Corona-Soforthilfe für Mecklenburg-Vorpommern
Die Corona-Pandemie gefährdet aktuell nicht nur das Leben von Menschen, auch Unternehmen sind von den Konsequenzen und Einschränkungen betroffen, die zu Eindämmung des Virus notwendig sind. Fehlende Einnahmen durch vorübergehende Schließung des Betriebs oder fehlende Aufträge durch schwierigere Beschaffung von benötigtem Arbeitsmaterial etc. generieren starke Liquiditätsengpässe, so dass es vor allem kleineren Unternehmen und Solo-Selbständigen kaum möglich ist, die laufenden betrieblichen Kosten zu bestreiten.
Unterschiedliche Soforthilfeprogramme sollen dabei behilflich sein, diese Engpässe zu überbrücken und die Existenzgrundlage von kleineren Unternehmen und Selbständigen langfristig zu sichern. Hierbei kann es zu unterschiedlichen Zuschüssen durch den Bund und die einzelnen Bundesländer kommen. Die aktuellen Soforthilfen des Bundes gestalten sich wie folgt:
Antragsberechtigung und Höhe des Bundeszuschusses:
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten sowie auch kleinere bis mittlere Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten können Zuschüsse in einer Höhe von bis zu 9.000 Euro beantragen. Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten in einer Höhe von bis zu 15.000 Euro. Bei diesem Zuschuss handelt es sich um eine, für 3 Monate geltende Einmalzahlung, die nicht zurückerstattet werden muss.
Die Corona-Soforthilfe des Landes Mecklenburg-Vorpommern stellt sich aktuell wie folgt dar:
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Unternehmen durch Fördermittel, die in Form von rückzahlbaren Zuwendungen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen gewährt werden können. Diese Liquiditätshilfen sowie deren Voraussetzungen für eine Antragsberechtigung für Freiberufler und KMU gestalten sich in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt:
Voraussetzung für die Antragsberechtigung in Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt sind Kleinstbetriebe sowie Solo-Selbständige, die ihren Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Höhe der Corona-Soforthilfe in Mecklenburg-Vorpommern
Kleinstbetriebe und Freiberufler können rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro erhalten. Bei diesen Zuschüssen handelt es sich um ein zinsfreies Darlehen mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Darüber hinaus sind auch Kredite in Höhe von bis zu 200.000 Euro möglich, die
im ersten Jahr zinsfrei und ggf. auch tilgungsfrei sind. Danach greift ein Zinssatz von 3,69 % p. a. Bei anhaltender Gefährdung der Existenz des Unternehmens kann nach 36 Monaten eine Restschuldbefreiung erfolgen, sofern die Existenzbedrohung nachgewiesen werden kann