Insolvenz GmbH Haftung

Die Fallstricke einer GmbH Insolvenz für Geschäftsführer

Insolvenz GmbH Haftung: Im Fall einer GmbH Insolvenz ist die Haftung klar geregelt.

Insolvenz GmbH Haftung

Insolvenz GmbH Haftung

Geschäftsführer und Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen. Doch es gibt Ausnahmen in der Insolvenz GmbH Haftung und die sollten Sie kennen.

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Ihre Gesellschaft ist insolvenzreif oder Sie wissen noch nicht genau, ob die Insolvenzreife eingetreten ist? Lassen Sie sich von unseren GmbH Insolvenzexperten persönlich beraten und vermeiden Sie die Fallen der Insolvenz GmbH Haftung.

Wann haftet der GmbH-Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen?

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass GmbH-Geschäftsführer mit ihrem Privatvermögen haften, wenn Sie unerlaubte Zahlungen tätigen, Zahlungen unterbleiben, die Insolvenz nicht fristgerecht angemeldet wird sowie gegenüber Sozialversicherungsträgern und steuerlichen Pflichten.

Die Haftungsfrage ist mit einigen Fallstricken verbunden, die nicht immer ganz einfach zu überblicken sind. Wir haben die wichtigsten Haftungsgründe zusammengefasst.

Insolvenz GmbH Haftung Insolvenzverschleppung

Die 21 Tage Frist nach Feststellung der Insolvenzreife

Tritt die Insolvenzreife ein, ist die Gesellschaft also zahlungsunfähig oder überschuldet, sind Sie als Geschäftsführer verpflichtet den Insolvenzantrag zu stellen. Versäumen Sie die Frist von 21 Tagen, die der Gesetzgeber vorsieht, kann man Sie der Insolvenzverschleppung haftbar machen und den Quotenschaden geltend machen. Für den entstandenen Quotenschaden haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Das gilt auch für die Insolvenzverschleppung. Wird eine Geldstrafe ausgesprochen, müssen Sie diese mit Ihrem Privatvermögen begleichen.

Insolvenz GmbH Haftung: Verletzung steuerlicher Pflichten und Sozialabgaben

Sie müssen zahlen, dürfen aber ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr

Bei Steuerzahlungen und Sozialabgaben stellt sich die Insolvenz GmbH Haftung etwas schwieriger dar. Sie sind als GmbH-Geschäftsführer verpflichtet pünktlich Ihre Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Andererseits dürfen Sie aber nicht Eintritt der Insolvenzreife keine Zahlungen mehr vornehmen. Unterlassen Sie die Zahlungen aber, sind Sie persönlich haftbar für Steuern und Sozialabgaben. Das ist eine wirklich fiese Tücke im Insolvenzrecht. Wir raten Ihnen rechtzeitig Rat und Unterstützung bei unseren Insolvenzexperten zu holen, die Ihnen rechtssicher sagen können wie Sie am besten handeln.

Wie haftet die GmbH gegenüber Neugläubigern

Altgläubiger sind die Gläubiger deren Gläubigeransprüche bereits vor Eintritt der Insolvenzreife bestanden haben. Entstehen Forderungen nach Eintritt und Kenntnis der Insolvenzreife haben diese Neugläubiger Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB und § 15 Abs. 1 InsO gegen den Geschäftsführer. In diesem Fall haften Sie ebenfalls mit Ihrem Privatvermögen, da es Ihnen untersagt ist weitere Verpflichtungen einzugehen.

Haftungsfrage gegenüber Gesellschaftern

Der Geschäftsführer haftet für Zahlungen an Gesellschafter, sofern diese Zahlungen ursächlich für die eingetretene Zahlungsunfähigkeit sind (existenzvernichtende Zahlungen). Das gilt auch für den Gesellschaftern nahestehende Personen. Alle Zahlungen an Gesellschafter oder nahestehende Personen in den letzten drei Monate werden im Rahmen der Insolvenzanfechtung vom Insolvenzverwalter eingefordert, bei unmittelbarer Benachteiligung sogar bis zu zwei Jahren rückwirkend, außerdem alle Rückzahlungen auf Gesellschafterdarlehen der letzten zwölf Monate vor Insolvenzantrag.

Persönliche Beratung für Geschäftsführer von unseren GmbH Insolvenzexperten

Wir wissen aus langjähriger Erfahrung, dass die GmbH Krise viele schlaflose Nächte kosten kann, denn mit der Gründung Ihrer Firma hatten Sie Zukunftspläne, Wünsche und Hoffnungen. Nun stehen Sie vor dem Ende Ihrer Firma und es soll alles Aus sein.

Haben Sie sich schon ein wenig mit dem Thema beschäftigt, wissen Sie, dass die GmbH Insolvenz zwar eine Lösung ist, aber für Sie als Geschäftsführer auch einige Risiken birgt, die nicht zu unterschätzen sind. Lassen Sie sich von unseren GmbH Insolvenzexperten persönlich beraten.

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