Insolvenzantrag GmbH

Hilfe bei GmbH Problemen und den Neustart planen – Insolvenzantrag GmbH

Grundsätzlich könnten Sie Ihren Insolvenzantrag GmbH schulterzuckend beim zuständigen Amtsgericht stellen und abwarten was passiert. Es wird etwas passieren, sogar eine ganze Menge. Doch, ob Sie sich das weitere Vorgehen so vorgestellt haben wie es passiert, stellen wir ganz einfach mal in Frage.

Der Insolvenzantrag GmbH wird Sie über die nächsten Jahre begleiten und Sie werden den Kopf kaum noch für etwas anderes frei haben. Und schon gar nicht für einen Neustart. So schlimm, werden Sie sich jetzt fragen. Ja, leider schon, denn der Insolvenzantrag GmbH ist ein bürokratisches und existenzfressendes Monster.

Wir bieten Ihnen Hilfe bei GmbH Problemen und möchten Ihnen einen Neustart ermöglichen. Warum wir? Lesen Sie dazu gerne unsere Seite „Über uns“. Hier finden Sie unseren, bzw. meinen Weg und die Gründe, warum ich Ihr kompetente Ansprechpartner bin Ihre GmbH Probleme zu lösen.

Insolvenzantrag GmbH: Geschäftsführer/ Gesellschafter vor Schaden bewahren

Insolvenzantrag GmbH

Insolvenzantrag GmbH

Die Firmeninsolvenz wird in Deutschland gerne als attraktiver Ausweg aus finanziellen Problemen des eigenen Unternehmens dargestellt.

Grundsätzlich ist sie das auch, aber mit Konsequenzen für den Geschäftsführer / die Gesellschafter, über die kaum gesprochen werden.

Sicher geht es darum nicht die nächsten 20 Jahre Schulden abzuzahlen, die dann vielleicht nicht mal getilgt wären.

Aber was droht Ihnen sonst noch? Haben Sie noch Chancen auf eine berufliche Zukunft? Vorsichtig ausgedrückt, kaum noch.

Ist Ihre GmbH von einer Insolvenz bedroht, möchten wir zunächst Geschäftsführer/Gesellschafter vor Schaden bewahren. Warum? Wir zeigen es Ihnen in Stichpunkten leicht verständlich auf.

  • Bewahrung des Geschäftsführers vor Haftungsansprüchen
  • Vermeidung von strafrechtlichen Konsequenzen
  • Erhaltung der Bonität und des guten Leumundes
  • Freistellung des Geschäftsführers von allen Verbindlichkeiten/Pflichten
  • Ermöglichung eines Neuanfangs

Insolvenzantrag GmbH: Unsere Leistungen für Ihr GmbH Problem

Unser Konzept bietet Ihnen schnelle und effektive Hilfe bei GmbH Problemen und drohendem Insolvenzantrag GmbH. Wir wahren jederzeit Rechtssicherheit und planen gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung für Sie in Betracht kommt. Unser Konzept, in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Steuerberatern, hat sich vielfach bewährt und kann auch Sie entlasten und Ihnen einen Neuanfang ermöglichen.

Unsere Leistungen bei drohendem Insolvenzantrag GmbH

  • Wir übernehmen Ihre Geschäftsanteile
  • Wir stellen einen neuen Geschäftsführer in notarieller Form
  • Sie werden als Geschäftsführer in notarieller Form entlastet
  • Wir übernehmen die Sitzverlegung und Abwicklung
  • Alle Geschäftsunterlagen und die Korrespondenz gehen an uns über
  • Miet- und Leasingverträge werden abgewickelt

Wann ist der Insolvenzantrag GmbH fällig?

Wir möchten noch kurz auf die Rechtslage eingehen und Ihnen erklären, warum ein schnelles Handeln Ihrerseits notwendig ist.

Der Gesetzgeber hat mit dem § 64 GmbHG vorgegeben, dass, nachdem der Geschäftsführer erkennen konnte, eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht, er innerhalb von 21 Tagen beim zuständigen Amtsgericht Insolvenz anmelden muss.

Handeln Sie nicht, kann man Sie der Insolvenzverschleppung haftbar machen, auch, wenn Sie noch nach einer Lösung suchen. Versuchen Sie nicht Ihre GmbH noch zu retten, wenn bereits mangelnde Liquidität, hervorgerufen durch Forderungsausfälle, Auftragsrückgang oder gravierende Marktveränderungen, unvorhergesehene Steuernachzahlungen nach Steuerprüfung, das Unterliegen in einem Prozess, Mängelhaftung bzw. gegebene Garantien eingetreten sind. In der Regel „werfen Sie gutes Geld schlechtem Geld hinterher“. Geld, das unwiederbringlich verloren ist.

Das müssen Sie wissen, wenn Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen

Wichtig für Sie zu wissen: Für durch die Geschäftsführung in der Vergangenheit verübten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten können wir Ihnen keine Hilfe anbieten und Sie in keiner Form entlasten. Haben Sie sich in irgendeiner Weise schuldig gemacht, müssen Sie dafür selbst die Konsequenzen, bzw. die Haftung übernehmen.

Außerdem übernehmen wir keine ausstehenden Leistungen an die Sozialversicherungskassen und Steuerzahlungen. Bitte beachten Sie dazu auch, dass Sie als Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden können. Im Falle ausstehender Sozialversicherungsbeiträge mit Ihrem Privatvermögen. Gerne beraten wir Sie, wenn Sie diesbezüglich Fragen haben.

 

Ingo Noack

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