Corona Soforthilfe Baden-Württemberg

Die schnelle Ausbreitung des Coronavirus stellt eine schwere Gefährdung der Wirtschaft dar und bedroht somit die Existenz einer Vielzahl von Selbständigen, Kleinunternehmern, Freischaffenden, mittelständischen und auch großen Unternehmen. Helfen soll an dieser Stelle ein Hilfspaket in Milliardenhöhe, welches die Konsequenzen der Krise abfangen und Liquiditätsengpässe von Unternehmern weitestgehend ausgleichen soll. Vielen Unternehmern und Freischaffenden ist allerdings noch unklar, welche Soforthilfen und Schutzfonds in den einzelnen Bundesländern greifen und in welcher Höhe eine in Betracht kommende Hilfe beantragt werden kann. Die Soforthilfe im Bundesland Baden-Württemberg stellt sich aktuell wie folgt dar:

Voraussetzung für die Antragsberechtigung in Baden-Württemberg

Antrag auf die Corona-Soforthilfe kann ebenso von gewerblichen Unternehmen als auch Sozialunternehmen und Freischaffenden, sowie freiberuflich Tätigen bis zu einer Mitarbeiterzahl von 50 Beschäftigten gestellt werden. Voraussetzung ist hierbei, dass diese ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Kleinunternehmen und Solo-Selbständige sind nur unter der Bedingung antragsberechtigt, dass ihr Erlös entweder als Haupteinkommen dient oder zumindest einen Drittel des gesamten Nettoeinkommens eines Haushaltes darstellt. Nicht gefördert und unterstützt werden Engpässe oder Umsatzeinbußen die bereite vor dem 11. März 2020 vorgelegen haben.

Zeitraum und Höhe der Corona-Soforthilfe in Baden-Württemberg

Der Antrag auf Corona-Soforthilfe kann ab dem 25.03.2020 bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern eingereicht werden und wird vorerst für 3 Monate gewährt. Es handelt sich hierbei um eine Einmalzahlung, die nicht durch die Unternehmer zurückerstattet werden muss.

Die Höhe der Einmalzahlungen stellt sich aktuell wie folgt dar:

Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten 9.000 Euro für 3 Monate

Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten 15.000 Euro für 3 Monate

Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten 30.000 Euro für 3 Monate

Darüber hinaus plant das Land Baden-Württemberg einen Härtefallfond für Selbständige und mittelständische Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten mit Soforthilfen in Höhe von bis zu 15.000 Euro, für den etwa ab Ende der 13. KW entsprechende Anträge gestellt werden können.

Förderkredite als unbürokratische Unterstützung

Über eine etwaige Soforthilfe hinaus wurde durch BMWi und BMF am 13.03.2020 ein Maßnahmenpaket zur Liquiditätssicherung von kleinen und mittelständischen Unternehmen vorgestellt, welches Unternehmen und Beschäftigte vor den Konsequenzen der Corona-Krise schützen soll. Im Rahmen dieses Paketes wurden die Möglichkeiten der Förderungen über die Bürgschaftsbank erweitert.

jan.s

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