Corona Wirtschaftsförderung GmbH

Wir beraten Sie zur Corona Wirtschaftsförderung für Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Corona Wirtschaftsförderung GmbH: Wir bieten Ihnen Beratung und Expertenhilfe für Beantragung der Corona Wirtschaftsförderung GmbH.

Corona Wirtschaftsförderung GmbH

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Ob Kurzarbeitergeld, Steuerangelegenheiten oder Hilfskredite, unser Team steht Ihnen mit Expertenwissen zur Seite.

Corona Wirtschaftsförderung GmbH – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-233 277 480

Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@GmbH-Probleme24.de

Bundesregierung und Länder haben umfangreiche Hilfsmaßnahmen verabschiedet, die Unternehmen durch die Corona Krise helfen sollen. Wir haben für Sie einen kurzen Überblick zusammengestellt. Wünschen Sie eine schnelle und persönliche Beratung zur Corona Wirtschaftsförderung GmbH rufen Sie unsere Experten an oder schreiben Sie uns eine Mail.

Corona Wirtschaftsförderung GmbH Beratung

Ein Überblick zu den Möglichkeiten der Wirtschaftsförderung für GmbH

Während einer Krise gilt es viel zu bedenken. Wie kann ich meine laufenden Zahlungen begleichen? Reicht der Umsatz für die Lohnfortzahlungen? Wo kann ich zuerst Kosten einsparen und wer hilft mir, wenn ich es aus eigener Kraft nicht schaffe? Mittlerweile hat die Corona Krise ein so großes Ausmaß erreicht, dass hunderttausende Existenzen auf dem Spiel stehen. Wer nicht genügend Rücklagen gebildet hat, wird es aus eigener Kraft nicht schaffen die Krise zu überstehen.

Unsere Experten für Kapitalgesellschaften in der Krise haben Ihnen einen kurzen Leitfaden zusammengestellt.

  1. Wo können Sie Einsparungen vornehmen? Überlegen Sie an welcher Stelle Sie zuerst Einsparungen vornehmen können. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Vermieter, ob Mietreduzierungen oder Stundungen möglich sind. Es ist zu erwarten, dass viele Vermieter einen Kompromiss statt einer Kündigung bevorzugen, denn nach der Krise werden ohnehin genügend Mietobjekte leer stehen.
  2. Als Unternehmer müssen Sie Steuervorauszahlungen leisten und / oder haben gerade eine aktuelle Steuerzahlung vorliegen. Die Steuervorauszahlungen können Sie absenken lassen und für aktuelle Steuerzahlungen können Stundungen beantragt werden. Verzugszinsen werden nicht berechnet und Vollstreckungsmaßnahmen sind bis zum 30. Dezember ausgesetzt.
  3. Reichen eigene finanzielle Mittel nicht, können Sie über die Corona Wirtschaftsförderung GmbH Hilfskredite beantragen. KfW-Corona-Hilfe und ERP-Kredite stehen in unbegrenzter Höhe zur Verfügung. Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank und stellen Sie dort den Antrag. Ihre Bank wird diesen dann entsprechend weiterleiten. Möglich sind auch EU-Hilfen.

Kann ich die Corona Wirtschaftsförderung auch beantragen, wenn mein Unternehmen schon krisenbehaftet ist?

Heute (Stand 19.03.2020) ist bekannt geworden, dass die Restaurantkette Vapiano insolvent ist. Schon länger war bekannt, dass Vapiano in finanziellen Schwierigkeiten steckte. Die Corona Krise brachte das Fass zum Überlaufen, Vapiano muss nun Insolvenz anmelden. In Zuge dieser Nachricht stellt sich die Frage, ob Sie die Corona Wirtschaftsförderung auch beantragen können, wenn Ihr Unternehmen bereits in einer Krise steckt.

Nein, denn die Hilfskredite sind ausdrücklich nur für die Unternehmen vorgesehen, die unter der Corona Krise leiden, aber vorher wirtschaftsfähig gewesen sind. Sie können sich mit den Hilfskrediten nicht aus finanziellen Problemen befreien, die nicht durch die Krise verursacht wurden. Wahrscheinlich wird es auch Vapiano nicht anders gehen, die ebenfalls auf Corona Hilfe hoffen.

Wir haben schon für viele Unternehmen Sanierungskonzepte entwickelt und uns dabei auf krisenbehaftete Kapitalgesellschaften spezialisiert. Ganz egal, ob Sie wegen der Corona Krise Probleme haben oder bereits vorher, unsere Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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