Corona Wirtschaftsförderung Berlin

Unterstützung für Ihr Unternehmen in der Corona Krise

Mit der Corona Wirtschaftsförderung Berlin erhalten auch Sie Unterstützung für Ihr Unternehmen in der Corona Krise.

Corona Wirtschaftsförderung Berlin

Corona Wirtschaftsförderung Berlin

Und unsere Experten beraten Sie, welche Wirtschaftsförderung für Sie in Frage kommt und sinnvoll ist.

Sie müssen die Krise nicht allein bewältigen. Holen Sie sich frühzeitig Unterstützung an Ihre Seite und beantragen Sie die Corona Wirtschaftsförderung so rechtzeitig, dass Ihr Unternehmen nicht zu stark unter der Krise leidet.

Corona Wirtschaftsförderung Berlin – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-233 277 480

Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@GmbH-Probleme24.de

Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengestellt. Für eine individuelle Beratung erreichen Sie unser Expertenteam telefonisch oder per Mail.

Corona Wirtschaftsförderung Berlin – Informationen für Ihr Unternehmen

Gemeinsam gegen Insolvenzen und Arbeitslosigkeit

Mit Ausbreitung des Coronavirus sind wirtschaftliche Folgen in allen Branchen unabwendbar. Diese sollen so gut es geht mindestens gemildert werden. Dazu haben Berlin und Brandenburg gemeinsam mit der Bundesregierung die Corona Wirtschaftsförderung Berlin auf den Weg gebracht.

Ob Freiberufler, Kleinstunternehmer, KMU oder GmbH, AG oder jede andere Unternehmensform, jeder, der von den Corona Folgen betroffen ist, kann die Corona Wirtschaftsförderung Berlin beantragen.

Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

Das Kurzarbeitergeld: Rückwirkend ab dem 01m März 2020 können Unternehmen das Kurzarbeitergeld bereits beantragen, wenn 10 % der Beschäftigten beschäftigungslos sind. Normalerweise müssen 30 % der Beschäftigten betroffen sein. Die Regierung will mit der Erleichterung des Kurzarbeitergeldes Arbeitslosigkeit vermeiden.

Verbesserung der Liquidität: Die Liquidität von Unternehmen soll mit steuerlichen Maßnahmen verbessert werden. Vorauszahlungen können einfacher abgesenkt und Steuerzahlungen einfacher gestundet werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet. Wenden Sie sich umgehend an Ihr Finanzamt und teilen Sie mit, welche der genannten Maßnahmen Sie beantragen möchten.

Hilfskredite: Die Bundesregierung hat finanzielle Hilfen in unbegrenzter Höhe zugesagt. Ein einmaliges Vorgehen in Deutschland, das es nicht einmal während der Finanzkrise im Jahr 2008 gab. Über KfW-Corona-Kredite und ERP-Kredite erhalten betroffene Unternehmen Finanzhilfen in Form von Krediten.

Bitte beachten Sie, dass es sich nicht um Zuschüsse, sondern um Kredithilfen handelt, die zurückgezahlt werden müssen.

Corona Response Initiative“: Mit der „Corona Response Initiative“ will man auch auf europäischer Ebene helfen. Die Europäische Kommission hat mit der „Corona Response Initiative“ ein Hilfspaket in Höhe von zunächst 25 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.

Die Corona Wirtschaftsförderung will gut überlegt sein

Was Sie bei Hilfskrediten beachten müssen

Wir haben es bereits erwähnt. Die Corona Wirtschaftsförderung Berlin beinhaltet Hilfskredite, die zurückgezahlt werden müssen. Das bedeutet für Sie, kalkulieren Sie nicht nur kurzfristig, sondern über die Corona Krise hinaus. Können Sie in diesem Zeitraum verlorene Umsätze nachholen und sind Sie so in der Lage den Hilfskredit zurückzuzahlen?

Schaffen Sie das nicht, droht Ihnen auch mit Hilfskredit die Insolvenz, denn Sie haben mit zwei Problemen zu kämpfen. Einmal sind Umsätze verloren und zusätzlich haben Sie eine weitere finanzielle Belastung zu bewältigen.

Lassen Sie sich gerne von unseren Experten beraten und gemeinsam schauen, wie und welche Hilfsmaßnahmen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind. Bestenfalls lässt sich die Krise so bewältigen, dass Sie Ihr Unternehmen durch die Krise führen können.

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