GmbH Firmeninsolvenz beantragen
Wann ist der richtige Zeitpunkt – GmbH Insolvenzberatung Berlin
Ihre GmbH ist verschuldet und zahlungsunfähig und Sie müssen sich mit dem Gedanken auseinandersetzen die Firmeninsolvenz beantragen zu müssen. Eine höchst unangenehme Entscheidung, die Ihnen bevorsteht. Und eine Entscheidung, die weitreichende Konsequenzen haben kann, bzw. hat.
Treffen Sie die Entscheidung nicht allein und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin in unserer GmbH Insolvenzberatung für Berlin und bundesweit. Gemeinsam überlegen wir, ob die Firmeninsolvenz beantragen die richtige Entscheidung ist oder ob eine Alternative für Sie in Frage kommt.
Full-Service-Dienstleister für GmbH Probleme
Als Full-Service-Dienstleister bieten wir Ihnen Expertenberatung für die GmbH Insolvenz und die Alternative zur Regelinsolvenz.
Wir kaufen Ihre GmbH und Sie gehen den schnellen Lösungsweg.
Selbstverständlich ist der GmbH Verkauf legal.
Wir distanzieren uns ausdrücklich von „schwarzen Schafen“ in der Branche.
Wir nehmen keine sogenannte „Firmenbestattung“ vor.
Nach dem GmbH Ankauf durch uns, übernimmt der neue Geschäftsführer alle Rechte und Pflichten und wird schauen, welche Lösung sich anbietet.
Sie als Alt-Geschäftsführer sind sofort entlastet und können sich neuen beruflichen Plänen widmen.
Firmeninsolvenz beantragen – immer der richtige Weg?
Der Gesetzgeber hat mit der Firmeninsolvenz eine Lösung für verschuldete und zahlungsunfähige Unternehmen geschaffen. Grundsätzlich war die Idee auch gut, aber leider wird viel zu selten auf die Risiken für den Geschäftsführer hingewiesen.
Sie können zwar die Firmeninsolvenz beantragen und sich von Ihren Schulden befreien, aber Ihnen drohen gleichzeitig Haftungsrisiken und Konsequenzen, die Ihnen die weitere berufliche Zukunft stark erschweren.
Zudem lässt man Ihnen eigentlich keine Wahl, denn es heißt im Gesetz:
„Handelt es sich bei einem von der Firmeninsolvenz bedrohten Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft, so ist das Unternehmen bzw. sind ihre Organe und – bei Führungslosigkeit der Gesellschaft – die Gesellschafter bei Vorliegen von Insolvenzgründen wie Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gemäß § 15a Abs. 1 S.1 InsO dazu verpflichtet, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.“
Das bedeutet, Sie sind gesetzlich verpflichtet die Firmeninsolvenz beantragen zu müssen. Ja, sind Sie, aber nur eigentlich, denn die Firmeninsolvenz beantragen zu müssen ist ein Weg. Es gibt es aber einen weiteren.
Firmeninsolvenz beantragen oder GmbH verkaufen
Sie können die Firmeninsolvenz beantragen oder die GmbH verkaufen. Klingt einfach und ist einfach. Wir kaufen Ihre GmbH und Sie sofort nach der notariellen Beurkundung einen beruflichen Neustart planen. Als Full Service Dienstleister für in Not geratene Gesellschaften mit beschränkter Haftung bieten wir Ihnen die komplette Abwicklung.
Sie müssen nur die außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen und den GmbH Verkauf beschließen lassen. Sobald der rechtskräftige Beschluss vorliegt, übernehmen wir alle weiteren Schritte. Wir vereinbaren einen Notartermin, sodass der GmbH Ankauf rechtskräftig beurkundet wird.
Vorteile GmbH Verkauf statt Firmeninsolvenz beantragen
Gerne stellen wir Ihnen jetzt Ihre Vorteile vor, die Ihnen der GmbH Ankauf bringt, die auch gleichzeitig die Risiken erklären.
Mit dem GmbH Verkauf erfolgt auch die sofortige Sitzverlegung und möglicherweise die Umwandlung in eine andere Rechtsform. Nichts kann Sie jetzt noch mit Ihrer ehemaligen GmbH in Verbindung bringen. Wir bewahren Ihre Reputation und Kreditwürdigkeit und schützen Sie vor straf- und/oder zivilrechtlichen Konsequenzen.
Wir stellen Sie von allen Risiken frei und übernehmen alle Rechte und Pflichten. Die Formalitäten werden alle vom neuen Geschäftsführer übernommen. Der neue Geschäftsführer wird in notarieller Form bestellt.
Der gesamte GmbH Ankauf verläuft rechtskonform und Sie gehen keine Risiken ein. Ganz im Gegenteil, Sie müssen keine Firmeninsolvenz beantragen und auch keine negativen Folgen befürchten.
Vereinbaren Sie am besten sofort einen persönlichen Beratungstermin mit unseren Insolvenz-Experten und lassen Sie sich beraten. Zögern Sie nicht, denn Ihnen sitzt die Zeit im Nacken. Die erste Konsequenz wäre die Insolvenzverschleppung, derer man Sie anklagen könnte, wenn Sie die Frist verstreichen lassen würden. Das muss nicht.