Produktion ins Ausland verlagern

Produktion ins Ausland verlagern: Kann eine Standortverlagerung eine GmbH retten?

Stand: 7. September 2026

Die Aufträge sind noch da, doch unter dem Strich bleibt immer weniger übrig. Energie, Personal und Finanzierung belasten die Kalkulation. Ein Wettbewerber lässt längst im Ausland fertigen. Da liegt für einen GmbH-Geschäftsführer die Frage nahe: Würde ein anderer Produktionsstandort unser Unternehmen wieder wettbewerbsfähig machen?

Die Überlegung kann sinnvoll sein. Gefährlich wird sie, wenn aus einer langfristigen Standortentscheidung eine vermeintliche Sofortlösung für eine bereits akute Liquiditätskrise wird. Denn der neue Standort muss eingerichtet, die Produktion hochgefahren und die Übergangsphase bezahlt werden, bevor die erhofften Einsparungen tatsächlich auf dem Konto ankommen.

Eine GmbH kann ihre Produktion ins Ausland verlagern und damit ihre Sanierung unterstützen. Voraussetzung ist, dass das Geschäftsmodell anschließend tragfähig ist, die gesamte Übergangsphase finanziert werden kann und rechtliche Pflichten eingehalten werden. Eine Verlagerungsabsicht allein beseitigt weder Zahlungsunfähigkeit noch Überschuldung.

Neue KfW-Studie: 29 Prozent der auslandsaktiven Industrie-Mittelständler planen Verlagerungen

Die am 6. September 2026 veröffentlichte KfW-Mitteilung zum Internationalisierungsbericht zeigt eine deutliche Veränderung der Standortpläne:

Unternehmen mit Auslandsgeschäft In den vergangenen fünf Jahren Tätigkeiten ins Ausland verlagert Für die kommenden fünf Jahre geplant
Mittelstand insgesamt 4 Prozent 12 Prozent
Verarbeitendes Gewerbe 8 Prozent 29 Prozent

Zugleich erwarten 30 Prozent der auslandsaktiven Mittelständler für die kommenden drei Jahre sinkende Auslandsumsätze. Darunter rechnen sechs Prozent aller Auslandsaktiven mit einem starken Rückgang. Wachstum erwarten 24 Prozent. Die Auslandsumsätze des Mittelstands beliefen sich 2024 auf 699 Milliarden Euro; preisbereinigt lagen sie 2,9 Prozent unter dem Vorjahr.

Wichtig ist die Einordnung: Die Angaben zu Erwartungen und Verlagerungsplänen stammen aus einer Sonderbefragung vom 12. bis 21. Januar 2026. Die Planungshorizonte beziehen sich auf diese Befragung, nicht auf eine neue Befragung im September. Erfasst werden außerdem mittelständische Unternehmen verschiedener Rechtsformen, nicht ausschließlich GmbHs.

Produktion ins Ausland verlagern – erst rechnen, dann entscheiden

Kann die Verlagerung Ihre GmbH retten – oder verschärft sie die Liquiditätskrise?

Hohe Produktionskosten, sinkende Margen oder zunehmender Wettbewerbsdruck? Wir betrachten mit Ihnen, ob eine Produktionsverlagerung wirtschaftlich sinnvoll und finanzierbar ist – oder ob für Ihre GmbH eine andere Sanierungsstrategie besser geeignet ist.

✓  Verlagerungskosten realistisch einordnen
✓  Liquiditätsbedarf & Risiken prüfen
✓  Sanierungsalternativen vergleichen
Für eine erste Einschätzung genügen grobe Angaben zu Produktionskosten, Liquidität, Verbindlichkeiten und dem geplanten Verlagerungsmodell. Wichtig: Eine Standortverlagerung ersetzt keine Prüfung einer möglichen Insolvenzantragspflicht.

Was die 29 Prozent nicht bedeuten

Die Zahl bezieht sich auf Industrie-Mittelständler mit Auslandsgeschäft, nicht auf sämtliche Industriebetriebe. Geplante Teilverlagerungen bedeuten außerdem weder automatisch eine vollständige Werksschließung noch einen entsprechenden Verlust an Arbeitsplätzen oder Produktionsvolumen.

Die KfW ergänzt eine Beispielrechnung: Wenn die Hälfte der Verlagerungspläne umgesetzt würde und rein inlandsaktive Unternehmen nicht verlagerten, beträfe dies rund sieben Prozent aller mittelständischen Industriebetriebe. Das ist ein Szenario, keine gesicherte Prognose. Dahinter steht näherungsweise: 46 Prozent Auslandsaktive × 29 Prozent mit Verlagerungsplänen × 50 Prozent Umsetzung = 6,7 Prozent.

Für die einzelne GmbH folgt daraus keine pauschale Empfehlung zum Umzug. Die entscheidende Frage lautet: Verbessert die Maßnahme unsere Zahlungsfähigkeit rechtzeitig – oder müssen wir Geld ausgeben, das uns schon vorher fehlt?

Produktion ins Ausland verlagern Infografik

Produktion ins Ausland verlagern Infografik

Zuerst die Krisenursache klären: Kostenproblem, Absatzproblem oder Schuldenproblem?

Bevor Sie Angebote für einen ausländischen Produktionsstandort vergleichen, sollten Sie feststellen, welcher Teil Ihres Geschäfts tatsächlich nicht mehr funktioniert. Eine Standortverlagerung kann nur dann helfen, wenn sie die maßgebliche Ursache der Krise verändert.

Die Herstellung ist zu teuer

Besteht eine belastbare Nachfrage, während die Fertigungskosten die erzielbaren Preise übersteigen, kann eine andere Produktionsstruktur ein sinnvoller Prüfpunkt sein. Entscheidend sind allerdings die Kosten je verkaufsfähigem Produkt, nicht nur Stundenlöhne oder Stromtarife.

Vergleichen Sie deshalb auch Produktivität, Ausschuss, Auslastung, Transport, Betreuung und die nach der Verlagerung verbleibenden deutschen Fixkosten. Eine rechnerisch günstigere Fertigung ist wertlos, wenn die eingesparten Kosten am bisherigen Standort gar nicht entfallen.

Es fehlen rentable Aufträge

Eine billigere Produktion löst keine fehlende Nachfrage. Werden Produkte nicht mehr benötigt oder verlieren sie gegenüber Alternativen an Bedeutung, müssen Sortiment, Vertrieb und Geschäftsmodell überprüft werden.

Gerade bei sinkender Auslastung ist Vorsicht geboten: Verteilen sich Entwicklung, Verwaltung und Vertrieb auf weniger verkaufte Einheiten, kann der Stückkostenvorteil eines Auslandsstandorts zu klein sein, um die GmbH insgesamt zu stabilisieren.

Die Finanzierung ist nicht mehr tragfähig

Ein operativ brauchbares Unternehmen kann durch fällige Kredite, Steuerrückstände oder andere Verpflichtungen unter Druck geraten. Dann muss die Finanzierung gesondert bearbeitet werden. Ein günstigerer Standort verändert bestehende Fälligkeiten nicht automatisch.

Wer bereits feststellt, dass die Firma dauerhaft Verluste macht, sollte deshalb nicht mit der Länderwahl beginnen, sondern mit einer belastbaren Ursachenanalyse.

Produktion verlagern ist nicht dasselbe wie den GmbH-Sitz verlegen

Eine Produktionsverlagerung betrifft zunächst den Ort, an dem Waren hergestellt oder bestimmte Fertigungsschritte ausgeführt werden. Die deutsche GmbH kann dabei weiterhin Auftraggeberin, Verkäuferin und Vertragspartnerin ihrer Kunden bleiben.

Denkbar sind beispielsweise die Vergabe einzelner Arbeitsschritte an einen ausländischen Lohnfertiger, der Aufbau einer eigenen Produktionsgesellschaft oder eine Kooperation mit einem bestehenden Betrieb. Bei einer Teilverlagerung könnten Entwicklung, Vertrieb und anspruchsvolle Fertigungsschritte in Deutschland verbleiben.

Die Verlagerung des Verwaltungssitzes oder eine grenzüberschreitende gesellschaftsrechtliche Umgestaltung sind andere Vorhaben mit zusätzlichen Rechts- und Steuerfragen. Sie sind keine notwendige Folge einer Auslandsfertigung.

Insbesondere entsteht durch eine neue Produktionsadresse kein Schuldenschnitt. Die Verbindlichkeiten der deutschen GmbH verschwinden nicht. Ebenso wenig werden Geschäftsführer durch eine Auslandsstruktur automatisch von bereits entstandenen persönlichen Haftungsrisiken befreit.

Wann kann eine Produktionsverlagerung Teil einer Sanierung sein?

Als unternehmerisches Prüfraster sollten Sie fünf Voraussetzungen gemeinsam betrachten. Eine günstige Antwort bei den Lohnkosten gleicht eine fehlende Finanzierung nicht aus.

Prüffrage Was vor einer verbindlichen Entscheidung geklärt sein sollte
Bleibt das Geschäft tragfähig? Auch bei vorsichtigen Absatzannahmen entsteht nach sämtlichen laufenden Kosten ein ausreichender Überschuss.
Reicht das Geld bis zur Entlastung? Investitionen, Übergangsverluste, zusätzlich gebundenes Kapital und Reserven sind finanziert.
Funktioniert die neue Fertigung? Qualität, Personal, Kapazität, Lieferfähigkeit und notwendige Kundenfreigaben sind abgesichert.
Lassen sich alte Kosten abbauen? Miet-, Personal-, Leasing- und andere Verpflichtungen am bisherigen Standort sind realistisch berücksichtigt.
Ist der Weg rechtlich umsetzbar? Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Steuern, Verträge und Rechte Dritter sind fachlich geprüft.

Besonders prüfenswert kann eine stufenweise Lösung sein: Zunächst wird eine abgegrenzte Produktgruppe verlagert. Eine größere Ausweitung erfolgt erst, wenn vereinbarte Qualitäts-, Termin- und Kostenziele nachweislich erreicht werden.

Aber auch ein Pilotprojekt ist kein Selbstläufer. Bleiben dafür zwei Produktionsstrukturen dauerhaft nebeneinander bestehen, kann die vermeintlich vorsichtige Lösung teuer werden. Es braucht klare Freigabekriterien und einen finanzierten Abbruch- oder Rückfallplan.

Die Kostenfalle: Warum niedrigere Stückkosten nicht sofort mehr Liquidität bedeuten

Eine belastbare Verlagerungsrechnung braucht zwei getrennte Betrachtungen: Was kostet der spätere Regelbetrieb? Und wie viel Geld benötigt die GmbH bis dahin?

Investitionen und Anlaufphase

In die Planung gehören je nach Modell Maschinen, Werkzeuge, Transport, Installation, Umbauten, Schulungen und notwendige Prüfungen. Auch eine bestehende Halle ist nicht automatisch ein betriebsbereiter Standort für Ihre Produkte.

Während der Anlaufphase sollten Sie nicht ungeprüft die spätere Zielproduktivität ansetzen. Kalkulieren Sie gesondert, welche verkaufsfähigen Mengen wann hergestellt werden können und welche Auszahlungen bereits vorher anfallen.

Doppelstrukturen und verbleibende Fixkosten

Die deutsche Miete endet nicht mit dem Versand einer Maschine. Auch Kündigungsfristen, Leasingraten, Personalmaßnahmen und Rückbauverpflichtungen können die Übergangsphase belasten.

Prüfen Sie jede behauptete Einsparung einzeln: Entfällt die Auszahlung tatsächlich? Ab welchem Monat? Oder bleibt sie bestehen und wird lediglich intern anders verteilt?

Zusätzlich gebundenes Kapital

Mit Working Capital ist hier das Geld gemeint, das insbesondere in Material, Lagerbeständen und offenen Kundenforderungen steckt, unter Berücksichtigung der Lieferantenfinanzierung.

Längere Transportwege, Sicherheitsbestände oder Vorauszahlungen können zusätzlichen Finanzierungsbedarf auslösen. Dieses Geld ist nicht zwingend verloren und auch nicht vollständig Aufwand. Es steht jedoch zunächst nicht zur Verfügung, um Löhne, Steuern oder Lieferanten zu bezahlen.

Mehr Vorräte können die Lieferfähigkeit verbessern und gleichzeitig die Liquidität verschlechtern. Deshalb gehört dieser Bedarf in den Finanzierungsplan, auch wenn die Gewinnrechnung gut aussieht.

Kosten und Risiken im späteren Betrieb

Vergleichen Sie zusätzlich Logistik, Versicherung, Qualitätskontrolle, Reisen, lokale Leitung und Finanzierung. Prüfen Sie mögliche Währungsrisiken sowie die für das konkrete Produkt und Zielland geltenden Zoll- und Steuerfragen.

Ein belastbarer Vergleich endet nicht am Werkstor. Maßgeblich ist, zu welchen Gesamtkosten ein akzeptiertes Produkt beim Kunden ankommt und wann dessen Zahlung tatsächlich eingeht.

Rechenbeispiel: 55.000 Euro monatliche Entlastung – trotzdem 770.000 Euro Finanzierungslücke

Das folgende fiktive, vereinfachte Modell zeigt den Unterschied zwischen Einsparpotenzial und Finanzierungsbedarf. Es ist weder ein realer Kundenfall noch eine Kostenprognose für eine bestimmte Branche.

Eine Produktions-GmbH plant eine sechsmonatige Umstellung. Während dieser Zeit entsteht aus dem bisherigen Geschäft ein monatlicher Liquiditätsabfluss von 25.000 Euro. Dafür seien die bisherigen laufenden Zahlungen einschließlich des bisherigen Kapitaldienstes und der laufenden Steuern berücksichtigt. Wir unterstellen, dass die Verlagerung während der Umstellung noch keine Einsparungen liefert.

Für das Projekt werden folgende zusätzlichen Auszahlungen und Kapitalbindungen angenommen:

Position Betrag
Maschinenumzug, Anpassungen und Einrichtung 220.000 Euro
Zusätzlicher Parallelbetrieb und Anlaufaufwand 150.000 Euro
Personalmaßnahmen, Vertragsbeendigung und Beratung 180.000 Euro
Zusätzliche Bindung in Material, Beständen und Forderungen 170.000 Euro
Laufender Liquiditätsabfluss: sechs Monate × 25.000 Euro 150.000 Euro
Finanzierungsbedarf bis zum stabilen Betrieb 870.000 Euro
Für das Modell zusätzlich angesetzte Reserve 100.000 Euro
Gesamtbedarf einschließlich Reserve 970.000 Euro
Frei verfügbare Anfangsliquidität −200.000 Euro
Zusätzlich zu deckender Finanzierungsbedarf 770.000 Euro

Die Positionen sind im Modell voneinander abgegrenzt, damit etwa der Parallelbetrieb nicht noch einmal im laufenden Liquiditätsabfluss gezählt wird. Während der Umstellung fällige projektbezogene Finanzierungskosten und Steuerzahlungen seien in den Projektpositionen enthalten. In einer tatsächlichen Planung müssten sämtliche Zahlungswirkungen vollständig zugeordnet werden. Die Reserve ist eine Modellannahme, keine allgemein ausreichende Sicherheitsspanne.

Nach erfolgreicher Umstellung seien monatlich 75.000 Euro Einsparungen möglich. Davon werden 20.000 Euro für zusätzliche laufende Belastungen einschließlich der angenommenen neuen Finanzierung abgezogen. Es verbleibt eine monatliche Liquiditätsverbesserung von 55.000 Euro.

Bei ansonsten unveränderten Bedingungen würde aus dem bisherigen Abfluss von 25.000 Euro ein monatlicher Überschuss von 30.000 Euro. Das Projekt könnte also wirtschaftlich helfen. Ohne Deckung der zusätzlichen 770.000 Euro wäre der Weg dorthin trotzdem nicht finanziert.

Warum eine kurze Amortisationsrechnung nicht genügt

Wer nur die 550.000 Euro einmaligen Projekt-Auszahlungen durch die 55.000 Euro spätere monatliche Verbesserung teilt, erhält rechnerisch zehn Monate ab voller Wirkung. Diese Rechnung berücksichtigt jedoch weder die zusätzliche Kapitalbindung noch die vorherigen laufenden Abflüsse oder die Reserve.

Sie beantwortet deshalb nicht, ob die GmbH bis zum Produktionsstart zahlungsfähig bleibt oder wann ihre gesamte Liquiditätsposition wiederhergestellt ist.

Verzögert sich der Start um drei Monate, entstehen unter den Modellannahmen allein aus dem bisherigen Geschäft weitere 75.000 Euro Abfluss. Zusätzliche Mieten, Personal- oder Anlaufkosten kämen gegebenenfalls hinzu. Genau solche Abweichungen gehören vor der Entscheidung in die Planung.

Liquiditätsplanung: Der gesamte Übergang muss finanzierbar sein

Für die operative Steuerung bietet sich eine rollierende 13-Wochen-Liquiditätsplanung an. Das ist ein Planungsinstrument, keine gesetzliche Schonfrist und kein Ersatz für die Prüfung der aktuellen Zahlungsfähigkeit.

Erfassen Sie die tatsächlich verfügbaren Bankmittel, nutzbare Kreditlinien und die fälligen Zahlungen. Stellen Sie ihnen erwartete Zahlungseingänge gegenüber – mit realistischen Zahlungsterminen und einem gesonderten Blick auf strittige oder überfällige Forderungen.

Ergänzen Sie diese kurzfristige Sicht um eine monatliche Planung, die den gesamten Verlagerungszeitraum und den anschließenden Regelbetrieb abdeckt. Ergebnisse, Investitionen, Steuern, Finanzierung und Liquidität müssen zusammenpassen.

Besonders wichtig sind drei Varianten: ein realistischer Basisfall, ein Belastungsfall mit späterem Start oder schwächerem Absatz und ein Abbruchfall. Für jede Variante sollte erkennbar sein, wann der tiefste Liquiditätsstand erreicht wird und wie dieser finanziert werden soll.

Nicht ausreichend sind ein erwarteter Maschinenverkauf ohne Käufer, ein noch nicht bewilligter Zuschuss oder ein unverbindliches Bankgespräch. Für kritische Fälligkeiten zählt, ob das Geld rechtzeitig und unter erfüllbaren Bedingungen verfügbar ist.

Bei mehreren Gesellschaften müssen Sie außerdem die deutsche GmbH und den ausländischen Betrieb getrennt betrachten. Ein positiver Gesamtplan hilft der deutschen Gesellschaft nicht, wenn das Geld bei einer anderen Gesellschaft liegt und ihr nicht rechtzeitig rechtmäßig zur Verfügung steht.

Insolvenzrecht: Eine Verlagerungsplanung setzt keine Pflichten außer Kraft

Bestehen bereits erhebliche Zahlungsprobleme, muss die Insolvenzreife vor neuen weitreichenden Verpflichtungen fachlich geprüft werden. Eine Standortstudie darf die erforderliche Prüfung nicht verzögern.

Die Antragspflicht bleibt bestehen

Bei Zahlungsunfähigkeit oder insolvenzrechtlicher Überschuldung greift für die GmbH grundsätzlich die Antragspflicht nach § 15a InsO. Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung.

Das sind Höchstfristen, keine frei verfügbaren Wartezeiten. Wann gehandelt werden muss, hängt vom konkreten Fall und den zulässigen Sanierungsmöglichkeiten ab. Der geplante Auslandsstandort verlängert diese Fristen nicht.

Vertiefende Informationen finden Sie zu den Pflichten bei einer drohenden GmbH-Insolvenz. Bei konkreten Anzeichen sollten Sie unverzüglich einen im Insolvenzrecht qualifizierten Rechtsanwalt hinzuziehen.

Neue Zahlungen können persönliche Haftung auslösen

Nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gelten die besonderen Zahlungsbeschränkungen des § 15b InsO. Pflichtwidrige Zahlungen können Erstattungsansprüche gegen die Geschäftsführung auslösen.

Es wäre allerdings ebenfalls falsch, pauschal jede Zahlung als verboten zu bezeichnen. Die gesetzlichen Ausnahmen und Sorgfaltsanforderungen müssen im Einzelfall geprüft werden. Gerade größere Anzahlungen für Maschinen, Hallen oder neue Auslandsgesellschaften brauchen in dieser Situation eine vorherige rechtliche Bewertung.

Die Geschäftsführerhaftung in der GmbH-Krise sollte deshalb nicht erst thematisiert werden, wenn das Verlagerungsbudget bereits ausgegeben ist.

Eine optimistische Gewinnplanung genügt nicht

Für die Überschuldungsprüfung ist unter anderem maßgeblich, ob die Unternehmensfortführung in den nächsten zwölf Monaten überwiegend wahrscheinlich ist. Negatives bilanzielles Eigenkapital allein ist nicht mit insolvenzrechtlicher Überschuldung gleichzusetzen.

Die mögliche spätere Rentabilität einer Auslandsproduktion ersetzt aber keine belastbare Finanzierungsgrundlage für diesen Zeitraum. Auch eine positive Fortführungsprognose beseitigt eine bereits bestehende Zahlungsunfähigkeit nicht.

Maschinen und Aufträge dürfen nicht einfach entzogen werden

Die Übertragung von Vermögenswerten auf eine ausländische Gesellschaft muss die Interessen und Verpflichtungen der deutschen GmbH berücksichtigen. Insbesondere bei verbundenen Unternehmen sind Bewertung, Gegenleistung, Finanzierung und Dokumentation sorgfältig zu prüfen.

Gläubigerbenachteiligende Rechtshandlungen können unter den Voraussetzungen der Insolvenzordnung anfechtbar sein. Daneben kommen Haftungsrisiken für Pflichtverletzungen in Betracht. Ein Auslandsbezug macht solche Vorgänge nicht unangreifbar.

Produktion ins Ausland verlagern

Produktion ins Ausland verlagern

Arbeitsrecht, Steuern und Kundenverträge vor dem Umzug klären

Beschäftigte und Betriebsrat rechtzeitig berücksichtigen

Eine Betriebsverlagerung kann Beteiligungsrechte des Betriebsrats auslösen. § 111 BetrVG erfasst unter seinen Voraussetzungen auch die Verlegung eines Betriebs oder wesentlicher Betriebsteile. Fragen des Interessenausgleichs und Sozialplans gehören deshalb gegebenenfalls in die frühe Projektplanung.

Bei Entlassungen sind abhängig vom Sachverhalt auch die Vorgaben zu Massenentlassungsanzeigen zu beachten. Wird ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Inhaber übertragen, ist zusätzlich zu prüfen, ob § 613a BGB Anwendung findet. Grenzüberschreitende Sachverhalte erfordern eine gesonderte Prüfung.

Ein Produktionsumzug beendet Arbeitsverhältnisse nicht automatisch. Kalkulieren Sie Termine und Personalmaßnahmen daher mit arbeitsrechtlicher Unterstützung, statt Einsparungen schon ab dem Tag des Verlagerungsbeschlusses anzusetzen.

Steuerfolgen sind mehr als der ausländische Steuersatz

Bei grenzüberschreitenden Beziehungen zu verbundenen Unternehmen können Verrechnungspreise und die Besteuerung von Funktionsverlagerungen relevant werden. Eine steuerlich zu bewertende Funktion umfasst gegebenenfalls mehr als einzelne Maschinen: etwa zugehörige Chancen, Risiken und immaterielle Werte.

Wird das deutsche Besteuerungsrecht an Wirtschaftsgütern ausgeschlossen oder beschränkt, können zudem Entstrickungsfolgen entstehen. Ob und in welcher Höhe Belastungen auftreten, hängt von der konkreten Gestaltung ab.

Lassen Sie deshalb die Steuerfolgen vor verbindlichen Übertragungen prüfen. Ein niedrigerer Steuersatz im Zielland sagt für sich genommen wenig darüber aus, wie viel Liquidität der Gesamtvorgang beansprucht.

Kundenfreigaben und Verfügungsrechte sichern

Prüfen Sie Ihre Verträge: Ist ein bestimmter Fertigungsstandort vereinbart? Brauchen Sie eine Freigabe für einen neuen Lieferanten oder Produktionsprozess? Wem gehören Werkzeuge? Dürfen finanzierte oder geleaste Maschinen an einem anderen Standort eingesetzt werden?

Auch Know-how, Qualitätsnachweise und Lieferzusagen gehören in diese Prüfung. Planen Sie erst dann mit verlagerten Umsätzen, wenn geklärt ist, ob die neue Fertigung diese Aufträge tatsächlich vertragsgemäß bedienen darf und kann.

Welche Alternativen sollten GmbH-Geschäftsführer vergleichen?

Eine Sanierungsentscheidung sollte nicht nur zwischen unverändertem Weiterbetrieb und vollständiger Verlagerung unterscheiden. Prüfen Sie mehrere Wege anhand desselben Liquiditäts- und Ergebnismaßstabs.

Den deutschen Standort gezielt verbessern

Untersuchen Sie unrentable Produkte, Rüstzeiten, Ausschuss, Materialverbrauch, Einkauf und Preisgestaltung. Auch eine vereinfachte Produktpalette oder eine andere Flächennutzung kann ein Ansatz sein. Maßnahmen sollten danach bewertet werden, welche Auszahlung sie erfordern und wann sie tatsächlich Entlastung bringen.

Einzelne Fertigungsschritte auslagern

Lohnfertigung oder eine begrenzte Kooperation können eine Alternative zum eigenen Auslandswerk sein. Dafür müssen Preise, Qualität, Lieferfähigkeit und Abhängigkeiten belastbar geregelt werden. Weniger eigene Investitionen bedeuten nicht automatisch weniger Gesamtrisiko.

Einen Investor oder strategischen Käufer einbeziehen

Ein geeigneter Partner könnte Kapital, Fertigungskapazitäten oder Marktzugang einbringen. Unter Umständen ist auch ein Verkauf der GmbH mit Schulden eine zu prüfende Option.

Ein Anteilskauf allein führt der GmbH jedoch nicht automatisch neues Geld zu. Kaufpreiszahlungen an Gesellschafter und eine Kapitalzufuhr an die Gesellschaft sind getrennte Vorgänge. Ebenso wenig beseitigt ein Gesellschafterwechsel bestehende Antragspflichten oder frühere Pflichtverletzungen.

Finanzielle Restrukturierung prüfen

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Restrukturierung nach dem StaRUG infrage kommen. Sie ersetzt weder das operative Sanierungskonzept noch die Finanzierung eines Produktionsumzugs. Arbeitnehmerforderungen sind von einer Gestaltung durch den Restrukturierungsplan ausgeschlossen.

Bei bereits eingetretener Insolvenzreife ist unverzüglich der insolvenzrechtlich gebotene Weg zu klären. Ein Insolvenzverfahren kann auch der Sanierung und dem Erhalt tragfähiger Betriebsteile dienen. Dabei kann unter den rechtlichen Voraussetzungen auch der Verkauf eines insolventen Geschäftsbetriebs geprüft werden. Eine mögliche Verlagerung wäre dann im Rahmen des rechtlich geführten Verfahrens zu beurteilen, nicht als Umgehung der Pflichten.

Auch Zulieferer müssen Standortentscheidungen ihrer Kunden beobachten

Nicht nur eine eigene Verlagerung kann eine GmbH vor Entscheidungen stellen. Verlegt ein wichtiger Kunde seine Fertigung, sollten Sie prüfen, ob Ihre bisherigen Aufträge am deutschen Standort erhalten bleiben.

Klären Sie frühzeitig, ob Sie den neuen Standort beliefern können, ob zusätzliche Zulassungen erforderlich wären und wie sich Transportkosten und Zahlungsziele verändern würden. Rechnen Sie parallel durch, welche Folgen ein Teilverlust dieses Kunden für Ihre eigene Auslastung hätte.

Die richtige Reaktion muss nicht die eigene Auslandsproduktion sein. Möglicherweise sind eine breitere Kundenbasis, andere Produkte oder eine angepasste Kostenstruktur die besser finanzierbare Antwort.

Häufige Fragen: Produktion ins Ausland verlagern und die GmbH sanieren

Kann eine Produktionsverlagerung eine Insolvenz verhindern?

Sie kann zu einer Sanierung beitragen, wenn das Unternehmen dadurch tragfähig wird und der gesamte Übergang rechtzeitig finanziert werden kann. Sie ersetzt keine Prüfung der Insolvenzreife. Eine bloße Absicht oder ein später erwarteter Gewinn genügt nicht.

Muss die GmbH dafür ihren Sitz ins Ausland verlegen?

Nein. Eine Auslandsfertigung ist beispielsweise über einen beauftragten Produzenten möglich, während die deutsche GmbH bestehen bleibt. Eigene ausländische Einheiten und Änderungen der Gesellschaftsstruktur bringen zusätzliche Anforderungen mit sich, die gesondert geprüft werden müssen.

Was kostet eine Produktionsverlagerung?

Eine seriöse Pauschale gibt es ohne Kenntnis von Produkten, Maschinen, Personal, Verträgen und Zielland nicht. Entscheidend ist nicht nur das Umzugsbudget, sondern der maximale Finanzierungsbedarf bis zum stabilen Regelbetrieb. Das Rechenbeispiel dieses Artikels ist ausdrücklich keine allgemeine Preisangabe.

Ist Lohnfertigung grundsätzlich sicherer als ein eigenes Werk?

Nein. Sie kann eigene Investitionen begrenzen, schafft aber Abhängigkeiten von Preisen, Kapazitäten und Qualität des Dienstleisters. Vergleichen Sie beide Modelle einschließlich Kontrollaufwand, Versorgungssicherheit und einer finanzierbaren Ersatzlösung.

Welche Unterlagen braucht eine erste Prüfung?

Hilfreich sind drei Unterlagenpakete: aktuelle Zahlen einschließlich offener Forderungen, Verbindlichkeiten und Liquiditätsplanung; Produktions- und Auftragsdaten einschließlich Produktkalkulationen; sowie wesentliche Personal-, Miet-, Kredit-, Leasing- und Kundenverträge. Angebote für den Auslandsstandort ergänzen diese Grundlage, ersetzen sie aber nicht.

Nicht die billigste Produktion entscheidet, sondern der finanzierbare Weg dorthin

Eine Produktionsverlagerung kann unternehmerisch sinnvoll sein. Für eine GmbH in der Krise muss sie jedoch mehr leisten als eine überzeugende Stückkostenrechnung: Sie muss ein tragfähiges Geschäft ermöglichen, rechtlich umsetzbar sein und die Zahlungsfähigkeit während des gesamten Übergangs berücksichtigen.

Die Reihenfolge lautet: Krisenstatus klären, Liquidität planen, Alternativen vergleichen – und erst dann verbindlich über die Verlagerung entscheiden.

Wer diese Reihenfolge umkehrt, riskiert, dass die Rettungsmaßnahme selbst zum zusätzlichen Krisentreiber wird. Wer nüchtern rechnet und frühzeitig handelt, kann dagegen besser erkennen, ob Teilverlagerung, Sanierung am bisherigen Standort, ein Partner oder eine geordnete Übergabe der sinnvollere Weg ist.

Ihre GmbH steht vor einer schwierigen Standortentscheidung?

Bevor Sie sich durch neue Investitionen langfristig binden, sollten Kosten, Liquiditätsbedarf und Handlungsalternativen zusammen betrachtet werden. Schildern Sie GmbH-Probleme24.de Ihre Situation für eine unternehmerische Einordnung der nächsten Schritte. Individuelle rechtliche und steuerliche Fragen gehören in die Prüfung qualifizierter Rechtsanwälte und Steuerberater.

Jetzt Situation vertraulich schildern

Dieser Beitrag dient der allgemeinen unternehmerischen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei Anzeichen für Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist eine unverzügliche fachliche Prüfung erforderlich.

Quellen und fachliche Grundlagen

KfW: aktuelle Mittelstandszahlen. Pressemitteilung vom 6. September 2026: „Deutsche Mittelständler richten Auslandsgeschäft neu aus“. Grundlage für die Angaben zu Verlagerungsplänen, Umsatzerwartungen und Auslandsumsätzen.

KfW: Datenbasis und Einordnung. KfW-Internationalisierungsbericht 2026, insbesondere die gedruckten Seiten 8 bis 10 zu Erwartungen, Verlagerungsplänen und Szenariorechnung sowie Seite 12 zur Erhebung.

Ingo Noack

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