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§ 15b InsO – Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

§ 15b InsO – Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

§ 15b InsO – Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Zahlungsverbot, zulässige Ausnahmen und persönliche Geschäftsführerhaftung verständlich erklärt Was regelt § 15b InsO? § 15b InsO verpflichtet die erfassten Geschäftsleiter, nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung grundsätzlich keine Zahlungen mehr aus dem Gesellschaftsvermögen zu veranlassen. Ausgenommen sind Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind. Verbotene Zahlungen können eine persönliche Erstattungspflicht gegenüber der Gesellschaft auslösen. Entscheidend ist der Eintritt der Insolvenzreife – nicht erst die Antragstellung oder Verfahrenseröffnung. ...

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§ 18 InsO – drohende Zahlungsunfähigkeit

§ 18 InsO – drohende Zahlungsunfähigkeit

§ 18 InsO – drohende Zahlungsunfähigkeit Drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO liegt vor, wenn ein Schuldner seine bestehenden Zahlungspflichten voraussichtlich bei Fälligkeit nicht erfüllen kann. Der Prognosezeitraum beträgt regelmäßig 24 Monate. Sie ermöglicht einen eigenen Insolvenzantrag, begründet allein aber keine Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO. Für Geschäftsführer ist deshalb nicht nur entscheidend, wie viel Geld heute auf dem Geschäftskonto liegt. Ebenso wichtig ist, ob das Unternehmen seine Verpflichtungen in den kommenden Monaten erfüllen kann – beispielsweise eine größere Kreditrückzahlung, eine Steuernachzahlung oder laufende Betriebsausgaben. ...

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§ 19 Insolvenzordnung – Überschuldung

§ 19 Insolvenzordnung - Überschuldung

§ 19 Insolvenzordnung: Überschuldung Rechtsstand: 11. Oktober 2026 · Wiki für Geschäftsführer, Gesellschafter und Unternehmen Überschuldung nach § 19 Insolvenzordnung liegt vor, wenn das Vermögen eines erfassten Unternehmens seine bestehenden Verbindlichkeiten nicht deckt und die Fortführung in den nächsten zwölf Monaten nicht überwiegend wahrscheinlich ist. Negatives Eigenkapital allein genügt dafür nicht. Entscheidend sind die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose und, wenn diese nicht positiv ausfällt, ein Vermögensvergleich zu sachgerecht ermittelten Liquidationswerten. Für eine GmbH kann daraus eine Insolvenzantragspflicht entstehen. ...

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§ 17 InsO – Zahlungsunfähigkeit

§ 17 InsO – Zahlungsunfähigkeit

§ 17 InsO – Zahlungsunfähigkeit: Definition, Prüfung und Rechtsfolgen Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO liegt vor, wenn ein Schuldner seine fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann. Sie ist ein allgemeiner Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Hat der Schuldner seine Zahlungen eingestellt, wird Zahlungsunfähigkeit regelmäßig vermutet. Ein lediglich kurzfristiger Liquiditätsengpass ist davon zu unterscheiden. Für die praktische Beurteilung sind insbesondere die Höhe der Liquiditätslücke, ihre voraussichtliche Dauer und das tatsächliche Zahlungsverhalten maßgeblich. ...

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Insolvenzdividende

Insolvenzdividende

Insolvenzdividende: Definition, Berechnung und Auszahlung der Insolvenzquote Die Insolvenzdividende bezeichnet den prozentualen Anteil einer Insolvenzforderung, den ein Gläubiger im Insolvenzverfahren ausgezahlt erhält. Sie wird auch als Insolvenzquote bezeichnet und ergibt sich grundsätzlich aus dem Verhältnis zwischen dem für die Verteilung verfügbaren Betrag und den dabei berücksichtigten gleichrangigen Insolvenzforderungen. Beträgt die Insolvenzdividende beispielsweise 10 Prozent, erhält ein Gläubiger auf eine berücksichtigte Forderung von 10.000 Euro eine Zahlung von 1.000 Euro. Der übrige Betrag bleibt durch diese Zahlung ungedeckt. Die Insolvenzdividende gehört zu den zentralen Begriffen des deutschen Insolvenzrechts. ...

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§ 15a InsO

§ 15a Insolvenzordnung

§ 15a Insolvenzordnung – Insolvenzantragspflicht, Fristen, Haftung und Strafe Stand: 2. August 2026 § 15a der Insolvenzordnung regelt die gesetzliche Pflicht bestimmter Unternehmensverantwortlicher, bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Die Vorschrift gehört zu den wichtigsten persönlichen Pflichten von Geschäftsführern, Vorständen und Liquidatoren. Wer zu spät, gar nicht oder nicht ordnungsgemäß handelt, riskiert nicht nur eine strafrechtliche Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung, sondern auch erhebliche persönliche Schadensersatz- und Erstattungsansprüche. ...

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Durchgriffshaftung UG Geschäftsführer

Durchgriffshaftung UG Geschäftsführer

Durchgriffshaftung UG Geschäftsführer: Wann die persönliche Haftung wirklich droht Der Kontostand ist zu niedrig. Die nächste Lohnzahlung steht an. Das Finanzamt wartet. Ein Lieferant droht mit Anwalt. Gleichzeitig hoffen Sie noch auf den Zahlungseingang eines Kunden, der seit Wochen „nächste Woche“ überweisen will. In solchen Momenten wird aus einer UG schnell mehr als eine Rechtsform. Sie wird zur persönlichen Belastungsprobe für den Geschäftsführer. Viele Unternehmer glauben: „Die UG ist haftungsbeschränkt, also bin ich privat geschützt.“ Das ist grundsätzlich richtig — aber nur, solange die rechtlichen und wirtschaftlichen Spielregeln eingehalten werden. ...

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Staatsquote

Staatsquote

Staatsquote: Definition, Berechnung und Bedeutung Die Staatsquote zeigt, wie hoch die Ausgaben des Staates im Verhältnis zur gesamten Wirtschaftsleistung eines Landes sind. Sie wird berechnet, indem die Staatsausgaben durch das Bruttoinlandsprodukt geteilt und mit 100 multipliziert werden. Eine Staatsquote von 50 % bedeutet: Die staatlichen Ausgaben entsprechen rechnerisch der Hälfte des BIP. Für Deutschland meldete Destatis für 2025 eine Staatsquote von 50,3 %. Wenn Sie wissen möchten, ob staatliche Abgaben, Steuerrückstände oder öffentliche Forderungen Ihre GmbH konkret belasten, können Sie Ihre GmbH-Situation vertraulich prüfen lassen. ...

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Insolvenzordnung (InsO)

Insolvenzordnung (InsO)

Insolvenzordnung (InsO): Was GmbH-Geschäftsführer jetzt wissen müssen Direkte Kurzantwort: Die Insolvenzordnung (InsO) regelt, wann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, welche Insolvenzgründe relevant sind und welche Pflichten insbesondere Geschäftsführer einer GmbH treffen. Kritisch wird es bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, weil dann eine Insolvenzantragspflicht bestehen kann. Geschäftsführer sollten jetzt Liquidität, Verbindlichkeiten, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und persönliche Haftungsrisiken prüfen lassen. ...

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Gewerbeuntersagungsverfahren Definition Das Gewerbeuntersagungsverfahren ist ein behördliches Verwaltungsverfahren in Deutschland, mit dem einer natürlichen oder juristischen Person die Ausübung eines Gewerbes ganz oder teilweise untersagt wird. Rechtsgrundlage ist § 35 der Gewerbeordnung (GewO). Ziel des Verfahrens ist der Schutz der Allgemeinheit vor unzuverlässigen Gewerbetreibenden. Die Gewerbeuntersagung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit dar und unterliegt daher strengen rechtlichen Voraussetzungen. 1. Rechtsgrundlagen Die maßgebliche Norm ist § 35 GewO. ...

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