Corona Wirtschaftshilfen

Liquiditätshilfen und Risikoentlastung in der Corona Krise

Die Corona Wirtschaftshilfen bieten Liquiditätshilfen und Risikoentlastung für alle Branchen und Unternehmensgrößen.

Corona Wirtschaftshilfen

Corona Wirtschaftshilfen

Ganz egal, ob Sie Freiberufler, KMU oder Konzern sind, die Regierung hat mit den Corona Wirtschaftshilfen ein großes Maßnahmenpaket geschnürt, das allen Betroffenen helfen soll die Corona Pandemie zu überstehen.

Corona Wirtschaftshilfen – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-233 277 480

Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@GmbH-Probleme24.de

Unsere Experten helfen Ihnen bei der Beantragung Ihrer Corona Wirtschaftshilfen und stehen Ihnen mit Expertenrat in der Krise zur Seite. Rufen Sie uns an und wir beraten Sie in Ihrem Interesse die Wirtschaftskrise zu überstehen.

Lesen Sie hier, welche Maßnahmen die Corona Wirtschaftshilfen beinhalten.

Mit Corona Wirtschaftshilfe gegen die Coronavirus-Epidemie

Milliarden-Hilfen zum Schutz der Wirtschaft und Arbeitsplätze

Das Bundesfinanzministerium hat milliardenschwere Hilfsprogramme und steuerpolitische Maßnahmen verabschiedet, um die Wirtschaft und Arbeitsplätze so gut wie es geht zu schützen. Da flächendeckend alle Branchen und Unternehmensgrößen betroffen sind, richten sich die Corona Wirtschaftshilfen auch an alle Branchen und Unternehmensgrößen. Nach Möglichkeit soll kein Arbeitsplatz verloren gehen. Die Corona Wirtschaftshilfen sind in ihrer Höhe unbegrenzt. Eine Maßnahme, die es bis jetzt so noch nicht gegeben hat.

Corona Wirtschaftshilfen in Kürze

Wo Sie zuerst ansetzen können

Dieses Mal heißt es nicht abwarten, sondern schnellstmöglich handeln. Niemand weiß wie lange die Corona Krise dauert, niemand weiß, welche Auswirkungen weiterhin zu erwarten sind und niemand weiß genau, wann Erholung eintritt. Für manche Branchen geht es um die Überbrückung, denn Käufe werden nachgeholt werden. Für andere geht es schlichtweg um die Existenz, denn der soziale Konsum kann nicht nachgeholt werden.

Corona Wirtschaftshilfen im kurzen Überblick:

Kurzarbeit: Mit der Corona Krise hat die Bundesregierung die Kurzarbeit erleichtert. Statt wie bisher 30 % der Beschäftigten können Sie jetzt schon ab 10 % beschäftigungsloser Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld beantragen. Das gilt rückwirkend zum 01. März 2020. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten dann 60 % ihres Nettogehaltes, ab mindestens einem Kind sind es 67 %. Die Sozialabgaben für die reduzierte Arbeitszeit übernimmt die Bundesagentur für Arbeit.

Steuervorauszahlungen: Steuervorauszahlungen können minimiert werden. Der Antrag dazu ist recht einfach beim Finanzamt vorzulegen. Sollte Ihr Finanzamt ausreichende Kapazitäten haben, rufen Sie dort an und sprechen Sie persönlich mit Ihrem Sachbearbeiter. Vollstreckungsmaßnahmen sind bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt und Verzugszinsen fallen nicht an.

Liquiditätsplan aufstellen: Bevor Sie sich an Ihre Bank wenden, um Kredithilfen zu beantragen, stellen Sie einen Liquiditätsplan für die nächsten sechs Monate auf. So können Sie Kredithilfen übersichtlich und geordnet beantragen und wissen, dass in zwei Monaten nicht wieder Liquidität fehlt.

Die Programme: Infrage kommen jetzt zuerst die Programme „KfW-Unternehmerkredit“, „ERP-Gründerkredit – universell“ und „Kredit für Wachstum“. Für die Beantragung wenden Sie sich zuerst an Ihre Hausbank. Diese leitet Ihren Antrag dann an die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) weiter. Werden Ihre Kredithilfen bewilligt, zahlt die KfW diese an Ihre Hausbank aus, die diese dann wiederum an Sie weiterleitet.

Schnelle und fachlich kompetente Hilfe unserer Unternehmensberatung

In der Krise liegt nicht nur das Konto blank, auch die Nerven sind angespannt. Sie müssen die Krise nicht allein bewältigen. Wenden Sie sich an unsere Unternehmensberatung und unsere Krisenexperten bieten Ihnen fachlich kompetente Hilfe bei allen Belangen rund um Corona Wirtschaftshilfe.

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