Was tun bei Insolvenz – GmbH in der Krise

Insolvenzberatung hilft schnell und effektiv

Was tun bei Insolvenz Ihrer GmbH? Den langen Weg gehen? Die schwierigen Konsequenzen in Kauf nehmen? Die nächsten Jahre weiter Sorgen haben? Das sind viele Fragen, die Sie sich stellen müssen. Ist Ihre GmbH krisenbehaftet und Sie stehen kurz vor der Insolvenz, müssen Sie schnell, aber überlegt handeln.

Entscheiden Sie sich für die GmbH Insolvenz, stehen Ihnen schwierige Jahre bevor. Warten Sie zu lange mit Ihrer Entscheidung, kann man Sie der Insolvenzverschleppung haftbar machen.

Entscheiden Sie sich doch einfach für unsere Insolvenzberatung. Wir beantworten Ihre Frage: „Was tun bei Insolvenz“ und erklären Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch Lösungen aus der GmbH Krise.

Vorab stellen wir Ihnen kurze und knappe Informationen zur Verfügung. So können Sie sich schon mal in das Thema einlesen. Können wir Sie überzeugen einen anderen Weg zu gehen, einen einfachen Weg mit einer schnellen und unkomplizierten Lösung, rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.

Was tun bei Insolvenz – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-233 277 480

Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@GmbH-Probleme24.de

Was tun bei Insolvenz – Gibt es Wege aus der GmbH Krise?

Ja, was tun bei Insolvenz? Das ist eine gute Frage, denn die Entscheidung, die Sie nun treffen müssen, wird Sie in den nächsten Jahren begleiten.

Der Weg einer GmbH Insolvenz ist ein langer Weg und hat weitreichende Konsequenzen für Sie. Wir haben für Sie zusammengestellt, was Sie als GmbH Geschäftsführer wissen sollten, wenn Ihr Unternehmen kurz vor der Insolvenz steht.

Insolvenzverschleppung und Haftungsfallen

Was tun bei Insolvenz

Was tun bei Insolvenz

Beginnen wir mit dem Risiko der Insolvenzverschleppung.

Wussten Sie, dass rund 66 % aller betroffenen Geschäftsführer die Insolvenz zu spät anmelden?

Viele wissen gar nicht um die Frist, die einzuhalten ist.

Andere wiederum kämpfen und versuchen ihr Unternehmen zu retten.

Fakt ist: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ und der Gedanke, die Firma retten zu wollen, leider auch nicht.

Und plötzlich sehen Sie sich der Anzeige der Insolvenzverschleppung gegenüber.

Ein weiteres Risiko ist die Haftungsfalle. Eigentlich wollen Sie die Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Mitarbeiter bezahlen. Andererseits dürfen Sie dies aber nicht, wenn die Insolvenz bereits angemeldet wurde. Sie müssen also bezahlen, dürfen aber nicht. Das Müssen und nicht Dürfen wird gemäß § 266a StGB strafrechtlich verfolgt.

Nun bleibt noch die Durchgriffshaftung. Ein weiterer heikler Punkt, um den GmbH Geschäftsführer wissen sollten. Im Falle einer Pflichtverletzung haften Sie als Geschäftsführer mit Ihrem Privatvermögen. Geraten Sie nun in die Bredouille, auch wenn dies unwissentlich geschieht, kann es um Ihr Privatvermögen schlecht stehen.

Was tun bei Insolvenz – Ist die Firmenbestattung eine Lösung?

Kommen wir nochmal zurück zur Ausgangsfrage „Was tun bei Insolvenz“. Ist die Firmenbestattung eine Lösung? Das werden wir in unserer Insolvenzberatung ganz oft gefragt und können Ihnen antworten, ja, sie kann es sein. Sie werden nicht mit dem Insolvenzverfahren belastet, wenn eine Auffanggesellschaft Ihre krisenbehaftete GmbH kauft.

Denn genau das ist die Lösung. Sie verkaufen Ihre GmbH. Der neue Inhaber stellt den neuen Geschäftsführer und Sie sind aus allen GmbH Pflichten entlassen. In der Regel findet nach dem notariellen Verkauf der GmbH eine Verlegung des Firmensitzes statt. Man kann auch überlegen, ob eine neue Rechtsform gewählt wird.

Alternativ dazu kann die GmbH auch stillgelegt werden. „Stilllegen“ bedeutet in den meisten umgangssprachlichen Fällen Liquidation, Auflösung oder Einstellen der Geschäftstätigkeit. Die GmbH stellt jeden weiteren Geschäftsverkehr und kann dann zu einem späteren Zeitpunkt als Mantelgesellschaft weiterverkauft werden.

Persönliches Beratungsgespräch Insolvenzberatung

Was tun bei Insolvenz? Wir haben Ihnen jetzt verschiedene Ansätze aufgezeigt, die möglich sind. Einen pauschalen Rat können wir Ihnen natürlich nicht geben, da wir Ihre Situation nicht kennen.

Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit unserer Insolvenzberatung und lassen Sie uns gemeinsam schauen, wie wir Ihre GmbH Probleme lösen können. Wir bieten Ihnen genau die Hilfe, die Sie jetzt in Ihrer GmbH Krise brauchen.

Was tun bei Insoolvenz – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-233 277 480

Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@GmbH-Probleme24.de

Ich darf als Unternehmensberater keine Rechtsberatung, Steuerberatung und Vermögensberatung durchführen.
Damit ich Ihnen unsere Full-Service-Leistungen im Bereich GmbH Probleme anbieten kann, kooperiere ich mit meinem Steuerberater und meinen Rechtsanwalt, die auf Wunsch die steuerliche, finanzielle und rechtliche Seite für Sie klären.

Ingo Noack

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