Rettungsbeihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten
Welche Beihilfen sind zur Rettung von Unternehmen in Schwierigkeiten erlaubt?
Welche Rettungsbeihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten sind erlaubt? Diese Frage ist merkwürdig, hat denn nicht jedes Unternehmen in Schwierigkeiten Beihilfen zur Rettung verdient?
Beratung und Hilfe in Berlin und bundesweit unter: Telefon 030-233 277 480
Nein, ganz im Gegenteil, denn grundsätzlich sind staatliche Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten nach den EU-Leitlinien verboten. Die EU-Leitlinien definieren aber Ausnahmen, die Rettungsbeihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten erlauben.
Lesen Sie jetzt hilfreiche Informationen zum Thema Rettungsbeihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten und rufen Sie uns für eine persönliche Beratung an.
Erlaubte Rettungsbeihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten
Welche Förderungen laut EU-Leitlinie erlaubt sind
Erlaubte Förderungen für Unternehmen in Schwierigkeiten sind Rettungsbeihilfen, vorübergehende Umstrukturierungshilfen und Umstrukturierungsbeihilfen. Diese erlaubten Förderungen sind in den Europäischen Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/C 249/01) definiert.
Rettungsbeihilfen für frische Liquidität
Beginnen wir mit den erlaubten Rettungsbeihilfen für KMU. Für kleine und mittlere Unternehmen ist die Förderhöhe auf 10 Mio. EUR beschränkt. Für größere Unternehmen gilt die Beschränkung nicht, aber die Rettungsbeihilfe muss von der Europäischen Kommission aufgrund der Einzelnotifizierungspflicht genehmigt werden. Da die EU-Richtlinien für KMU Rettungsbeihilfen sehr eng gefasst sind, beraten wir Sie gerne persönlich.
Die vorübergehenden Umstrukturierungshilfen sind ebenfalls für KMU gedacht und sollen in erster Linie die Umstrukturierung fördern. Sie sind auf sechs Monate begrenzt, maximal aber 18 Monate.
Die Umstrukturierungsbeihilfen sind über einen größeren Zeitraum angelegt und haben zum Ziel einen Umstrukturierungsplan auszuarbeiten und umzusetzen. Der Umstrukturierungsplan soll den Rückzug aus defizitären Bereichen ermöglichen, wettbewerbsfähige Geschäftsbereiche erschließen und Schulden abbauen. Das Unternehmen wird mit Hilfe des Umstrukturierungsplans erneut leistungs- und wettbewerbsfähig gemacht.
Rettungsbeihilfen für Unternehmen in Deutschland
Bund und Länder stellen zahlreiche Förderprogramme und Rettungsbeihilfen bereit, die Unternehmen in Schwierigkeiten in Deutschland stützen. Zur Sicherung Ihrer Liquidität und einer positiven Zukunft Ihres Unternehmens rufen Sie unsere Berater an und vereinbaren Sie einen Termin.
Rettungsbeihilfen und Krisenkommunikation
Beratung für den Turnaround
Viele Unternehmer übersehen in der Krise einen ganz wichtigen Punkt. Es geht nicht allein um die Sicherung der Liquidität. Die finanziellen Probleme ergeben sich aus den Ursachen der Krise. Geld allein kann also nicht helfen.
Wenden Sie sich an unsere Berater und vereinbaren Sie einen Termin für die Unternehmensberatung. Die Krisenkommunikation hat einen ebenso hohen Stellenwert wie die Finanzierungshilfen.
Nicht umsonst sind die Beihilfen meistens an einen Umstrukturierungsplan gebunden, der in der Regel extern von einer Unternehmensberatung erstellt wird.
Ob Finanzierungsfehler, falsche Unternehmenspolitik oder Probleme in der Firmenstruktur, mit Hilfe der Unternehmensberatung werden die Ursachen der Krise „auf den Tisch gepackt“ und konstruktiv angegangen.
Wussten Sie, dass Banken bei Finanzierungsgesprächen sehr positiv auf konstruktive Lösungsvorschläge reagieren? Das ist logisch, denn nur so kann die Kreditsicherheit gewährleistet werden.
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