Corona Soforthilfe für Berlin
Aktuell sind viele Menschen auf unterschiedliche Weise von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen – und dies nicht ausschließlich in gesundheitlicher Hinsicht. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen, Selbständige und Angehörige der freien Berufe sehen durch die Auswirkungen des Virus und den damit verbundenen Verlusten ihre Existenz bedroht und sind auf Zuschüsse angewiesen, die ihnen dabei behilflich sind, diese wirtschaftliche Krise durchzustehen.
Durch den Bund und die Länder werden unterschiedliche Hilfspakete zur Verfügung gestellt, die vor allem Kleinunternehmern, Kleinstunternehmern, Selbständigen und Angehörigen der freien Berufe bei der Sicherung ihrer Existenzgrundlage helfen sollen.
Antragsberechtigung und Höhe des Bundeszuschusses:
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, Selbständige und Angehörige der freien Berufe.
Unternehmen mit bis zu 5 Erwerbstätigen erhalten für 3 Monate 9.000 Euro
Unternehmen mit bis zu 10 Erwerbstätigen erhalten für 3 Monate 15.000 Euro
Es handelt sich hierbei um eine Einmalzahlung, die durch die Unternehmer nicht zurückerstattet werden muss. Der Zuschuss dient insbesondere der Deckung der laufenden Kosten wie Miete, Nebenkosten und Kreditraten etc.
Berlin bietet, über die Zuschüsse des Bundes hinaus, weitere Zuschuss- und Fördermöglichkeiten zur Überbrückung von wirtschaftlichen Engpässen an. Zu diesen zählen u. a. zinslose Überbrückungskredite bis zu 500.000 Euro mit einer Laufzeit von 2 Jahren. Im Einzelfall kann hierbei auch ein Überbrückungskredit von bis zu 2,5 Mio. Euro zu einem Zinssatz von 4,0 % p. a. bei der Investitionsbank Berlin beantragt werden, um einen Liquiditätsengpass zu vermeiden. Darüber hinaus besteht auch in Berlin ein Soforthilfeprogramm, welches sich wie folgt darstellt.
Voraussetzung für die Antragsberechtigung in Berlin
Antragsberechtigt sind Kleinunternehmer und Kleinstunternehmer mit bis zu 10 Angestellten (Vollzeitäquivalente), Angehörige freier Berufe sowie auch Selbständige, insbesondere aus den Bereichen Gleichstellung und Gesundheit, Dienstleistungen und Handel, Jugend und Bildung sowie auch aus kreativen, kulturellen und sozialen Bereichen, Tourismus und Sport etc. und Personen, die eine selbständige Tätigkeit allein, d. h. ohne angestellte Mitarbeiter ausüben und eingetragene Vereine, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Berlin haben.
Höhe des Zuschusses:
Antragsteller mit bis zu 5 Mitarbeitern können bis zu 5.000 EUR beantragen. Diese können auch für die Kompensation von Unternehmer-/ Unternehmenseinkünften verwendet werden. Die Zahlung kann bis zu 6 Monate für Soloselbständige und bis zu 3 Monate für andere Unternehmen gewährt werden. Der Zuschuss dient insbesondere dem Ausgleich des fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwands sowie auch zum Ausgleich von Personalkosten