Firmeninsolvenz Privatvermögen

Das Privatvermögen in einer GmbH Insolvenz

Firmeninsolvenz Privatvermögen: Grundsätzlich ist das Privatvermögen eines GmbH-Geschäftsführers in der Insolvenz geschützt. Nicht umsonst ist die GmbH, die am häufigsten gewählte Rechtsform für Unternehmen in Deutschland. Gibt es denn kein Aber? Doch, gibt es und diesem Thema widmen wir uns an dieser Stelle.

Firmeninsolvenz Privatvermögen

Firmeninsolvenz Privatvermögen – Schützen Sie Ihr Privatvermögen.

Unsere GmbH Insolvenzexperten haben alle wichtigen Informationen zum Thema „Firmeninsolvenz Privatvermögen“ für Sie zusammengestellt. Für eine persönliche Beratung rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns.

Firmeninsolvenz Privatvermögen – die Haftungsansprüche

Wie eingangs bereits erwähnt, bleibt das Privatvermögen des GmbH-Geschäftsführers in einer Insolvenz zunächst unangetastet. Machen Sie jedoch Fehler und / oder lassen sich nicht rechtzeitig beraten, kann man Haftungsansprüche gegen Sie geltend machen.

Leider mussten schon zahlreiche GmbH-Geschäftsführer Privatinsolvenz anmelden, weil sie in die Haftungsfalle geraten sind und das Privatvermögen nicht ausreichte, um die Haftungsansprüche vollständig zu decken.

Die häufigsten Fehler, die in die Haftungsfalle führen, sind nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge und / Steuern, zu spät angemeldete Insolvenz, Schulden, die nach dem Stichtag entstehen. Als Stichtag wird der Tag bezeichnet, an dem die Überschuldung / Zahlungsunfähigkeit de facto eintritt und nicht mehr abwendbar ist.

Firmeninsolvenz Privatvermögen – die Grauzone

Auszahlen oder nicht?

Zwischen dem was erlaubt ist und was eindeutig nicht erlaubt ist, liegt noch eine Grauzone, die regelmäßig dazu führt, dass Insolvenzverfahren und deren Konsequenzen vor Gericht landen.

In diese Grauzone fallen zum Beispiel Auszahlungen von Löhnen und Gehältern. Mehrheitlich sind sich Juristen zwar einig, dass Löhne und Gehälter nicht gezahlt werden dürfen, da sie die Insolvenzmasse verringern und Mitarbeiter stattdessen Insolvenzgeld bekämen. Und dennoch gab es auch schon Urteile, in denen die Auszahlungen als rechtmäßig anerkannt wurden.

Einkäufe mit sofortiger Bezahlung sind ebenfalls rechtlich problematisch. Einige Juristen urteilten, dass sich die Insolvenzmasse nicht unerlaubt verringert, da sich zwar der Bargeldbestand verringert, im Gegenwert aber der Warenbestand erhöht. Es entsteht demnach kein Verlust. Aber auch in diesen Fällen gab es schon anders lautende Urteile.

So verhalten Sie sich rechtlich korrekt

Tritt die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein, stellen Sie innerhalb der nächsten drei Wochen den Insolvenzantrag und nehmen keine Zahlungen vor. Weder Löhne und Gehälter, noch Rechnungen dürfen bezahlt werden.

Was können Sie noch besser machen?

Lassen Sie sich rechtzeitig beraten – Insolvenzberatung für Kapitalgesellschaften

Warten Sie nicht bis die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, sondern suchen Sie unsere Insolvenzberatung für Kapitalgesellschaften auf, wenn Zahlungsschwierigkeiten nicht in Kürze beheben lassen.

Unsere Insolvenzexperten können Sie zu den Haftungsfallen beraten und Ihnen wertvolle Tipps geben, wie Sie diese umgehen. Außerdem stellen wir Ihnen Möglichkeiten vor, wie Sie die Insolvenz möglicherweise vermeiden können, zum Beispiel, in dem Sie sich rechtzeitig für den GmbH-Verkauf entscheiden. Eine weitere Option wäre die Umwandlung in eine andere Rechtsform, zum Beispiel eine Limited.

Rufen Sie uns an und verschenken Sie keine wertvolle Zeit!

Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung und lassen Sie uns gemeinsam nach einer Lösung suchen. Wir garantieren Ihnen, dass wir Sie in Ihrem Sinne beraten und Ihre Wünsche im Mittelpunkt stehen.

 

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