Corona-Soforthilfe Freie und Hansestadt Hamburg

Nicht nur das Gesundheitssystem und die Versorgung mit Lebens- und Hygienemitteln sind aktuell durch die Corona-Krise vor eine besonders schwere Herausforderung gestellt. Auch kleinere und mittlere Unternehmen sowie Selbständige und Angehörige der freien Berufe leiden wirtschaftlich unter den Einschränkungen, die Deutschland zu notwendigen Auflagen zwingen, die den Menschen vor den Auswirkungen des Virus schützen sollen. Wirtschaftlich ist dies für viele Unternehmer und Selbständige ein Desaster, welches ihre Existenz bedroht und zu Liquiditätsengpässen führt.

Um Unternehmer in dieser Krise zu unterstützen, stellen die Bundes- sowie die Landesregierung Unterstützungen in Form eines 50 Milliarden Euro schweren Hilfspaketes bereit, welches Unternehmer und Selbständigen die Überbrückung der Engpässe in Bezug auf die laufenden Kosten wie Mieten, Kredite, Leasingraten etc. erleichtern soll. Diese Zuschüsse gelten darüber hinaus komplementär zu den einzelnen Länderprogrammen.

Antragsberechtigung und Höhe des Bundeszuschusses:

Antragsberechtigt sind Klein- und Kleinstunternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten sowie auch kleinere Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten.

Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten Zuschüsse bis zu 9.000 Euro

Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten Zuschüsse bis zu 15.000 Euro

Bei der, durch den Bund gewährten Förderung, handelt es sich um eine Einmalzahlung für einen Zeitraum von 3 Monaten. Diese Förderung muss durch die Unternehmer nicht zurückerstattet werden. Sie dient insbesondere dem Ausgleich finanzieller Engpässe in Bezug auf die laufenden Kosten eines Unternehmens und kann nur in tatsächlicher Höhe der finanziellen Engpässe gewährt werden.

Darüber hinaus ermöglichen die einzelnen Bundesländer eine entsprechende Corona-Soforthilfe, die sich von Land zu Land unterscheiden kann. Dies gilt für den Umfang der Zuschüsse als auch für die Stellen und Behörden, die die Anträge entgegennehmen. Die Zuschussmöglichkeiten in Hamburg gestalten sich aktuell wie folgt:

Antragsberechtigung und Höhe der Corona-Soforthilfe in Hamburg

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Betriebe sowie auch Freiberuflicher, die „als Adressaten der städtischen Corona-Allgemeinverfügungen unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind“. Die Soforthilfe staffelt sich nach Anzahl der Beschäftigten und soll den Zuschuss des Bundes ergänzen.

Höhe des Zuschusses:

Solo-Selbständige erhalten einen Zuschuss von 2.500 Euro

Unternehmen mit weniger als 10 Erwerbstätigen 5.000 Euro

Unternehmen mit bis zu 50 Erwerbstätigen 10.000 Euro

Unternehmen mit bis zu 250 Erwerbstätigen 25.000 Euro

Der Zuschuss muss durch die Antragsberechtigten nicht zurückgezahlt werden, sofern keine Überzahlung durch die Nutzung unterschiedlicher Förderprogramme vorliegt. Da die Förderung auf die Zuschüsse des Bundes aufbaut, wird das Förderprogramm gleichzeitig mit dem der Bundesregierung an den Start gehen, so dass ab dem 1. April 2020 Anträge eingereicht werden können.

jan.s

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