Insolvenzantragspflicht GmbH – Ihre Frist als Geschäftsführer

Sie haben jetzt die Möglichkeit so oder so zu entscheiden!

Insolvenzantragspflicht GmbH: Mit Eintreten des Insolvenzgrundes haben Sie genau 21 Tage Zeit die Insolvenz Ihrer GmbH beim zuständigen Amtsgericht anzumelden. Diese Frist wird im Insolvenzrecht als Insolvenzantragspflicht GmbH bezeichnet. Insolvenzgründe können die drohende Zahlungsunfähigkeit, die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung sein.

Die Insolvenzgründe werden wie folgt definiert:
Eine Überschuldung (§ 19 InsO) liegt vor, wenn das Vermögen der GmbH die Schulden nicht mehr deckt. Eine GmbH ist zahlungsunfähig (§ 17 InsO), wenn sie fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, also praktisch ihre Zahlungen eingestellt hat.

Doch was passiert, wenn Sie der Insolvenzantragspflicht GmbH nicht nachkommen, zum Beispiel, wenn Sie noch an eine Rettung Ihrer GmbH in der Krise glauben? Und was passiert mit und nach der Insolvenz? Ist die GmbH Insolvenz wirklich nur hilfreich oder drohen Ihnen Konsequenzen?

Die Geschäftsführer Haftung resultierend aus der Insolvenzantragspflicht GmbH

In Krisenzeiten kommen auf GmbH Geschäftsführer besondere Pflichten zu, die, wenn sie versäumt werden, zur Geschäftsführer Haftung führen. Das beginnt bereits, wenn Sie der Insolvenzantragspflicht GmbH nicht rechtzeitig nachkommen. Versäumen Sie die 21 Tage Frist, kann man Sie der Insolvenzverschleppung haftbar machen.

Leider gilt das auch, wenn Sie es gut gemeint haben und um Ihre GmbH gekämpft haben. Die Insolvenzakten werden vom Amtsgericht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die genau prüft, ob eine Insolvenzverschleppung vorliegt. Selbst, wenn Sie dieser nicht haftbar gemacht werden, Sie benötigen einen Rechtsanwalt und müssen sich zunächst mit der Sachlage auseinandersetzen.

Die Sachlage ist rechtlich weit komplizierter, denn das Insolvenzrecht ist umfassend. Kennen Sie sich nicht genauestens aus, laufen Sie Gefahr Fehler zu machen. Auch, wenn diese Fehler aus Unwissenheit passieren, wird man Sie als Geschäftsführer in die Haftungspflicht nehmen. Das betrifft auch die Zahlungen, die Sie noch vornehmen dürfen oder eben auch nicht.

§ 64 Abs. 2 GmbHG – Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsstockung

Insolvenzantragspflicht GmbH

Insolvenzantragspflicht GmbH

Das Insolvenzrecht unterscheidet zwischen der Zahlungsunfähigkeit und der Zahlungsstockung.

Befindet sich die GmbH in einer Phase der Zahlungsstockung, dürfen weiterhin Zahlungen vorgenommen werden.

Ist aber bereits die Zahlungsunfähigkeit eingetreten, dürfen nur noch Zahlungen geleistet werden, die mit der „Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes“ vereinbar sind.

Auch aus diesem Umstand heraus ergeben sich Gefahren für Sie als Geschäftsführer, denn gemäß § 64 Abs. 2 GmbHG sind beide Umstände nicht immer ganz eindeutig zu unterscheiden.

Tatsächlich klingt die GmbH Insolvenz als guter Ausweg und einer Möglichkeit die Schulden innerhalb eines absehbaren Zeitraumes tilgen zu können.

In der Praxis sieht der Weg oftmals etwas anders aus, denn häufig schließt sich an die GmbH Insolvenz die Verbraucherinsolvenz des Geschäftsführers an. Diese ergibt sich dann aus den Haftungsansprüchen, die geltend gemacht werden.

Insolvenzantragspflicht GmbH oder GmbH Ankauf? Sie haben Sie Wahl!

Bevor Sie der Insolvenzantragspflicht GmbH nachkommen, nehmen Sie sich noch einen Moment Zeit, denn Sie haben noch die Wahl. Insolvenz oder GmbH Ankauf? Ja, die Lösung ist einfacher als Sie vielleicht denken. Wir kaufen Ihre GmbH mit allen Pflichten und Sie sind als Geschäftsführer entlassen. Sowohl aus Ihren Haftungsrisiken, als auch aus den negativen Konsequenzen.

Mit dem GmbH Ankauf schützen wir Ihre Bonität und Reputation. Wir ermöglichen Ihnen einen Neuanfang, den Sie unbelastet starten können. Sie müssen keine negative Bonität fürchten, keine Haftungsrisiken und keine jahrelang andauernde Insolvenz. Überlegen Sie sich einfach eine neue Geschäftsidee, werfen Sie Ballast ab und verkaufen Sie Ihre GmbH. Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch mit unserer Insolvenzberatung für Berlin und bundesweit und lassen Sie uns gemeinsam über Ihre Chancen sprechen.

 

Ingo Noack

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