Corona-Soforthilfe für Rheinland-Pfalz

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sowie die, daraus resultierenden Konsequenzen, wie beispielsweise Ausgangsbeschränkungen und vor allem vorübergehende Schließungen von Betrieben, sind für Unternehmen, Selbständige und auch Angehörige der freien Berufe besonders hart. Fehlende Aufträge, mangelnde Kinderbetreuung und verschiedene andere krisenbedingte Schwierigkeiten führen deutschlandweit zu Liquiditätsengpässen, die eine Deckung der laufenden Kosten kaum möglich machen.

Um diese finanziellen Schwierigkeiten abzufangen, wurden durch Bund und Länder verschiedene Hilfsprogramme erarbeitet, die Unternehmern in der schwierigen Zeit unterstützen sollen. Die Soforthilfen des Bundes stehen jedem genannten kleineren und mittleren Unternehmen bundesweit zur Verfügung, während die einzelnen Länder zusätzliche Zuschüsse und Unterstützungen generieren, die ebenfalls bei Bedarf in Anspruch genommen werden können, sich jedoch von Bundesland zu Bundesland deutlich unterscheiden können.

Antragsberechtigung und Höhe des Bundeszuschusses:

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten sowie auch kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 10 Angestellten.

Unternehmen mit bis zu 5 Erwerbstätigen können bis zu 9.000 Euro beantragen

Unternehmen mit bis zu 10 Erwerbstätigen können bis zu 15.000 Euro beantragen

Der Zuschuss stellt eine einmalige Zahlung für einen Zeitraum von 3 Monaten dar, die durch die Unternehmen und Selbständigen nicht erstattet werden muss. Anträge für den Zuschuss werden voraussichtlich ab dem 30. März 2020 zur Verfügung stehen. Die Antragsstellung ist ab dem 1. April 2020 möglich.

Darüber hinaus bietet das Land Rheinland-Pfalz weitere Unterstützungen an, die auf die Zuschüsse des Bundes aufbauen und diese erweitern. Hierbei handelt es sich um ein Sofortdarlehen, welches natürlich rückzahlungspflichtig und von der Anzahl der Mitarbeiter eines Unternehmen sowie der Höhe eines bestehenden Engpasses abhängig ist.

Antragsberechtigung und Höhe der Corona-Soforthilfe in Rheinland-Pfalz:

Antragsberechtigt sind kleinere und mittlere Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten sowie auch Solo-Selbständige, Kleinunternehmen und Angehörige der freien Berufe.

Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern können bei Bedarf ein Sofortdarlehen in Höhe von 10.000 Euro bis maximal 19.000 Euro beantragen

Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern ein Sofortdarlehen von 10.000 Euro bis maximal

25.000 Euro

Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern ein Sofortdarlehen von 30.000 Euro plus dem Landeszuschuss über 30 % der Darlehenssumme – und damit eine Soforthilfe von 39.000 Euro

jan.s

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