Corona Fördermittel

Unsere Experten bieten Ihnen Beratung und Hilfe bei der Beantragung

Corona Fördermittel rechtzeitig und richtig beantragen – unsere Experten bieten Ihnen Beratung und Hilfe bei der Corona Fördermittel Beantragung.

Corona Fördermittel

Corona Fördermittel

Einen ersten Überblick kann Ihnen die Corona-Hilfe Förderdatenbank geben, die aber so umfangreich ist, dass man sich kaum alleine zurechtfindet. Holen Sie sich direkt professionelle Hilfe an Ihre Seite und vermeiden Sie noch größere Schwierigkeiten.

Corona Fördermittel – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-233 277 480

Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@GmbH-Probleme24.de

Rufen Sie unsere Experten an und lassen Sie sich persönlich beraten. Nachfolgend lesen Sie einen kurzen Überblick zu den aktuellen Corona Fördermitteln.

Corona Fördermitte – KfW-Corona-Hilfe

Kredite für Unternehmen

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, dass von der Corona Krise betroffenen Unternehmen rechtzeitig helfen soll. Die KfW, Kreditanstalt für Wiederaufbau, soll die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität erleichtern.

Wichtig zu wissen: Für die Antragstellung wenden Sie sich an Ihre Hausbank, die Ihren Antrag prüft und an die KfW weiterleitet.

Unterschieden werden die Corona Fördermittel in Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind; in junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind und das KfW-Sonderprogramm.

Corona Fördermittel für Berlin und Brandenburg

Finanzhilfen der Länder in der Corona Krise

Neben den Corona Fördermitteln des Bundes haben auch die Länder Finanzhilfen bereitgestellt. Diese weichen voneinander ab und wir stellen Ihnen die Corona Fördermittel für Berlin und Brandenburg vor, da wir überwiegend für Berlin und Brandenburg arbeiten.

Steuern

Die laufenden Vorauszahlungen zur Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer können auf Antrag herabgesetzt und angepasst werden. Dazu reicht eine schriftliche Mitteilung, die aber ohne allzu strenge Anforderungen bearbeitet wird. Auch aktuelle Steuerzahlungen können gestundet werden, ohne, dass Stundungszinsen berechnet werden. Auch die Vollstreckungsmaßnahmen werden bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt und Säumniszuschläge können erlassen werden. Die zuständige Ministerin empfiehlt in jedem Fall eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Finanzamt.

Fördermittel und Darlehen

Die Erleichterung des Kurzarbeitergeldes wurde auf Bundesebene beschlossen, aber von der Landesebene angepasst und gegebenenfalls aufgestockt. Berliner und Brandenburger Unternehmen und Beschäftigte sollen bestmöglich unterstützt werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie stellt weitere Haushaltsmittel für die ergänzende Gewährung von Darlehen zur Liquiditätssicherung von Unternehmen bereit.

Das Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm, kurz KoSta, wird ebenfalls für die Corona Krise angepasst und für fast alle Branchen geöffnet.

Förderarten der Corona Fördermittel

Bund und Länder stellen unterschiedliche Fördermittel zur Verfügung, die sich nach Förderart unterscheiden. Für welche Corona Fördermittel Sie berechtigt sind und welche sich für Ihre Bedürfnisse eignen, ist nicht immer ganz einfach herauszufinden.

Möglich sind Beteiligungen, Bürgschaften, Darlehen, Garantien und Zuschüsse. Je nach Unternehmensgröße und Wichtigkeit ist auch eine vorübergehende Verstaatlichung möglich.

Die Fördergeber sind Bund, Länder und die EU. Förderberechtigt sind alle Unternehmen, auch Kleinstunternehmen und Freiberufler, die durch die Corona Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

Das ist eine sehr kurze Zusammenfassung. Für eine persönliche und individuelle Beratung stehen Ihnen unsere Experten zur Seite. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

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