognose den Fortführungswillen der geschäftsführenden Person enthalten.

Fällt die Fortbestehensprognose negativ aus, muss der Überschuldungsstatus erstellt werden. Dieser enthält eine Gegenüberstellung des Vermögens und der Verbindlichkeiten. Ergibt der Überschuldungsstatus eine Unterdeckung, die in den nächsten Wochen nicht ausgeglichen werden kann, liegt eine Überschuldung vor.

GmbH Insolvenz verhindern

Die Alternative GmbH Verkauf

Lässt sich die Insolvenz nicht vermeiden, bieten wir Ihnen die Alternative zur Insolvenz. Verkaufen Sie Ihre krisenbehaftete Gesellschaft und vermeiden Sie so in die Haftungsfalle zu geraten und / oder in die Strafbarkeit der Insolvenzverschleppung.

Vorteile für Sie als Geschäftsführer:

  • Sofortige Sitzverlegung
  • Keine strafrechtlichen Konsequenzen für Sie als Geschäftsführer
  • Bewahrung der Reputation und Bonität/Kreditwürdigkeit
  • Freistellung von allen Risiken
  • Sofortige Übernahme der GmbH mit allen Rechten und Pflichten
  • Abwicklung aller Formalitäten durch den neuen Geschäftsführer
  • Bestellung eines neuen Geschäftsführers in notarieller Form

Wir kaufen krisenbehaftete Gesellschaften – Insolvenz verhindern

Wir übernehmen Ihre GmbH, auch die Rechtsformen AG, KG und Ltd., auch wenn diese krisenbehaftet sind oder die Insolvenz ganz nah ist. Der GmbH Ankauf ist Ihr Ausweg aus einer jahrelangen Insolvenz, die öffentlich gemacht wird und Ihr Ansehen wesentlich schädigt.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist? Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich beraten. Handeln Sie schnell, denn laut Gesetz haben Sie nur 21 Tage Zeit die Insolvenz anzumelden, sonst droht Ihnen die Insolvenzverschleppung, die in Deutschland eine Straftat darstellt.

Wichtig zu wissen: Ganz egal, welche Lösung Ihrer GmbH Probleme für Sie in Betracht kommt, hat die Geschäftsführung in der Vergangenheit Straftaten verübt oder Ordnungswidrigkeiten begangen, können wir Ihnen in diesen Fällen nicht helfen. Wir können Ihnen aber unseren erfahrenen Rechtsanwalt empfehlen, der Ihnen in diesen Fällen anwaltlich zur Seite steht, Sie berät und möglicherweise vertritt.

 

 

Ingo Noack

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