Wann ist eine GmbH überschuldet?

GmbH Insolvenz Experten beantworten die wichtigsten Fragen – Wann ist eine GmbH überschuldet

Wann ist eine GmbH überschuldet? Diese Frage stellen sich vor allem Geschäftsführer, deren GmbH in einer Krise steckt. Ob eine GmbH überschuldet ist, ist keine Ermessenfrage, sondern ganz klar gesetzlich geregelt. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie kann ich überhaupt weitermachen und welche Alternativen gibt es zur GmbH Insolvenz?

Wir haben Ihnen alle wichtigen Antworten zusammengestellt und hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen können.

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Inhalt: Wann ist eine GmbH überschuldet?

  • Welche Rechtsformen betrifft die Überschuldung?
  • Wie können Unternehmer prüfen, ob sie überschuldet sind?
  • Die Fortbestehensprognose
  • Die Überschuldungsbilanz
  • Welche Folgen hat die Überschuldung?
  • Überschuldung und Risiko der Straftat
  • Überschuldung und Risiko der Haftung
  • GmbH Insolvenzberatung Berlin und bundesweit

Welche Rechtsformen betrifft die Überschuldung?

Kurze Definition Überschuldung

Die Überschuldung ist gesetzlich geregelt und wird in § 19 Abs. 2 InsO definiert. „Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich„.

Wann ist eine GmbH überschuldet

Wann ist eine GmbH überschuldet

Folgende Rechtsformen sind von der Überschuldung betroffen:

GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt) und Auslandsgesellschaften wie die Ltd.

Das bedeutet, alle beschränkt haftbaren Kapitalgesellschaften sind von der Überschuldung betroffen.

Außerdem betrifft die Überschuldung auch alle Gesellschaften, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, zum Beispiel die GmbH & Co. KG und die GmbH & Co. OHG.

Außerdem können auch Genossenschaften, Stiftungen und Vereine überschuldet sein.

Im Gegensatz zu Privatpersonen sind die genannten Unternehmensformen verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen, sobald die Überschuldung definitiv festgestellt wurde. Privatpersonen ist es freigestellt den Insolvenzantrag zu stellen.

Wie können Unternehmer prüfen, ob sie überschuldet sind?

Die zweistufige Prüfung

Um die Überschuldung feststellen zu können, erfolgt eine zweistufige Prüfung. Im ersten Schritt muss die Fortbestehensprognose durchgeführt werden. Fällt diese positiv aus, besteht kein Insolvenzeröffnungsgrund. Dieser Umstand wurde erst 2008 geändert, denn infolge der Finanzmarktkrise wurde das Finanzmarktstabilisierungsgesetz – FMStG geändert. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten Unternehmen auch bei einer positiven Fortbestehensprognose eine Überschuldungsbilanz aufstellen.

Fällt die Fortbestehensprognose negativ aus, ist der Unternehmer gesetzlich verpflichtet den Insolvenzantrag zu stellen. Unterlässt der Unternehmer dies, kann dies zur Straftat der Insolvenzverschleppung führen, auf die wir später noch eingehen.

Die Fortbestehensprognose

Voraussetzungen für eine positive Fortbestehensprognose

Für eine rechtlich gültige positive Fortbestehensprognose muss diese Voraussetzungen erfüllen. Der Wille zur Fortführung des Unternehmens muss bestehen. Außerdem muss ein realistisches Unternehmenskonzept für das aktuelle und folgende Geschäftsjahr aufgestellt werden. Das Unternehmenskonzept muss eine Liquiditätsprognose enthalten, aus der ersichtlich wird, dass das Unternehmen im genannten Zeitraum nicht zahlungsunfähig wird. Die positive Fortbestehensprognose ist schriftlich zu erstellen und muss beinhalten, dass die Zahlungsfähigkeit überwiegend wahrscheinlich ist.

Bei einer negativen Fortbestehensprognose unterscheidet das Gesetz die drohende Zahlungsunfähigkeit und die Zahlungsunfähigkeit. Bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit kann ein Insolvenzantrag gestellt werden, muss aber nicht. Liegt die Zahlungsunfähigkeit vor, ist der Unternehmer verpflichtet den Insolvenzantrag zu stellen.

Die Überschuldungsbilanz – Wann ist eine GmbH überschuldet

Die zweite Stufe zur Feststellung der Überschuldung

Die Überschuldungsbilanz stellt die zweite Stufe zur Prüfung der Überschuldung dar. Fällt die Überschuldungsbilanz negativ aus, besteht für Kapitalgesellschaften die Insolvenzantragspflicht. Wichtig zu wissen: Für die Überschuldungsbilanz müssen die Liquidationswerte angesetzt werden, nicht die Buchwerte, also die Handels- oder Steuerbilanz.

Welche Folgen hat die Überschuldung?

Kapitalgesellschaften in der Krise

Die Folgen einer Überschuldung können gravierend sein, denn wird diese zu spät oder gar nicht festgestellt, drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen. Sobald die Überschuldung eintritt, besteht für Kapitalgesellschaften die Insolvenzantragspflicht.

Überschuldung und Risiko der Straftat

Tatbestand der Insolvenzverschleppung

Der Tatbestand der Insolvenzverschleppung wird nach § 15 a InsO erfüllt, wenn eine Überschuldung vorliegt, aber kein Insolvenzantrag gestellt wird. Zudem gelten die Vorschriften des Strafgesetzbuches zum Bankrott. Drittens ist auch die unterlassene Verlustanzeige gegenüber Gesellschaftern strafbar, wenn Sie als Geschäftsführer versäumen, den Gesellschaftern oder Aktionären den Verlust in Höhe des hälftigen Grund- und Stammkapitals nach § 84 GmbHG oder § 401 AktG anzuzeigen.

Wie Sie lesen können, ist die Frage „Wann ist eine GmbH überschuldet“ existenziell wichtig, denn stellen Sie sich diese Frage zu spät oder gar nicht, drohen Ihnen rechtliche Konsequenzen, die Ihr Leben nachhaltig und negativ beeinflussen.

Überschuldung und Risiko der Haftung – Wann ist eine GmbH überschuldet

Die persönliche Geschäftsführer Haftung

Neben den zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen müssen Sie sich im Zuge Ihrer GmbH Krise auch mit dem Risiko der persönlichen Geschäftsführer Haftung auseinandersetzen. Nach § 130a HGB müssen Sie sofort nach Feststellung der Überschuldung alle Zahlungen einstellen. Unterlassen Sie dies, machen Sie sich gegenüber den Gesellschaftern schadensersatzpflichtig. Nach dem GmbH-Gesetz § 64 sind Sie zum Ersatz aller Zahlungen verpflichtet, die Sie nach Eintreten der Überschuldung vorgenommen haben.

Außerdem gilt: Geschäftsführer oder Vorstand sind den Gesellschaftern nach §Â 823 Abs. 2 BGB schadensersatzpflichtig, wenn Sie den Gesellschaftern oder Aktionären nicht den Verlust in Höhe des hälftigen Grund- oder Stammkapitals nach §Â 84 GmbHG oder §Â 401 AktG anzeigen.

GmbH Insolvenzberatung Berlin und bundesweit – Wann ist eine GmbH überschuldet

Unsere Insolvenzexperten sind für Sie da

Die GmbH in der Krise ist ein einschneidendes Erlebnis in Ihrem Leben. Mit der Gründung Ihrer Gesellschaft hatten Sie Wünsche und Vorstellungen, die nicht dauerhaft in Erfüllung gegangen sind. Sie stehen nun vor einer schweren Entscheidung, die Ihnen zum Teil vom Gesetz vorgegeben wird. Entscheiden Sie sich für die GmbH Insolvenz, stehen Ihnen in jeder Hinsicht schwere Jahre bevor. Ob privat oder beruflich, die GmbH Krise wird Sie noch über Jahre begleiten.

Sie können sich aber auch ganz anders entscheiden und Ihre GmbH überschuldet verkaufen. Unsere Insolvenzexperten der GmbH Insolvenzberatung Berlin und bundesweit beraten Sie gerne persönlich.

GmbH Krise überwinden – GmbH Verkauf oder Löschung

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der GmbH Übernahme, des GmbH Ankaufs und der GmbH Löschung. GmbH Probleme lassen sich lösen. Welcher Weg der richtige für Sie ist, können wir erst nach einer genauen Analyse Ihrer Situation sagen. Ohne Sie und Ihr Unternehmen zu kennen, ist es schwierig einen Rat aus der Ferne zu geben.

Wenden Sie sich an unsere Insolvenzberatung, wenn Sie Bedenken bezüglich der persönliche Haftung Geschäftsführer GmbH und Ihre GmbH Probleme ohne große Umstände lösen möchten.

Ganz egal, für welche der genannten Lösungen Sie sich entscheiden, sobald die Verträge rechtswirksam sind, werden Sie als Geschäftsführer entlassen und von allen Pflichten befreit. Sie gehen kein Risiko ein und können in eine neue geschäftliche Zukunft blicken, ohne, dass Ihre Reputation leidet und Ihre Bonität für die nächsten Jahre eingeschränkt ist.

Ingo Noack

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