Insolvenz Überschuldung

Insolvenzgründe für eine GmbH

Insolvenz Überschuldung: Wann ist eine GmbH überschuldet und wann kann man von einer Zahlungsstörung ausgehen? Muss der Geschäftsführer bei Liquiditätsproblemen gleich Insolvenz anmelden oder gibt es Fristen?

Insolvenz Überschuldung wirft viele Fragen auf, auf die Ihnen unsere Insolvenzexperten nachfolgend kurz und kompakt eine Antwort geben.

Befindet sich Ihre GmbH in finanziellen Schwierigkeiten und wissen Sie nicht, ob und wie es weitergehen kann? Rufen Sie unsere GmbH Insolvenzberatung Berlin an und lassen Sie sich im Erstgespräch unverbindlich beraten. Wir haben uns auf GmbH Insolvenzen in Berlin und bundesweit spezialisiert und konnten schon vielen Klienten einen Weg aus der Krise aufzeigen.

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Definition Insolvenz Überschuldung

Was sagt die Insolvenzordnung (InsO)?

Die Definition Insolvenz Überschuldung ist in der Insolvenzordnung, kurz InsO, ganz klar geregelt. Nach § 19 InsO heißt es: Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners nicht mehr ausreicht, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu decken, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist überwiegend wahrscheinlich.

Was aber bedeutet nun „die Fortführung des Unternehmens ist überwiegend wahrscheinlich“? Reicht es, wenn die Geschäftsführung eine Lösung sieht oder muss die Fortführung des Unternehmens mit Zahlen belegt werden? Eine subjektive Annahme reicht nicht aus.

Die Geschäftsführung muss eine insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose erstellen lassen und damit belegen, ob die Fortführung überwiegend wahrscheinlich ist.

Insolvenz Überschuldung und die Fortbestehensprognose

Das sagt § 19 Abs. 2 InsO

Nach § 19 Abs. 2 InsO muss ein Insolvenzantrag gestellt werden, wenn das Vermögen nicht mehr ausreicht, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu decken. Es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist überwiegend wahrscheinlich. Zur Beurteilung der Unternehmensfortführung muss eine insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose erstellt werden. Diese ist eine Zahlungsfähigkeitsprognose und muss klar belegen, ob das Unternehmen in der Lage sein wird im laufenden und folgenden Geschäftsjahr seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.

Die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose fällt positiv aus, wenn die geplanten Einzahlungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die geplanten Auszahlungen decken.

Was aber passiert, wenn die Fortbestehensprognose negativ ausfällt. Dann tritt automatisch und per Gesetz geregelt, die Insolvenzantragspflicht ein.

Negative Fortbestehensprognose = Insolvenzantragspflicht

Die Firma ist de facto überschuldet – was nun?

Fällt die Fortbestehensprognose negativ aus, ist das Unternehmen de facto überschuldet und die Insolvenzantragspflicht tritt in Kraft. Das bedeutet, die Geschäftsführung hat mit Feststellung der Überschuldung 21 Tage Zeit den Insolvenzantrag zu stellen. Wird diese Frist versäumt, kann sich die Geschäftsführung der Insolvenzverschleppung schuldig machen. Diese stellt eine Straftat dar und kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Wird der Insolvenzantrag zu spät gestellt, kann der Quotenschaden entstehen. Dieser bezeichnet die Differenz zwischen dem Betrag, der bei rechtzeitiger Anmeldung gezahlt hätte werden müssen und dem Betrag, der mit der verspäteten Anmeldung der Insolvenz entstanden ist. Tritt nur einer der beiden Fälle, also die Insolvenzverschleppung oder der Quotenschaden ein, wird die Durchgriffshaftung geprüft. Diese bezeichnet die persönliche Haftung des Geschäftsführers.

Die verspätete Insolvenzantragstellung birgt hohe Risiken für den Geschäftsführer.

Doch schauen wir mal, welche Ursachen am häufigsten zu Unternehmenskrisen führen.

Die häufigsten Ursachen für Unternehmenskrisen

Und wie kann die Insolvenz Überschuldung vermieden werden?

Ursachen für Unternehmenskrisen gibt es viele. Manche lassen sich nicht vermeiden, denn sie werden von außen ausgelöst. Andere wiederum liegen in Fehlern der Unternehmensführung. Zu den häufigsten Ursachen gehören liquiditätsvermindernde, kostensteigernde und umsatzmindernde Faktoren sowie Mängel bei Führungs- und Kontrollinstrumenten. Wie Sie sehen, nicht immer kann das Unternehmen gegensteuern, wenn die Krise sehr plötzlich und von außen auftritt. Das ist aber kein Grund die Insolvenzreife des Unternehmens zu übersehen oder nicht rechtzeitig wahrzunehmen.

Risiken GmbH Insolvenz Überschuldung

Haftungsfalle GmbH Insolvenz

Sicher, die GmbH Insolvenz ist ein rechtlich sicherer Weg die Krise zu lösen. Zudem kann das Unternehmen innerhalb eines Insolvenz Sanierungsplanes auch noch saniert werden. Die GmbH Insolvenz bedeutet nicht automatisch das Aus der Firma. Dennoch ist sie mit einigen Risiken verbunden, für die vor allem der Geschäftsführer „seinen Kopf hinhalten“ muss. Neben den Risiken der Insolvenzverschleppung, des Quotenschadens und der Durchgriffshaftung gibt es noch weitere Risiken, die das Leben nachhaltig negativ beeinflussen. Dazu gehört unter anderem die persönliche Haftung, auch wenn der Fehler, der ihr zugrunde liegt, nicht absichtlich begangen wurde. Alle diese Risiken können Sie nur umgehen, wenn Sie rechtzeitig den Insolvenzantrag stellen oder eine andere Alternative wählen.

Insolvenz Überschuldung Alternative

GmbH Verkauf statt Insolvenz

Hat noch niemand, weder Sie noch ein Gläubiger, den Insolvenzantrag gestellt, bestehen keine Außenstände bezüglich Steuern und / oder Sozialversicherungsbeiträgen, können Sie sich für den GmbH Verkauf entscheiden. Unsere Insolvenzberatung Berlin und bundesweit hat sich auf den Ankauf krisenbehafteter Kapitalgesellschaften spezialisiert und ist Ihr Partner, wenn Sie sich für einen seriösen und diskreten GmbH Verkauf entscheiden. Unser Team steht Ihnen vom Erstgespräch bis zur endgültigen Abwicklung zur Seite und übernimmt den Ankauf in allen Schritten. Wir garantieren Ihnen, dass wir keine Firmenbestattung anbieten, sondern einen ganz legalen und rechtssicheren GmbH Verkauf. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten. Es lohnt sich, denn meist gibt es nicht nur einen Ausweg aus der Krise.

Ingo Noack

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