Corona-Soforthilfe in Niedersachsen

Die Corona-Krise gefährdet die deutsche Wirtschaft in vielfältiger Weise und auch das Bundesland Niedersachsen leidet nicht nur aufgrund des Virus selbst, sondern auch durch die Einschränkungen, die zur Eindämmung der gesundheitlichen Folgen notwendig geworden sind. Eine Vielzahl von Unternehmen können ihren Kernkompetenzen aktuell nicht nachgehen, was hohe Einnahmeeinbußen zur Folge hat und vor allem die Existenzen von Solo-Selbständigen, Kleinst- und Kleinunternehmen bedroht.

Unternehmer und Freischaffende können aufgrund der bestehenden Liquiditätsengpässe ihre laufenden Kosten nicht mehr bestreiten, so dass an dieser Stelle dringend Hilfe in Form von Zuschüssen benötigt werden, die Bund und Länder nun in Form einer Corona-Soforthilfe zur Verfügung stellen. Diese kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden – ebenso in der Höhe der Soforthilfe als auch dahingehend, welche Stellen die Anträge entgegennehmen. Die Corona-Soforthilfe im Bundesland Niedersachsen stellt sich aktuell wie folgt dar:

Voraussetzung für die Antragsberechtigung in Niedersachsen

Antragsberechtigt im Bundesland Niedersachsen sind Solo-Selbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen sowie auch Selbständige und Angehörige der freien Berufe. Darüber hinaus können auch relativ junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre bestehen, den Zuschuss erhalten. Der Zuschuss kann ergänzend zum Zuschuss des Landes beantragt werden, sofern ein nachvollziehbar begründeter Bedarf besteht. Allerdings können nur Zuschüsse in Höhen des tatsächlichen Engpasses ausgezahlt werden. Die Zuschüsse müssen nicht zurückerstattet werden, sofern keine Überzahlung durch Inanspruchnahme unterschiedlicher Zuschüsse vorliegt. Es ist also abzuwägen, welche Form der Zuschüsse für den einzelnen Unternehmer in Betracht kommen.

Höhe des Bundeszuschusses:

Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für 3 Monate und Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 15.000 Euro für 3 Monate. Diese muss nicht zurückgezahlt werden.

Höhe der Corona-Soforthilfe in Niedersachsen

Unternehmen bis zu 5 Erwerbstätigen 3.000 Euro

Unternehmen mit bis zu 10 Erwerbstätigen 5.000 Euro

Unternehmen mit bis zu 30 Erwerbstätigen 10.000 Euro

Unternehmen mit bis zu 49 Erwerbstätigen 20.000 Euro

jan.s

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