Fortbestehensprognose

Fortbestehensprognose bei GmbH Überschuldung

Insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose

Gerät die GmbH in eine Krise, haben Sie als Geschäftsführer die Pflicht zu handeln. Sie müssen eine Fortbestehensprognose erstellen, die nicht mit der Fortführungsprognose zu verwechseln ist.

Wir erklären Ihnen nachfolgend die Wichtigkeit der Fortbestehensprognose und den Unterschied zur Fortführungsprognose.

Wenden Sie sich an unsere Experten für Überschuldungs- und Insolvenzrecht und vereinbaren Sie eine kostenlose telefonische Erstberatung.

Handeln Sie schnell und verschenken Sie keine Zeit, denn das Insolvenzrecht gibt Ihnen nur 21 Tage Zeit Insolvenz anzumelden, wenn Ihre GmbH zahlungsunfähig ist.

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Insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose

Insolvenz, ja oder nein?

  • 19 Absatz 2 der Insolvenzordnung besagt, dass GmbH Geschäftsführer verpflichtet sind den Insolvenzantrag zu stellen, sobald die Verbindlichkeiten des Unternehmens das Vermögen übersteigen. Eine Ausnahme macht die Insolvenzordnung, wenn die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist.

Doch wie lässt sich dies rechtssicher feststellen? Mit der insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose. Die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose sagt aus, ob die krisenbehaftete GmbH seine Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen weiterführen kann oder ob der Überschuldungsstatus verpflichtet den Insolvenzantrag zu stellen.

Wann muss eine Fortbestehensprognose erstellt werden?

Vermeidung des Vorwurfs der schuldhaften Verzögerung des Insolvenzantrages

Handelt es sich um eine kurzfristige Krise oder bestehen die Schwierigkeiten schon länger und können voraussichtlich auch nicht behoben werden?

Fortbestehensprognose

Fortbestehensprognose

Die Antwort auf die Frage kann für den Geschäftsführer schwerwiegende Konsequenzen haben.

Stellt der GmbH Geschäftsführer den Insolvenzantrag zu spät oder gar nicht, kann er der Insolvenzverschleppung haftbar gemacht werden.

Wann sollte also eine Fortbestehensprognose erstellt werden?

Sobald die aktuellen Liquidationswerte keine vollständige Schuldendeckung zu lassen und des Weiteren ganz klare Krisenindizien feststellbar sind.

Wird die Fortbestehensprognose rechtzeitig gestellt, kann der Vorwurf der schuldhaften Verzögerung des Insolvenzantrages vermieden werden.

Positive und negative Fortbestehensprognose

Überschuldung, ja oder nein?

Fällt die Prognose positiv aus, lässt sich die Krise des Unternehmens innerhalb der nächsten Wochen, spätestens innerhalb des nächsten halben Jahres überwinden.

Der Tatbestand der Überschuldung liegt in diesem Fall nicht vor.

Fällt die Fortführungsprognose negativ aus, ist der GmbH Geschäftsführer gut beraten umgehend den Insolvenzantrag zu stellen.

Bei einer negativen Prognose unterliegt der Geschäftsführer der Insolvenzantragspflicht und kann persönlich haftbar gemacht werden, sofern er dieser Pflicht nicht nachkommt.

Unsere Leistungen

Wir erstellen für Sie die Fortbestehensprognose und Fortführungsprognose. Verlassen Sie sich auf die wirtschaftliche Expertise und umfangreiche Erfahrung unserer Experten. Gerne beraten wir Sie auch nach Erstellung der Fortbestehensprognose und schauen gemeinsam mit Ihnen, wie es weitergehen kann und muss.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und rufen Sie uns am besten heute noch an.

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Ingo Noack

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