Corona Hilfen für KMU

Hilfen in Milliardenhöhe für kleine und mittlere Unternehmen

Corona Hilfen für KMU: Kleine und mittlere Unternehmen trifft der Corona Virus ganz besonders hart. Es wird geschätzt, dass rund 65 % der KMU in ihrer Existenz gefährdet sind.

Die Regierung hat schnell reagiert und stellt Hilfen in Milliardenhöhe bereit, um die Wirtschaft zu stützen. Vielen Unternehmen stellt sich aber die Frage, wie sehen die Hilfspakete aus, in welcher Höhe und wo werden sie beantragt.

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Wir haben Ihnen einen Ratgeber zum Thema „Corona Hilfen für KMU“ zusammengestellt.

Inhaltsverzeichnis

  • Staatliche Hilfen als Unterstützung für Unternehmen
  • Steuerliche Entlastungen von Bund und Ländern
  • Bayern stellt Milliardenhilfen für die Wirtschaft bereit
  • KfW-Kredite, Bürgschaften und Finanzierungen
  • Kurzarbeit wird schnell möglich gemacht
  • Wie sehen die Hilfen für Freiberufler und Künstler aus?
  • Schulen und Kitas geschlossen: Wie managen Selbständige die Kinderbetreuung?
  • An Corona erkrankt- was nun?
  • Kranke Mitarbeiter- wie sieht die rechtliche Lage aus?
  • Allgemeine Informationen zum Corona Virus

Corona Hilfen für KMU: Staatliche Hilfen als Unterstützung für Unternehmen

Corona Hilfen für KMU

Corona Hilfen für KMU

Es war relativ schnell klar, dass die Wirtschaft die Corona Krise nicht allein bewältigen kann. Überraschend schnell haben das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium reagiert und am Freitag, den 13. März umfassende Hilfen zugesagt. Das sogenannte „Schutzschild“ umfasst vier Punkte.

  1. Die Kurzarbeit wurde erleichtert. Bislang mussten ein Drittel der Mitarbeiter ohne Arbeit sein, um Kurzarbeit beantragen zu können. Jetzt reichen 10 % und das Unternehmen kann Kurzarbeitergeld beantragen.
  2. Vollstreckungsmaßnahmen für Steuern sind bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt und Steuerzahlungen können aufgeschoben werden. Vorauszahlungen können entsprechend der sinkenden Umsätze angepasst werden.
  3. Das Hilfspaket läuft über die KfW-Bank und die Landesförderinstitute. Kleinunternehmer und Freiberufler sind ebenso berechtigt wie kleine und mittlere Unternehmen sowie Großkonzerne.
  4. Geplant ist die „Corona Response Initiative“, eine europäische Hilfe in Höhe von 25 Milliarden Euro.

Corona Hilfen für KMU: Steuerliche Entlastung von Bund und Ländern

So lange die Umsätze stabil sind, sind auch die Steuervorauszahlungen kein Problem. Doch in Zeiten der Corona Krise können diese eine erhebliche Belastung darstellen und entsprechen nicht mehr dem voraussichtlichen Umsatz. Bund und Länder haben dazu Sofortmaßnahmen auf den Weg gebracht, um Unternehmen zu entlasten.

  • Laufende Vorauszahlungen für die Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer können herabgesetzt oder ausgesetzt werden.
  • Fällige Steuerzahlungen können gestundet und Säumniszuschläge erlassen werden.
  • Vollstreckungsmaßnahmen werden ausgesetzt. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2020.
  • Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden können sich Arbeitgeber in voller Höhe vom Staat erstatten lassen. Das war vorher nur zu 50 % möglich.

Corona Hilfen für KMU: Bayern stellt Milliardenhilfen bereit

Der Freistaat Bayern, der gerne schon immer ein wenig seinen eigenen Weg geht, stellt 10 Milliarden Euro für seine Wirtschaft zur Verfügung. Auch die Schuldenbremse wird zunächst außer Kraft gesetzt. Speziell für KMU hat Bayern einen Härtefallfonds eingerichtet. Für große Unternehmen gilt, Banken sollen zunächst keine Kredite mehr vergeben. Stattdessen könnten sie übergangsweise verstaatlicht werden.

KfW-Kredite, Bürgschaften und Finanzierungen

Die KfW, Kreditanstalt für den Wiederaufbau, hat spezielle KfW-Corona-Hilfe auf den Weg gebracht. Die KfW soll die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität erleichtern. Bestehende Kredite für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler werden in ihren Zugangsbedingungen und Konditionen verbessert.

Wichtig zu wissen: Bei der KfW-Corona-Hilfe handelt es sich nicht um Zuschüsse. Gerne beraten wir Sie zu den aktuellen Konditionen und teilen Ihnen mit wo Sie sich schnellstmöglich Hilfe suchen können.

Kurzarbeit wird schnell möglich gemacht

Kurzarbeit ist eine wichtige Hilfe, wenn der Umsatz einbricht. Bislang konnten Unternehmen Kurzarbeit erst beantragen, wenn für mindestens 30 % keine Beschäftigung möglich ist. Jetzt kann Kurzarbeit schon bei 10 % beantragt werden. Unternehmen sparen so an den Lohnkosten und müssen nicht direkt Entlassungen vornehmen.

Bei Kurzarbeit kann die Arbeitszeit so weit wie nötig und bis zu 0 % reduziert werden. Mitarbeiter erhalten dann 60 % des pauschalisierten Nettolohns. Für Mitarbeiter, die mindestens ein Kind haben, sind es 67 %.

Beispiel: Ein Angestellter bekommt normalerweise 2.500 Euro netto. Würde er gar nicht mehr arbeiten, bekäme er vom Staat ungefähr 1.650 Euro netto. Arbeitet er die Hälfte der Zeit, zahlt ihr ihm dafür auch die Hälfte seines normalen Gehalts. Für die verbliebene Hälfte springt der Staat ein.

Wie sehen die Hilfen für Freiberufler und Künstler aus?

Künstler und Freiberufler sind die ersten, die in ihrer Tätigkeit eingeschränkt wurden, denn Veranstaltungen und Events wurden zuerst abgesagt. Die Kulturbehörden der Länder arbeiten mit Hochdruck an Lösungen und Hilfemaßnahmen. Grundsätzlich sollten sich Betroffene bei ihrem Finanzamt melden und die beschlossenen Steuererleichterungen in Anspruch nehmen.

Selbständige, die nicht gesetzlich kranken-, renten- und pflegeversichert sind, haben Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen für soziale Sicherung (§ 58 IfSG)- die Finanzämter geben dazu genauere Informationen.

Auch die Möglichkeit der Kurzarbeit kann in Anspruch genommen werden, wenn Selbständige, Freiberufler und Künstler mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen.

Auch die Künstlersozialkasse arbeitet an eine Lösung.

Schulen und Kitas geschlossen: Wie managen Selbständige die Kinderbetreuung?

Schulen und Kitas sind geschlossen, aber wohin mit den Kids, wenn sie noch nicht alleine zuhause bleiben können? Grundsätzlich müssen sich Selbständige nach Ablauf der Notbetreuung selbst um eine Kinderbetreuung kümmern. Zum Schutz älterer und damit besonders gefährdeter Personen sollten die Großeltern die Kinder nicht in ihre Obhut nehmen. Eine Möglichkeit wären Babysitter, Nachbarn und andere Eltern, sodass man sich die Kinderbetreuung vielleicht aufteilt.

An Corona erkrankt- was nun?

Als Selbständiger an Corona erkrankt? Was nun? Auch hier gilt die sonst übliche Regelung. In der Zeit der Erkrankung fällt der Verdienst weg. Ab dem 43. Tag der Erkrankung tritt das gesetzliche Krankengeld in Kraft, das aber unwahrscheinlich ist, da die Krankheitsdauer in der Regel ca. 14 Tage beträgt.

In häuslicher Quarantäne ändert sich nicht, solange man als Selbständiger im Home-Office arbeitet. Hindert der Corona Virus an der Ausübung der Arbeit außer Haus, greift das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und eine Entschädigung für Verdienstausfälle wird gezahlt. Die Höhe wird anhand des letztens Jahreseinkommens berechnet.

Kranke Mitarbeiter- wie sieht die rechtliche Lage aus?

Ist ein Mitarbeiter oder sind mehrere Mitarbeiter am Corona Virus erkrankt, wird der Lohn wie sonst auch ausbezahlt. Eine gesunde Person, die sich aber in Quarantäne aufhalten muss, wird vom Staat über das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten entschädigt.

Aus Vorsorge zuhause bleiben? Das geht nicht und ist kein Grund der Arbeit fernzubleiben.

Allgemeine Informationen zum Corona Virus – Corona Hilfen für KMU

Ganz wichtig ist die Prävention. Regelmäßiges und gründliches Händewaschen für mindestens 20 Sekunden unter laufendem Wasser mit Seife, trägt ebenso zur Vermeidung bei wie Husten und Niesen in die Armbeuge.

Halten Sie Abstand zu anderen Menschen. Empfohlen werden mindestens 1,5m. Händeschütteln sollte ebenso unterlassen werden wie mit den eigenen Händen ins Gesicht zu gehen bevor man sich die Hände gewaschen hat.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Bundesgesundheitsministerium

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Robert-Koch-Institut

Aktuelle Nachrichten des ZDF

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