Corona-Soforthilfe Freistaat Bayern
Durch das sich weltweit sehr schnell verbreitende Coronavirus und die damit einhergehenden Einschränkungen, sind Unternehmer und auch Angehörige freier Berufe vor eine kaum lösbare wirtschaftliche Aufgabe gestellt und mit einer starken Bedrohung ihrer Existenz konfrontiert. Um Liquiditätsengpässe von Unternehmen und Freischaffenden abzufangen, wurden durch die Bundesregierung Corona-Soforthilfen zur Verfügung gestellt, wobei deren Verteilung den einzelnen Bundesländern obliegt. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Anlaufstellen, Voraussetzungen sowie die Antragsstellung sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können.
Antragsberechtigung und Zuschusshöhe des Bundeszuschusses:
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten sowie auch Unternehmen und Selbständige mit bis zu 10 Beschäftigten.
Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro für 3 Monate
Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro für 3 Monate
Es handelt sich hierbei um eine Einmalzahlung, die durch die Unternehmer nicht zurückerstattet werden muss.
Voraussetzung für die Antragsberechtigung im Freistaat Bayern
Antrag auf die Corona-Soforthilfe können aktuell Unternehmen und Selbständige sowie Angehörige freier Berufe mit bis zu 250 Angestellten stellen, sofern sie ihren Betriebssitz in Bayern haben. Voraussetzung ist auch ein aktuell vorliegender Liquiditätsengpass, der dazu führt, dass Unternehmer und Selbständige ihren laufenden Verpflichtungen nicht nachkommen können. Darüber hinaus muss vorab das verfügbare liquide Privatvermögen zum Ausgleich eingesetzt werden. Hierbei sind jedoch langfristige Altersversorgungen wie Aktien, Immobilien und Lebensversicherungen, sowie Mittel, die dem Lebensunterhalt dienen, nicht anzurechnen. Antragssteller müssen darüber hinaus im Antragsformular den Liquiditätsengpass eidesstattlich versichern und glaubhaft machen, dass alle Angaben bei Antragsstellung wahrheitsgetreu gemacht wurden.
Höhe der Corona-Soforthilfe in Bayern
Im Freistaat Bayer staffelt sich die Soforthilfe nach Anzahl der Erwerbstätigen und stellt sich aktuell wie folgt dar.
Unternehmen mit bis 5 Erwerbstätige 5.000 Euro
Unternehmen mit bis zu 10 Erwerbstätigen 7.500 Euro
Unternehmen mit bis 50 Erwerbstätige 15.000 Euro
Unternehmen mit bis 250 Erwerbstätige 30.000 Euro
Die Sofort-Hilfe kann jedoch nur in Höhe der tatsächlich durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpässe gezahlt werden.
Die Anzahl der Mitarbeiter wird bei Teilzeitkräften sowie 450 Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente umgerechnet.
Mitarbeiter, mit einer Arbeitszeit von bis 20 Stunden = Faktor 0,5
Mitarbeiter, mit einer Arbeitszeit von bis 30 Stunden = Faktor 0,75
Mitarbeiter, mit einer Arbeitszeit über 30 Stunden = Faktor 1
Mitarbeiter, die auf 450 Euro-Basis beschäftigt sind = Faktor 0,3