Corona-Soforthilfe für Hessen

Aktuell ist Deutschland schwer durch die bestehende Corona-Krise belastet. Gesundheits- und Versorgungssysteme arbeiten auf Hochtouren und kleinere und mittelständische Unternehmen, Kleinunternehmer sowie auch Freischaffende und Selbständige sehen ihre Existenz aufgrund der Einschränkungen bedroht, die bei der Bekämpfung des Virus eine Notwendigkeit darstellen.

Aufgrund der Einnahmeeinbußen aufgrund vorübergehender Schließung oder durch Auftragswegfall kommt es in viele Unternehmen zu Liquiditätsengpässen, die es erschweren, die laufenden Kosten wie Mieten und Kreditraten etc. zu decken. Durch eine Soforthilfe des Bundes, welche durch das Land Hessen zusätzlich aufgestockt wird, sollen genannte Unternehmensgruppen unterstützt und gestärkt werden.

Antragsberechtigung und Höhe des Bundeszuschusses:

Antragsberechtigt sind Kleinunternehmer, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten sowie kleine bis mittlere Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten.

Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern können einen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Erwerbstätigen einen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro. Dieser Zuschuss wird für einen Zeitraum von 3 Monaten gewährt und muss durch die Antragsberechtigten nicht zurückgezahlt werden.

Die Corona-Soforthilfe für das Land Hessen stellt sich aktuell wie folgt dar:

Voraussetzung für die Antragsberechtigung in Hessen

Antragsberechtigt sind Kleinunternehmen sowie auch Solo-Selbständige, die aufgrund der aktuellen Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Diese Liquiditätsengpässe dürfen daher nicht vor dem 13. März 2020 vorgelegen haben und können lediglich in tatsächlichem Umfang beantragt werden. Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine Einmalzahlung für 3 Monate, welche nicht durch die Unternehmer zurückgezahlt werden muss, sofern keine Überzahlung durch Inanspruchnahme verschiedener Hilfspakete vorliegt. Eine Vermögensprüfung findet vorerst nicht statt, wird jedoch nachträglich erfolgen. Daher sollten Unternehmer den tatsächlichen finanziellen Engpass so genau wie möglich berechnen.

Höhe der Corona-Soforthilfe in Hessen

Unternehmen mit bis zu 5 Erwerbstätigen bis zu 10.000 Euro

Unternehmen mit bis zu 10 Erwerbstätigen bis zu 20.000 Euro

Unternehmen mit bis zu 50 Erwerbstätigen bis zu 30.000 Euro

jan.s

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