Corona-Soforthilfe Brandenburg

Der sich weltweit rasant verbreitenden Coronavirus und die damit in Zusammenhang stehenden Einschränkungen, im privaten und insbesondere auch im geschäftlichen Bereich, wirken sich deutlich negativ auf die wirtschaftliche Lage vieler Unternehmer aus.

Vor allem Kleinunternehmen und Freischaffende sowie auch kleine und mittelständische Unternehmen leiden schon jetzt unter den Auswirkungen der notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus und fürchten um ihre Existenz.

Um Unternehmer in dieser schwierigen Zeit zu entlasten, stehen unterschiedliche Hilfspakete bereit, die genannte Unternehmensgruppen beantragen können.

Antragsberechtigung und Höhe des Bundeszuschusses:

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten.

Unternehmen mit bis zu 5 Erwerbstätigen bis 9.000 Euro

Unternehmen mit bis zu 10 Erwerbstätigen bis 15.000 Euro

Die Zuschüsse sind als einmalige Zahlung für 3 Monate zu betrachten, die durch die Unternehmer nicht zurückgezahlt werden muss.

In Brandenburg können aktuell nachfolgende Soforthilfen beantragt und in Anspruch genommen werden:

Voraussetzung für die Antragsberechtigung in Brandenburg

Anspruchsberechtigung haben kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe mit bis zu 100 Angestellten. Voraussetzung ist, dass diese Betriebs- oder Arbeitsstätte in Brandenburg haben. Ausnahmen stellen, laut Antragsinfo, Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Randziffer 20 a) bis c) der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (Mitteilung der Europäischen Kommission 2014 204/C 249/01; Amtsblatt der Europäischen Union vom 31. Juli 2014, C249/1) dar, sofern es sich nicht um Liquiditätsengpässe handelt, die auf die Corona-Krise ab 11.03.2020 zurückzuführen sind.

Darüber hinaus ausgenommen sind, Soforthilfen im Anwendungsbereich des Artikels 1 Absatz 1 De-minimis-VO. Der Zuschuss dient dem Ausgleich von Liquiditätsengpässen, die nach dem 11. März 2020 entstanden sind und kann nur in tatsächlicher Höhe der bestehenden Engpässe in Anspruch genommen werden. Der Zuschuss stellt eine einmalige Zahlung dar und muss durch Unternehmer und Freischaffende nicht zurückgezahlt werden.

Höhe der Corona-Soforthilfe in Brandenburg

Folgende Zuschüsse werden für Unternehmer und Freischaffende durch das Land Brandenburg zur Verfügung gestellt.

Unternehmen mit bis zu 2 Erwerbstätigen bis zu 5.000 Euro

Unternehmen mit bis zu 5 Erwerbstätigen bis zu 10.000 Euro

Unternehmen mit bis zu 15 Erwerbstätigen bis zu 15.000 Euro

Unternehmen mit bis zu 50 Erwerbstätigen bis zu 30.000 Euro

Unternehmen mit bis zu 100 Erwerbstätigen bis zu 60.000 Euro

jan.s

jan.s>0 Artikel