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Insolvenzordnung (InsO)

Insolvenzordnung (InsO)

Insolvenzordnung (InsO): Was GmbH-Geschäftsführer jetzt wissen müssen Direkte Kurzantwort: Die Insolvenzordnung (InsO) regelt, wann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, welche Insolvenzgründe relevant sind und welche Pflichten insbesondere Geschäftsführer einer GmbH treffen. Kritisch wird es bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, weil dann eine Insolvenzantragspflicht bestehen kann. Geschäftsführer sollten jetzt Liquidität, Verbindlichkeiten, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und persönliche Haftungsrisiken prüfen lassen. ...

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